AG Bauen und Verkehr/FG Bauen und Wohnen/UG Denkmalschutz

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Die Arbeitsgemeinschaft Bauen und Verkehr der Piratenpartei Deutschland


Einordnung

Arbeitsgemeinschaft Bauen und Verkehr

Fachgruppe Bauen und Wohnen
Untergruppe Denkmalschutz

Themen

  • Grundsätze im Denkmalschutz
  • Musterdenkmalschutzordnung
  • Weltkulturerbe

Mitarbeiter

Auf dieser Unterseite werden die - rechts im Infokasten - aufgeführten Themen diskutiert. Ziel ist es, zu diesen Themen politische Aussagen für die Piratenpartei Deutschland zu formulieren. Die Texte auf dieser Seite sind Diskussionen und Entwürfe und somit keine offiziellen Parteiaussagen der Piratenpartei Deutschland.

Ansprechpartner für Interessierte sind die Koordinatoren der AG Bauen und Verkehr. Wenn auch du Interesse an einer Mitarbeit an diesem Thema hast, trage dich rechts in den Infokasten ein. Kommunikationsmittel für die Arbeit in dieser Untergruppe sind neben dieser Wiki-Seite die Mailingliste und das Forum der AG Bauen und Verkehr und die in regelmäßigen Abständen stattfindenden Treffen der AG-Mitglieder und AG-Interessenten.

Materialiensammlung

Gesetze, Vorschriften und Verordnungen

Denkmalschutzgesetze der Länder

12px Denkmalschutz ist in Deutschland derzeit Ländersache] Ein entsprechendes Bundesgesetz habe ich noch nicht gefunden. Hilfe ist willkommen! -- ThomasG 22:45, 14. Dez. 2009 (CET)

Ein Bundesgesetz (so wie es im Naturschutz ein Bundes-Rahmengesetz gibt bzw. gab) gibt es nicht. Denkmalschutz ist Ländersache. Einen Überblick mit allen Links zu den Landesämtern mit ihren - oft recht unterschiedlichen - Gesetzen bietet der Seite der "Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik" unter http://www.denkmalpflege-forum.de Im Rahmen der Föderalismusreform 2005/06 sind mit entsprechenden Grundgesetzänderungen weitere Kompetenzen vom Bund auf die Länder übertragen worden, so dass kaum mit einer einheitlichen bundesweiten Regelung zum Denkmalschutz gerechnet werden kann. Gerade der Bereich Kultur (vor allem Bildung) wird als Hoheitsgebiet von den Ländern vehement verteidigt. Es ist die Frage, ob es zumindest bundesweite Empfehlungen oder Mindest-Standards im Umgang mit Baudenkmalen geben kann.

Vereinigung der Landesdenkmalpfleger [[1]] HKLS 09:39, 30. Dez. 2009 (CET)

In diesem Zusammenhang eine Grundsatzfrage: Wie steht die Piratenpartei zur Ausweitung der Länderkompetenzen? Mehr zentrale oder mehr dezentrale Regelungen in der Bundesrepublik? Stärkung der Länder oder des Bundes?

Andreas Neugebauer hat die Piraten Nds am Samstag 21.04.2012 für derzeit weder koalitionsfähig noch -willig erklärt.Solange das nicht fleckendeckend anders ist (2/3 Mehrheiten) macht eine Diskussion 'Föderalismusreform' gar keinen Sinn .[Benutzer:Abri|Abri]

Zur Föderalismusreform allgemein: [[2]]

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes: [[3]]

Zur Synopse der Änderungen im Grundgesetz: [[4]]

Föderalismusreform-Begleitgesetz (FödReformBeglG): [[5]]

HKLS 21:10, 23. Jan. 2010 (CET)

Allerdings ist in Deutschland der Schutz von Naturdenkmälern in § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. So gesehen gibt es - zumindest für ein Teilgebiet - doch ein Bundesgesetz und damit wäre das durchaus ein Themengebiet, wo die Piratenpartei eine Aussage machen kann. --Franz3 22:15, 19. Feb. 2010 (CET)

Links mit Erklärungen und Definitionen

Artikel in Zeitungen und Zeitschriften

Entwürfe und Programme anderer Organisationen

Diskussionen

Denkmalschutz und Denkmalrecht

Denkmalschutz und Denkmalpflege helfen, materielles kulturelles Erbe zu bewahren und geben damit den Menschen in einer immer virtueller werdenden Welt Orientierung und Halt.

Erinnerungsvermögen ist Voraussetzung für Orientierung. Das gilt im Raum und im geistigen Bereich, für den Einzelnen wie für die Gesellschaft. Erinnerung ist gerade in einer Welt, die immer virtueller zu werden scheint, auf dingliche, materielle Zeichen angewiesen. Erbstücke haben außer ihrem materiellen immer auch einen ideellen Wert, der dem Erben oft wichtiger ist: den Erinnerungswert. Alters- und Gebrauchsspuren erhöhen ihn, indem sie Alter und Echtheit bezeugen und auf Ereignisse oder Personen verweisen, die mit dem überlieferten Gegenstand verbunden waren.

Die Erinnerung an Ereignisse und Leistungen von Bedeutung für die Allgemeinheit oder an Persönlichkeiten, die etwas Wegweisendes getan haben, wird durch Denkmale wach gehalten. Zumeist ist das Geleistete selbst ein Denkmal, etwa als Werk der Bau- und Gartenkunst, der bildenden Kunst, handwerklicher Könnerschaft oder ingenieurtechnischer Erfindung.

Bau- und Gartendenkmale sind Zeugnisse der Geschichte im öffentlichen Raum. Wir setzen uns mit ihnen nicht wie mit Erinnerungs- oder Kunstgegenständen in Museen zu besonderen Zeiten durch Betrachtung auseinander, sondern durch alltäglichen Umgang und Benutzung wie mit Sachen der Gegenwart. Auf diese Weise wirkt Geschichtliches gegenwärtig als Bereicherung unserer Lebenserfahrung, mitunter als Herausforderung oder gar als „Stein des Anstoßes“, und ermöglicht zugleich kritische Distanz zum Heute.

Denkmalpflege soll in diesem Sinne dem Wohl des Einzelnen und der Allgemeinheit dienen. Da Kulturdenkmale aber zumeist auch Wirtschaftsgüter sind, lässt sich eine denkmalgerechte Erhaltung kaum ohne Ausgleich zwischen wirtschaftlichen und kulturellen Belangen erreichen. Bei der überwiegenden Mehrzahl der Kulturdenkmale in privater Hand ist zugleich ein Ausgleich zwischen dem grundgesetzlich garantierten Eigentumsrecht und dem öffentlichem Interesse herzustellen.

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts sieht es der Staat als seine Aufgabe an, darauf hinzuwirken, dass Denkmale erhalten und gepflegt werden. Staatliches Eingreifen wurde erforderlich, als der im späten 18. Jahrhundert einsetzende Modernisierungsprozess zu immer größeren und schnelleren Veränderungen führte, die nach und nach alle Lebensbereiche erfassten. Grundlegend wurde die systematische Bestandsaufnahme der Denkmale, da ja nur die bekannten und in ihrem Wert bewusst gemachten Zeugnisse der Vergangenheit das öffentliche Interesse wecken, das ihre Erhaltung begründet. Die wissenschaftlich begründbare Denkmalerfassung und die daraus abgeleitete Bewertung muss daher weiterhin eine ständige öffentliche Aufgabe bleiben. Nur auf diese Weise kann ein mögliches Erhaltungsinteresse unter der Herausforderung zunehmender Veränderungsbeschleunigung und -radikalisierung gesichert werden. Das nachwachsende Erbe der jeweils jüngsten Vergangenheit muss in diesen Prozess mit einbezogen werden.

Denkmalpflege sollte sich auch weiterhin grundsätzlich als staatliche und damit öffentliche Aufgabe begreifen, gleichzeitig auch als Verpflichtung der Denkmaleigentümer im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums. Dabei sollen die Möglichkeiten des Interessenausgleichs zu den allgemein anerkannten, gesetzlich geregelten Bestandteilen des sozialen und kulturellen Lebens beachtet werden. Nur der staatliche Schutz eines Denkmals schafft die Grundlage, dass alle Bereiche der Gesellschaft an der Erhaltung und Pflege mitwirken können.

Denkmalpflege bedeutet nachhaltiges Wirtschaften. Die sorgfältige Erhaltung historischer Bausubstanz - durchaus vereinbar mit energieeffizienten Maßnahmen – wirkt nachhaltiger und letztlich energiesparender als Abbruch und Neubau.

Denkmalpflege muss sich auch als Wirtschaftsförderung begreifen. Gerade kleine Handwerksbetriebe vor Ort und mittelständische Unternehmen profitieren von denkmalpflegerischen Maßnahmen. Zugleich können so traditionelle Handwerkstechniken bewahrt und überliefert werden.

Denkmalpflege muss Planungssicherheit schaffen. Im Rahmen der Landes- und Bauleitplanungen sollen die Bau- und Kunstdenkmale rechtzeitig und vollständig benannt werden, um für alle planenden Behörden, Bürger aber auch Investoren Rechtssicherheit zu bieten. Die Denkmalpflege ist daher Träger öffentlicher Belange. Zur Planungssicherheit gehört eine klare Benennung von materiellen und finanziellen Folgen für alle Beteiligten.

Denkmalpflegerisches Handeln muss nachvollziehbar sein, das vorhandene Wissen in den Denkmalbehörden über die Kulturdenkmale muss – über gedruckte Publikationen hinaus - zugänglich gemacht werden. Der Beschluss der Bundesregierung vom 2. Dez. 2009 zur Einrichtung einer Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB), in der über 30.000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen vernetzt und erschlossen werden sollen, wird in diesem Zusammenhang begrüßt. Noch sind viele kulturelle Zeugnisse ebenso wie zahlreiche wissenschaftliche Informationen nur teilweise öffentlich zugänglich. Mit der Einrichtung der DDB sollen kulturelles Erbe und wissenschaftliche Informationen in Deutschland und Europa digital erfasst und über das Internet für jedermann erreichbar werden. Dazu gehören auch die bei den Denkmalbehörden gesammelten Informationen. Das Wissen wird auf europäischer Ebene vernetzt.

[[6]]

[[7]]

HKLS 09:36, 4. Dez. 2009 (CET)

Denkmalpflege bedarf der historischen Sorgfalt. Denkmalpflege soll Geschichte sichtbar und erlebbar machen. Sie darf nicht über geschichtliche Brüche hinwegtäuschen oder zwischenzeitlich Zerstörtes allein als Fassade oder Trugbild wiederherstellen. --Eberhard 22:30, 2009-12-11


Doch genau dass sollte sie: Überformungen, die wie ein Keil in die Stadtgeschichte und Stadtstruktur eindringen, um diese zu zerstören und die alte Stadtstruktur in ein neues Gepräge zu bringen, sind zurück zu nehmen, wenn sich die Mehrheit der Bevölkerung gegen dieses neue Gepräge ausspricht. Und anscheinend ist dies Vielerorts der Fall, wie man an den entstehenden Bürgerinitiativen zur Wiedererichtung der Innenstädte erkennen kann.
Jedoch besteht in Deutschland das allgemeine Problem in der Architektur, dass Gebäude immer eine sofort sichtbare Funktion haben müssen. Damit werden Rekonstruktionen wie Schlösser, Stadttore, Stadtmauern, Türme etc. unmöglich, da die ursprünglichen Funktionen dieser Bauten nicht mehr benötigt werden. Sollten damit also diese Bauten unmöglich werden? Steht die Funktionalität über Lebensqualität? Denn diese wird gerade durch historisch gewachsene Städte vermittelt, nicht jedoch mit Autobahnmagistralen durch Innenstädte, mit Betonbauten, die aus Stadttrukturen herausstechen, oder neumodernen Glaskuben, die Sonnenlicht reflektieren und nicht einladend sondern kalt wirken...
Warum sollen also nicht Rekonstruktionen möglich sein, die nicht vollständig sind? Warum nicht auch die sogenannten "Fassadenschwindel", gegen die sich sofort der Denkmalschutz ausspricht. Sehen wir auf den Frankfurter Römer einen Fassadenschwindel oder sehen wir eine wieder hergestellte Stadtstruktur, die die Frankfurter bejubeln?
Apropos "Fassadenschwindel": sobald dieses Argument kommt, mit dem Rekonstruktionen von Fassaden verhindert werden sollen, verweise ich auf unsere historischen Innenstädte. Hier werden ständig historische Gebäude entkernt (in Potsdam in der Brandenburger Straße mindesten 10 seit 1989). Von diesen Gebäuden bleibt nichts anderes übrig, als ein Ziegelstein der vordersten Fassadenfront und der Putz. Und hinten wird neu mit Beton hoch gezogen. Ist das kein Fassadenschwindel? Wird aber vom selbigen Denkmalschutz zugelassen, der die Neuerrichtung einer historischen Fassade vor anderem, inneren Kern verhindern will.
Rekonstruktionen müssen möglich sein. So orginalgetreu wie möglich und so häufig wie möglich. Und zwar nicht abhängig vom Geld, sondern maximal abhängig von der aktuellen Bausubstanz und deren architektonischem, spädtebaulichen und geschichtlichen Wert.
Ich möchte auf das Architekturforum.net [8] verweisen:
- Diskussionen aus ganz Deutschland zu Rekonstruktionen in den Innenstädten
- Diskussionen aus ganz Deutschland zu Wirkungen von Gebäuden der Moderne, die diesen Innenstädten gerade zugefügt wurden oder werden.
Weiterhin der dahinter stehende Verein mit seinem Plädoyer für Rekonstruktionen (das möchte erst einmal wiederlegt werden): StadtBild Deutschland e.V.[9] -- [Benutzer: gelöscht] 19:44, 15. Dez. 2009 (CET)"

Rekonstruktion der historischen Innenstädte?

Im erweiterten Bereich des Denkmalschutzes befindet sich eine Diskussion im Forum: Rekonstruktion der historischen Innenstädte?

Ist aktuell, da solche grundsätzlichen Fragen an mehreren Stellen in D aufgetreten sind. ThomasG 22:41, 12. Dez. 2009 (CET)

Aktuelle Ausarbeitungen

Ausgearbeitete Themen

Module zum Bundesparteitag 2010.1

siehe auch: AG Bauen und Verkehr/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik

Modul 02.04 Denkmalschutz

50px Dies ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein aktueller Arbeits- und Diskussionsstand der AG Bauen und Verkehr.

Denkmalschutz und Denkmalpflege helfen, das materielle kulturelle Erbe zu bewahren, und geben damit den Menschen Orientierung und Halt. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind derzeit kulturelle Angelegenheiten der einzelnen Länder mit sehr unterschiedlichen Landesgesetzen. Auf diese Weise können einerseits lokale Eigenarten und Bautraditionen besser erfasst und geschützt werden. In einer immer globaler agierenden Welt muss sich andererseits aber auch die Denkmalpflege auf Bundesebene und europäischer Ebene stärker vernetzen, fachlich austauschen und die geschützten Baudenkmäler einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen können. Die Piratenpartei setzt sich daher für die Schaffung von bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege ein. Die Piratenpartei setzt sich daher im Bereich des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege für folgende Punkte ein:

Modul 02.04.01 Denkmalschutz und Denkmalpflege sind staatliche und damit öffentliche Aufgaben
50px Dies ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein aktueller Arbeits- und Diskussionsstand der AG Bauen und Verkehr.

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Denkmalschutz und Denkmalpflege als staatliche und damit öffentliche Aufgabe erhalten bleiben. Gleichzeitig bedeuten sie eine Verpflichtung der Denkmaleigentümer im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums. Dabei sollen die Möglichkeiten des Interessenausgleichs zu den allgemein anerkannten, gesetzlich geregelten Bestandteilen des sozialen und kulturellen Lebens beachtet werden. Nur der staatliche Schutz eines Denkmals (Denkmalschutz) schafft die Grundlage, dass alle Bereiche der Gesellschaft an der Erhaltung und Pflege mitwirken können (Denkmalpflege). Dabei ist es unerlässlich, dass Denkmalschutz ohne Ansehen der Person oder der Eigentumsrechte vollzogen wird.

Da Kulturdenkmale zumeist auch Wirtschaftsgüter sind, lässt sich eine denkmalgerechte Erhaltung kaum ohne Ausgleich zwischen wirtschaftlichen und kulturellen Belangen erreichen. Bei der überwiegenden Mehrzahl der Kulturdenkmale in privater Hand ist zugleich ein Ausgleich zwischen dem grundgesetzlich garantierten Eigentumsrecht und dem öffentlichem Interesse herzustellen.

Modul 02.04.02 Denkmalpflege bedeutet nachhaltiges Wirtschaften
50px Dies ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein aktueller Arbeits- und Diskussionsstand der AG Bauen und Verkehr.

Die sorgfältige Erhaltung historischer Bausubstanz sollte grundsätzlich mit energieeffizienten Maßnahmen vereinbar sein. Sie wirkt so nachhaltiger als ein Abbruch und ein sich anschließender Neubau. Dabei ist Denkmalpflege auch Wirtschaftsförderung. Gerade kleine Handwerksbetriebe vor Ort und mittelständische Unternehmen profitieren von denkmalpflegerischen Maßnahmen. Zugleich können so traditionelle Handwerkstechniken bewahrt und überliefert werden.

Modul 02.04.03 Denkmalschutz und Natur- und Landschaftsschutz
50px Dies ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein aktueller Arbeits- und Diskussionsstand der AG Bauen und Verkehr.

Denkmalschutz und Natur- und Landschaftsschutz ergänzen sich und sollten kein Widerspruch sein. Von Menschenhand gestaltete und geformte Natur muss in der Erinnerung daran, dass der Mensch Teil der Natur ist, genauso bewahrt werden wie Bau- und Kunstdenkmale oder archäologische Denkmale (Bodendenkmale).

Modul 02.04.04 Denkmalpflege muss Planungssicherheit schaffen
50px Dies ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein aktueller Arbeits- und Diskussionsstand der AG Bauen und Verkehr.

Die Piratenpartei fordert, dass Kulturdenkmale auch künftig bei allen Planungen Berücksichtigung finden. Im Rahmen der Landes- und Bauleitplanungen sollen die Bau- und Kunstdenkmale rechtzeitig und vollständig öffentlich benannt werden, um für alle planenden Behörden, Bürger aber auch Investoren Rechtssicherheit zu bieten. Die staatliche Denkmalpflege ist daher weiterhin als „Träger öffentlicher Belange“ anzusehen. Zur Planungssicherheit gehört eine klare Benennung von materiellen und finanziellen Folgen für alle Beteiligten. Dies gilt auch für die Erforschung und Erhaltung von archäologischen Denkmalen.

Modul 02.04.05 Denkmalpflegerisches Handeln muss nachvollziehbar sein
50px Dies ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein aktueller Arbeits- und Diskussionsstand der AG Bauen und Verkehr.

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass denkmalpflegerisches Handeln nachvollziehbar ist, dass vorhandenes Wissen in den Denkmalbehörden über die Kulturdenkmale aller Epochen – über gedruckte Publikationen hinaus – öffentlich zugänglich gemacht werden muss. Es soll allgemein verständlich sein, warum und in welchem Umfang ein Kulturdenkmal geschützt ist. Die Bewahrung von und die Erinnerung an Kulturdenkmale soll so gestaltet sein, dass nachfolgende Generationen das Wissen unserer Zeit besser verstehen und einordnen können.