SN:Kreisverband/Mittelsachsen/Spenden

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Alle Spenden bitte an die Spendenkasse des LV Sachsen oder des Bundesverbandes

WICHTIG:Verwendungszweck: Spende für KV-Mittelsachsen
Bitte nicht vergessen, sonst müssen wir die Spende an den Landesverband weiterleiten.

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Steuer-Tipp


Nach § 34g EStG wird ein Abzug von der tariflichen Einkommensteuer gewährt. Dabei können 50% der Zuwendung (Mitgliedsbeitrag und Spende) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (bis zu einer maximalen Zuwendung von 1.650 € bei Ledigen und 3.300 € bei zusammen veranlagten Ehegatten). Tatsächlich liegt die effektive Steuerentlastung einige Prozentpunkte höher wegen Solidaritätszuschlags und ggf. Kirchensteuer. Werden über diese Summen hinaus Beträge den PIRATEN zugewendet, kann der diese Grenze übersteigende Teil gemäß § 10b Abs. 2 EStG vom Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden. Für diesen übersteigenden Anteil gilt ebenfalls eine Grenze von 1.650 € (zusammen veranlagte Ehegatten 3.300 €). Die sich hieraus ergebende Steuerentlastung hängt vom individuellen Steuersatz ab.

Werden pro Kalenderjahr mehr als 3.300 € zugewendet (zusammen veranlagte Ehegatten 6.600 €), dankt dies die Piratenpartei aber nicht der Staat. Der diese Grenze übersteigende Teil ist nicht mehr steuerlich begünstigt. Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt ist nicht immer eine Spendenbescheinigung notwendig:

Für Mitgliedsbeiträge genügt die Vorlage von Barzahlungsbelegen oder Buchungsbestätigungen/Kontoauszug der Bank (§ 50 Abs. 3 EStDV).

Bei Spenden bis 200 € bedarf es streng genommen darüber hinaus auch einer Verwendungsbestätigung (§ 50 Abs. 2 Nr. 2c EStDV) durch die PIRATEN, worauf aber in der Finanzverwaltungspraxis selten Wert gelegt wird.

Dementsprechend stellen wir grundsätzlich nur bei Spenden über 200 € förmliche Zuwendungsbestätigungen aus. Für Spenden unter 200 € können förmliche Zuwendungsbestätigungen bei Bedarf beim Schatzmeister angefordert werden.



Was wurde bereits eingenommen? ───► SN:Kreisverband/Mittelsachsen/Finanzen