Benutzer:Ideenwanderer/Finanzordnung

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Erklärung

Die Finanzordnung wurde in die Satzung eingeführt um die Gliederungen zu stärken.
Durch die Gründung des Finanzrates löste man die Schatzmeistertreffen ab.
Der Finanzrat hat sich bewährt war aber durch die Einführung von SAGE sehr mit der Bearbeitung des SAGE Systems beschäftigt.
Doch nun ist es an der Zeit, dass sich der Finanzrat wieder mit der Sachlichen Arbeit in den Gliederungen beschäftigt.

Als Schatzmeister forderte ich vor Monaten den LV Schatzmeister auf, einen Termin für ein Treffen zwischen ihm, dem Finanzrat und den KV Schatzmeistern festzulegen. Wir hatten schon Gespräche mit Chemnitz bezüglich eines möglichen Veranstaltungsortes geführt.
Trotz Nachfragen ist nichts passiert:-(

Das sollte nicht passieren! wenn schon solche Vorschläge aus den Gliederungen kommen, dann sollten sie auch vernünftig umgesetzt werden und nicht auf diese Art und Weise ausgesessen werden.

Bundessatzung

Zum Verständniss habe ich die Absätze bezüglich Mitglied/Gliederung/Zuständigkeit mit § aufgezeigt.

1.3 § 3 - Erwerb der Mitgliedschaft

1.Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei der Bundespartei erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird

   1.die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst.
   2.jeder Pirat entsprechend seinem angezeigten Wohnsitz automatisch Mitglied dieser Gliederung. 

2.Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem/der BewerberIn gegenüber schriftlich begründet werden.

Finanzordnung

Zum Verständniss habe ich die Absätze bezüglich Mitglied/Gliederung/Zuständigkeit mit § aufgezeigt.

2.3 B. MITGLIEDSBEITRAG

2.3.1 § 5 Höhe Mitgliedsbeitrag

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 48 Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig.

(2) Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag pro Monat zu berechnen. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet.

(3) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum festgelegten Mitgliedsbeitrag einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens.

(4) Der Mitgliedsbeitrag ist an die für das Mitglied zuständige Gliederung zu entrichten.

(5) Über Beitragsminderungen bei finanziellen Härten entscheidet die für das Mitglied zuständige Gliederung, sofern die Landessatzung nichts Gegenteiliges regelt.

(6) Der Finanzrat erarbeitet Änderungsvorschläge zur Höhe des Mitgliedsbeitrages.

Es muss grundsätzlich im Sinne unserer Satzung/Finanzordnung gearbeitet werden.

Finanzrat

Der Finanzrat sollte die geplante Excel Datei zum Buchen der Beiträge unverzüglich freigeben und eine Umfassende Erklärung auf der Schatzmeister Seite bereitstellen.

Der Finanzrat in den Landesverbänden sollte mit dem LV Schatzmeister und den Gliederungsschatzmeistern kommunizieren. Es sollten monatliche Mumble treffen zwischen oben genannten Strukturen geben. Bei Landesproblemen wie dem Beitrag sollte der Finanzrat mit dem LV Schatzmeister die möglichen Lösungswege der Gliederungen im Land umsetzen. Schulungen und Einweisungen sollten an erster Stelle stehen und falls das Arbeitsvolumen für den Finanzrat zugroß wird muss der Landesvorstand reagieren und geeignete Power nachführen. Wir stehen vor großen Aufgaben im Bund, Land und den Kommunen aber dafür benötigen wir ein funktionierendes Beitragssystem. Die Kommunikation zu unseren Mitglieder hadert und wird nicht konsequent geführt und hier müssen wir ansetzen.

Um dieses umzusetzen kandidiere ich für den Finanzrat in Sachsen.