AG Plakatierung Augsburg

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Hinweis
Diese Seite dient der AG Plakatierung Bayern (LV Bayern) bzw. einer ihrer Unterstrukturen zur Übersicht über lokal verfügbare, freiwillige Helfer vor Ort hinsichtlich Plakatierungsaktionen im Rahmen von Veranstaltungen und Wahlen. Ferner dient sie der Dokumentation von Erfahrungen, Erkenntnissen über Auflagen und Verordnungen sowie zum Materialnachweis.

Plakatierungs-Crew Augsburg der AG Plakatierung Schwaben

Bitte prüfe, ob sich deine lokale Crew aktuell bereits an Aktionen beteiligt.
Mitglieder [Crew beitreten]
David Krcek,Coxinga, DU?


Ansprechpartner für Augsburg-Stadt: Coxinga

Aktuell: Europawahl 2014

Nächster Besprechungstermin: So, 13.4.2014 18:00 Stammtisch mit Bier und Burger in der Haifischbar Augsburg

Aktueller Planungsstand, Diskussion, Fragen, Feedback: https://augsburg.piratenpad.de/EW2014-Plakate-Todo

Aufteilung in 12pxPlanungsräume

Die Planungsraumverantwortlichen (PRV) führen eine Übersicht der im Planungsraum ausgebrachten Plakate und veranlassen deren Abbau innerhalb der vorgegebenen Frist nach der Wahl. Alle Planungsraumhelfer (PRH) arbeiten dem PRV auch bei der Erfassung der aufgestellten Plakate zu.

Planungsraum PRV PRH
1 12pxInnenstadt
2 12pxOberhausen
3 12pxBärenkeller
4 12pxFirnhaberau
5 12pxHammerschmiede
6 12pxLechhausen
7 12pxKriegshaber
8 12pxPfersee
9 12pxHochfeld
10 12pxAntonsviertel
11 12pxSpickel-Herrenbach
12 12pxHochzoll
13 12pxHaunstetten-Siebenbrunn
14 12pxGöggingen
15 12pxInningen
16 12pxBergheim
17 12pxUniversitätsviertel

Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

Auszüge aus Datei:EUPlakatierungAugsburg2014.pdf

Die Aufstellung von Wahlplakaten in Augsburg ist in einem Zeitraum von 12 Wochen vor Wahlen auf öffentlichen Verkehrsflächen erlaubnisfrei.

Bei der Aufstellung der genannten Gegenstände ist insbesondere zu beachten, dass - Behinderungen oder Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern ausgeschlossen werden - die Standsicherheit bei jedem Wetter gewährleistet ist - Verkehrszeichen oder —einrichtungen zur Befestigung nicht verwendet werden dürfen

Die Anbringung oder Aufstellung von Plakatträgern/Plakaten ist nicht zulässig - an Sichtdreiecken an Straßenkreuzungen - im Bereich von Fußgängerüberwegen - vor und nach Ausfahrten - im Bereich von 20m vor und nach Verkehrssignalanlagen und Straßeneinmündungen - in stadteigenen Grünanlagen - an Geländern von Straßenüberführungen

Befestigungen an Sicherheitszäunen, Leitplanken, Lichtmasten etc. dürfen nur angebracht werden, soweit sie nicht gegen die sonstigen Auflagen verstoßen.

Brückengeländer bzw. Absturzsicherungen dürfen für Plakatträger/Plakate nur benutzt werden, soweit diese nicht in Punkt 13 ausgenommen sind oder die sonstigen Auflagen entgegenstehen.

Alle Anlagen und Gegenstände sind außerhalb des Verkehrsraumes in einem Mindestabstand von 0,5 m und so aufzustellen, dass Fußgänger nicht behindert werden.

Folgende Straßen sind von Plakatträger/Plakate freizuhalten: Ulrichplatz, Maximilianstr. , Karolinenstr., Hoher Weg, Domvorplatz, Rathausplatz, Elias-Holl-Platz, Königsplatz, Theodor-Heuss-Platz, Bürgermeister-Fischer-Str., Moritzplatz, Philippine-Welser-Str., MartinLuther-Platz, Annastr., Färbergäßchen, Im Annahof, Mettlochgäßchen, Steingasse, Verbindungsweg zwischen Steingasse und Annastr., Rotes Tor, Freilichtbühne (während der Spielzeit), Bereich um den Fünfgratturm, Zeugplatz und Zeuggasse im Bereich des Zeughauses, Heilig-Kreuz-Str. und Ottmarsgäßchen im Bereich der Heilig-Kreuz-Kirche, Bereich um das Wertachbrucker Tor, Bereich um den Oblatterwallturm, Bereich um das Jakobertor, Bereich um die Kirche St. Jakob einschließlich Georgsbrunnen, Schwedenstiege, Fuggerei, Bereich um die Stadtmetzg, Bereich um den Prinzregentenbrunnen, Bereich um den Kesterbrunnen Daytonring, Oberbürgermeister- Müller- Ring und B 17 jeweils einschließlich der Zu- und Abfahrten.


Vorhandenes Material

Was und wo?
  • Alte Hohlkammerplakate (zu inventarisieren und modifizieren)
AG Plakatierung Schwaben nach kreisfreien Städten und Landkreisen