Antrag:Bundesparteitag 2019.2/Antragsportal/SÄA003
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Version vom 11. November 2019, 22:32 Uhr von imported>Michael73 (angenommen)
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA003 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt C - §12 |
Zusammenfassung des Antrags | Reduktion der notwendigen Unterschriften für Urteile |
Schlagworte | Schiedsgericht, Urteil, Unterschrift |
Datum der letzten Änderung | 11.11.2019 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelReduktion der notwendigen Unterschriften für Urteile AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, § 12 Abs. 7 der Schiedsgerichtsordnung wie folgt neu zu fassen: "Das Gericht bewahrt eine schriftliche, vom hierfür durch das Schiedsgericht beauftragten Richter unterschriebene Ausfertigung des Urteils auf." AntragsbegründungDas Erfordernis der Unterschrift aller Richter macht unnötig Arbeit. Diskussion
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