SN:Kreisverband/Chemnitz/GO-Vorstand-2019

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§ 1 Allgemeines 1. 1Der Vorstand hat die Aufgabe, den Mitgliedern des Kreisverbandes die selbstständige Mitarbeit zu ermöglichen. 2Er ermutigt und motiviert die Mitglieder. 2. 1Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. 2Die Vorstandsmitgliedern übertragenen Aufgaben werden von den anderen Vorstandsmitgliedern respektiert. 3Aufgabenübertragungen erfolgen nach Rücksprache mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern. 3. 1Alle Vorstandsmitglieder sind gemeinsam schuld.

§ 2 Vorstand Der Vorstand des Kreisverbandes Chemnitz besteht aus folgenden Mitgliedern:

   Vorsitzender: Mark Neis
   Schatzmeister: Andreas roth
   Generalsekretär: Mara Sophie Grosch


§ 3 Beschlussfassung 1. 1Vorstandsbeschlüsse werden in der regelmäßigen Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit oder im Umlaufverfahren mit absoluter Mehrheit gefasst. 2 Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

     3Beschlüsse per Umlaufverfahren werden per E-Mail abgestimmt.  4Abstimmungen im Umlaufverfahren enden, wenn die entscheidende Mehrheit erreicht ist und bis zum Ende des übernächsten Tages kein Veto eingelegt wird, spätestens aber bei der nächsten regulären  Vorstandssitzung. 5Umlaufbeschlüsse werden zur nächsten regulären Vorstandssitzung besprochen und im Protokoll vermerkt. 

2. 1Anträge zur Erstattung von Reisekosten, welche im Einklang mit der jeweils gültigen Bundesreisekostenordnung stehen und denen ein Vorstandsbeschluss zu Grunde liegt, sind genehmigt. 2Ein Vorstandsbeschluss über die Erstattung bereits angefallener Reisekosten soll nur im Ausnahmefall gefasst werden. 3. 1Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein Veto-Recht, sofern es die Finanz- bzw. Rechtslage erfordert oder ein übergeordneter Schatzmeister dies fordert. 2Das Veto kann auch gegen bereits gefasste Beschlüsse eingelegt werden. 3Im Falle seiner Abwesenheit kann er die Ausübung seines Veto-Rechts per E-Mail anzeigen. 4Dies muss im Protokoll der betreffenden Vorstandssitzung vermerkt werden. 5Der Schatzmeister kann sein Veto-Recht an ein Vorstandsmitglied delegieren. 4. 1An Entscheidungen über Beschlussgegenstände, an denen ein Vorstandsmitglied oder ein Angehöriger direkt oder indirekt betroffen ist, dürfen diese nicht teilnehmen. 2 Der Betroffene hat dies dem Vorstand unaufgefordert vor Beginn der Abstimmung mitzuteilen. 3 Über die persönliche Betroffenheit entscheidet der Vorstand. 4 Bei Stimmgleichheit wird von Betroffenheit ausgegangen.

§ 4 Antragsrecht 1. 1Anträge an den Kreisvorstand können per E-Mail an chemnitz@piraten-sachsen.de oder während einer Vorstandssitzung von jedem Anwesenden gestellt werden. 2Umlaufbeschlüsse dürfen ein Finanzvolumen von 500,00 € nicht überschreiten. 3Anträge werden auf Wunsch des Antragstellers anonymisiert veröffentlicht und behandelt. 2. 1 Jedes Mitglied ist dem Vorstand gegenüber antragsberechtigt. 2 Anträge von Nichtmitgliedern können eingereicht und vom Vorstand als Antragsteller übernommen werden. 3 Alle Anträge benötigen einen Antragsteller, einen Umsetzungsverantwortlichen sowie einen vollständigen Antragstext ohne Verlinkungen. 4Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen. 5Soll ein Antrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden, so ist die Notwendigkeit der Nichtöffentlichkeit durch den Antragsteller zu begründen. 6Der Vorstand kann die Behandlung von nicht ordentlich eingereichten bzw. formulierten Anträgen ablehnen. 3. 1Anträge an den Vorstand werden auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder vorher per Umlaufbeschluss entschieden.

§ 5 Vorstandssitzungen 1. 1Die Vorstandssitzungen finden regulär monatlich statt. 2Die Vorstandssitzungen können persönlich, über Mumble (bevorzugt: Server NRW, Bereich Gliederungen - Sachsen) oder mittels anderer Telekommunikationsmittel stattfinden; auch in Kombination. 3Die Vorstandssitzungen sollen nach Möglichkeit für Nichtanwesende durch Mumblestream, mindestens aber über verkündetes Live-Protokoll geöffnet werden. 2. 1Eine Vorstandssitzung wird durch ein Vorstandsmitglied satzungsgemäß einberufen. 3. 1Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens alle Vorstandsmitglieder teilnehmen. 2Ein nicht an der Sitzung teilnehmendes Vorstandsmitglied zählt bei Beschlüssen als "bekommt Klassenkeile". 4. 1Wenn der Vorstand zu Beginn der Sitzung keinen anderen Sitzungsleiter bestimmt, leitet der Vorsitzende die Sitzung. 5. 1Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. 2In begründeten Fällen können Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. 3Gäste erhalten Rederecht. 4Die Sitzungsleitung kann Gästen begründet das Rederecht einschränken oder entziehen. 6. 1Der Vorstand fertigt zu jeder Sitzung ein Protokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut und veröffentlicht dieses so bald wie möglich im Wiki. 2Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit oder anonymisierte(n) Beschlusstext(e) ersetzt. 3Die Protokolle der nichtöffentlichen Sitzungsteile und andere Verschlusssachen werden dem Generalsekretär übergeben und von ihm unter Verschluss gelagert.

§ 6 Verwaltung der Mitgliederdaten, Zugriff und Sicherung 1. 1Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten haben nur der Generalsekretär und der Schatzmeister. 2. 1Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Mitgliedern der Piratenpartei Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren, sofern dies erforderlich ist. 2Dieser Zugriff ist an eine aktuelle Datenschutzverpflichtung und die erfolgreich absolvierte Datenschutzschulung gebunden und wird auf ausgewählte Daten beschränkt. 3. 1Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. 2Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. 3Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen. 4. 1Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

§ 7 Verantwortungsbereiche

Die Verantwortungsbereiche der Vorstandsmitglieder sind: 1. Vorsitzender - Mark Neis

   offizielle Vertretung des Vorstandes
   Hauptansprechpartner
   Öffentlichkeitsarbeit
   Mitgliederpflege
   Ehrungen
   Kontaktpflege zu anderen Vereinen & Verbänden
   Mailanfragen beantworten
   Vorbereitung von Sitzungen
   Verträge und Versicherungen
   Brief- und Paketeingang


2. Schatzmeister - Andreas Roth

   Finanzen und Buchhaltung
   Verträge und Versicherungen
   Brief- und Paketeingang
   Inventarverzeichnis, Wertbestimmung
   Aufgabentracking
   Der Schatzmeister ist berechtigt, Zahlungen an den Kreisverband gegen seine alleinige Quittung in Empfang zu nehmen.


3. Generalsekretär - Mara Sophie Grosch

   Erfassung und Verwaltung von Mitgliederdaten/Adressen 
   Vorbereitung der Aufnahme neuer Mitglieder 
   Büro, Schlüsselverwaltung, Belegung 
   Aufbewahrung wichtiger Dokumente, ggf. Bankschließfach
   interne Veranstaltungsorganisation
   IT
   Mitgliederpflege
   Aufgabentracking


§ 8 Delegationen, Beauftragungen und Bevollmächtigung 1. 1Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren. 2Die dauerhafte Delegation von Vorstandsaufgaben an andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte erfordert einen Vorstandsbeschluss. 2. 1Der Kreisvorstand entscheidet per Beschluss über Beauftragungen. 2Die Beauftragten sind gegenüber dem Kreisvorstand rechenschaftspflichtig. 3Die Dauer der Beauftragung richtet sich nach einer vorher definierten Zeit oder dem Zeitpunkt der Erledigung der übertragenen Aufgabe. 4Der Kreisvorstand kann eine Beauftragung jederzeit durch Vorstandsbeschluss widerrufen. 3. 1 Der Vorstand kann beschließen, andere Piraten zeitlich befristet zu bevollmächtigen, für den Kreisverband zu handeln. 2 Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben.

§ 9 Finanzielle Verfügungsberechtigungen 1. 1Einsicht auf die Bankkonten des Kreisverbands Chemnitz sollten erhalten: der Vorsitzende, der Schatzmeister, die Kassenprüfer sowie vom Vorstand beauftragte Piraten. 2In der Regel erfolgt die Konteneinsicht durch Zugang zum Onlinebanking. 2. Jeweils einzelverfügungsberechtigt sind der Vorsitzende und Schatzmeister. 3. Über die Höhe von Verfügungslimits und die Ausgabe von girocards entscheidet der Schatzmeister.

§ 10 Inkrafttreten und sonstige Regelungen 1. 1Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss vom 26.03.2019 in Kraft.