Landesverband Niedersachsen/LPT2009.1/Satzungsänderungen/Änderungsantrag zu § 19 Finanzordnung/Dennis Plagge

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Änderungsantrag von Dennis Plagge (nach Diskussion in BS)

Änderungsantrag Dennis Plagge

Neuer Punkt: Der Anteil der Mitgliedsbeiträge des Landesverbands, der nicht an den Bundesverband geht, wird wie folgt auf die Gliederungen verteilt: X Prozent des Beitrags geht an den Landesverband, (100 - X) Prozent geht nach der Anzahl der Mitglieder verteilt an die Regionalverbände, den diese nach der für sie geltenden Satzung den Kreis- und Ortsverbänden zukommen lassen oder selber verwenden. Ist ein Kreisverband nicht innerhalb eines Regionalverbandes organisiert, geht der auf die Kreis entfallende Betrag an ihn, den dieser wiederum entsprechend seiner Satzung an die in ihm organisierten Ortsverbände verteilt. Der Landesverband vergibt an seine Untergliederungen weitere Mittel nach Bedarf.

Dieser Antrag hat mehrere Optionen:

  • X = 60
  • X = 75
  • X = 80
  • X = 90
  • X = 100

Begründung: Die Handlungsfähigkeit des Landesverbandes muss, auch und gerade für Allgemeininteressen des gesamten Landes, gewährleistet sein - eine zu starke Bindung der Mittel in Untergliederungen ist da kontraproduktiv. Der Landesverband hat sich, im Gegensatz zu Ortsverbänden, gegenüber allen Mitgliedern zu rechtfertigen. Mittel sollen bei Bedarf durchaus auch an Untergliederungen fließen.

Geändert: Gemäß Diskussion in Oldenburg offener an Untergliederungen angepaßt.

Hier findest Du Pros & Cons zu S25