BY:Bezirksverband Oberbayern/Vorstand/Geschäftsordnung 14ter Vorstand

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Geschäftsordnung des oberbayerischen Vorstands

(Sicherung, war gültig für/bis zum 14. Vorstand)


§1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Bezirksverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen.
    1. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter aus dem Vorstand.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt.
    1. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen.
    2. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
  4. Jedes Vorstandsmitglied besitzt eine gültige Datenschutzbelehrung, wenn nicht, ist diese schnellstmöglich nachzuholen.
  5. Vorstandsmitglieder verfügen über eine Partei E-Mail-Adresse, näheres im Unterpunkt §9c

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

Kompetenzbereiche jedes Vorstandsmitgliedes

  1. Der Vorstand ist für die Bespielung und Pflege der Social Media Auftritte (Facebook, Twitter), des Wikis und der Homepage verantwortlich.
  2. Der Vorstand ist verantwortlich für die Organisation von Fundraisingaktionen, insbesondere der Entwicklung von neuen Ideen zur Finanzierung.
  3. Der Vorstand ist verantwortlich für die Koordination und Organisation der Kreisetreffen sowie die Koordination und Organisation von Veranstaltungen.

Kompetenzbereiche der Vorsitzenden

  1. Die Vorsitzenden unterstützen sich in gleichberechtigter Weise bei ihren Aufgaben.
  2. Die Vorsitzenden erstellen gemeinsam den oberbayerischen Newsletter.
  3. Die Vorsitzenden obliegt die Pflege der Beziehungen zu den Mandatsträgern.

Vorsitzender: Olaf Konstantin Krueger

  1. Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen sowie die Pflege der Beziehungen zum Landesverband und den anderen Bezirksverbänden.
  2. Außerdem ist er für die Einberufung von Mitgliederversammlungen sowie die Koordination anfallender Aufgaben verantwortlich.
  3. Er ist zuständig für Koordination und Kontaktpflege zu den Beauftragten.
  4. Gemeinsam mit dem Schatzmeister obliegt ihm die Koordination und Abstimmung mit dem LGS MCC Team.
  5. Ihm obliegt die Bündnisarbeit und die Vernetzung mit anderen Organisationen wie die Kontaktpflege mit den Kreisen und den anderen Stammtischen.
  6. Er ist verantwortlich für die Vorbereitung von Wahlen im Bezirk Oberbayern und unterstützt PIRATEN im Wahlkampf.

Stellvertretender Vorsitzender: Reinhold Deuter

Kompetenzbereiche der Schatzmeister

Schatzmeisterin: Dorothea Beinlich

Stellvertretender Schatzmeister: Clemens Horn

  1. Den Schatzmeistern obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, sofern diese Aufgabe nicht in Dienstleistung durch den Landesverband übernommen wird, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen.# Die Schatzmeister koordinieren Methoden und Prozesse zur Finanzverwaltung im gesamten Bezirk in Zusammenarbeit mit den Schatzmeistern der Gliederungen.
  2. Die Schatzmeister unterstützen sich in gleichberechtigter Weise bei ihren Aufgaben.
  3. Nur der Vorsitzende und die Schatzmeister besitzen Kontovollmacht.
  4. Die Schatzmeister entwerfen den Haushaltsplan.
  5. Sie pflegen die Kontakte zum LGS-MCC.

Kompetenzbereiche des politischen Geschäftsführers

Politischer Geschäftsführer: Olaf Konstantin Krueger

  1. Er ist veranwortlich für die Organisation und Koordination der politischen Arbeit im BzOBB.
  2. Er wirkt mit bei der Bündnisarbeit des Bezirksverbandes und der Entwicklung der politischen Inhalte.
  3. Er ist zuständig für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und gemeinsam mit dem Vorsitzenden für die Organisation von Veranstaltungen.
  4. Ihm obliegt die Bündnisarbeit und die Vernetzung mit anderen Organisationen, wie die Kontaktpflege mit den Kreisen und den anderen Stammtischen.
  5. Er ist verantwortlich für die Vorbereitung von Wahlen im Bezirk Oberbayern und unterstützt andere Landesverbände im Wahlkampf.
  6. Er übernimmt die zusätzlich die Aufgaben des stellvertretenden Vorsitzenden.

Kompetenzbereiche des Generalsekretärs

Generalsekretär: Sebastian Haeutle

  1. Er ist verantwortlich für das Führen und Veröffentlichen des Protokolls der Vorstandssitzung und die Pflege des Entscheidungsbuches.
  2. Ihm obliegt der Versand von Mailings (Einladung zu Parteitagen etc).
  3. Zu seinen Aufgaben gehören die Pflege von Mitgliedsdaten, des Ticketsystems und der Mailinglisten.
  4. Er verwaltet die Socialmediaaccounts (Rechtevergabe etc.).
  5. Er ist verantwortlich für alle Aufgaben rund um die IT innerhalb des Bezirksvorstands. (Toolsupport, Zugänge beantragen etc.)
  6. Er hält den Kontakt zur Bayern-IT.

§3 Vorstandssitzungen

Allgemeines

  1. Der Vorstand trifft sich regelmäßig zu Vorstandssitzungen, diese finden in der Regel per Fernkommunikation statt.
  2. Vorstandssitzungen finden in der Regel monatlich statt.
  3. Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von mindestens 10 % der Piraten des Bezirksverbandes verlangt, so ist binnen 7 Tagen eine Sitzung einzuberufen.
  4. Eine Vorstandssitzung wird durch den Generalsekretär einberufen. Sie gilt auch als einberufen, wenn der Termin in der letzen Sitzung beschlossen und im Protokoll vermerkt ist.
  5. Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen.
  6. In begründeten Fällen können mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. In diesem Falle muss eine allgemeine Begründung durch den Vorstand für den nichtöffentlichen Teil abgegeben werden.
  7. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
  8. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen.
    1. Das Protokoll ist binnen einer Woche im Wiki zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung des Protokolls muss auf der Mailingliste des Bezirksverbandes bekannt gegeben werden.
    2. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im veröffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

kommende Vorstandssitzungen

  1. Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden.
    1. Liegen unbearbeitete Anträge vor, so muss die nächste Sitzung binnen 14 Tagen einberufen werden, alternativ können diese Anträge auch im Umlauf beschlossen werden.
  2. Der Generalsekretär stellt sicher, dass eine vorläufige Tagesordnung rechtzeitig, im Normalfall spätestens 48 Stunden vor der anberaumten Vorstandssitzung im Wiki veröffentlicht, sowie auf der Vorstands-Mailing-Liste und OBB Mailingliste verteilt wird.

Anträge

  1. Werden Anträge spätestens 48 Stunden vor dem Beginn der Vorstandssitzung gestellt, so soll der Vorstand diese in der nächsten Vorstandssitzung behandeln. Gehen die Anträge später ein, so kann der Vorstand diese in der nächsten Sitzung behandeln, im Umlauf beschließen oder auf die übernächste Sitzung verschieben.

Umlaufbeschüsse

  1. Anträge können auch im Umlaufverfahren abgestimmt werden. Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
  2. Anträge im Umlaufverfahren gelten als angenommen, wenn die Mehrheit der amtierenden Vorstandsmitglieder zustimmt.
  3. Im Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn diese Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird.
  4. Wird ein Beschluss im Umlauf gefasst, der eine längerfristige Wirkung (Mietverträge etc.) hat oder dessen wirtschaftlicher Wert 500€ übersteigt, ist hierfür eine 2/3 Mehrheit der Vorstandsmitglieder erforderlich. Dieser Beschluss muss in der nächsten Vorstandssitzung formal bestätigt werden.
  5. Umlaufbeschlüsse sollten in der Regel innerhalb von 72 Stunden bis höchstens 7 Tagen abgeschlossen werden.
  1. Findet eine Abstimmung im Umlaufverfahren statt, so gilt ein Vorstandsmitglied, das bis zum definierten Enddatum seinen Willen nicht bekundet, als sich enthaltend.
  2. Ist eine Mehrheit für oder gegen einen Umlaufbeschluss zustande gekommen, kann jedes Vorstandsmitglied den Umlauf schließen.
  1. Diese Umlaufbeschlüsse müssen im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgeführt und entsprechend in das Entscheidungsbuch aufgenommen werden.

Entscheidungsfindung

  1. Änderungen an der Geschäftsordnung werden von mindestens 2/3 der Vorstandsmitglieder beschlossen.
  2. Jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.
  3. Wird der Antrag von mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Bezirksverbandes unterstützt, so muss der Vorstand binnen 7 Tagen eine Entscheidung zu diesem Antrag fällen oder laut §9a (5) der Satzung eine Sitzung einberufen.

Tätigkeitsbericht

  1. Jedes Vorstandsmitglied, jeder Funktionsträger und Beauftragte berichtet im Tagebuch der Vorstandssitzung regelmäßig über seine wesentlichen Aktivitäten. Der Bericht erfolgt schriftlich und wird in der Vorstandssitzung zu Protokoll gegeben.

Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband.
  2. Den Generalsekretären obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen, sofern diese Aufgaben nicht in Dienstleistung durch den LV übernommen werden.
  3. Zugriff auf die Mitgliederdaten haben die Generalsekretäre und die Schatzmeister.
  4. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

Bereitstellung von Mitgliedsdaten

  1. Mitgliedsdaten werden vom Generalsekretär bereitgestellt.
  2. Mitgliedsdaten werden in der für den benötigten Zweck minimalen Form bereitgestellt (Datensparsamkeit)
  3. Mitgliedsdaten werden entweder per verschlüsselter Mail über einen vorher bekanntgegebenen gpg key oder persönlich ausgetauscht.
  4. Mitgliedsdaten werden nur an Mitglieder mit einer vorhandenen Datenschutzbelehrung ausgehändigt.
  5. Die Übergabe, der Zweck der Übermittlung, der Umfang und die Person an welche die Daten übermittelt wird, wird dokumentiert.
  6. Mitgliedsdaten können von Vorstandsmitgliedern und Beauftragten angefragt werden, wenn eine Zweckbindung vorliegt.
  7. Mitgliedsdaten werden vom Generalsekretär im Regelfall mit Vorlaufzeit von mindestens 4 Werktagen erfragt, in Ausnahmefällen werden die Daten früher bereitgestellt.

Kommunikationsplattform

Allgemein

  1. Kommunikation des Vorstandes erfolgt über die Vorstandmailingliste sowie in unkritischen Punkten über den Twitter Chat.

Email Adressen und PGP/GPG Keys für alle gewählten Vorstandsmitglieder, Funktionsträger und Beauftragte

  1. Vorstandsmitglieder, gewählte Funktionsträger und Beauftragte, erhalten von der BayernIT eine E-Mail-Adresse.
  2. Diese E-Mail-Adresse darf keine Weiterleitung auf ein externes, nicht von der vom Landes- bzw. Bundesvorstand Beauftragten IT verwaltetes, Postfach sein.
  3. Vom Landes- bzw. Bundesvorstand Beauftragte für IT verwaltete Postfächer für Untergliederungen können ein zulässiges Ziel sein.
  4. Vorstandsmitglieder, gewählte Funktionsträger und vom Vorstand Beauftragte veröffentlichen für diese E-Mail-Adresse ihren öffentlichen GPG/PGP Schlüssel auf Keyservern und der Homepage des Bezirksverbands.