NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Emmerich am Rhein

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Plakatierung in Emmerich

Bitte auch Übersicht zur Wahlkampf-Koordination Kreis Kleve beachten!

Aktiver Pirat BlueOrangeLive
Status Angefragt per Email

Ansprechpartner: Wahlbüro-Emmerich, Martina Lebbing <martina [dot] lebbing [at] stadt-emmerich [dot] d e>

Lebbing, Martina Telefon: 02822 / 75-128 Telefax: 02822 / 75-130

Telefonisch am 11.09.2009 nachgefragt. Erlaubnis wird mir Umgehend schriftlich mitgeteilt.


Bundestagswahl 2009 hier : - Aufteilung stadteigener Plakattafeln für die Wahlwerbung - Werbemaßnahmen mit parteieigenen Werbeträgern


Sehr geehrter Herr Heine,

die Aufteilung der Wahlplakatflächen auf die einzelnen Parteien erfolgt unter Beachtung des § 5 Parteiengesetz und der diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Der Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit spricht jeder Partei /Wählergruppe das Recht auf einen Sockelbetrag von 5 % der insgesamt bereitstehenden Plakatfläche zu.

Die darüber hinaus zur Verfügung stehende Fläche ist nach der Bedeutung der Parteien aufzuteilen.

Der Bestimmung des § 5 Abs. 1 Satz 4 Parteiengesetz folgend, muss der Umfang der Gewährung für eine Partei, die in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten ist, mindestens halb so groß wie für jede andere Partei sein.

Bei Berücksichtigung oben genannter Vorgaben stehen Ihrer Partei insgesamt

4 Flächen (Format DIN A 1)

auf den stadteigenen Wahlplakattafeln ab dem sofort zur Verfügung.

Als Anlage beigefügt sind sowohl die Standorte der Plakattafeln, auf denen Ihrer Partei für Zwecke der Wahlwerbung eine Fläche zur Verfügung gestellt wird, als auch eine Skizze, die verdeutlicht, an welcher Position die Plakatierung erfolgen muss.



Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eigene Plakattafeln im Stadtgebiet aufzustellen. Hierbei sind nach Maßgabe der Selbstverpflichtung der vor Ort vertretenen Parteien und Wählergruppen folgende Vorgaben zu beachten :

  • Die Wahlsichtwerbung wird frühestens einen Monat vor bis längstens eine Woche nach dem jeweiligen Wahltermin erfolgen.
  • Die Wahlsichtwerbung wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigen. Der Umfang der Wahlsichtwerbung wird maßvoll sein. Das grundsätzliche Urerscheinungsbild der Wahlsichtwerbung wird während der gesamten Dauer ihres Verbleibs im öffentlichen Straßenraum sichergestellt.
  • Zur Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum werden nur Papierformate DIN A 0 und A 1 verwendet.
  • In und an den Gebäuden, in denen sich Wahlräume befinden, sowie innerhalb einer Entfernung von 20 Metern, gemessen vom Zugang zu den Gebäuden, erfolgt keine Plakatierung.
  • Auf Wahlsichtwerbung auf der Rheinpromenade wird verzichtet.
  • Plakate werden nicht an amtlichen Verkehrszeichen, Verkehrsgittern, Verkehrsinseln und Lichtzeichenanlagen angebracht.
  • Im Kreuzungsbereich in einer Tiefe von sieben Metern, gemessen vom gedachten Zusammentreffen der verlängerten Bordsteinkanten wird weder plakatiert, noch werden Dreieckständer aufgestellt.
  • Wahlwerbetafeln werden um Bäume gestellt, nicht aber an diesen angebracht. * An Straßenbeleuchtungsmasten werden Plakatanschlagtafeln nur mit Kunststoffbändern oder entsprechend verkleideten Metallvorrichtungen befestigt.

Vor Durchführung der Plakatierung eigener Flächen darf ich Sie bitten, mir Art, Anzahl und Standorte der Werbeträger schriftlich mitzuteilen.

Im Falle evt. Rückfragen erreichen Sie mich unter o.g. Durchwahlrufnummer.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag


Lebbing

Anlage -Standorte der städt. Wahlplakattafeln -Skizze der Plakatierung

Standorte der städt. Plakattafeln :


I. Einseitig beklebbare Tafeln :

Ort Beschreibung
Ecke Normannstraße Kaufland) vor den Fahnenmasten
Ecke Spillingscher Weg/ Wassenbergstraße/Netterdensche Str. Grünfläche rechts (aus RichtungKlein-Netterden kommend)
Ecke Mennonitenstr./Bahnhofstraße/Hafenstraße /Ostwall Bahnseite
Ortsteil Hüthum Grünfläche neben der Kirche

Positionen der Plakate auf den Gemeinschaftstafel:

(an allen 4 Standorten)

Andere

Din A 1
Andere

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Andere

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