Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Sonstiger Antrag 024

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Vorlage:Antragsfabrikat BPT


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Sollte man nicht zuallererst Fleischproduktion und Massentierhaltung stoppen wenn Tierschutz wirklich ein Anliegen ist? Hat ein Tier kein Recht, nicht von Menschen getötet und verspeist zu werden? Ansonsten ist der Antrag typische CDU Agenda geprägt von deren Moralvorstellungen.--Spearmind 19:13, 15. Okt. 2011 (CEST)
  • Falls es Lücken im Tierschutz in dem Bereich gibt, sollte man beim Tierschutz Verbesserungen vornehmen, aber keinesfalls beim Sexualstrafrecht. Entsprechend klar sollte das formuliert sein und gut ausgearbeitet in Bezug auf das bestehende Tierschutzrecht. Dabei muss man auch berücksichtigen, wie man künstliche Befruchtung, vor allem in der Massentierhaltung, bewertet. Schärfere Kontrollen im Internet gegen Tierpornografie pauschal zu fordern, ohne zu sagen, wie das aussehen soll / welche Folgen es (nicht) haben soll, ist für ein Positionspapier der "Internetpartei" zu wenig. Oibelos
  • Tierpornographie ist bereits ein eigener Straftatbestand (§ 186 ff StGB); der Antrag ist also gegenstandslos.
  • Nicht ganz, es ist Ausfluss des 3. Hypes (nach Terrorismus- und Kinderschänder-Hype), mit dem die Zustimmung zur Totalüberwachung erreicht werden soll; es ist also ein direkter Angriff auf uns (auch wenn der Antragsteller das wahrscheinlich noch nicht einmal gemerkt hat).
  • ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Aexis : @Caladan, ich habe mich auf bitten einer Freundin damit auseinander gesetzt. Sie hatte mir diese Seite gezeigt http://www.zeta-ev.info/index.htm . Ich fordere nicht das man es sofort durchsetzt, nur wäre es toll wenn die Menschen mal drüber nachdenken und sich ebenfalls mit dem Thema auseinandersetzen. @Spearmind, du hast Recht wenn du sagst das man auch Fleischproduktion und Massentierhaltung stoppen sollte. Ich denke aber das es schwerer ist so ein Ziel durchzusetzen als das von mir hier angesprochene. Ich hab nicht viel mit der CDU zu tun, sollten Sie es aber ebenfalls aus dem Grund "Schutz der Tiere" anstreben dann find ich das ok. Danke übrigens für den Tipp mit der AG, werd ihn glaub ich beherzigen. @NineBerry, stimmt es steht unter Strafe. Aber wie du sicherlich gelesen hast kann man mit diesen Gesetzen recht wenig erreichen. Schaden tut es in erster Linie den Tieren. Oben erwähnte Freundin hat schon des öfteren mit solchen Tieren Kontakt gehabt, sie selbst schildert sie als verstört und schwer zu vermitteln, du kannst mir somit nicht sagen das dabei niemandem schaden zugefügt wird, außer natürlich du siehst Tiere als Objekte und nicht als Lebewesen. @ Galaxy07, dachte immer das sich das nur auf Menschen bezieht. Aber wenn das so ist dann bin ich auch dafür das Tiere wählen dürfen und der Partei beitreten dürfen (da machen wir dann ja auch keine unterschiede).


Pro/Contra-Argument: ...

  • dein Argument

Ich bin für eine Wiedereinführung des Gesetzes, weil

1. ...Sex mit Tieren menschenunwürdig ist. 2. ...Tiere, die artgerecht gehalten werden, keinen natürlichen Drang verspüren, sexuelle Handlungen mit Menschen zu vollziehen. 3.... im Zuge sexueller Handlungen mit Tieren die Gefahr groß ist, dass der Wille des Tieres missachtet wird und ihm sowohl psychische als auch körperliche Qualen zugefügt werden, die in vielen Fällen zum Tode führen. Tierschützer wissen, dass Tiere, die aus solchen Missbrauchsbeziehungen stammen, extrem schwer zu resozialisieren und ein Leben lang traumatisiert sind.

Die Tiere müssen von uns Menschen unbedingt geschützt werden !

in ganz vielen Belangen... erstmal dürfen Tiere nicht weiter als Sache behandelt werden ! Natürlich muß Sodomie mit Tieren verboten werden ! Wenn sich die Piraten mehr um Tiere kümmern... werden sie auch mehr Wähler aktivieren... da die meisten Tierbeschützer noch IHRE PARTEI suchen... mit freundlichen Grüßen Moja

Contra-Argument: ...

    • Der § 175b StGB a.F. war ein so genannter "Rest"-Tatbestand des § 175 StGB; in seiner Urversion (von 1850) verbot der § 175 nämlich "widernatürliche Unzucht" (alias "Sodomie") in jeder Form (alles andere als Missionarsstellung war strafbar!). Juristisch versteht man unter "Sodomie" jedes geschlechtsbezogene Verhalten, das mit der vorherrschenden Moral nicht ganz und gar übereinstimmt (ganz unabhängig davon, was diese Moral gerade vorschreibt).
    • Der gerichtliche Nachweis "zoophiler" Handlungen ist noch schwieriger als der Beweis von Kindsmissbrauch - schon weil es eine Interpretationsfrage ist, welche Handlungen noch als "normale" Zärtlichkeit, welche als "normale", aber übertriebene Pflegemaßnahemn, und welche Handlungen dagegen als sexuell gelten.
    • in den meisten US-Bundesstaaten ist "Sodomie" (in der gerade genannten juristischen Bedeutung) als solche strafbar; wegen der Beweisschwierigkeiten erlauben diese Staaten deshalb schon bei einem noch nicht einmal substantiierten Verdacht die Videoüberwachung selbst innerhalb von Privatwohnungen (in Utah sogar ohne Information, also großer Spähangriff!). Wirklich "Zoophile" haben sie noch nie erwischt, sehr wohl aber Paare, die in gegenseitigem Einvernehmen etwas anderes praktizierten als Missionarsstellung (was dort ja auch strafbar ist!).
    • Echte "Zoophilie" ist extrem selten; der Verein "Zeta e.V." ist nachweislich samt seiner Webseite ein (zugegebenermaßen raffiniert gemachtes) Fake aus der christlich-fundamentalistischen Ecke; es soll nur "Stimmung machen", um die allgemeine Generalüberwachung einführen zu können - und dann die christliche Moral zum staatlichen Gesetz zu erheben.
  • Neue oder erweiterte Straftatbestände führen zwangsläufig zur Forderung ausgeweiteter Überwachungs- und Kontrollbefugnisse - das ist ihr einziger Zweck. Der jetzige "Zoophilie"-Hype ist auch nichts anderes als Zensursulas Kinderschänder-Kampagne vor drei Jahren - ich hätte nicht gedacht, dass es Piraten gibt, die auf so simle Propaganda-Tricks hereinfallen. --Roguemale 12:40, 27. Okt. 2011 (CEST)
  • Ich werde beim Bundesparteitag leider nicht anwesend sein, möchte mich aber gerne hier zur Thematik beteiligen:
    • Wer sein Haustier quält, begeht eine Straftat, in der Hinsicht ist das aktuelle TierSchG IMHO ausreichend. Das Argument "wird nicht erkannt" gilt nicht, ein zusätzliches Verbot trägt hier in keinem Fall zur Aufklärung entsprechender Fälle bei.
    • Ich meine, dass ein Tier nicht zwangsläufig unter sexuellen Kontakten Leidet. Ob ein weibliches Tier von einem Artgenossen oder artfremden Tier penetriert wird, sollte (sofern die Größenverhältnisse Stimmen) beides gleich befriedigend sein. Wenn andersherum z.B. ein Rüde bei Frauchen aufspringt, ist die Sache wohl noch klarer. Der Antrag würde solche Kontakte ebenfalls unter Strafe stellen
    • Vergleiche zu Kindesmissbrauch/Pädophilie sind nur bedingt haltbar. Ein Kind hat keine ausgeprägten sexuellen Bedürfnisse und kann keine sexuelle Befriedigung empfinden. Ein Tier schon.
    • Sofern man mir nicht beweist, dass ein Zoophilier kontakt für das Tier zwangsläufig Schmerzhaft/Unangenehm/Quälerei ist, gilt für mich auch bei einem Zoophilen die Unschuldsvermutung. will heissen: Ich gehe, wenn ich keine dagegen sprechenden Anhaltspunkte habe, davon aus, dass der Zoophile seine Handlungen im Rahmen der Wünsche des Tieres vornimmt und damit auch im Rahmen des existierenden TierSchG
    • Wenn man die o.g. Argumente berücksichtigt wäre ein pauschales Sodomieverbot ein grundloser Eingriff in die freie Entfaltung der (sexuellen) Persönlichkeit.
    • Es gibt übrigens einige bekannte Tierrechts/Moralphilosophen, die diese Argumentation teilen. Zum Beispiel: Peter Singer, Midas Dekkers, Andrea Beetz und Hani Miletski.

--Stummi 18:16, 25. Nov. 2011 (CET)

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Wolfgang Z.
  2. Dragonstar An sich klare Zustimmung zu dem Antrag, weil Sex mit Tieren den Tieren IMMER Schaden zufügt <> Sag das 'mal Claudias Schäferhund (;-)- dieser Sonderfall ist nachweislich die häufigste Form von "Sodomie" (Aktenauswertung der "Sitte", in BY früher das K13; nachzulesen in den einschlägigen Publikationen der Kriminalistischen StudienGemeinschaft zu Wremen) <>, genauso wie Sex mit Kindern den Kindern IMMER Schaden zufügt, auch wenn es von außen objektiv den Anschein haben möge, dass dies nicht immer so sein müsse. Tiere können genausowenig wie Kinder eine objektiv wirksame Einverständniserklärung zum Geschlechtsakt abgeben <> doch, durch konkludentes Verhalten, insbesondere wenn die Aktivität von ihnen ausgeht (wie oben, kommt aber auch bei Kleinhunden vor) <>, so dass sich m.E. nach eine Unterscheidung in "je nachdem, ob das Tier gequält wurde" erübrigt. Dennoch sehe auch ich es so, dass solche Anträge viel wirkungsvoller und in einem breiteren Rahmen von der AG Tierschutz/Tierrechte kommen sollte, denn es wirkt ein wenig seltsam, wenn der einzige Antrag, der mit Tierschutz/Tierrechten zu tun hat, mit Sodomie zu tun hat, was im Vergleich zur Massentierhaltung, etc.. vergleichsweise eine geringe Rolle spielt.
  3. ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Spearmind 15:48, 15. Okt. 2011 (CEST) Mit 184a StGB gibt es keinen rechtsfreien Raum, wie es im Antrag unter Punkt 3 aber vermittelt wird. Eine Verschärfung hier ist nicht sinnvoll. Auch sexuelle Handlungen pauschal mit Quälerei (=Gewalt) auf eine Stufe zu stellen, geht so nicht. Hintergrund Als Pirat der seit kurzem an Bord ist, empfehle ich dem Antragsteller die Mitarbeit in der AG Tierrecht und isolierte Positionspapiere (wirklicher Tierschutz ins Programm!) in jedem Fall zu vermeiden.
  2. Caladan Imo nicht relevant genug.
  3. Andena
  4. Sikk Vielleicht sollte man diesen Leuten eher helfen als sie zu kriminalisieren?
  5. NineBerry Sex mit Tieren steht (genauso wie andere Handlungen) unter Strafe, wenn er den Tieren Schaden zufügt. Es besteht kein Regelungsbedarf, Dinge zu verbieten, die niemandem Schaden zufügen. -> No
  6. CSteinbrenner --- Sodomie bezeichnete historisch mitunter auch homosexualität. Auch wenn es eine Bedeutungsverengung gab bin ich dagegen diesen zu verwenden, um gar nicht erst den Verdacht von Wiedersprüchen in unseren Positionen aufkommen zu lassen.
  7. Galaxy07 - die Piraten stehen ganz allgemein auch für eine liberale Sexualpolitik
  8. --Korbinian 21:50, 20. Okt. 2011 (CEST) klar dagegen. tierquälerei (bestiality) ist bereits illegal. mir scheints da eher um sexualmoral als um echten tierschutz zugehen. --Korbinian 21:50, 20. Okt. 2011 (CEST)
  9. --Roguemale 10:39, 24. Okt. 2011 (CEST) Ganz recht, es fällt unter Tierquälerei im juristischen Sinn (Ausnahme: Claudia mit Schäferhund ...)
  10. ᛏᛅᚾᛘᛅᚱᚴᛅᛦ ᛬ ᛒᚢᛏ
  11. Thomas Lischke ich glaube wir haben Wichtigeres zu tun als uns damit in die Presse zu streiten
  12. --LiRoyce 22:38, 26. Okt. 2011 (CEST)...
  13. Monarch 14:07, 28. Okt. 2011 (CEST)
  14. Antaris
  15. --EyeInTheDark 23:13, 24. Dez Ich halte eine Generalisierung von Tier-Mensch Sexualkontakten zu Tierquälerei für falsch, solange dem Tier kein Zwang oder Schmerzen zugefügt werden sehe ich keinen grund ein solches Gesetz vorzuschlagen, solange das Tier den Akt selbst herbeiführt, sehe ich ethisch nichts verwerfliches dran, Moralvorstellungen oder Ekel sollten nicht ausschlaggebend für Gesetze sein. Man sollte bedenken das Tiere was Sexualität anbelangt keiner geseltschaftlichen Taburisierung unterliegen, für viel schlimmer halte ich die geziehlte Verstümmelung von Tieren um ihnen diese zu nehmen, nur weil der Besitzer diese als lästig empfindet, denn duch das fehlen der Hoden oder Eierstöcke wir das Tier nicht nur unfruchtbar, sondern wird druch das fehlen von Hormonen wie Östrogen oder Testosteron einer chirugischen Gehinwäsche unterzogen, das ist meiner meinung nach gegen die Würde des Tieres und gegen den Tierschutz.

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...