RP:Landtagswahl 2021/Plakatierung/BadKreuznach-Hunsrück

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Plakatierung Bad Kreuznach
Stadt/VG Gemeinde Genehmigung Start Ende Auflagen Bemerkungen
Bad Kreuznach Bad Kreuznach ja 20.01 17.03 Erlaubt: an 19 Plakattafeln -Plan bei Bodo Verboten : Restliche Ortschaft
VG Bad Kreuznach Altenbamberg ja [1] 20.01 21.03 Erlaubt: An Lichtmasten ist das Plakatieren nur am unteren Bereich gestattet. Verboten: Anbringen oder Aufstellen von Plakate, Werbe-und Hinweistafeln auf bepflanzten und bepflanzten Verkehrsinseln, an Fußgängerüberwegen, in Straßeneinmündungs und -kreuzungsbereichen, an Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen und Buswartehallen. Außerdem ist es zu unterlassen, Plakate an Wertstoffbehälter, Müllbehälter, Papierkörbe, Verteiler- und Schaltkästen, Verkehrswände, Geländer, Banken, Denkmäler, Litfasssäulen, BÃume, Leitungsmasten, Briefkasten, Telefonzellen sowie Türen, Tore Wände und Mauern von öffentlichen Gebäuden anzubringen.
VG Bad Kreuznach Biebelsheim ja [2] 20.01 21.03 Erlaubt: An Lichtmasten ist das Plakatieren nur am unteren Bereich gestattet. Verboten: Anbringen oder Aufstellen von Plakate, Werbe-und Hinweistafeln auf bepflanzten und bepflanzten Verkehrsinseln, an Fußgängerüberwegen, in Straßeneinmündungs und -kreuzungsbereichen, an Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen und Buswartehallen. Außerdem ist es zu unterlassen, Plakate an Wertstoffbehälter, Müllbehälter, Papierkörbe, Verteiler- und Schaltkästen, Verkehrswände, Geländer, Banken, Denkmäler, Litfasssäulen, BÃume, Leitungsmasten, Briefkasten, Telefonzellen sowie Türen, Tore Wände und Mauern von öffentlichen Gebäuden anzubringen.
VG Bad Kreuznach Feilbingert ja [3] 20.01 21.03 Erlaubt: An Lichtmasten ist das Plakatieren nur am unteren Bereich gestattet. Verboten: Anbringen oder Aufstellen von Plakate, Werbe-und Hinweistafeln auf bepflanzten und bepflanzten Verkehrsinseln, an Fußgängerüberwegen, in Straßeneinmündungs und -kreuzungsbereichen, an Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen und Buswartehallen. Außerdem ist es zu unterlassen, Plakate an Wertstoffbehälter, Müllbehälter, Papierkörbe, Verteiler- und Schaltkästen, Verkehrswände, Geländer, Banken, Denkmäler, Litfasssäulen, BÃume, Leitungsmasten, Briefkasten, Telefonzellen sowie Türen, Tore Wände und Mauern von öffentlichen Gebäuden anzubringen.
VG Bad Kreuznach Frei-Laubersheim ja [4] 20.01 21.03 Erlaubt: An Lichtmasten ist das Plakatieren nur am unteren Bereich gestattet. Verboten: Anbringen oder Aufstellen von Plakate, Werbe-und Hinweistafeln auf bepflanzten und bepflanzten Verkehrsinseln, an Fußgängerüberwegen, in Straßeneinmündungs und -kreuzungsbereichen, an Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen und Buswartehallen. Außerdem ist es zu unterlassen, Plakate an Wertstoffbehälter, Müllbehälter, Papierkörbe, Verteiler- und Schaltkästen, Verkehrswände, Geländer, Banken, Denkmäler, Litfasssäulen, BÃume, Leitungsmasten, Briefkasten, Telefonzellen sowie Türen, Tore Wände und Mauern von öffentlichen Gebäuden anzubringen.
VG Bad Kreuznach Fürfeld ja 20.01 20.01 Erlaubt: Plakate nur an der dafür vorgesehenen Wand (Bauzaun) am Römer angebracht werden. Es darf nur ein Wahlplakat pro Partei oder Gruppe angebracht werden. Verboten: restliche Ortschaft
VG Bad Kreuznach Hackenheim ja 20.01 21.30 Erlaubt: Nur an Plakatwand Verboten: restliche Ortschaft
VG Bad Kreuznach Hallgarten ja [5] 20.01 21.03 Erlaubt: An Lichtmasten ist das Plakatieren nur am unteren Bereich gestattet. Verboten: Anbringen oder Aufstellen von Plakate, Werbe-und Hinweistafeln auf bepflanzten und bepflanzten Verkehrsinseln, an Fußgängerüberwegen, in Straßeneinmündungs und -kreuzungsbereichen, an Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen und Buswartehallen. Außerdem ist es zu unterlassen, Plakate an Wertstoffbehälter, Müllbehälter, Papierkörbe, Verteiler- und Schaltkästen, Verkehrswände, Geländer, Banken, Denkmäler, Litfasssäulen, BÃume, Leitungsmasten, Briefkasten, Telefonzellen sowie Türen, Tore Wände und Mauern von öffentlichen Gebäuden anzubringen.
VG Bad Kreuznach Hochstätten ja [6] 20.01 21.03 Erlaubt: An Lichtmasten ist das Plakatieren nur am unteren Bereich gestattet. Verboten: Anbringen oder Aufstellen von Plakate, Werbe-und Hinweistafeln auf bepflanzten und bepflanzten Verkehrsinseln, an Fußgängerüberwegen, in Straßeneinmündungs und -kreuzungsbereichen, an Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen und Buswartehallen. Außerdem ist es zu unterlassen, Plakate an Wertstoffbehälter, Müllbehälter, Papierkörbe, Verteiler- und Schaltkästen, Verkehrswände, Geländer, Banken, Denkmäler, Litfasssäulen, BÃume, Leitungsmasten, Briefkasten, Telefonzellen sowie Türen, Tore Wände und Mauern von öffentlichen Gebäuden anzubringen.
VG Bad Kreuznach Neu-Bamberg ja [7] 20.01 21.03 Erlaubt: An Lichtmasten ist das Plakatieren nur am unteren Bereich gestattet. Verboten: Anbringen oder Aufstellen von Plakate, Werbe-und Hinweistafeln auf bepflanzten und bepflanzten Verkehrsinseln, an Fußgängerüberwegen, in Straßeneinmündungs und -kreuzungsbereichen, an Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen und Buswartehallen. Außerdem ist es zu unterlassen, Plakate an Wertstoffbehälter, Müllbehälter, Papierkörbe, Verteiler- und Schaltkästen, Verkehrswände, Geländer, Banken, Denkmäler, Litfasssäulen, BÃume, Leitungsmasten, Briefkasten, Telefonzellen sowie Türen, Tore Wände und Mauern von öffentlichen Gebäuden anzubringen.
VG Bad Kreuznach Pfaffen-Schwabenheim ja [8] 20.01 21.03 Erlaubt: An Lichtmasten ist das Plakatieren nur am unteren Bereich gestattet. Verboten: Anbringen oder Aufstellen von Plakate, Werbe-und Hinweistafeln auf bepflanzten und bepflanzten Verkehrsinseln, an Fußgängerüberwegen, in Straßeneinmündungs und -kreuzungsbereichen, an Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen und Buswartehallen. Außerdem ist es zu unterlassen, Plakate an Wertstoffbehälter, Müllbehälter, Papierkörbe, Verteiler- und Schaltkästen, Verkehrswände, Geländer, Banken, Denkmäler, Litfasssäulen, BÃume, Leitungsmasten, Briefkasten, Telefonzellen sowie Türen, Tore Wände und Mauern von öffentlichen Gebäuden anzubringen.
VG Bad Kreuznach Pleitersheim ja [9] 20.01 21.03 Erlaubt: An Lichtmasten ist das Plakatieren nur am unteren Bereich gestattet. Verboten: Anbringen oder Aufstellen von Plakate, Werbe-und Hinweistafeln auf bepflanzten und bepflanzten Verkehrsinseln, an Fußgängerüberwegen, in Straßeneinmündungs und -kreuzungsbereichen, an Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen und Buswartehallen. Außerdem ist es zu unterlassen, Plakate an Wertstoffbehälter, Müllbehälter, Papierkörbe, Verteiler- und Schaltkästen, Verkehrswände, Geländer, Banken, Denkmäler, Litfasssäulen, BÃume, Leitungsmasten, Briefkasten, Telefonzellen sowie Türen, Tore Wände und Mauern von öffentlichen Gebäuden anzubringen.
VG Bad Kreuznach Tiefenthal ja [10] 20.01 21.03 Erlaubt: An Lichtmasten ist das Plakatieren nur am unteren Bereich gestattet. Verboten: Anbringen oder Aufstellen von Plakate, Werbe-und Hinweistafeln auf bepflanzten und bepflanzten Verkehrsinseln, an Fußgängerüberwegen, in Straßeneinmündungs und -kreuzungsbereichen, an Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen und Buswartehallen. Außerdem ist es zu unterlassen, Plakate an Wertstoffbehälter, Müllbehälter, Papierkörbe, Verteiler- und Schaltkästen, Verkehrswände, Geländer, Banken, Denkmäler, Litfasssäulen, BÃume, Leitungsmasten, Briefkasten, Telefonzellen sowie Türen, Tore Wände und Mauern von öffentlichen Gebäuden anzubringen.
VG Bad Kreuznach Volxheim ja [11] 20.01 21.03 Erlaubt: An Lichtmasten ist das Plakatieren nur am unteren Bereich gestattet. Verboten: Anbringen oder Aufstellen von Plakate, Werbe-und Hinweistafeln auf bepflanzten und bepflanzten Verkehrsinseln, an Fußgängerüberwegen, in Straßeneinmündungs und -kreuzungsbereichen, an Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen und Buswartehallen. Außerdem ist es zu unterlassen, Plakate an Wertstoffbehälter, Müllbehälter, Papierkörbe, Verteiler- und Schaltkästen, Verkehrswände, Geländer, Banken, Denkmäler, Litfasssäulen, BÃume, Leitungsmasten, Briefkasten, Telefonzellen sowie Türen, Tore Wände und Mauern von öffentlichen Gebäuden anzubringen.
VG Kirner Land Bärenbach ja 20.01 17.01 Erlaubt: 1-2 Plakate in den Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten Verboten: Verkehrszeichen und -einrichtungen
VG Kirner Land Becherbach bei Kirn ja 20.01 17.01 Erlaubt: 1-2 Plakate in den Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten Verboten: Verkehrszeichen und -einrichtungen
VG Kirner Land Brauweiler ja 20.01 17.01 Erlaubt: 1-2 Plakate in den Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten Verboten: Verkehrszeichen und -einrichtungen
VG Kirner Land Hahnenbach ja 20.01 17.01 Erlaubt: 1-2 Plakate in den Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten Verboten: Verkehrszeichen und -einrichtungen
VG Kirner Land Heimweiler ja 20.01 17.01 Erlaubt: 1-2 Plakate in den Gemeindestraßen und Ortsdruchfahrten Verboten: Verkehrszeichen und -einrichtungen
VG Kirner Land Heinzenberg ja 20.01 17.01 Erlaubt: 1-2 Plakate in den Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten Verboten: Verkehrszeichen und -einrichtungen
VG Kirner Land Hennweiler ja 20.01 Erlaubt: 4 Plakate in den Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten Verboten: Verkehrszeichen und -einrichtungen
VG Kirner Land Hochstetten-Dhaun ja 20.01 Erlaubt: 4 Plakate in den Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten Verboten: Verkehrszeichen und -einrichtungen
VG Kirner Land Horbach ja 20.01 17.01 Erlaubt: 1-2 Plakate in den Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten Verboten: Verkehrszeichen und -einrichtungen
VG Kirner Land Kellenbach ja 20.01 17.01 Erlaubt: 1-2 Plakate in den Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten Verboten: Verkehrszeichen und -einrichtungen
VG Kirner Land Kirn, Stadt ja 20.01 Erlaubt: max.15 Plakate Verbote ; Kreuzungsbereiche und Ampelanlage Kallenfelser Straße Dominik Straße/ Kreisel Fontaine-les-Dijon-Straße, Übergasse, Kirchstraße, Lindenstraße, soweit Marktplatz. In der Innenstadt dürfen keine Plakate an die Bega Leuchten (kleine quadratische Masten)
VG Kirner Land Limbach ja 20.01 17.01 Erlaubt: 1-2 Plakate in den Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten Verboten: Verkehrszeichen und -einrichtungen
VG Kirner Land Meckenbach ja 20.01 17.01 Erlaubt: 1-2 Plakate in den Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten Verboten: Verkehrszeichen und -einrichtungen
VG Kirner Land Oberhausen bei Kirn ja 20.01 17.01 Erlaubt: 1-2 Plakate in den Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten Verboten: Verkehrszeichen und -einrichtungen
VG Kirner Land Otzweiler ja 20.01 17.01 Erlaubt: 1-2 Plakate in den Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten Verboten: Verkehrszeichen und -einrichtungen
VG Kirner Land Schneppenbach ja 20.01 17.01 Erlaubt: 1-2 Plakate in den Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten Verboten: Verkehrszeichen und -einrichtungen
VG Kirner Land Schwarzerden ja 20.01 17.01 Erlaubt: 1-2 Plakate in den Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten Verboten: Verkehrszeichen und -einrichtungen
VG Kirner Land Simmertal ja 20.01 Erlaubt: 4 Plakate in den Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten Verboten: Verkehrszeichen und -einrichtungen
VG Kirner Land Weitersborn ja 20.01 17.01 Erlaubt: 1-2 Plakate in den Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten Verboten: Verkehrszeichen und -einrichtungen
VG Langenlonsheim-Stromberg Bretzenheim ja 20.01
VG Langenlonsheim-Stromberg Daxweiler ja 20.01
VG Langenlonsheim-Stromberg Dörrebach ja 20.01
VG Langenlonsheim-Stromberg Dorsheim ja 20.01
VG Langenlonsheim-Stromberg Eckenroth ja 20.01
VG Langenlonsheim-Stromberg Guldental ja 20.01
VG Langenlonsheim-Stromberg Langenlonsheim ja 20.01
VG Langenlonsheim-Stromberg Laubenheim ja 20.01
VG Langenlonsheim-Stromberg Roth ja 20.01
VG Langenlonsheim-Stromberg Rümmelsheim ja 20.01
VG Langenlonsheim-Stromberg Schöneberg ja 20.01
VG Langenlonsheim-Stromberg Schweppenhausen ja 20.01
VG Langenlonsheim-Stromberg Stromberg, Stadt ja 20.01
VG Langenlonsheim-Stromberg Waldlaubersheim ja 20.01
VG Langenlonsheim-Stromberg Warmsroth ja 20.01
VG Nahe-Glan Abtweiler ja [12] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [13]
VG Nahe-Glan Auen ja [14] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [15]
VG Nahe-Glan Bad Sobernheim, Stadt * ja [16] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [17]
VG Nahe-Glan Bärweiler ja [18] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [19]
VG Nahe-Glan Becherbach ja [20] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [21]
VG Nahe-Glan Breitenheim ja [22] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [23]
VG Nahe-Glan Callbach ja [24] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [25]
VG Nahe-Glan Daubach ja [26] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [27]
VG Nahe-Glan Desloch ja [28] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [29]
VG Nahe-Glan Hundsbach ja [30] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [31]
VG Nahe-Glan Ippenschied ja [32] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [33]
VG Nahe-Glan Jeckenbach ja [34] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [35]
VG Nahe-Glan Kirschroth ja [36] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [37]
VG Nahe-Glan Langenthal ja [38] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [39]
VG Nahe-Glan Lettweiler ja [40] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [41]
VG Nahe-Glan Löllbach ja [42] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [43]
VG Nahe-Glan Martinstein ja [44] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [45]
VG Nahe-Glan Meddersheim ja [46] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [47]
VG Nahe-Glan Meisenheim, Stadt ja [48] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [49]
VG Nahe-Glan Merxheim ja [50] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [51]
VG Nahe-Glan Monzingen ja [52] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [53]
VG Nahe-Glan Nußbaum ja [54] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [55]
VG Nahe-Glan Meddersheim ja [56] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [57]
VG Nahe-Glan Meisenheim, Stadt a [58] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Denkmalschutzzone, Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [59]
VG Nahe-Glan Merxheim ja [60] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [61]
VG Nahe-Glan Monzingen ja [62] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [63]
VG Nahe-Glan Odernheim am Glan ja [64] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [65]
VG Nahe-Glan Raumbach ja [66] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [67]
VG Nahe-Glan Rehbach ja [68] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [69]
VG Nahe-Glan Rehborn ja [70] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [71]
VG Nahe-Glan Reiffelbach ja [72] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [73]
VG Nahe-Glan Schmittweiler ja [74] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [75]
VG Nahe-Glan Schweinschied ja [76] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [77]
VG Nahe-Glan Seesbach ja [78] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [79]
VG Nahe-Glan Staudernheim ja [80] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen,Aufstellen / Anbringen von Plakaten an der Einmündung der L232 / L234 (Eisenbahnbrücke) Kontaktdaten Ortsbürgermeister [81]
VG Nahe-Glan Weiler bei Monzingen ja [82] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen Kontaktdaten Ortsbürgermeister [83]
VG Nahe-Glan Winterburg ja [84] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1,0 m Breite, 2 m Höhe, Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen, Kontaktdaten Ortsbürgermeister [85]
VG Rüdesheim Allenfeld ja [86] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Argenschwang ja [87] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Bockenau ja [88] 20.01 17.03 Erlaubt: Plakatwand Bockenauer Schweiz Halle Verbote: Ortschaft Satzung [89]
VG Rüdesheim Boos ja [90] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Braunweiler ja [91] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Burgsponheim ja [92] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Dalberg ja [93] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Duchroth ja [94] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Gebroth ja [95] 20.01 17.03 Erlaubt: Plakatwand Feuerwehrgerätehaus Verbote: Ortschaft Satzung [96]
VG Rüdesheim Gutenberg ja [97] 20.01 17.03 Erlaubt: Laternenmast Hauptstraße 14 und 64; Bushaltestelle Hauptstraße Verbote: restliche Ortschaft Satzung [98]
VG Rüdesheim Hargesheim ja [99] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Hergenfeld ja [100] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Hüffelsheim ja [101] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Mandel ja [102] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Münchwald ja [103] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Niederhausen ja [104] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Norheim ja [105] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Oberhausen an der Nahe ja [106] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Oberstreit ja [107] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Roxheim ja [108] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Rüdesheim ja [109] 20.01 17.03 Erlaubt: Plakattafel: Alte Mandeler Straße/Nahestraße.Terassenwand des Anwesend Beisiegel, Wanderparkplatz Industriestraße Verbote: restliche Ortschaft Satzung [110]
VG Rüdesheim Sankt Katharinen ja [111] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Schloßböckelheim ja [112] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Sommerloch ja [113] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Spabrücken ja [114] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Spall ja [115] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Sponheim ja [116] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Schloßböckelheim ja [117] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Traisen ja [118] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Spabrücken ja [119] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
VG Rüdesheim Waldböckelheim ja [120] 20.01 17.03 Erlaubt: Bootshaus; Hauptstraße 40 (Bahnhof); Gabelung Meisenheimer Steinhardter Str. Verbote: restliche Ortschaft Satzung : [121]
VG Rüdesheim Wallhausen ja [122] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen Satzung [123]
VG Rüdesheim Weinsheim ja [124] 20.01 17.03 Erlaubt: Ortsmitte Bushaltestelle (Schaukästen); Kleinbahnstr./Festplatz Plakatwand; Reifeisenstr/Kreuznacherstr. Plakatwand Regenrückhaltebecken Verbote: restliche Ortschaft Satzung [125]
VG Rüdesheim Winterbach ja [126] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,0 m Höhe Verbote: Verkehrszeichen, Ortstafeln, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrsinseln und Kreisverkehrsplätzen
Plakatierung Hunsrück-Kreis
Stadt/VG Gemeinde Genehmigung Start Ende Auflagen Bemerkungen
Boppard Boppard
VG Hunsrück-Mittelrhein Badenhard ja [127] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Beulich ja [128] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Bickenbach ja [129] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Birkheim ja [130] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Damscheid ja [131] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Dörth ja [132] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Emmelshausen, Stadt ja [133] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: Im Zuge der Rhein-Moselstraße/L206 in Emmelshausen (Ortsdurchfahrt), Strecke zwischen Einmündung Schulstraße und Einmündung Römerstraße, ist keine Werbung erlaubt. Dies gilt für Wahlwerbung nur im Bereich des großen Kreisels und jeweils 50 m vor dessen Einfahrtsbereichen. Im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Gondershausen ja [134] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Halsenbach ja [135] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Dörth ja [136] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Hausbay Stadt ja [137] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Hungenroth ja [138] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Karbach ja [139] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Kratzenburg ja [140] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Laudert ja [141] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Leiningen ja [142] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Lingerhahn ja [143] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Maisborn ja [144] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Mermuth ja [145] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Morshausen ja [146] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Mühlpfad ja [147] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Ney ja [148] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Niederburg ja [149] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Niedert ja [150] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Norath ja [151] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Oberwesel, Stadt ja [152] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Perscheid ja [153] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Pfalzfeld ja [154] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Sankt Goar, Stadt ja [155] 20.01 17.03 Verbote 'Stadtgebiet
VG Hunsrück-Mittelrhein Schwall ja [156] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Thörlingen ja [157] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Urbar ja [158] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Utzenhain ja [159] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Hunsrück-Mittelrhein Wiebelsheim ja [160] 20.01 17.03 Erlaubt: Gehweg: 1.0 m Breite, 2,30 m Höhe Unterkante Verbote: im Bereich von Fahrbahnen und auf Fußgängerüberwegen
VG Kastellaun Alterkülz ja [161] 20.01 14.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m ; Verbote: Pfosten von amtlichen Verkehrszeichen (§§ 39-42 StVO) und Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) sowie an Bäumen dürfen keine Werbeträger angebracht werden
VG Kastellaun Bell ja [162] 20.01 14.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m ; Verbote: Pfosten von amtlichen Verkehrszeichen (§§ 39-42 StVO) und Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) sowie an Bäumen dürfen keine Werbeträger angebracht werden
VG Kastellaun Beltheim ja [163] 20.01 14.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m ; Verbote: Pfosten von amtlichen Verkehrszeichen (§§ 39-42 StVO) und Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) sowie an Bäumen dürfen keine Werbeträger angebracht werden
VG Kastellaun Braunshorn ja [164] 20.01 14.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m ; Verbote: Pfosten von amtlichen Verkehrszeichen (§§ 39-42 StVO) und Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) sowie an Bäumen dürfen keine Werbeträger angebracht werden
VG Kastellaun Buch ja [165] 20.01 14.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m ; Verbote: Pfosten von amtlichen Verkehrszeichen (§§ 39-42 StVO) und Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) sowie an Bäumen dürfen keine Werbeträger angebracht werden
VG Kastellaun Dommershausen ja [166] 20.01 14.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m ; Verbote: Pfosten von amtlichen Verkehrszeichen (§§ 39-42 StVO) und Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) sowie an Bäumen dürfen keine Werbeträger angebracht werden
VG Kastellaun Gödenroth ja [167] 20.01 14.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m ; Verbote: Pfosten von amtlichen Verkehrszeichen (§§ 39-42 StVO) und Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) sowie an Bäumen dürfen keine Werbeträger angebracht werden
VG Kastellaun Hasselbach ja [168] 20.01 14.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m ; Verbote: Pfosten von amtlichen Verkehrszeichen (§§ 39-42 StVO) und Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) sowie an Bäumen dürfen keine Werbeträger angebracht werden
VG Kastellaun Hollnich ja [169] 20.01 14.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m ; Verbote: Pfosten von amtlichen Verkehrszeichen (§§ 39-42 StVO) und Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) sowie an Bäumen dürfen keine Werbeträger angebracht werden
VG Kastellaun Kastellaun, Stadt ja [170] 20.01 14.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m ; Verbote: Pfosten von amtlichen Verkehrszeichen (§§ 39-42 StVO) und Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) sowie an Bäumen dürfen keine Werbeträger angebracht werden
VG Kastellaun Korweiler ja [171] 20.01 14.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m ; Verbote: Pfosten von amtlichen Verkehrszeichen (§§ 39-42 StVO) und Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) sowie an Bäumen dürfen keine Werbeträger angebracht werden
VG Kastellaun Lahr ja [172] 20.01 14.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m ; Verbote: Pfosten von amtlichen Verkehrszeichen (§§ 39-42 StVO) und Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) sowie an Bäumen dürfen keine Werbeträger angebracht werden
VG Kastellaun Mastershausen ja [173] 20.01 14.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m ; Verbote: Pfosten von amtlichen Verkehrszeichen (§§ 39-42 StVO) und Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) sowie an Bäumen dürfen keine Werbeträger angebracht werden
VG Kastellaun Michelbach ja [174] 20.01 14.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m ; Verbote: Pfosten von amtlichen Verkehrszeichen (§§ 39-42 StVO) und Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) sowie an Bäumen dürfen keine Werbeträger angebracht werden
VG Kastellaun Mörsdorf ja [175] 20.01 14.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m ; Verbote: Pfosten von amtlichen Verkehrszeichen (§§ 39-42 StVO) und Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) sowie an Bäumen dürfen keine Werbeträger angebracht werden
VG Kastellaun Roth ja [176] 20.01 14.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m ; Verbote: Pfosten von amtlichen Verkehrszeichen (§§ 39-42 StVO) und Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) sowie an Bäumen dürfen keine Werbeträger angebracht werden
VG Kastellaun Spesenroth ja [177] 20.01 14.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m ; Verbote: Pfosten von amtlichen Verkehrszeichen (§§ 39-42 StVO) und Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) sowie an Bäumen dürfen keine Werbeträger angebracht werden
VG Kastellaun Uhler ja [178] 20.01 14.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m ; Verbote: Pfosten von amtlichen Verkehrszeichen (§§ 39-42 StVO) und Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) sowie an Bäumen dürfen keine Werbeträger angebracht werden
VG Kastellaun Zilshausen ja [179] 20.01 14.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m ; Verbote: Pfosten von amtlichen Verkehrszeichen (§§ 39-42 StVO) und Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) sowie an Bäumen dürfen keine Werbeträger angebracht werden
VG Kirchberg ja 20.01 14.03
VG Simmern-Rheinböllen Altweidelbach ja [180] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Altweidelbach ja [181] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Argenthal ja [182] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Belgweiler ja [183] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Benzweiler ja [184] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Bergenhausen ja [185] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Biebern ja [186] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Bubach ja [187] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Budenbach ja [188] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Dichtelbach ja [189] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Ellern ja [190] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Fronhofen ja [191] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Holzbach ja [192] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Horn ja [193] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Keidelheim ja [194] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Kisselbach ja [195] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Klosterkumbd ja [196] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Külz (Hunsrück) ja [197] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Kümbdchen ja [198] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Laubach ja [199] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Liebshausen ja [200] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Mengerschied ja [201] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Mörschbach ja [202] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Mutterschied ja [203] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Nannhausen ja [204] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Neuerkirch ja [205] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Laubach ja [206] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Liebshausen ja [207] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Mengerschied ja [208] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Mörschbach ja [209] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Mutterschied ja [210] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Nannhausen ja [211] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Neuerkirch ja [212] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Laubach ja [213] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Liebshausen ja [214] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Mengerschied ja [215] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Mörschbach ja [216] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Mutterschied ja [217] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Nannhausen ja [218] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Neuerkirch ja [219] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Niederkumbd ja [220] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Ohlweiler ja [221] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Oppertshausen ja [222] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Pleizenhausen ja [223] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Ravengiersburg ja [224] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Rayerschied ja [225] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Reich ja [226] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Rheinböllen, Stadt ja [227] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Riegenroth ja [228] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Riesweiler ja [229] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Sargenroth ja [230] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Schnorbach ja [231] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Schönborn ja [232] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Simmern/Hunsrück, Stadt ja [233] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Steinbach (Hunsrück) ja [234] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Tiefenbach ja [235] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Wahlbach ja [236] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße
VG Simmern-Rheinböllen Wüschheim ja [237] 25.01 21.03 Erlaubt: Beleuchtungsmasten , Gehweg Unterkante 2,0 m Verbote: : Plakattafeln der Stadt Simmern/Hunsrück, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, der Umkreis von25 m vom Eingang eines Wahllokals, Buswartehallen, Sichtdreiecke, Kreisverkehrsanlagen, Ortseingänge, Fußgängerüberwege, außerhalb geschlossener Ortschaften, Eisenbahnbrücke an der Bingener Straße