Landesverband Niedersachsen/LPT2009.1/Satzungsänderungen/Änderungsantrag zu § 19 Finanzordnung/Dennis Plagge/Feedback

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Feedback


Pro

  • mit kleinen Änderungen
  • offener gestalten, damit keine Änderungen abhängig von tatsächlichen Struktur
  • Möglichkeit der Umverteilung um Kosten zu sparen


Contra

  • Preise und Kosten sind nicht bekannt, Transparenz zu schaffen, zur Zeit nicht entscheidbar
  • Mein Contra würde besser ausfallen, sofern die Bundesatzung, explizit deren Verfasser, richtig rechnen könnten! Dort steht nämlich:
    • 40 % = Bundesverband
    • 5 % = Europäische Piratenpartei
    • 25 % = Landesverband
    • 15 % = Kreisverband
    • 20 % = Ortsverband

    • 105 % => Ansonsten hätte ich gesagt: Verteilung gemäß Bundessatzung. Oder ignorieren wir die ominöse 5 % und sagen "gemäß Bundessatzung"?

Anmerkung Dennis78:

   * Contrapunkt 1: Alternativantrag S26 stellt dies zur Diskussion...
   * Contrapunkt 2: Die Bundessatzung bestimmt in Abschitt B (Finanzordnung) in §2 Absatz 6 Satz 1: "Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel.". 

Damit stellt die Bundessatzung klar, dass die Landessatzung die Bundessatzung bricht. Auf diese Weise sind Änderungsanträge S25 und S26 auszulegen.

Der leicht missverständliche §2 Absatz 5 Satz 2 der Bundessatzung in Abschnitt B ist IMHO dahingehend gemeint, dass in den 40% an den Bundesverband die 5% an die PPI enthalten seien, so dass unter teleologischer Auslegung der Bund 35% und die PPI 5% erhält.

In der Tat müsste hier die Bundessatzung nachgebessert werden, um dies auch sprachlich klarzustellen.

Fazit: Beide Kritikpunkte sind in Hinblick auf die Landessatzung obsolet... ;)