Diskussion:AG Geldordnung und Finanzpolitik/Was ist Geld?

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Diskussion zum Thema Geldschöpfung

> Geldschöpfung bedeutet Geld herstellen und in Verkehr bringen. > Geldschöpfung ist das mit Abstand profitabelste Geschäft. OK

> Die Gewinnmarge beträgt über 99%. Bei privater Geldschöpfung kann man das so nicht sehen, da die Banken das geschöpfte Geld nur verleihen, aber nicht ausgeben können (wenn sie das mit dem gesamten geschöpften Geld machen würden hätten sie ein Problem in der Bilanz). Der Gewinn entsteht erst aus Kreditzinsen - Risikorücklage - Kosten.

Hallo Karlsruher, ich habe die Geldschöpfung von Giralgeld im Detail ergänzt. Wenn das geschöpfte Geld verliehen wird, dann enstehen die 99% Geldschöpfungsgewinn natürlich nicht beim ersten verleihen, sondern ergeben sich als Barwert der Zinserträge für eine unbegrenzte Ausleihdauer. Bei einer wie üblichen begrenzen Rückzahlungsfrist für ein Darlehen beträgt der Geldschpfungsgewinn auch nur den anteiligen Betrag des Barwertes der Zinszahlungen.


Frage (SaschaMaus):

In Abs.1 ("Was ist Geld?") steht der Satz:

"Im normalen Sprachgebrauch ist das Wort Geld der Sammelbegriff für Münzen, Banknoten und den Guthaben auf den Bankkonten."

Wäre dieser o.g. Satz nicht allgemein verständlicher formuliert mit der folgenden Variante:

"Im normalen Sprachgebrauch wird das Wort 'Geld' häufig mit dem Begriff 'gesetzliches Zahlungsmittel' (Münzen, Banknoten u.s.w.) und den Guthaben auf den Bankkonten verwechselt."

Antort Arne: Hallo SaschaMaus, ich hatte im Juni 2012 eine Anfrage an die Bundesbank gestellt hinsichtlich der Formulierung "einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel". Dort wurde mir bestätigt, dass sich das Wort einzige auf das Wort unbeschränkte bezieht und somit nicht gemeint ist, dass Banknoten das einzige "gesetztliche Zahlungsmittel" sind. Ich warte noch auf eine Antwort der Bundesbank, ob Zentralbank-Giralgeld auch ein gesetzliches Zahlungsmittel ist. Wenn diese Frage geklärt ist, dann könnte man den Satz wie von dir vorgeschlagen formulieren. Danke für die Anregung.

Rudi: Das ist interessant. Noch ein Hinweis: In Art. 128 AEUV steht: "Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten." Hier ist es wohl deutlicher.
Die Frage, die sich mir aber stellt: Wenn Giralgeld auch gesetzliches Zahlungsmittel sein sollte, welchen Einschränkungen unterliegt es?
saschamaus: Mal 'ne ganz dumme, andere Frage: Wie ist das eigentlich mit den Lebensmittelgutscheinen vom Arbeitsamt?
saschamaus: Des Weiteren müßte es dann 'einzige unbeschränkte, gesetzliche Zahlungsmittel' heißen... Vielleicht bin ich etwas pedantisch, was Kommasetzung betrifft, aber zwischen:
- 'einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel'
- 'einzige, unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel'
- 'einzige unbeschränkte, gesetzliche Zahlungsmittel'
- 'einzige, unbeschränkte, gesetzliche Zahlungsmittel'
liegen IMO Welten in der Bedeutung...