NRW:Reboot/Strukturordnung

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Strukturordnung

§0 Prolog

(1) Grundlage dieser Strukturordnung ist die Erkenntnis, dass sich Arbeiten in Teams zumeist besser erledigen lassen. Für solche Gruppierungen (Organisationseinheiten) soll diese Ordnung ähnliche Voraussetzungen schaffen ohne aber die Individualität einer solchen Gruppe zu beschneiden.

(2) Organisationseinheiten im Sinne dieser Ordnung sind

a) Crews
b) Arbeitsgruppen (AG)
c) Arbeitskreise (AK)
d) Projektgruppen (PG)

(3) Organisationseinheiten gemäß dieser Ordnung können durch den Landesvorstand oder den Landesparteitag offiziell mit Aufgaben betraut werden.

§1 Transparenz

(1) Die Treffen aller Organisationseinheiten sind öffentlich.

(2) Jede Organisationseinheit unterhält eine Wikiseite und veröffentlicht dort zeitnah insbesondere:

a) die Mitglieder dieser Organisationseinheit (mit Nickname und / oder Realname),
b) die Termine der Treffen sowie deren Ort,
c) das Entscheidungsmodell,
d) Protokolle der Treffen.

(3) Treffen sind zu protokollieren

a) zur Gründung
b) wenn Aktionen geplant werden
c) bei Ausschlüssen von Mitgliedern
d) wenn Entscheidungen getroffen werden

(4) Protokolle sind darüber hinaus auf der Organisationsliste zeitnah zu veröffentlichen.

§2 Organisationsliste

(1) Die Organisationsliste dient nicht der Diskussion, sondern nur dem Informationsaustausch und der Koordination der Organisationseinheiten.

(2) Die Organisationsliste wird archiviert.

(3) Die Liste ist öffentlich für jeden lesbar.


§3 Entscheidungsmodell und Arbeitsstruktur

(1) Jede Organisationseinheit kann sich ein eigenes Entscheidungsmodell geben, welches auf der Wikiseite zu veröffentlichen ist.

(2) Sofern kein eigenes Entscheidungsmodell beschlossen wurde, gilt die einfache Mehrheit.


§4 Mitgliedschaft in Organisationseinheiten

(1) Mitglied einer Organisationseinheit im Sinne dieser Ordnung kann jeder Pirat sowie jeder interessierte Bürger werden, der den Zielen der Piratenpartei Deutschland nahe steht.

(2) Mehrfachmitgliedschaften sind erlaubt.

(3) Der Austritt aus einer Organisationseinheit ist durch einfache Willenserklärung möglich.

(4) Die Mitglieder einer Organisationseinheit können über den begründeten Ausschluss eines anderen Mitglieds entscheiden. Diese Entscheidung ist zu protokollieren und auf der Wikiseite zu veröffentlichen.

§5 Auflösung

(1) Die Organisationseinheit löst sich auf, wenn

a) die Organisationseinheit dies mit einer 2/3-Mehrheit der bei einem Treffen anwesenden Mitglieder beschließt,
b) der Landesparteitag dies mit 2/3-Mehrheit beschließt oder
c) die Organisationseinheit 6 Monate lang inaktiv war.

(2) Sachmittel der Organisationseinheit gehen in das Eigentum der Gliederung über, die den größten Anteil an Geldern zur Anschaffung bereit gestellt hat. Ist dies nicht möglich, entscheidet der Landesvorstand.

§6 - Crew

(1) Zweck

Crews bilden die kleinste Organisationseinheit der Piraten und bilden ein flexibles und tatkräftiges Team.

(2) Gründung

a) Zur Gründung einer Crew müssen mindestens drei Piraten Ihren Willen bekunden, eine gemeinsame Crew zu gründen.
b) Die Crew gibt sich einen eindeutigen Namen, mögliche Verwechslungen mit anderen Organisationseinheiten sind auszuschließen.
c) Die Gründung der Crew ist zu protokollieren, im Wiki sowie auf der Organisationsliste zu veröffentlichen und dem Landesvorstand mitzuteilen.

(3) Treffen

Da es sich bei den Crews um flexible Organisationseinheiten handelt, gibt es hier keine Vorgaben über die Häufigkeit der Treffen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Crewmitglieder regelmäßig und in kurzen Abständen treffen.


§7 – Arbeitskreis

(1) Zweck

Arbeitskreise dienen der Diskussion und Erarbeitung von politischen Positionen und Aussagen der Piratenpartei Deutschland, Landesverband NRW und somit zur innerparteilichen Willensbildung.

(2) Gründung

a) Zur Gründung eines Arbeitskreises müssen mindestens drei Piraten Ihren Willen bekunden, einen gemeinsamen Arbeitskreis zu gründen. Dazu veröffentlichen die Initiatoren einen ersten Sitzungstermin sowie das Thema des Arbeitskreises mit einer Frist von mindestens einer Woche auf der Organisationsliste.
b) Der Arbeitskreis gibt sich einen eindeutigen Namen, aus dem der Zweck dieses AK zu erkennen ist. Mögliche Verwechslungen mit anderen Organisationseinheiten sind auszuschließen.
c) Die Gründung des Arbeitskreises ist zu protokollieren, im Wiki sowie auf der Organisationsliste zu veröffentlichen und dem Landesvorstand mitzuteilen.

(3) Treffen

Arbeitskreise treffen sich mindestens einmal pro Quartal zu Sitzungen.


§8 – Arbeitsgruppe

(1) Zweck

Eine Arbeitsgruppe bearbeitet permanente Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können Dienste wie zum Beispiel das Wiki, Forum oder Mailinglisten sein, die Erstellung von Flyern, Pressemitteilungen und Ähnlichem.

(2) Gründung

a) Zur Gründung einer Arbeitsgruppe müssen mindestens drei Piraten Ihren Willen bekunden, eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu gründen. Dazu veröffentlichen die Initiatoren einen ersten Sitzungstermin sowie das Thema der Arbeitsgruppe mit einer Frist von mindestens einer Wochen auf der Organisationsliste.
b) Die Arbeitsgruppe gibt sich einen eindeutigen Namen, aus dem der Zweck dieser AG zu erkennen ist. Mögliche Verwechslungen mit anderen Organisationseinheiten sind auszuschließen.
c) Die Gründung der Arbeitsgruppe ist zu protokollieren, im Wiki sowie auf der Organisationsliste zu veröffentlichen und dem Landesvorstand mitzuteilen.

(3) Treffen

Arbeitsgruppen treffen sich mindestens einmal pro Quartal zu öffentlichen Sitzungen.


§9 – Projektgruppen

(1) Zweck

Eine Projektgruppe bearbeitet zeitlich befristet Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können zum Beispiel die Koordination von Wahlkämpfen, Aktionen und Ähnliches sein.

(2) Gründung

a) Zur Gründung einer Projektgruppe müssen mindestens drei Piraten Ihren Willen bekunden, eine gemeinsame Projektgruppe zu gründen. Dazu veröffentlichen die Initiatoren einen ersten Sitzungstermin sowie das Thema der Projektgruppe mit einer Frist von mindestens einer Woche auf der Organisationsliste.
b) Die Projektgruppe gibt sich einen eindeutigen Namen, aus dem der Zweck dieser PG zu erkennen ist. Mögliche Verwechslungen mit anderen Organisationseinheiten sind auszuschließen.
c) Die PG bestimmt ein Zieldatum, an dem sich die Projektgruppe automatisch auflösen soll.
d) Eine PG kann sich selbst in eine AG wandeln.
e) Die Gründung der Projektgruppe oder deren Wandlung in eine AG ist zu protokollieren, im Wiki sowie auf der Organisationsliste zu veröffentlichen und dem Landesvorstand mitzuteilen.

(3) Treffen

Projektgruppen treffen sich mindestens einmal pro Monat zu öffentlichen Sitzungen.