AntragBuVo

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Antrag

Lieber Bundesvorstand,
hiermit stelle ich an Euch den Antrag die Vertrauenspersonen unserer Europaliste zu beauftragen Anne Helm von der EU-Liste zu nehmen. Begründung:
Um weiteren Schaden von Anne selbst und der gesamten Partei abzuwenden ist dieser Schritt unumgänglich.
Durch die Veröffentlichung des Eingeständnisses durch Anne am 24.02.2014 wurde deutlich, dass Anne nicht nur den Bundesvorstand sondern auch die gesamte Partei und die Presse vorsätzlich angelogen hat.
Ihr Verhalten zeugt nicht von dem von uns selbst immer wieder geforderten politischen Neuanfang.
Dieses Verhalten ist für unsere Partei, die sich Transparenz und Offenheit auf die Fahnen geschrieben hat untragbar.

Um weiteren Schaden von der EU-Liste und der Partei abzuwenden würde ich euch bitten diesen Antrag zuzustimmen.

Mit piratigen Grüßen Felix Czosnowski aka Czossi

Unterstützerliste

  1. Czossi
  2. Roman Solange es für Helm, Schramm, Höffinghoff, Mercedes etc. keine Konsequenzen gibt, tue ich #KeinHandlschag für die Eu Wahl!
  3. Aleks
  4. Sakölabo Was der Roman sagt
  5. Nico.Ecke
  6. --Wutze 16:11, 25. Feb. 2014 (CET)
  7. Heiko Philippski
  8. Toddy
  9. Carsten Ries 16:46, 25.02.2014 (CET) Schöner wäre es, wenn Sie es selbst einsieht.
  10. Raphael.Ast 17:06, 25. Feb. 2014 (CET) Wer Lügner hofiert ist unglaubwürdig.
  11. Thomas (und ja, eine solche "Teil-Rücknahme" ist rechtlich bis 3.3 ohne weitere AV zulässig)
  12. flow
  13. dehsur
  14. @Klausch_Th
  15. Sritez
  16. Smutje1982 20:59, 25. Feb. 2014 (CET)
  17. Chronotyp
  18. Chris
  19. Patrick
  20. Benutzer:der.metzger
  21. Ritchie "herrconin"
  22. Prater
  23. Ulrich Schumachr #76 Florian.turm Anne sollte von sich aus zurücktreten, um die PIRATEN vor weiterm Schaden zu bewahren
  24. Chlorex 22:23, 25. Feb. 2014 (CET)
  25. Nordpirat 22:35, 25. Feb. 2014 (CET)
  26. Gerdh 13:38, 26. Feb. 2014 (CET)
  27. Timecodex 22:05, 26. Feb. 2014 (CET)
  28. StK rechtlich ist das möglich, politisch ist es geboten


U. Hohmann (Mitgliedsnummer 20657)

Frist abgelaufen

Am 3.3 ist die Frist für Teil-Rücknahmen abgelaufen §12(1) EUWG.

Jetzt kommt nur noch Plan B in Betracht:

Der Kandidat erklärt vorab die Ablehnung seiner (möglichen) Wahl schriftlich beim Bundeswahlleiter. §21(1):

Ein gewählter Bewerber erwirbt die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament nach abschließender Feststellung des Ergebnisses für das Wahlgebiet durch den Bundeswahlausschuss (§ 18 Abs. 4) mit der Eröffnung der ersten Sitzung des Europäischen Parlaments nach der Wahl. Eine Ablehnung des Erwerbs der Mitgliedschaft muss vor der ersten Sitzung gegenüber dem Bundeswahlleiter schriftlich erfolgen. Eine Erklärung unter Vorbehalt gilt als Ablehnung. Die Erklärung kann nicht widerrufen werden.

Daraufhin rückt der nächste Listenplatz nach §24(1).

Wenn ein gewählter Bewerber stirbt oder dem Bundeswahlleiter schriftlich die Ablehnung der Wahl erklärt oder wenn ein Abgeordneter stirbt oder sonst nachträglich aus dem Europäischen Parlament ausscheidet, so wird der Sitz durch seinen Ersatzbewerber besetzt. Ist ein Ersatzbewerber nicht benannt oder ist dieser vorher ausgeschieden oder scheidet er später aus, so wird der Sitz durch den nächsten noch nicht für gewählt erklärten Bewerber aus dem Wahlvorschlag besetzt, für den der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist.

--Thomas 17:07, 6. Mär. 2014 (CET)

Gegenrede

Dieser "Antrag" ist nur ein gewöhnlicher Onlinepranger mit Mob-Liste, und jede/r Pirat/in, der/die ihn unterzeichnet macht vor allem ein oder mehrere Dinge deutlich:

  • "Ich habe das EuWG nicht gelesen, und glaube, das der Buvo per Beauftragung an Vertrauenspersonen[sic] in die Europaliste eingreifen kann."
    • StK sagt: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Die Einschränkungen von § 12 Abs. 1 EuwG gelten erst ab Ablauf der Einreichungsfrist. Die Frist ist noch nicht abgelaufen. Streichungen von der Liste können also vorgenommen werden.+1
  • "Ich habe das EuWG zwar gelesen, wünsche mir aber einen BuVo, der sich darüber hinwegsetzt, und tut was ich will."
  • "Ich habe die GO des Buvo nicht gelesen, und glaube das der Buvo meine Anträge da zu lesen hat, wo ich sie hinschreibe."
  • "Ich habe die GO des Buvo zwar gelesen, aber um Anne öffentlich anzuprangern, ist /wiki/BuvoAntrag eben besser gegeignet."
  • "Mir doch egal, ANPRANGERN!"

Wie 'piratig'.

  1. inkorrupt 14:01, 27. Feb. 2014 (CET)
  2. --Till Neuhaus 14:07, 27. Feb. 2014 (CET)
  3. NorbertE: Zitat EuWG: "§12 (1) Ein Wahlvorschlag kann [...] nur dann geändert werden, wenn ein Bewerber oder Ersatzbewerber stirbt oder die Wählbarkeit verliert"
    1. Wenn schon Zitat, dann Vollzitat: "Ein Wahlvorschlag kann nach Ablauf der Einreichungsfrist nur durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson und nur dann geändert werden, wenn ein Bewerber oder Ersatzbewerber stirbt oder die Wählbarkeit verliert. (...) Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung (§ 14) entschieden ist." Es gibt, wie bei der Bundestagswahl auch, rechtlich keine Hindernisse, Kandidat/inn/en von der Liste zu streichen.
  4. Alu 15:27, 27. Feb. 2014 (CET) Jede(r) macht mal Fehler.