Benutzer Diskussion:Etz/Direkte Demokratie und Religionsfreiheit

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Die Analyse geht einerseits um die direkte Demokratie an sich, andererseits um die Rechtmäßigkeit der Abstimmungsergebnisse in der Schweiz.

Was ich interessant fände, und was ich auch ein wenig vermisse, ist die Auseinandersetzung mit der Frage: Was tun, falls sich eine Mehrheit im Volk gegen Freiheitsrechte bildet? Wie sieht das Konzept aus? Sollen bei einer deutschen Direktdemokratie, wie sie die Piraten fordern, bestimmte Grenzen gelten? Ist eine Prüfung der Initiativen vorab im Konzept der Piraten enthalten? Inwieweit paßt das zur Ablehnung der Zensur? Wo ist der Mittelweg?

Welche Möglichkeit gibt es für das Volk, doch Veränderungen im Bereich des GG auf den Weg zu bringen? Ich denke dabei z.B.an die Kritik am kirchlichen Religionsunterricht, der im Forum oft stark kritisiert wird. Kurz: Ich vermisse die Weiterentwicklung des Konzeptes zur direkten Demokratie in Deutschland. Das Wort alleine kann in vielen Richtungen ausgelegt werden. Es sollte nun langsam mit Inhalt gefüllt werden, der dann auch Auskunft gibt, ob so etwas wie in der Schweiz nach dem Konzept der Piraten möglich gewesen wäre, und wenn nicht, an welchen Stellen im Ablauf eines Volksentscheides das Ganze gestoppt werden würde.--Tonnerkiller 11:20, 8. Dez. 2009 (CET)