BW:Antragsportal/WP0029

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80px Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag BW 2020.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Vorlage:Baustein2

Antragsübersicht

Antragsnummer WP0029
Einreichungsdatum
Antragsteller

S3sebastian

Antragstyp [[BWAntragTyp::Vorlage:Antragstyp BW]]
Zusammenfassung des Antrags Strengere Regeln für Durchsuchungen, insbesondere wenn Zeugen und IT betroffen sind
Datum der letzten Änderung 11.10.2020
Status des Antrags

Vorlage:Prüficon

Abstimmungsergebnis

Vorlage:Abstimmungsergebnis

Antragstitel

Verhältnismäßigkeit bei Beschlagnahmung von Hardware

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen im Themenbereich Bürgerrechte und Datenschutz des Landesprogramms an geeigneter Stelle folgenden Text einzufügen:

Modul 1:

Verhältnismäßigkeit bei Hausdurchsuchungen

Die Wegnahme von Computerhardware im Rahmen von Hausdurchsuchungen stellt mitunter eine unverhältnismäßige Maßnahme dar, da die gesamte berufliche wie auch private digitale Existenz der Betroffenen von den Geräten abhängt. Daher fordern wir, dass eine Beschlagnahmung von Speichermedien und sonstiger Computerhardware, wie auch von Smartphones, nur noch bei entsprechend festzulegenden schweren Katalogstraftaten erfolgen darf. Darüber hinaus muss in jedem Fall die Verhältnismäßigkeit besonders geprüft, sowie eine möglichst schnelle Rückgabe angestrebt werden, falls sich Verdachtsmomente nicht erhärten. Wohnungsdurchsuchungen bei Zeugen darf es unserer Auffassung nach nur noch im absoluten Ausnahmefall geben, und nur wenn eine freiwillige Herausgabe von Beweisen durch diese, nachdem eine solche angefragt wurde, verweigert wird.

Modul 2 (nur, wenn Modul 1 angenommen wird):

Bei verschlüsselten Datenträgern, deren Entschlüsselung ohne das Mitwirken des Eigentümers aussichtslos ist, wollen wir, dass diese unmittelbar zurückgegeben werden müssen, nachdem die entsprechende Verschlüsslung festgestellt wurde.

Antragsbegründung

Man hört immer wieder von unverhältnismäßigen Durchsuchungen bei politischen Aktivisten. Diese Maßnahmen können faktisch eine Strafe auch für völlig unbescholtene Menschen darstellen. Daher sollte diese Praxis stärker eingeschränkt werden, ohne dabei die Verfolgung schlimmer Straftaten einzuschränken.

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