Benutzer Diskussion:110

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moin,


ich halte die gründung eines solches vereins für einen schritt in die richtige richtung: raus aus dem wiki was ohnehin niemand liest, rein in partei, "bürgerbüros", und medien.

die genaue richtung sollte man aber dann auch mal langsam finden, damit das nicht der hundertste verein im unfeld der PP wird, der eigentlich nichts wirklich macht ausser sich mit sich selbst und irgendwelchen insider-inhalten zu beschäftigen.


im folgenden gebe ich zu den einzelnen punkten von der vorschlagsseite mal meinen senf dazu.


a) Die Vertretung der Interessen der Mitglieder.

eigentlich unsinn, denn man will ja unter umständen als gemeinnützig anerkannt werden. das vereinsziel kann dann keinesfalls die vertretung der eigenen interessen sein, und man müsste sogar eine bestimmte formel in der satzung verwenden, um das ziel der anerkennung zu erreichen.


b) Die Information und Beratung der Bürger insbesondere hinsichtlich der Bürgerrechte in der Europäischen Union.

ich würde das dann doch um ein paar rechtskreise erweitern wollen:

verfassung national

strafrecht

urheberrecht und verwandte

die unumgänglichen internetspezifischen fragen wie domainrecht, haftungsfragen usw.

hartz IV / arbeistlosenversicherung und verwandte (SGBI SGBII SGBIII SGBX SGG VerwVG)

arbeitsrecht

und alle andere rechtskreise wo nachfrage und/oder angebot vorhanden sein wird.


c) Die Information zu allgemeinen rechtlichen Fragen.

was ist eine allgemeine rechtliche frage? was ist information?


d) Die Durchführung von Schulung und Vorträgen, insbesondere hinsichtlich der Bürgerrechte in der Europäischen Union.

Schulung ja, aber warum nur dieses eine Thema (s.o.)


e) Der Aufbau und Betrieb regionaler Beratungsstellen als Anlaufstellen zur direkten und persönlichen Beratung von Bürgern.

a la rote hilfe - oder besser.

richtige idee, aber bitte auf dem teppich bleiben. eine physische beratungsstelle kostet eine menge zeit und geld.


f) Die Inanspruchnahme Dritter aufgrund des Unterlassungsklagengesetzes (UklaG) sowie ähnlicher Bestimmungen.

was ist genau gemeint?


g) Die Bündelung und Stellung von Rechtsanfragen z.B. an Behörden.

von grundsatz her ne gute idee, obwohl mir unklar ist, was eine °rechtsanfrage° ist.


h) Die Klärung rechtlicher Grundsatzfragen.

... die ja normalerweise durch gerichtliche entscheidungen zustande kommt.

die dieser verein natürlich führen, unterstützen, oder sich darüber informieren könnte.

das eine wie das andere wäre jedenfalls denkbar und geht absolut in die richtige richtung.


i) Die Hilfe für Personen, die durch mit Strafe bedrohte vorsätzliche Handlungen geschädigt worden sind. Das kann durch direkte Zuwendungen oder Hilfsmaßnahmen für besonders Bedürftige geschehen, aber auch durch öffentliches Eintreten für die Belange der Geschädigten sowohl im Einzelfall als auch im Allgemeinen. Dazu bedarf es eines gemeinnützigen und förderungswürdigen Vereins, der sich aus Beiträgen, Spenden und Zuweisungen finanziert.

noch ein verein? partei/gliederung/rechtAG/orangehilfeeV/dunkelorangehilfeeV?

das kann doch der selbe verein sein. in strafsachen ist sowieso anwaltspflicht und es gibt prozess- und beratungskostenhilfe vom land.

eine orange hilfe greift dann erst bei schäden ein, z.b. nach verurteilungen.

oder bei personen, die so dumm waren eine rechtsschutzversicherung abzuschliessen. ^^


 Innerhalb der Struktur der Piratenpartei ist dies schon aus Haftungsgründen bedenklich und wäre auch nicht versicherbar.

s.o. jeder anwalt ist doch versichert.

umgekehrt gibt es für unsachgemässige und unerlaubte rechtsdienstleistungen keine versicherung (gegen was auch, es ist immerhin strafbar bzw kann zu schadenersatzforderungen führen)


zum thema RDG (wo enden die grenzen der rechtsberatung) könnte ich eigentlich mal ein paar zeilen schreiben. so etwas wird schon für diese sache mit dem "biete dich als experten an" projekt benötigt, sonst passieren da nämlich direkt die ersten unfälle: auch eine öffentlich beworbene und/oder einsehbare beratung von pirat zu pirat unterliegt nämlich den bestimmungen des RDG.


-110  

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