Benutzer:Tomtar/Entwuerfe/Lexikon/Bodo Thiesen

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Vollständiger Eintrag zu Bodo Thiesen

Umstrittenes Mitglied der Piratenpartei, gegen das ein Parteiausschlussverfahren wegen parteischädigendem Verhaltens durch Tätigung öffentlicher Äußerungen, in denen die Leugnung des Holocausts verteidigt wird.

Konkret soll Bodo Thiesen am 13.5.2008 auf der Mailingliste "Aktive" (siehe: Aktive) "zugunsten der pseudowissenschaftlichen Abhandlungen von Germar Rudolf" [1] Position bezogen haben.

Ein Archiv der Mailingliste "Aktive" ist nicht verfügbar. Die Mail ist nicht im ursprünglichen Kontext erhalten. Die entsprechende Äußerung ist unter anderem in folgenden Quellen erhalten:

  • Laut BT-Chronik von HeptaSean hat Bodo Thiesen in der Mail vom 13.05.2008 folgende Äußerung getätigt:

Vorlage:Zitat

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Auffällig ist der unterschiedliche Wortlaut in beiden Zitaten. Es ist nicht auszuschließen, dass beide Quellen korrekt zitieren. Beide zitieren nur ausschnittsweise. Möglicherweise sind beide Passagen in der ursprünglichen Mail enthalten. Alternativ könnte es sich bei diesen Passagen auch um zwei am selben Tag verfasste Mails handeln, die beide ausschnittsweise zitiert werden. Eine ungekürzte Fassung des Mailverkehrs auf der Liste "Aktive" ist nicht erhalten.

In jedem Fall wird deutlich, dass Bodo Thiesen 2008 (also nach seinem Parteieintritt) die Aussagen eines gewissen Germar Rudolf verteidigte. Weiterhin scheint Bodo Thiesen der Meinung zu sein, der Überfall auf Polen sei aufgrund der Generalmobilmachung Polens gerechtfertigt gewesen.

Dazu ist folgendes zu sagen:

Germar Rudolf ist Chemiker[2] und rechtskräftig verurteilter Holocaustleugner[3][4]. Er ist der Verfasser des sogenannten Rudolf-Gutachtens[5], welches Zweck und Funktionsweise der Gaskammern im KZ Auschwitz-Birkenau bestreitet. ("Fazit des "Gutachtens: Aus chemisch-physikalischen Gründen können die bezeugten Massenvergasungen mit Blausäure in den angeblichen 'Gaskammern' in Auschwitz nicht stattgefunden haben."[6]). Rudolf verfasste es 1992 zunächst als Gerichtsgutachten zur Verteidigung des wegen Volksverhetzung verurteilten Otto Ernst Remer und gab es dann als Buch heraus[7]. Die Aussagen, die Rudolf in seinem Werk tätigt, sind wissenschaftlich widerlegt. Zur Widerlegung solcher und ähnlicher Behauptungen siehe:

usw.

Dieses Literaturverzeichnis ist zweifellos unvollständig. Allerdings: Alle genannten Quellen standen Bodo Thiesen im Jahr 2008 bereits zur Verfügung. Er hätte sie mühelos finden können. Er hätte die Autoren der genannten Quellen kontaktieren und um Klärung seiner Fragen, so er denn welche hatte, bitten können. Er hätte auf diese Literatur auch in angemessener Form antworten können. Thiesens Aussagen lassen darauf schließen, dass er das nicht getan hat. Offensichtlich tätigt Bodo Thiesen seine Aussagen in massiver Unkenntnis des Standes der wissenschaftlichen Forschung.

Zusätzliche Brisanz stellt die Wahl des Diskussionsmediums dar: Thiesen hat seine Thesen nicht etwa in ein wissenschaftliches Forum gestellt, sondern in die Mailingliste einer Partei. Er zeigt damit, dass er seine Ansichten nicht in einem ergebnisoffenen Prozess auf Wahrheitsgehalt überprüft, sondern politisch vertreten sehen will.

Außerdem vertritt Bodo Thiesen die These, die Generalmobilmachung Polens hätte das deutsche Reich zum Angriff gezwungen, und der Angriff Deutschlands auf Polen sei rechtmäßig gewesen.

Dazu ist folgendes zu sagen: Zu dieser Ansicht kann nur kommen, wer eine äußerst selektive Wahrnehmung geschichtlicher Ereignisse aufweist. Tatsächlich hatte die Generalmobilmachugn Polens eine Vorgeschichte, diese wird unter anderem in folgenden Quellen erläutert:

Auch hier gilt: Alle genannten Quellen standen Bodo Thiesen im Jahr 2008 bereits zur Verfügung. Auch hier zeigt er grobe Unkenntnis des Forschungsstandes sowie eine äußerst selektive Wahrnehmung historischer Ereignisse. Außerdem zeigt Bodo Thiesen auch hier wieder durch die Wahl des Diskussionsmediums, dass er seine Ansichten nicht ergebnisoffen diskutiert, sondern politisch vertreten wissen will.

Am 05.06.2008 beschloß der Bundesvorstand aufgrund der Äußerungen eine Ordnungsmaßnahme gegen Bodo Thiesen in Form einer Verwarnung. [9]

Am 12.05.2009 gibt Bodo Thiesen, in Folge vorangegangener Medienberichte über den Fall, eine Stellungnahme ab [10]. Darin führt Bodo Thiesen aus:

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Am 04.07.2009 wurde Bodo Thiesen auf dem Bundesparteitag zum Ersatzrichter für das Bundesschiedsgericht gewählt. [11]. Daraufhin berichten diverse Medien erneut über die Äußerungen Thiesens.

Der Bundesvorstand beschloß daraufhin am 16. Juli 2009, Bodo Thiesen seines Amtes als Ersatzmitglied des Bundesschiedsgerichtes zu entheben. Weiterhin wurde ihm befristet bis Ende September 2010 die Befähigung aberkannt, erneut für ein Parteiamt zu kandidieren.

Der Bundesvorstand beantragte ferner beim zuständigen Schiedsgericht den Ausschluss von Bodo Thiesen aus der Piratenpartei. Eine Begründung des Beschlusses findet sich hier.

Die am 16.07.2009 ausgesprochene Ordnungsmaßnahme wurde allerdings nicht korrekt zugestellt, wodurch die Ordnungsmaßnahme nicht wirksam wurde ("Grundsätzlich möchte ich sagen, dass man die Anlegenheiten mit BT endlich mal bearbeiten möchte. Das ist seit 2008. Der OM ist nie nachgegangen worden. Man sollte die Sache mal zu einem Abschluss bringen, egal wie.").

Am 18.11.2010 wurde deshalb eine weitere Ordnungsmaßnahme verhängt, die Bodo Thiesen seine Stimmrechte bis zur Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz bzw. etwaiger Berufungsverfahren zum laufenden PAV entzog. Diese Ordnungsmaßnahme war, im Gegensatz zur vorherigen, gültig.

Diese Aberkennung des passiven Wahlrechtes führte auf dem Bundesparteitag in Chemnitz 2010 zum #Bändchengate (siehe: #...gate), als Bodo Thiesen dennoch akkreditiert wurde.

Am 01.12.2011 lehnte das Landesschiedsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil [12] den Parteiaauschluß Thiesens ab. Der Bundesvorstand legte daraufhin Berufung gegen das Urteil beim Bundesschiedsgericht ein.[13]

Am 16.04.2012 wurde vom Bundesschiedsgericht die Berufung gegen das Urteil des Landesschiedsgerichts Rheinland-Pfalz endgültig zurückgewiesen. Als Grund gibt das Schiedsgericht an, dass die Äußerungen aus dem Jahr 2008 bereits durch andere Ordnungsmaßnahmen geahndet worden seien. Eine zweite Ahndung desselben Vergehens widerspräche dem Grundsatz "ne bis in idem" (Verbot der Doppelbestrafung) und sei daher ausgeschlossen[14]. Zitat aus dem Urteil:

Vorlage:Zitat Dieses Urteil ist letztinstanzlich und daher nicht mehr anfechtbar.


Die Entwicklung vor, während und nach dem Urteil

  • 04.04.2012 Dietmar Moews, Mitglied der Piratenpartei, schwadroniert in einem von ihm produzierten Youtube-Video über das Israel-Gedicht von Günter Grass und tätigt dabei antisemitische Äußerungen:

Vorlage:Zitat Vorlage:Zitat

  • 06.04.2012 Die Jungen Piraten, offizielle Jugendorganisation der Piratenpartei, thematisieren in einem offenen Brief sexistische und ausländerfeindliche Aussagen von Parteimitgliedern und fordern die Piratenpartei auf, sich klar gegen jegliche Formen der Diskriminierung zu bekennen.
  • 07.04.2012 Als Reaktion auf den offenen Brief der Jungen Piraten veröffentlicht die Pirantifa eine Unvereinbarkeitserklärung. Darin wird festgestellt, dass rassistisches und diskriminierendes Gedankengut mit einer Mitgliedschaft in der Piratenpartei unvereinbar ist. Dieser Erklärung schließen sich im Laufe der folgenden Tage zahlreiche Einzelpersonen sowie mehrere Landesverbände und weitere Untergliederungen der Piratenpartei an: 09.04.2012 Niedersachsen, 09.04.2012 Sachsen-Anhalt, 10.04.2012 Berlin, 12.04.2012 Bayern, 19.04.2012 Baden-Württemberg, 20.04.2012 Mecklenburg-Vorpommern.

Vorlage:Zitat

  • 15.04.2012 Es wird bekannt[15]: Das Bundesschiedsgericht weist in seiner auf den 16.04.2012 datierten Entscheidung das Parteiausschlussverfahren gegen Bodo Thiesen endgültig zurück.
  • Die Entscheidung des Bundesschiedsgerichtes wird massiv in den Medien thematisiert und inner- sowie außerparteilich kritisiert.
  • 15.04.2012 Hartmut Semken, Landesvorsitzender der Piratenpartei Berlin, nimmt in seinem Blog hingegen Thiesen zunächst gegen die Kritik in Schutz:

Vorlage:Zitat Vorlage:Zitat

  • 15.04.2012 Auf einzelfaelle.tumblr.com werden seit dem 15.04. sexistische, antisemitische und rassistische Ausfälligkeiten von Parteimitgliedern gesammelt.
  • 17.04.2012 Die FAZ veröffentlicht in ihrer Berichterstattung zum Freispruch Thiesens ein verfremdetes Piratenpartei-Logo, welches starke Ähnlichkeiten zur Parteiflagge der NSDAP aufweist
  • 18.04.2012 Der Zentralrat der Juden in Deutschland fordert im Handelsblatt vor dem Hintergrund des gescheiterten Parteiausschlusses Thiesens die Piratenpartei auf, konsequent gegen rechtsradikale Parteimitglieder vorzugehen.
  • 20.04.2012 Der Landesverband Schleswig-Holstein der Partei "Die Linke" veröffentlicht unter der Schlagzeile "Keine Stimme den Nazis, egal unter welcher Flagge sie segeln! " eine Pressemitteilung, in der der Umgang der Piratenpartei mit Rechtsextremismus kritisiert wird. Mitglieder der Partei "Die Linke" kleben vor dem Bundesparteitag in Neumünster sowie in Lübeck Wahlplakate, die äusserlich denen der Piraten gleichen. In Fraktur stent darauf geschrieben: "Keine Stimme den Nazis, egal unter welcher Flagge sie segeln! - Deshalb am 06. Mai: DIE LINKE". Mit der "üblen Aktion" (so die Neue Züricher Zeitung), "sollten die Piraten verunglimpft werden, die sich damals noch nicht offiziell gegen Rechtsextreme abgegrenzt hatten.". Am 06.05.2012 ist Landtagswahl in Schleswig-Holstein.
  • 20.04.2012 Marina Weisband, politische Geschäftsführerin der Piratenpartei, fordert alle Parteimitglieder auf, sich ohne Relativierungen und klar von rechtsextremen Gedankengut zu distanzieren. Sie ruft weiterhin die Piraten auf, mit politischen Mitteln gegen rechtsextremes Gedankengut vorzugehen.

Vorlage:Zitat Vorlage:Zitat Der Aufruf, veröffentlicht in Marina Weisbands Blog sowie im Wiki, erhält noch am selben Tag über 500 Unterstützer.

  • 22.04.2012 Martin Delius, parlamentarischer Geschäftsführer der Berliner Piraten-Fraktion, behauptet in einem Interview mit dem Spiegel:

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  • 22.04.2012 Martin Delius entschuldigt sich in seinem Blog für die getätigten Äußerungen:

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  • 23.04.2012 Nach wiederholter interner und externer Kritik an seinen Äußerungen und seinem Umgang mit der entstandenen Kritk zieht Semken seine Aussagen endgültig zurück und entschuldigte sich, lehnte einen Rücktritt aber ab:

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Zitat aus dem Urteil: Vorlage:Zitat

  • 28.04.2012 Bundesparteitag 2012.1 der Piratenpartei in Neumünster.

Ein externes Kamerateam des Fernsehsenders Sat.1 bringt ein mit rechten Parolen beklebtes Piratenschiffmodell mit auf den Parteitag und filmt dieses im Pressebereich sowie im Versammlungsraum.

Zeitgleich wird Carsten Schulz von der Presse interviewt. Dabei wiederholt Schulz seine umstrittenen Äußerungen vor den Kameras. Seine umstrittene Forderung nach Straffreiheit für Holocaust-Leugner verteidigte Schulz im Namen der Meinungsfreiheit.

Die Versammlungsleitung unterbricht die Versammlung für 20 Minuten. Sie ruft weiterhin auf:

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Anschließend verliest der Versammlungsleiter Jan Leutert folgende Stellungnahme:

Vorlage:Zitat

Dieser Antrag wurde von den rund 1500 Teilnehmern unter großem Jubel ohne sichtbare Gegenstimme angenommen.

Carsten Schulz tritt bei der Wahl zum Vorstandsvorsitzenden nicht mehr an.

Als der Kandidat Dietmar Moews ans Mikrofon tritt, wird er ausgebuht. Die Zuhörer wenden ihm demonstrativ den Rücken zu und halten ihre roten Abstimmungskarten in die Höhe, die für "Nein" stehen. Gut die Hälfte der Anwesenden verlässt noch während seiner Rede den Saal.

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