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Neue Anträge für den Themenbereich "Freiheit und Grundrechte"

Recht auf Asyl gemäß Artikel 16a GG

Art 16a GG ist angemessen und schränkt das Asylrecht in tatsächlicher Hinsicht gar nicht ein. Wer sich bereits in einem sicheren Drittstaat befindet, kann dort Asyl beantragen und Schutz vor politischer Verfolgung finden.

Formulierungsvorschlag:

Die Piratenpartei wird sich dafür einsetzen, dass sich alle EU-Staaten an der Aufnahme von politischen Flüchtlingen angemessen beteiligen und Flüchtlingen Schutz und Sicherheit nach europäischen Standards gewähren. Bei der Bestimmung von sicheren Drittstaaten durch Gesetz auf Grundlage des Art 16a Abs 3 GG ist zu berücksichtigen, dass sichere Drittstaaten bei der Aufnahme von Flüchtlingen durch die EU und die Bundesrepublik Deutschland, wenn erforderlich durch Kooperation oder finanzielle Hilfen, zu unterstützen sind.

Für intersexuelle Menschen jeden Alters das Recht auf körperliche Unversehrtheit wahren

"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit", heißt es im Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2, Satz 1. Aber dies wird in Kliniken in der Bundesrepublik Deutschland faktisch noch immer missachtet. Es finden weiterhin Genitalverstümmlungen bei weiblichen/intersexuellen Menschen, Zwangsoperationen an nichteinwilligungsfähigen Kindern/Jugendlichen sowie Zwangskastrationen an intersex und behinderten Kindern statt. Dies muss per Gesetz verboten werden.

WP034 zum BPT 2010.2 - Keine Forderung "Datenschutz ins Grundgesetz"

Antragsteller: Jan Behrens

Eine Forderung, Datenschutz als eigenständiges Grundrecht in das Grundgesetz aufzunehmen, wird von der Piratenpartei nicht erhoben.

WP008 zum BPT 2010.2 - Entschädigungsanspruch bei illegaler Nutzung personenbezogener Daten

Antragsteller: Benjamin Siggl

Wir PIRATEN stehen für die Achtung der informationellen Selbstbestimmung der Bürger. Das gegenwärtige Datenschutzrecht setzt für Unternehmen und sonstige datenverarbeitende Stellen keinerlei Anreiz zur Befolgung der Regeln, da das Risiko bei Fehlverhalten sanktioniert zu werden, minimal ist. Massivste Datenskandale bei Unternehmen sind die Konsequenz dieser Zahnlosigkeit des bestehenden Datenschutzrechtes. Daher setzen wir uns für einen angemessenen, individuellen Entschädigungsanspruch des Geschädigten ein, wenn personenbezogene Daten ohne dessen Einwilligung erhoben, vorgehalten, verarbeitet oder weitergegeben werden. Neben der Kompensation des dem Geschädigten entstandenen immateriellen Schadens wird so zugleich ein finanzieller Anreiz dazu gesetzt, sorgfältig und regelkonform mit personenbezogenen Daten umzugehen.

WP058 zum BPT 2010.2 - Keine generellen Technikverbote, Recht am eigenen Bild & Medienkompetenz wahrnehmen

Antragsteller: Jan Behrens

Ein Sonderrecht welches die Verknüpfung der Daten durch Gesichtserkennung speziell sanktioniert, lehnen wir ab. Vielmehr gilt es die Medienkompetenz sowie -im konkreten Falle- die Inanspruchnahme des Rechts am eigenen Bild zu stärken, sowie den Staat (z.B. Ermittlungsbehörden, aber auch z.B. Arbeitsämter und dgl.) durch entsprechende verwaltungsrechtliche Vorschriften in seinem Datensammelbestreben zu beschneiden bzw. in seine Schranken zu weisen.

WP006 zum BPT 2010.2 - Mieterdatenschutz

Antragsteller: Jens Müller

Wir fordern ausdrückliche Datenschutzregelungen für Mietverhältnisse und deren Anbahnung. Dabei sollte auch die nicht-automatisierte Datenerhebung und -verarbeitung erfasst werden, zum Beispiel durch sogenannte Selbstauskunftsformulare. Vorbild kann der am 25. August 2010 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes sein. Die Überwachung soll den schon existierenden Datenschutzaufsichtsbehörden obliegen.

WP053 zum BPT 2010.2 - Vermummungsverbot abschaffen

Antragsteller: Jan Behrens

Die Piratenpartei will das Vermummungsverbot abschaffen.

WP009 zum BPT 2010.2 - Abschaffung der Ausweispflicht

Antragsteller: Korbinian Polk

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Abschaffung der Ausweispflicht ein. Außerdem soll der Polizei die Berechtigung von Ausweiskontrollen entzogen werden. Eine Identitätsverifikation soll nur durch Vorlegen geeigneter Dokumente auf den entsprechenden Behörden gestattet sein.

Davon ausgenommen sind Führerscheinkontrollen und freiwillige Altersverifikation durch entsprechende Ausweise für jüngere Menschen (z.B. für den Kauf von Alkohol oder Kinobesuch).