Diskussion:Bundesparteitag 2010.1/Planung/Struktur/GO/Geschäfts- und Wahlordnung
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Parteiengesetz beachten
Die Wahlen für den Vorstand sind lt. Parteiengesetz zwingend geheim. Die bisherige Planung sieht (gesetzeswidrig) die Möglichkeit einer nicht geheimen Wahl vor. Bitte ändern, Grüße Aloa5 14:30, 2. Mai 2010 (CEST)
- Ist durch den ersten Absatz der Wahlordnung schon geregelt: (1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz ein anderes bestimmt. - Xander 16:11, 02. Mai 2010 (CET)