2009-10-23 - Protokoll Vorstand Hamburg

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50px Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte.

 

Beginn der Vorstandssitzung

Eröffnung der Sitzung

Die Sitzung wurde um 19:10 Uhr eröffnet.

Die förmliche Eröffnung der Sitzung ist ein wesentlicher Akt. Er macht deutlich, dass von diesem Moment an die Betätigung der erschienenen Sitzungsteilnehmer rechtserhebliche Bedeutung hat. Mit dem Beginn der Sitzung setzt die Ordnungsgewalt des Versammlungsleitung ein. Diese obliegt dem Vorsitzenden, beziehungsweise seinem Stellvertreter, sofern sie nicht einem Anderen übertragen wird. Die Sitzung ist pünktlich zu eröffnen. Eine vorzeitige Eröffnung kann zur Unwirksamkeit der Beschlüsse führen, wenn Sitzungsteilnehmer evtl. dadurch gehindert wurden, an der Beratung und Beschlussfassung teilzunehmen.

Versammlungsleitung

Als Leitung der Sitzung wurde Nils Ketelsen bestimmt.

Protokollführung

Zum Protokollführer wurde Florian Hollender bestimmt.

Beschlussfähigkeit

4 von 5 Vorstandsmitgliedern sind anwesend. Damit ist der Vorstand beschlußfähig.

Die Feststellung ist notwendig, wenn nach der Satzung die Beschlussfähigkeit von der Anwesenheit einer bestimmten Mindestzahl von Sitzungsteilnehmern abhängt.



Nachträgliche dringende Tagesordnungsergänzungen

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Es gibt Ergänzungen von Swanhild. Diese werden in die Liste der Vorstandsanträge aufgenommen.


Beschluß einer GO

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Antrag:
Der Vorstand möge sich folgende Geschäftordnung beschließen:

Geschäftsordnung des Vorstandes

§1 Allgemeines

(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.

(2) Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstand seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es, wie von der Satzung geregelt, einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.

(3) Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam. Entsprechend getroffene Entscheidungen sind zu protokollieren.

§2 Verträge und Haushalt

(1) Das Zeichnungsrecht wird von zwei Vorstandsmitgliedern kollektiv ausgeübt (4-Augen-Prinzip). Jedes rechtsverbindliche Dokument des Hamburger Landesverbandes der Piratenpartei Deutschland muss von mindestens zwei gewählten Mitgliedern des Vorstandes unterzeichnet werden. Das Zeichnungsrecht endet mit der Wahl eines neuen Vorstandes.

(2) Verträge mit einem Gesamtwert von mehr als 500 Euro bedürfen der Zustimmung durch einen Vorstandsbeschluss bevor diese geschlossen werden dürfen.

(3) Alle Verträge die der Landesverband schließt, müssen für alle Mitglieder des Landesvorstandes einsehbar sein.

§3 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

(1) Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Vertretung nach außen, sowie gegenüber dem Bundesverband und den anderen Landesverbänden sowie untergeordneten Gruppierungen, die Vorbereitung von Wahlen, sowie die Koordination anfallender Aufgaben.

(2) Stellvertretender Vorsitzender: Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben.

(3) Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, das Spendenwesen, sowie die allgemeine innere Verwaltung des Landesverbands, insbesondere die Mitgliederverwaltung.

(4) Die Beisitzer unterstützen die Vorstandsmitglieder bei der Erfüllung der angegebenen Aufgaben selbständig. Die anderen Vorstandsmitglieder können Aufgaben an Beisitzer delegieren.

§4 Entscheidungsfindung

(1) Sofern nicht anders geregelt, werden alle Entscheidungen im Vorstand mit absoluter Mehrheit getroffen, das heißt es werden mehr als 50% der Stimmen benötigt, damit eine Entscheidung als vom Vorstand getroffen gilt.

(2) Beschlüsse des Vorstandes sollten grundsätzlich in schriftlicher Form dokumentiert werden und sind, so nicht (temporäre) Verschlusssache, schnellstmöglich auf der üblicherweise von der Partei verwendeten Internetplattform zu veröffentlichen.

(3) Jedes Mitglied des Landesverbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. Jeder Antrag benötigt einen Antragsteller (keine Nicknames), und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links).

  1. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:
    1. E-Mail an den Vorstand (vorstand (ät) piratenpartei-hamburg.de)
    2. persönlich oder in Beauftragung bei einem Vorstandsmitglied
  2. Soll von der 5-Piraten-Regel (§8b(6) der Satzung) Gebrauch gemacht werden, sind die Unterstützer namentlich zu nennen.

(4) Der Vorstand ist angehalten, seine Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis und möglichst zeitnah zu treffen. Hierfür ist eine Plattform zu schaffen, über die die Mitglieder über zu treffende Entscheidungen informiert werden und ihre Stimme abgeben können.

§5 Vorstandssitzungen

(1) Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt.

(2) Jedes Vorstandsmitglied ist bei berechtigten Interessen berechtigt, eine fernmündliche Vorstandssitzung zu verlangen. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter muss dann innerhalb von sieben Werktagen eine solche einberufen.

(3) Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden.

(4) Von jeder einberufenen Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb von sieben Tagen veröffentlicht.

§6 Tätigkeitsbericht

(1) Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Landesparteitag vorzustellen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktprotokolle - sofern vom Kontakt genehmigt, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.

(2) Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.

(3) Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.

§7 Verwaltung der Mitgliederdaten

(1) Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle. Dem Schatzmeister obliegt die Aufgabe die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen.

(2) Mindestens zwei Vorstandsmitglieder haben direkten Zugriff auf die Mitgliederdaten. Auf Antrag sind Mitgliederdaten anderen Vorstandsmitgliedern vorzulegen.

(3) Durch Beschluss des Vorstands erhalten Dritte Zugriff auf die Mitgliederdaten. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und muss entsprechend protokolliert werden.

(4) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

(5) Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Mitgliederdaten durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Kryptographie jederzeit vor versehentlicher Veröffentlichung geschützt sind.

§8 Kommunikationsplattform

(1) Neben den Vorstandssitzungen kommuniziert der Vorstand primär über seine Mailingliste.

(2) Eine Nachricht auf der Mailingliste des Vorstands gilt spätestens nach 7 Tagen als von allen Vorstandsmitgliedern zur Kenntnis genommen.

§9 Inkrafttreten und Gültigkeit

(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Beschluss durch den Vorstand in Kraft

(2)Diese Geschäftsordnung ist gültig bis eine neue Geschäftsordnung durch den Vorstand beschlossen wird.
Antragsteller:
Der Antrag wurde eingereicht von: Nils Ketelsen
Beschluss:
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.


Dokumentation von Anträgen

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Antrag:
Analog zu den Beschlüssen sollte es meiner Meinung nach eine Wiki Seite geben auf der alle Anträge eines Zeitraumes ( Jahr, Halbjahr, Quartal ) und die Antworten des Vorstandes

darauf aufgeführt werden.
Antragsteller:
Der Antrag wurde eingereicht von: Paul Mehrer
Beschluss:
Begründung zu der Ablehnung: Der Vorstand ist durch die Satzung (§8b(1)) sowie seine Geschäftsordnung bereits verpflichtet seine Entscheidungen zu protokollieren und zu veröffentlichen. Dazu bedarf es keines weiteren Vorstandsbeschlusses. Außerdem sollte ein Vorstandsbeschluss nicht die Technologische Plattform der Veröffentlichung festlegen um auch in Zukunft umsetzbar zu sein (wenn vielleicht keiner mehr ein Wiki benutzt, sondern das nächste tolle Ding was da kommt). Die Veröffentlichung aller Anträge impliziert bereits das Transparenzgebot, da der Vorstand ja öffentlich zu seinen Sitzungen einladen muss und die Einladungen mindestens die Tagesordnung enthalten werden, damit für die Eingeladenen die Chance besteht zu erkennen, ob das Thema sie interessiert.


Einrichtung eines Push Dienstes zur Abonierung von Vorstandsbeschlüssen

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Antrag:
Bitte befasst euch mit der Möglichkeit der Einrichtung eines Push Dienstes ( ML, RSS ) um Vorstandsbeschlüsse parallel (und zeitgleich, sonst macht das meiner Meinung nach keinen Sinn) zum Wiki zu veröffentlichen.
Antragsteller:
Der Antrag wurde eingereicht von: Paul Mehrer
Anmerkung:
Es ist geplant Anträge und Beschlüsse über www.piratenparteihamburg. de zu veröffentlichen. Inwieweit hier die Möglichkeit besteht einen RSS-Feed oder ähnliches anzubieten wird mit der AGTechnik

geklärt werden.


Antrag auf Bestätigung von Mitgliederdaten

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Antrag:
Nachdem ich die GO gelesen habe, bitte ich um nachfolgenden Beschluss: Der Landesschatzmeister wird bevollmächtigt, dem Administrator Jürgen Neuwirth des Bundesforums http://forum.piratenpartei.de/ zu bestätigen, welche Antragsteller der verschlüsselt zugesandten Liste Mitglieder der Hamburger Piraten sind.
Antragsteller:
Der Antrag wurde eingereicht von: Swanhild Goetze
Beschluss:
Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt
Anmerkung:
Die Herausgabe von Mitgliedsdaten ist ein sehr sensibles Thema. Hier muss erstmal ein klar definierter Prozess vorliegen. Dieser Prozess hat sicherzustellen, daß die Daten nur im Sinne des jeweiligen Mitglieds verwendet werden können und alle beteiligten ausreichend zur Geheimhaltung der so gewonnenen Daten verpflichtet sind. Außerdem ist sicherzustellen, daß der Prozess auch vollständig ist (also nicht nur die Anträge befasst, sondern auch – beispielsweise – das Vorgehen beim Austritt von Mitgliedern.


Verfügungsberechtigungen

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Antrag:
Nachdem ich die GO gelesen habe, bitte ich um nachfolgenden Beschluss: Der Landesschatzmeister wird bevollmächtigt, dem Administrator Jürgen Neuwirth des Bundesforums http://forum.piratenpartei.de/ zu bestätigen, welche Antragsteller der verschlüsselt zugesandten Liste Mitglieder der

Hamburger Piraten sind.
Antragsteller:
Der Antrag wurde eingereicht von: Swanhilg Goetze
Beschluss:
Einstimmig angenommen


Öffnung von Capt'n Sharky oder sonstiger abschließbarer Sammeldosen

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Antrag:
Sammeldosen werden laufend, möglichst wöchentlich, geleert. Der Schatzmeister oder ein von ihm beauftragter Vertreter ist befugt, die Öffnung und Zählung der Geldsammlung alleine vorzunehmen. Auf Antrag kann beschlossen werden, dass die Öffnung und Zählung nur durch 2 Piraten erfolgen darf.
Antragsteller:
Der Antrag wurde eingereicht von: Swanhild Goetze
Beschluss:
Der Antrag wurde angenommen. Ja-Stimmen: 3, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0
Anmerkung:
Persönliche Bemerkung von Nils Ketelsen zu Protokoll: „Ich rate dringend davon ab von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, wenn es nicht unbedingt nötig ist. Dies dient vor allem dem Schutz des zählenden, der sich immer angreifbar macht,

wenn die Zählung ohne Zeugen stattfindet.“


Buchhaltung

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Antrag:
Die laufenden Zahlen (Beitragseingang, Spenden, Kosten, Ausgaben, Kontostand, Außenstände) werden regelmäßig spätestens monatlich auf der Webseite (oder gesperrter Wiki-Seite) veröffentlicht.
Antragsteller:
Der Antrag wurde eingereicht von: Swanhild Goetze
Beschluss:
Einstimmig abgelehnt
Anmerkung:
Der Vorstand hat diesen Antrag abgelehnt, weil dafür kein Extra Vorstandsbeschluss nötig ist. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung besteht

ohnehin (durch die Satzung, §15(5)).


Ende der Vorstandssitzung

Schließen der Sitzung

Wie die förmliche Eröffnung der Sitzung, so ist auch die eindeutige Erklärung des Versammlungsleiters, dass die Sitzung geschlossen ist, ein wesentlicher Akt. Er beseitigt nämlich jeden Zweifel darüber, dass jede weitere Betätigung der Sitzungsteilnehmer, insbesondere eine eigenmächtige Fortsetzung der Zusammenkunft, außerhalb der Sitzung erfolgt.

Die Sitzung wurde um 20:52 Uhr geschlossen.