Presse/FAQ-Digitale-Agenda

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Digitale Agenda 2014: Was drin steht und was Piraten dazu sagen

Unsere Positionen zur Digitalen Agenda im Volltext gibt es hier: https://www.piratenpartei.de/aktionen/positionen-der-piratenpartei-zur-digitalen_agenda-der-bundesregierung/

Termine 2014 - 2017

Termine offen

  • Anti-Terror-Datei: Am 7. November hat der Bundesrat das neue ATD-Gesetz durchgewunken. Damit wird es bald Gesetz. Planen wir eine Verfassungsbeschwerde oder ähnliches?
  • Open Access: Bundesregierung will Open Access-Strategie vorlegen
  • Smart Grids / Smart Metering: Bundesregierung will bis Ende 2014 Rahmenbedingungen für den Einsatz von intelligenten Messsystemen in der Energieversorgung schaffen
  • PKW-Maut:


Quartal 1: Frühjahr 2015

April 2015

  • Netzneutralität /EU-Verordnung TK-Binnenmarkt: Start der Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament


Mai 2015

Frühjahr

  • Fluggastdaten Abkommen: EU-Abgeordnete sollen demnächst über innereuropäisches Fluggastdatenabkommen abstimmen.
  • IT-Sicherheitsgesetz: Regierungsentwurf. Im Bundestag bereits auf Kritik gestoßen. Am 6.2. erfolgte eine kritische Stellungnahme des Bundesrats (Transparenz, enthaltene VDS)
  • Personalausweisentzug für Islamisten: Am 14. Januar hat das Bundeskabinett eine Gesetzesänderung für das Personalausweisgesetz beschlossen, dass den Personalausweisentzug bei "gewaltbereiten Islamisten" erlaubt
  • EU-Datenschutzgrundverordnung: EU-Rat muss seine Position vorlegen, wenn der ehrgeizige Zeitplan eingehalten werden soll, die Verordnung 2015 zu verabschieden
  • Leistungsschutzrecht (LSR): Oppositionsparteien (Linke, Grüne und in NRW auch Piraten) haben im Dezember 2014 in Anträgen ein Aufhebungsgesetz (Abschaffung des Leistungsschutzrechts) gefordert. Signal der Bundesregierung für Neubewertung steht bisher aus. Derweil wird von Befürwortern des LSR versucht, über eine Resolution zum Digitalen Binnenmarkt, dass Leistungsschutzrecht über den Weg über die EU zu retten. Geht derzeit in eine größere Debatte über eine Google-Regulierung / Google-Entmachtung ein.
  • Datensicherheit: Bundesregierung will tragfähiges Konzept für ein sicheres Datennetz für Bundesbehörden vorlegen
  • Open Data: Open-Data-Portal der Bundesregierung "GovData" nimmt Regelbetrieb auf
  • Breitbandausbau - Regulierungen/Netzneutralität/Roaming: Bundesregierung will DSM (Digital-Single-Market)-Verordnung der EU-Kommission ("Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents"; eingebracht September 2013) beeinflussen und Interessen "der gesamten deutschen digitalen Wirtschaft" in die europäische Diskussion einbringen (Schwerpunkte: Netzneutralität, Roaming) (BMWI, BMVI, Netzagentur, Netzallianz)
  • Breitbandausbau - Mobiles Breitband - Frequenzauktion/ Frequenzverordnung: Das Bundeskabinett hat am 11.2.2015 mit der Änderung der Frequenzverordnung Startschuss für Ausbau des mobilen Breitbands gegeben. Im Frühsommer 2015 will die Bundesnetzagentur Frequenzen im 700- und 1500-MHz-Band (sogenannte "Digitale Divende" bzw. mit DVB-T2-Einführung frei werdende Frequenzen) versteigern und dabei auch die Vergabe der "GSM-Frequenzen" in den Bereichen 900 und 1800 MHz erneuern. Jetzt muss der Bundesrat der Verordnung noch zustimmen (?).
  • Breitbandausbau - Transparenz / Öffentliche Verträge: Infrastrukturatlas Breitband: Datenumfang verbessern (BMVI und BNetzA). Eckpfeiler für Breitband-Ausschreibungen und Leitlinien für Standardisierung der Förderverfahren. Mehr Transparenz durch Ausschreibungen auf Website (www.breitband-ausschreibungen.de) (Breitbandbüro des Bundes, kommunale Akteure)
  • Breitbandausbau - Breitbandatlas Ausbau: Integration der Fördergebiete und Einführung eines Gewerbebreitbandatlas. Dialog mit Ländern, wie Doppelarbeiten bei den Breitbandatlanten von Bund und Ländern vermieden werden können
  • Breitbandausbau - Synergien: Diverse vorbereitende Maßnahmen zur Mitnutzung von öffentlichen und privaten Infrastrukturen, konkret die Mitnutzung von Bundeswasserwegen und Bundesfernstraßen. Vorbereitung verbesserter Verfahren bei der Querung von Bahninfrastrukturen
  • Breitbandausbau - Gebäudeausstattung: Dialog mit Fachverbänden, um Möglichkeiten auszuloten, wie eine standardmäßige Mitverlegung von TK-Infrastruktur in Neubauten und Renovierungen vereinbart werden könnte.
  • Breitbandausbau - Regulierungen: Gesetzgebungsinitiative (Referentenentwurf) für Umsetzung der EU-Kostensenkungsrichtlinie von Juni 2014 (Umsetzungsfrist: 1.1.2016). Initiative soll mit Maßnahmenpaket über Richtlinie zur Kostensenkung hinaus Netzausbau alle potentiellen Synergien zur Verfügung stellen
  • Breitbandausbau - Frequenzen: Start Vergabeverfahren für Mobilfunk-Frequenzen (BNetzA)
  • Breitbandausbau - Förderung: Überlegungen zur Regelungen zur steuerliche Absetzbarkeit des Glasfaser-Hausanschlusses
  • Breitbandausbau - Vectoring: Entscheidung der EU-Kommission zur Rahmenregelung herbeiführen
  • Routerzwang: Das Bundeswirtschaftsministerium will das Telekommunikationsgesetz (TKG) im kommenden Jahr ändern, um den Routerzwang abzuschaffen


Quartal 2: Sommer 2015

  • Störerhaftung: Juli/August 2015: Das Bundeskabinett soll über den Referenten-Entwurf zur Regelung des Betriebs öffentlicher WLANs abstimmen und diesen beschließen.
  • Breitbandausbau - Mobiles Breitband - Frequenzauktion: Im Frühsommer 2015 will die Bundesnetzagentur Frequenzen im 700- und 1500-MHz-Band (sogenannte "Digitale Divende" bzw. mit DVB-T2-Einführung frei werdende Frequenzen) versteigern und dabei auch die Vergabe der "GSM-Frequenzen" in den Bereichen 900 und 1800 MHz erneuern.
  • Open Data: Bundesregierung will „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der G8-Open-Data-Charta“ vorlegen / Nationale Umsetzung der EU-Richtlinie (PSI-RL 2013/37/EU) über Novellierung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG)


Quartal 3: Herbst 2015

  • Vorratsdatenspeicherung': Neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll in Kraft treten
  • IT-Sicherheitsgesetz: Soll nach Planung der Bundesregierung zweite Jahreshälfte in Kraft treten

Quartal 4 und später: Winter 2015

  • EU-Datenschutzverordnung: Die Verordnung soll 2015 verabschiedet werden
  • EU-Richtlinie Telekommunikationsbinnenmarkt / Netzneutralität: Die Verordnung soll bis Ende 2015 verabschiedet sein
  • eGK: Online-Anbindung eGK für Mitte / Ende 2015 geplant


2016 und später

  • Bundesdatenschutzgesetz: Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (von Januar 2015) tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Änderungen: Bundesdatenschutzbehörde erhält rechtlichen Status als oberste Bundesbehörde, die eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist. Auf Rechtsaufsicht der Bundesregierung wird verzichtet. Organisatorische Anbindung an Bundesinnenministerium wird aufgehoben.
  • PKW-Maut: Start für 1. Januar 2016 geplant
  • Breitbandausbau: Ende 2018 soll flächendeckende Verfügbarkeit von Breitband 50Mbit/s Download gewährleistet sein
  • Digitale Wirtschaft: Digitale Wirtschaft soll bis Ende 2018 400 Millionen Euro Förderung erhalten haben


Digitale Infrastruktur

BREITBANDAUSBAU: Deregulierung und Bürgerbeteiligung fördern

  • Was die Regierung sagt:
    • Die Bundesregierung hat als Ausbauziel eine flächendeckende Versorgung aller bundesdeutschen Haushalte mit Bandbreiten von 50 Mbit/s (Downloadgeschwindigkeit) bis 2018 definiert. Die digitale Spaltung zwischen urbanen und ländlichen Räumen soll damit aufgehoben werden und Deutschland in Punkto Breitbandversorgung der Anschluss an führende Industrienationen gelingen
    • Wie der Breitbandausbau gelingen soll, ist weder im Koalitionsvertrag noch in der Digitalen Agenda wirklich klar beschrieben. Insbesondere fehlen genaue Angaben zur Finanzierung. Grundlegend setzt die Regierung auf einen Mix aus üblichen Marktausbau, bessere Rahmenbedingungen für die Telekommunikationsunternehmen, Nutzung freiwerdender Frequenzen für die Nutzung mobiler Breitbandzugänge in ländlichen Gebieten und staatliche Förderung für den Ausbau in Regionen, in denen es keine marktwirtschaftlichen Anreize für den Ausbau gibt
    • Die wesentliche Federführung beim Breitbandausbau legt die Bundesregierung in die Hände großer Telekommunikations- und Internetprovider, die sich in der von der Bundesregierung ins Leben gerufenen „Netzallianz Digitales Deutschland“ organisieren. Diese sollen laut „Digitaler Agenda“ im Herbst ein Kursbuch für den Netzausbau vorlegen
  • Unsere Kritik:
    • Die Piratenpartei befürwortet das grundsätzliche Anliegen, die flächendeckende Versorgung mit Breitbandinternet voranzutreiben. Die Zielmarke von 50 MBit/s Downloadgeschwindigkeit geht allerdings vollkommen an der Realität des Mediums vorbei. Eine vernetzte Gesellschaft basiert auf der Kommunikation und nicht auf einseitigem Konsum. Es geht nicht darum, den Kanzlerinnen-Podcast schnell herunterladen können, sondern darum, auch eigene Inhalte anderen Nutzer ohne Verzögerung bereitstellen zu können. Beim Breitbandausbau sind also Ziele zu definieren, die den heutigen und auch den Anforderungen der nächsten Jahrzehnts standhalten.
    • Den Netzausbau mit der „Netzallianz“ quasi vollständig in die Hände großer Netzanbieter zu legen, sehen wir sehr kritisch, da damit Infrastrukturen weiter oligarchisiert oder sogar monopolisiert werden. Soziale Teilhabe und der wirksame Schutz vor Kontrolle und Überwachung sind nur bei dezentralen Infrastrukturen mit einem hohen Maß an Deregulierung und Gleichbehandlung aller Netzteilnehmer gewährleistet. Deregulierung und Gleichbehandlung fangen bei Vorschriften zum Verlegen der Leitungen an und hören bei der Einschränkung nutzbarer Bandbreiten auf.
  • Unsere Position:
    • Die Piraten fordern ebenfalls den flächendeckenden Breitbandausbau: nicht nur deutschland- sondern europaweit. Der Breitbandausbau ist zudem nicht als ökonomisches, sondern insbesondere als soziales und kulturelles Ziel zu formulieren. Der freie und gleichberechtigte Zugang zum Internet ist längst Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe geworden.
    • Die Piraten fordern ganz im Sinne des Mottos „Netzer in Nutzerhand“ einen dezentralen Netzausbau unter größtmöglicher Beteiligung aller im Netzausbau involvierten und vom Netzausbau betroffenen Akteure. Nur so werden alle Interessen beachtet und ein hohes Maß an Deregulierung und Gleichbehandlung als erreichbares Ziel realistisch.
  • Politisches Setting:
    • Grundsätzliches: Der Netzausbau muss in enger Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern erfolgen. Dabei sind viele unterschiedliche Akteure beteiligt (Bundesministerien, Breitbandbüro Bund, Bundesnetzagentur, Netzallianz, kommunale Akteure etc.). Dem Parlament scheint dabei kein wesentlicher Einfluss zuzukommen. Weiterhin werden viele Vorgaben auf EU-Ebene entschieden, welche den regulatorischen Rahmen auch für Deutschland wesentlich bestimmen.
    • Was ist bisher passiert: Im Oktober 2014 hat die sogenannte „Netzallianz“ aus Telekommunikations- und Internetanbietern ein Kursbuch für den Netzausbau vorgelegt, in dem die Ausbauziele, das Vorgehen und Meilensteine konkreter beschrieben werden (http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/Digitales/kursbuch-netzausbau.html?nn=134242
    • Was aktuell geschieht (Stand Oktober 2014):
      • EU: Positionierung des EU-Rats zur DSM-Verordnung, welche wesentlichen Einfluss auch für den Netzausbau hat. Hier planen Bund und Netzallianz insbesondere Einfluss zu nehmen auf Regelungen zu Roaming und Netzneutralität.
      • Bund: Der Handlungsrahmen für die Frequenzvergabe für Mobiles Breitband soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Weiterhin sollen Kritieren für Fördermaßnahmen verabschiedet werden. Der Datenumfang des Breitbandatlas soll ausgebaut werden und Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Verträge verbessert werden.
  • Was wir dazu bereits gemacht haben:
    • Berlin AGH (Ansprechpartner: Gerwald Claus-Brunner (@RealDeuterium):
      • Die Piraten im AGH haben im 21. März 2013 eine Anfrage zum Status der Breitbandversorgung in Berlin gestellt (http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17-11463.pdf). Entsprechend der Anlage 1 zur Kleinen Anfrage war bereits Mitte 2012 die Versorgung in den Innenstadtbereichen zwischen 90 und 100 % gegeben. bei einzelnen Randbereiche liegt die Versorgung bei 60 bis 75 %, Ausnahmen bilden hierbei die Stadtteile Müggelheim, Rahnsdorf, Schmöckwitz, Blankenfelde, deren Versorgung über das Land Berlin geregelt wird. Aktuell: Die unterversorgten Bereiche in Stadtrandlagen sind im Produktionsprogramm der Telekom GmbH für 2015 vorgesehen. Lt. Investitionsprogramm für das Netz in Deutschland soll bis Ende 2016 auf vectoringfähige Systemtechnik umgestellt werden, hier liegt das Ziel bei 85 % der Haushalte mit Bandbreite bis zu 100 Megabits (Download) und 40 Megabit/s (Upload) zu versorgen. Seit 09/2013 stellt die Deutsche Telekom Berlin mittels LTE+ Mobilfunkbandbreite von bis zu 150 Mbit/s. Für den Herbst diesen Jahres ist die Einführung der Hybrid-Router geplant, der automatisch die im Festnetz zur Verfügung stehenden Bandbreiten mit den Mobilfunkbandbreiten kombiniert. Fazit: Es gibt in Berlin als „Stadtstaat“ das in den Flächenländern bestehende Problem der Unterversorgung nur in geringem Umfang, auf äußere Stadtrandlagen begrenzt, hier soll in 2015 die Versorgung den angestrebten Grad von 75 % erreichen. Da Berlin in dieser komfortablen Lage ist, ist dieser Bereich für die im Abgeordnetenhaus insgesamt vertretenden Fraktionen für die Landespolitik nicht von herausragender Bedeutung.
    • NRW Landtag (Ansprechpartner: Daniel Schwerd @netnrd):
      • Die Piratenfraktion hat bereits im März 2013 einen Antrag eingereicht, in dem sie forderten, dass das Wirtschaftsministerium den Breitbandausbau zur Chefsache erklärt und zusammen mit dem Landtag einen Fahrplans für den flächendeckenden Breitbandausbau bis 2018 erarbeitet. Insbesondere haben wir die Piraten schon damals die Fördergrenze von 2 Mbit kritisiert, und Hilfe für Kommunen in Haushaltssicherungsverfahren gefordert. Trotz klarer Aussagen der Experten in der Anhörung hat die Regierungskoalition den Antrag abgelehnt (NRW Drucksache 16/2280; http://www.daniel-schwerd.de/drucksachen/2280): http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA16-312.pdf. Immerhin hat der Wirtschaftsminister in Folge der Debatte einen "runden Tisch Breitband" angekündigt, und die Breitband.Consulting NRW ins Leben gerufen (http://breitband.nrw.de/).
      • Gemeinsam mit der restlichen Opposition haben die Piraten im März 2013 in einem Antrag (Drucksache 16/4582) gefordert, mehr EU-Fördermittel aus dem EFRE-Programm auf den Breitbandausbau umzuleiten (http://www.daniel-schwerd.de/drucksachen/4582). Nach anfänglicher Blockade ist die Landesregierung zurückgerudert. Die Förderung des Breitbandausbaus ist nun doch zumindest im Rahmen der anderen Förderachsen möglich.
    • Saarland Landtag (Ansprechpartner: Michael Hilberer):
    • SH Landtag (Ansprechpartner: Patrick Breyer):
      • Die Piraten im Landtag SH haben in einer Kleinen Anfrage nachgefragt, in welchem Umfang und für welche Zwecke das Land Mittel aus den EU-Strukturfonds (ELER und EFRE) für die Finanzierung von Breitbandprojekten zur Verfügung stellen könnte und wie es allgemein mit der Breitbandversorgung in SH aussieht (http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1300/drucksache-18-1338.pdf). Laut Breitbandatlas des Bundes (www.zukunft-breitband.de) ist in SH faktisch eine flächendeckende Breitbandversorgung mit 1 Mbit/s in Schleswig-Holstein gegeben. Doch zeigt eine andere Karte, dass, wenn man die leitungsgebundene Internetversorgung (DSL) mit mindestens 1 Mbit/s betrachtet, in großen Teilen des Landes Schleswig-Holstein nicht alle Haushalte angebunden werden können (Verfügbarkeit unter 95%). Die Anbindung der “weißen Flecken” muss nach Ansicht von Patrick Breyer Vorrang vor teuren Hochgeschwindigkeits-Ausbauprojekten in bereits akzeptabel versorgten Gebieten erhalten. Die Breitbandstrategie der Landesregierung sieht einen solchen Vorrang bisher nicht vor (http://www.patrick-breyer.de/?p=253052). Die Piraten sind weiter an dem Thema dran.


ÖFFENTLICHES WLAN: Freifunknetze ausbauen und Störerhaftung abschaffen

Um was geht es

  • Immer mehr europäische Länder bieten freies WLAN in öffentlichen Räumen an. In Deutschland ist das immer noch eher eine Seltenheit. Deutschland wird auch in dieser Fragen zunehmend zum digitalen Entwicklungsland. Hauptgrund dafür ist das immer noch bestehende rechtliche Risiko für Betreiber öffentlicher WLANs, bei einer über das angebotene Netzwerk stattfindenden Rechtsverletzung (meist Urheberrechtsverletzung) abgemahnt und mit zur Verantwortung gezogen zu werden. In der rechtspolitischen Diskussion wird von der sogenannten "Störerhaftung" gesprochen. Die Rechtsunsicherheit resultiert hierbei insbesondere aus einer fehlenden eindeutigen gesetzlichen Regelung. In Streitfällen müssen Gerichte ein Urteil aus der Abwägung möglicher heranzuziehender anderer Regelungen treffen. Das Bundesgerichtshof hat in Streitfällen in der Vergangenheit immer wieder geurteilt, dass die im Telekommunikationsgesetz (§8) festgehaltene Haftungsbefreiung (das Haftungsprivileg) für Provider für Anbieter offener WLANs nicht gilt (insbesondere BGH, Urteil vom 12. Mai 2010, I ZR 121/08 - "Sommer unseres Lebens"). Dies läuft der eigentlichen Intention des Telemediengesetzes sowie der zugrundeliegenden E-Commerce-Richtlinie zuwider. Das EUGH hat so z.B. auch in der Vergangenheit bereits gegen die Auffassung des BGH geurteilt und auf Basis der E-Commerce-Richtlinie (die in Deutschland in § 10 TMG umgesetzt ist) Klagen wegen Störerhaftung abgewiesen.


Was die Regierung sagt

  • Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag noch in großen Worten Rechtssicherheit für zumindest gewerbliche Anbieter (Flughäfen, Hotels und Cafes) von freien WLAN-Netzen angekündigt, rudert seit dem aber beständig zurück. In der "Digitalen Agenda" fehlt bereits der Anspruch, mobiles Internet in deutschen Städten "für jeden verfügbar zu machen". Auch das Vorhaben, die "Etablierung heterogener, frei vernetzter und lokaler Communities und ihrer Infrastrukturen zu forcieren", entfällt. Es ist davon auszugehen, dass hier die Lobbies der Telekommunikationsanbieter und Rechteverwerter Druck ausüben.
  • Gesetzesentwurf zur Regelung des Betriebs freier WLAN-Netze: Ein im Februar 2015 bekannt gewordener, noch nicht-abgestimmter Referentenentwurf sieht ein Haftungsprivileg auch für Anbieter von freiem WLAN vor, aber unter strengen Bedingungen, die im Grunde den Status Quo für Rechteverwerter der Unterhaltungsindustrie nicht nur sichern, sondern sogar ausbauen (https://netzpolitik.org/2015/noch-nicht-abgestimmter-referentenentwurf-eines-2-gesetzes-zur-aenderung-des-telemediengesetzes/). Konkret:
    • Änderung TKG §8 (Haftungsprivileg): Ausweitung auch auf Anbieter von freiem WLAN, aber unter Bedingungen, v.a. Schutz vor Missbrauch durch z.B. Verschlüsselung (und damit notwendiger Anmeldung des Nutzers). Vergleichbar mit bekannten Nutzungsbedingungen in Hotels) und bei privaten Anbietern Kenntnis des Namens aller Nutzer des freien WLANs
    • Änderung TMG § 10 (vgl. E-Commerce-Richtlinie): Aufhebung der Haftungsbefreiung unter bestimmten Umständen. Insbesondere werden die Dienstleistungen von Filehostern, also Cloudspeicher zum Hoch- und Herunterladen von Dateien, als "besonders gefahrgeneigte Dienste" eingestuft, für die keine Haftungsbefreiung gelten soll.


Unsere Kritik

  • Regierung betrachtet Thema nur aus wirtschaftlicher und touristischer Perspektive, aber nicht aus Perspektive der digitalen Teilhabe: Das greift zu kurz. Der freie öffentliche Zugang für jeden zum Internet ergibt sich als unbedingte Notwendigkeit direkt aus dem Grundrechtsanspruch eines jeden auf Zugang zu Information, Wissen und Bildung. Freie und offene WLANs können diesen freien Zugang zu Wissen gewährleisten. Auch die rechtliche Seite der Störerhaftung muss aus grundrechtlicher Perspektive für jeden Betreiber eines WLANs geregelt werden.
  • Regierung schafft mit aktuellen Gesetzesentwurf keine Rechtssicherheit, sondern macht Kniefall vor Verwerterindustrie und damit Internet und Freifunk kaputt: Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf schafft keine Rechtssicherheit für den Betrieb öffentlicher WLANs und schafft auch nicht die Voraussetzungen für die Verbreitung von öffentlich zugänglichem WLAN für die deutsche Gesamtgesellschaft. Vielmehr macht die Bundesregierung mit diesem Gesetzesentwurf einen europaweit einmaligen Kniefall vor der Rechteverwertern der Unterhaltungsindustrie. Dieser Entwurf droht das Internet kaputt- und den Freifunk platt zu machen.
  • Zwang zur Verschlüsselung des Netzwerks ist genau das Gegenteil von einem öffentlichen WLAN: Weiterhin ist ein Zugriff auf ein verschlüsseltes WLAN durch viele Nutzer technisch nicht möglich. Wenn viele Nutzer den Schlüssel für das WLAN erhalten, ist die Verschlüsselung wiederum unsinnig.
  • Zwang zur Identifizierung als Bedingung für Nutzung eines freien WLANs verstößt gegen Recht auf anonymen und freien Informations- und Meinungsaustausch und gefährdet die Freifunkidee: Jeder hat ein Recht auf anonymen und freien Informations- und Meinungsaustausch - auch im Internet. Dass sich jeder WLAN-Internetnutzer namentlich identifizieren muss, ist datenschutzrechtlich problematisch und kennen wir bisher nur aus Diktaturen wie China. Projekte wie die Freifunkbewegung würden weiter im rechtlich problematischen Raum operieren. Eine Zwangsidentifzierung der WLAN-Nutzer zerstört die Freifunk-Idee eines freien und öffentlichen Internetzugangs.
  • Aufweichung der Haftungsbefreiung für Nutzung von Filehostern und Cloud-Speicherdiensten ist Kniefall vor Verwerterindustrie: Wenn Rechteverwerter ohne vorherige gerichtliche Prüfung Internetanbieter in die Pflicht nehmen, Inhalte aus dem Netz zu löschen, wird die Rechtedurchsetzung für Content-Anbieter privatisiert und die Meinungs- und Informationsfreiheit empfindlich gestört. Auch werden Netzspeicherdienste allein für die Möglichkeit, dass sich auf ihnen illegale Inhalte ablegen lassen, kriminalisiert.
  • Verweise auf IT-Sicherheit und Cyberkriminalität schlagen allein juristisch schon fehl: Der Verweis der Regierung auf Fragen der IT-Sicherheit und Cyberkriminalität ist vollkommen verfehlt, da hier Zivilrecht (Störerhaftung) und Strafrecht (über das Internet vorbereitete Kriminalität) unzulässig vermischt werden. Vergleiche dazu folgenden Beitrag auf netzpolitik.org: https://netzpolitik.org/2014/sigmar-gabriel-stolpert-ahnungslos-durchs-neuland/


Unsere Position

  • Jeder muss sein WLAN ohne rechtliches Risiko frei zur Nutzung anbieten können: Wir setzen uns dafür ein, dass der Betrieb eines offenen WLANs für jeden - also sowohl für kommerzielle als auch private Anbieter - jederzeit rechtssicher möglich ist. Dies ergibt sich direkt aus dem Grundrecht auf freien Zugang zu Information, Wissen und Bildung. Um hier Rechtssicherheit zu schaffen, muss das Haftungsprivileg, das für Internetprovider bereits gilt, ohne Wenn und Aber auch für Anbieter freier WLAN-Netze gelten (TKG § 8).
  • Der Aufbau nichtkommerzieller Freifunk- und Bürgerdatennetze müssen gefördert werden: Wir fördern und forcieren weiterhin den Aufbau nichtkommerzieller Freifunk- bzw. Bürgerdatennetze


Das politische Setting

  • Grundlegendes: Die Regelungen zur Störerhaftung sind Bundesgesetz. Dort muss es geändert werden. Initiativen für Gesetzesänderungen können von der Bundesregierung selbst, vom Bundestag oder vom Bundesrat (aus Eigeninitiative, aufgrund übergeordneter Vorgaben oder auf Druck der Öffentlichkeit) angestoßen werden.
  • Was bisher in dieser Richtung geschah:
    • Vor 2012: Im Bundestag gab es in der Vergangenheit Initiativen der Oppositionsparteien (z.B. Die Linke), die aber bisher folgenlos blieben. Bundesregierung hat bisher nichts getan.
    • 2012: Bundesrat stellt auf Initiative der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Saarland einen Entschließungsantrag an die Bundesregierung. Die Bundesregierung hat dazu Stellung genommen und mitgeteilt, dass sie keinen besonderen Bedarf zur Änderung der Regeln sieht (http://www.bundesrat.de/drs.html?id=zu545-12%28B%29). Da ein konkreter Gesetzesentwurf fehlt, blieb dieser Antrag folgenlos. Er wurde weiterhin auch von netzpolitik.org und Patrick Breyer kritisiert (https://netzpolitik.org/2012/storerhaftung-im-bundesrat-wlan-betreiber-sollen-weniger-haften-aber-vor-unbefugter-nutzung-durch-dritte-schutzen/).
    • 2014: Trotz zusagen in Koalitionsvertrag und Digitale Agenda zögert Bundesregierung / BMWi mit Gesetzesentwurf. Begründung: Meinungsbildung über die inhaltliche Ausgestaltung noch nicht abgeschlossen. Zwischenzeitlich haben die Oppositionsparteien Bündnis90/Grüne und Linke am 5.11.2014 einen eigenen Antrag in den Bundestag eingebracht, der am 14.11.2015 nach 1. Lesung in den Ausschuss gewandert ist und dort am 28.1.2015 behandelt wurde.
  • Was aktuell geschieht (Stand Februar 2015):
    • Bund: Es gibt inzwischen einen noch nicht abgestimmten Referentenentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Betriebs freier WLAN-Netze (https://netzpolitik.org/2015/noch-nicht-abgestimmter-referentenentwurf-eines-2-gesetzes-zur-aenderung-des-telemediengesetzes/; Stand 17. Februar 2015). Das Bundeswirtschaftsministerium sieht derzeit eine Kabinettsabstimmung des Gesetzes im Sommer (Juli/August) 2015 vor.
    • Länder: Um das Thema noch einmal in den Bundesrat zu bringen, gibt es derzeit Initiativen und Anträge der Piratenfraktionen in den Landtagen, deren Ausgang/Ergebnis bisher noch offen ist
    • Andere: Zur Klage des Gemeinderatsmitglieds und Piraten Tobias McFadden wurde der Europäische Gerichtshof (EUGH) vom Landesgericht München für eine Stellungnahme angerufen. Das Landesgericht München soll im Rahmen einer negativen Feststellungsklage entscheiden, ob Zugangsanbieter wie Provider behandelt werden müssen und dementsprechend nicht für die übermittelten Inhalte verantwortlich gemacht werden können. Vgl. http://www.linux-magazin.de/NEWS/Stoererhaftung-landet-beim-EuGH


Was wir dazu bereits gemacht haben

  • Bayern
    • Gauting - Gemeinderat (Bayern): Gemeinderatsmitglied und Pirat Tobias McFadden klagt gegen die sogenannte „Störerhaftung“. McFadden betreibt selbst ein offenes WLAN als Internetzugang für Geschäftspartner und Besucher. Im Rahmen einer negativen Feststellungsklage soll das Landesgericht München entscheiden, ob Zugangsanbieter wie Provider behandelt werden müssen und dementsprechend nicht für die übermittelten Inhalte verantwortlich gemacht werden können [Status?] . Ansprechpartner: @validom, Tobias McFadden (@der_kalle)
    • Neu-Ulm: Die Piraten NU stehen in Kontakt mit dem Bürgermeister von Kellmünz, um dort und evtl. in den umliegenden Gemeinden FF- Router des FF-Ulm/NU an/in den städtischen Gebäuden anbringen zu dürfen. U.a. ist eine Versorgung der Asylanten-Unterkunft in Kellmünz mit FF im Gespräch.
  • Berlin:
    • Land / AGH (Alexander Morlang): Freies WLAN: Die Piraten im AGH Berlin haben mit einem einen Antrag bewirkt, dass der Berliner Senat ie Dächer von landeseigenen Immobilien und der Immobilien landeseigener Betriebe zur Nutzung von technischen Anlagen freigibt ( http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-1791.pdf ; http://www.parlament-berlin.de/ados/17/Haupt/vorgang/h17-0571-v.pdf). Hierzu ist allerdings immer noch eine Einzelfallprüfung erforderlich, Gebühren fallen an. In Berlin existieren in den Bezirken bereits verschiedene Initiativen, die u.a. die Dächer von Rathäusern für die Verbreitung von Freifunk nutzen wollen und von Piratenfraktionen der BVVs getragen bzw. initiiert wurden. Besonderheit in Berlin ist, dass Senat und WALL AG in Verhandlung stehen, die flächendeckende WLAN-Versorgung im Innenstadtbereich zu organisieren, wobei es sich hier weder um freies WLAN handelt und nur die ersten 30 Min gebührenfrei sind. / Störerhaftung: Die Piraten im AGH konnten erreichen, das ein von der SPD / CDU eingereichter Antrag „Änderung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber - Freies WLAN für Berlin“ (http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-0255.pdf) entsprechend so geändert wurde, dass ein Haftungsrisiko für Betreiber freier WLANS definitiv ausgeschlossen wird (vgl. http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/PlenarPr/p17-016bs0255.pdf). Am 05.09.2012 wurde dem Abgeordnetenhaus allerdings mitgeteilt, dass der Senat den Beschluss nicht übernommen hat, sondern mit dem Land Hamburg eine Bundesratsinitiative einbringen wird, in der die Beschränkung der Haftung wieder enthalten war (http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-0496.pdf). Fazit: Es existiert sich ein Beschluss des AGH mit dem Auftrag an den Senat, sich auf Bundesebene für mehr Rechtssicherheit für das Betreiben von freiem WLAN einzusetzen, ohne dass diese einem Haftungsrisiko ausgesetzt sind. Diesen Beschluss hat der Senat nicht umgesetzt, sondern zusammen mit Hamburg einen geänderten Antrag im Bundesrat eingereicht, der zur bekannten Bundesratsinitiative geführt hat. Es besteht zwischen den Fraktionen im AGH Einigkeit, dass die Betreiber von der Haftung frei zu stellen sind. Ein zweiter Antrag, der Gleiches fordert, kann man nicht in dieser Legislaturperiode beschließen.
    • BVVen: Die Piraten haben in diversen Bezirksversammlungen Anträge zum Freifunk gestellt: http://glottotopia.org/solr/piratenbvv/browse?q=freifunk. Anträge, Freifunkantennen auf Bezirksgebäuden / Rathäusern installieren zu können, wurden bereits in Neukölln (http://blog.freifunk.net/2014/rathaus-berlinneuk%C3%B6lln-funkt-frei), Kreuzberg (http://www.wider-die-windmuehlen.de/2013/01/ich-bin-nur-ein-burgerdeputierter-oder-freifunk-auf-dem-rathausdach/), Spandau, Reinickendorf und Treptow-Köpenick angenommen. Mit dem eingerichteten Freifunk können Besucher und Personen im näheren Umfeld dort kostenfrei ins Internet können. Über Anträge hinaus kümmern sich Piraten in Berlin darum, Freifunker und Bezirksverwaltungen zusammenzubringen. So wurde der Weg u.a. für die Aufbau von Freifunkanlagen auf dem Kreuzberger Wasserturm und dem Tempelhofer Feld geebnet. Auch eine komplette Schule in Kreuzberg wird demnächst voraussichtlich mit Freifunk ausgerüstet werden. Auf Initiative der Piraten in der BVV Pankow gibt es jetzt in den Stadtbibliotheken kostenfreies WLAN. Ansprechpartner: Andreas Pittrich (@RhoTep)
  • Hessen
    • Darmstadt: Auf Antrag der Piraten hat das Stadtparlament im Juli auch beschlossen, gemeinsam mit der Initiative Freifunk zu prüfen, ob das öffentliche Drahtlos-Netz in Darmstadt als Freifunk-Netz eingerichtet werden kann. Ausgang noch offen.
    • Frankfurt / Main: Die 11Piraten im Frankfurter Römer haben ein Rechtsgutachten zur Störerhaftung in Auftrag gegeben und begleiten den @FreiFunkFFM. Ansprechpartner: Martin Kliehm (@kliehm)
  • Niedersachsen:
    • Georgsmarienhütte: Antrag zu freiem WLAN eingereicht, auch wenn dort kein Sitz. Ausgang offen
  • NRW
    • Land / Landtag: (Ansprechpartner: Daniel Schwerd): Störerhaftung: Die Piraten im Landtag NRW haben 2013 Antrag auf Bundesratsinitiative gestellt: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-2284.pdf und http://www.daniel-schwerd.de/drucksachen/2284. Im weiteren Beratungsverlauf dieses Antrags haben sich die Piraten NRW-Fraktion mit SPD und Grünen auf einen neuen, gemeinsamen Antrag geeinigt: http://www.daniel-schwerd.de/drucksachen/4427. Dieser wurde am 29.11.13 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und PIRATEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen. Hierin heißt es explizit: "Die Landesregierung wird aufgefordert, auch weiterhin auf eine Beschränkung des Haftungsrisikos für die Betreiberinnen und Betreiber offener WLANs durch eine Ausweitung der Haftungsprivilegierung für Access-Provider gemäß § 8 Telemediengesetz hinzuwirken, bzw. diese Regelung dahingehend zu präzisieren, dass Rechtssicherheit darüber besteht, dass diese Privilegierung auch für die Betreiberinnen und Betreiber von WLANs gilt." Dieser Antrag geht über die "Digitale Agenda" hinaus (keine Einschränkung auf Hotels etc., keine Hintertürchen), und die Piraten werden den Beschluss im weiteren Verlauf noch parlamentarisch nutzen.
    • Münster: Piraten haben in Ausschüssen bei den Beschlussvorlagen durchsetzen können, dass freie Vereine mit einbezogen werden müssen, was die Versorgung von Innenstadt UND wenig erschlossenen Gebieten und sozial eher schwachen Gebieten angeht (http://www.piratenms.de/2014/01/piraten-antrag-freies-wlan/), nachdem die SPD und CDU das Thema 2013 auch für sich entdeckt haben. Seit 1/2 Jahr ist auch durch unser Engagement und den o.g. Punkten Freifunk in Münster stark am wachsen (https://freifunk-muenster.de/zugangspunkte/karte/). Piraten gehen davon aus, dass in den nächsten Wochen auch Freifunkknoten auf und in städtischen Gebäuden platziert werden können. Wir hoffen darauf, dass die Stadt Münster auch einen Gateway spendiert. Vgl. auch http://aa-zoo.de/freies-wlan-in-muenster/. Ansprechpartner: Sebastian Knoos (@de_Wastl)
    • Düsseldorf: Die Stadt Düsseldorf (Landeshauptstadt NRW) möchte unter dem Begriff "Digitale Stadt" nach dem OB Wechsel von CDU nach SPD richtig starten. Eine Initiative unseres Piraten im Rat Eiself oder des KV gibt es noch nicht allerdings lokale Termine. Die Düsseldorfer Innenstadt wird lückenhaft von einem privaten Anbieter nach Anmeldung mit "kostenlosem" WLAN versorgt. Eiself sucht lokal zum Thema kompetente Helfer. Ansprechpartner: Marc Olejak (@GrmpyOldMan)
  • SH
    • Land / Landtag: (Ansprechpartner: Patrick Breyer): Störerhaftung: Die Piraten im Landtag SH haben 2012 einen Antrag gestellt, der u.a. Regelungen zu freiem WLAN /Wegfall Störerhaftung enthielt (. http://landesblog.de/blog/2013/01/08/stellungsnahmen-zur-abschaffung-der-storerhaftung-trudeln-ein/. Der Antrag ist noch in Beratung, da er sehr umfangreich ist und das Wirtschaftsministerium SH sich damit auch erst einmal auseinandersetzen muss (Expertenmangel). Grundsätzlich ist die Koalition aber mit im Boot.
      • Lübeck - Bürgerschaft: Die Lübecker Bürgerschaft hat am 27.02.2014 einstimmig den Antrag der Partei-Piraten (gemeinsame Fraktion der Partei Die Partei und der Piratenpartei) für die Freigabe der städtischen Standorte / Dächer für die Installation von Freifunk beschlossen. Zukünftig werden alle Bürger und Touristen in Lübeck auf ein freies WLAN zugreifen können, was keine Kosten oder gar Volumenlimits nach sich zieht. Das Netz ist barrierefrei zugänglich. Es muss sich weder registriert oder angemeldet werden. Nutzerverhalten wird weder geloggt noch verarbeitet. Ansprechpartner/Antragsteller: Nils van Eeckhoutte
  • Saarland:
    • Land / Landtag: Keine Initiativen bekannt


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NETZNEUTRALITÄT: Netzneutralität gesetzlich verankern (-> Siehe auch: ARGULINER Netzneutraliät)

Worum geht es

  • Gleiches Recht für alle: In der Diskussion um die Netzneutralität geht es im Wesentlichen um die Frage, ob auch in Zukunft alle Daten gleich schnell durchs Internet transportiert werden (also das Prinzip der Netzneutralität gewahrt bleibt) oder ob es Vorfahrtstraßen für bestimmte Dienste geben darf (also ob es Ausnahmen vom Prinzip der Netzneutralität geben darf). Konkret geht es um die Frage, ob bestimmte Inhalte und Dienste im offenen Internet bevorzugt und andere deshalb notgedrungen verlangsamt, geändert, verschlechtert oder diskriminiert werden dürfen.
  • Zero-Rating - Ausnahmen von der Netzneutralität in der Praxis: 35% der europäischen Internetanbieter schränken Netzneutralität schon heute ein. In den OECD-Ländern gibt es Studien zufolge allein im Mobilfunkbereich bereits 92 preisdiskriminierende Zero-Rating-Angebote. Beim Zero-Rating treffen Provider und Dienste-Anbieter die Verabredung, dass ein Dienst bevorzugt wird und dabei keine Anrechnung auf das Datenvolumen stattfindet (Information des vzbv, Stand: März 2015). Netzpolitik.org hat ebenfalls eine Übersicht von Verstößen gegen die Netzneutralität bei Mobilfunkprovidern zusammengestellt


Was die Regierung sagt

  • Koalitionsvertrag / Digitale Agenda: Die Bundesregierung will die Gewährleistung der Netzneutralität als (Regulierungs-) Ziel im (Telekommunikationsgesetz) gesetzlich verankern und sich auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen. (Anmerkung: Das entspricht nicht einer gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität)
  • Deutsche Position in EU-Verhandlungen zu Richtlinie Telekommunikationsbinnenmarkt/Netzneutralität: Im Dezember 2014 hat die Bundesregierung ein konkretes Konzept angekündigt, dass sie in die EU-Verhandlungen einbringen will. Sie versucht darin den Spagat, ein offenes, gleiches Internet für alle (Netzneutralität) mit einer Überholspur für Spezialdienste gegen Gebühr (Managed Services) zu vereinbaren. Unternehmen sollen nur dann schnelle Spezialdienste anbieten dürfen, wenn sie gleichzeitig garantieren, dass sie auch für den reibungslosen und diskriminierungsfreien Datenverkehr im offenen Internet genügend Kapazitäten geschaffen haben. Sprich: Es darf Ausnahmen von der Netzneutralität geben, wenn a) ausreichend Kapazitäten für das "offene Internet" vorhanden sind, b) Spezialdienste andere Angebote nicht diskriminieren oder substituieren und c) Regulierungsbehörden dies in Form einer "starken Ex-Post-Kontrolle" sicherstellen.


Unsere Kritik

  • Kritik an Digitaler Agenda: Diese Zusage begrüßen wir, möchten allerdings betonen, dass damit die Netzneutralität in Deutschland keinesfalls gesetzlich verankert wird. Auch fehlt bisher eine genaue Definition, was die Partner der Großen Koalition unter Netzneutralität verstehen. Eine Umdeutung zugunsten der großen Telekommunikationskonzerne ist somit immer noch möglich.
  • Kritik an Konzept für EU-Verhandlungen: Die Bundesregierung erkauft sich mit ihrer Position und der Aufgabe der Netzneutralität die Beteiligung der Telekommunikationsanbieter am Breitbandausbau. Kritikpunkte im Einzelnen:
    • 1. Es fehlt eine genaue Definition für die Spezialdienste: Die Definition ist so weit gefasst, dass jeder Dienst zu einem Spezialdienst erklärt werden kann. Es findet auch keine Eingrenzung nach technischer Notwendigkeit statt, so dass auch ökonomische Gründe angeführt werden können.
    • 2. Es gibt kein klares Drossel- und Blockierungsverbot: Auch wenn Spezialdienste nur erlaubt sein sollen, wenn ausreichende Netzwerkkapazitäten vorhanden sind, wird eine Drosselung oder Blockierung von Internetzugangsdiensten zugunsten von Spezialdiensten nicht ausdrücklich verboten.
    • 3. Verbraucher- und wettbewerbsunfreundliche Praktiken sind weiter möglich : Verbraucher- und wettbewerbsunfreundliche Praktiken, die im Mobilfunkbereich bereits trauriger Alltag sind, werden nicht verhindert, sondern eher noch befördert. So wird Zero-Rating (Nutzung eines Dienstes, auch wenn volumenbeschränkter Netzzugang ausgeschöpft) oder das Blockieren bestimmter Dienste und Anwendungen (z.B. Voice-over-IP oder Filesharing-Applikationen) über die Zustimmung des Kunden zu den Vertragsbedingungen möglich.


Unsere Position

  • Gleiches Internet für alle - Für die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität: Wir fordern eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität auf nationaler und europäischer Ebene. Die Netzneutralität ist ein wesentliches Funktionsprinzip des Internets, das dafür sorgt, dass alle Datenpakete unabhängig von ihrem Inhalt gleich behandelt und damit diskriminierungsfrei transportiert werden. Die Netzneutralität ist die Basis für ein offenes und freies Internet, das Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovation und einen fairen Wettbewerb frei von Zensur und anderen Freiheitseinschränkungen ermöglicht. Das gilt es zu erhalten.
  • Keine Datendiskriminierung: Wir lehnen alle datendiskriminierenden Methoden und die entsprechenden Kategorisierungen, wie z.B. Güteklassen, Angebotseinschränkungen oder -bevorzugungen sowie Zugangserschwernisse ab
  • Keine Schnüffelmöglichkeiten in den übermittelten Daten: Wir fordern einen Verbot jeglicher Eingriffe in die Vermittlungsschicht oder das Betrachten der Transportschicht der durchgeleiteten Daten (Deep Packet Inspection)
  • Keine privaten Hilfssheriffs: Zugangsprovider dürfen von Ermittlungsbehörden nicht als "Hilfsheriffs" missbraucht werden


Das politische Setting

  • EU-Ebene:
    • Grundlegend: Die EU-Kommission, genauer die ehemalige EU-Kommissarin Neelie Kroes, hat 2013 einen Entwurf für eine “Verordnung eines europäischen Binnenmarktes für Telekommunikation” (Telecoms Single Market Regulation, kurz TSM; Telekommunikationsbinnenmarkt; #ConnectedContinent) (http://www.ipex.eu/IPEXL-WEB/dossier/document/COM20130627.do) vorgelegt. Dieser wird derzeit verhandelt. Ein zentraler Konflikt der Verordnung ist die Frage, ob es starke Regeln zur Sicherung von Netzneutralität in der EU geben soll oder ob die Telekommunikationsunternehmen weitreichende Freiheiten gewährt bekommen, um z.B. Spezialdienste zu etablieren.
    • Historie des Gesetzgebungsverfahrens:
  • Bundesebene:
    • Grundsätzlich: Da das Thema in Brüssel verhandelt wird, hat die Bundesregierung in der derzeitigen Konstellation im Bundestag relativ freie Hand.
    • Bundesregierung: Die Bundesregierung spricht sich im April 2014 bei der Frage nach der gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität gegen eine nationale Insellösung und für eine europäische Lösung ausgesprochen. Im Dezember 2014 hat sie ein Konzept für die deutsche Verhandlungsposition in Brüssel angekündigt (siehe oben).
    • Bundesrat: Der Bundesrat hat sich offensichtlich bereits 2013 kritisch zum EU-Kommissionsentwurf geäußert, insbesondere auch, was die geplanten Regelungen zur Netzneutralität betrifft.
    • Bundestag: Am 2. Juni 2014 gab es eine öffentliche Anhörung zum Thema im Ausschuss "Digitale Agenda"
  • Aktueller Stand (März 2015): Sowohl EU-Parlament als auch EU-Rat haben ihre Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission vorgelegt. Die Trilog-Verhandlungen sollen im April 2015 starten. Eine Entscheidung ist für Ende 2015 erwartet. Es zeichnen sich Differenzen zwischen EU-Kommission und EU-Rat ab (https://netzpolitik.org/2014/netzneutralitaet-spaltet-eu-kommission-und-rat/). Nachdem Obama (USA) sich für Netzneutralität aussprach, wird diskutiert, ob er zu einem Gamechanger wird.


Was wir dazu bereits gemacht haben

  • SH Landtag (Ansprechpartner: Patrick Breyer): Mit Beschluss von Juni 2014 will das Land SH auf Antrag der Piraten eine Bundesratsinitiative für eine verbindliche Verordnung zur Sicherung der Netzneutralität starten (http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/juni2014/texte/meldungen4.htm#Mel4). Anders als von Europaparlament und Großer Koalition gewollt soll danach die Sperrung bestimmter Dienste (z.B. Internettelefonie über Mobilfunk) oder Zusatzkosten für schnelle Dienste (z.B. Video- und Musikstreaming) konsequent untersagt werden. Die Verordnung soll ein Verbot privilegierter ‘Managed Services’ vorsehen, jede Durchleuchtung der Internetnutzung (‘Deep Packet Inspection’) verhindern und für volle Offenlegung jeglicher technischer Eingriffe sorgen.


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TBD

Internetzugang: Kein Routerzwang!

  • Was die Regierung sagt::
    • Hat die Große Koalition noch im Koalitionsvertrag den Routerzwang abgelehnt, ist in der Digitalen Agenda keine Rede mehr davon
  • Unsere Kritik:
    • Kritisieren wir. Der Routerzwang klingt zwar im ersten Augenblick sehr technisch, ist aber sehr wohl ein sehr politisches Thema. Ein Internet-Provider, der seinen Kunden vorschreibt, welche Modem- und Routermodelle sie zu verwenden haben, und darüber hinaus auch die Einwahldaten für den DSL-Zugang nicht mehr an Kunden herausgibt, da diese mit dem Router "mitgeliefert" werden, schränkt sowohl die Wahlfreiheit als auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung seiner Kunden ein. Weiterhin verletzt ein Routerzwang ein wichtiges Prinzip der Netzneutralität. So muss bei echter Netzneutralität sichergestellt sein, dass jeder Anwender nicht nur jeden Dienst und jedes Protokoll, sondern auch jedes Gerät verwenden darf. Genauso wie Anbieter bestimmte Dienste nicht verbieten können sollen, dürfen sie einem Anwender auch nicht vorschreiben, mit welchen Gerät er ins Netz geht. Darüber hinaus beeinträchtigt diese Rechtslage den Aufbau von Freifunk- und Bürgernetzen zur Internetversorgung von Gebieten, die von den Netzbetreibern nur unzureichend oder zu prohibitiven Kosten versorgt werden, da die hierfür notwendige Hardware im Zweifel nicht eingesetzt werden kann. Das zusammengenommen sind wichtige Gründe und Argumente, den Routerzwang abzulehnen.
  • Unsere Position:
    • Wir lehnen den Routerzwang ab. Der Routerzwang stellt eine Einschränkung der Wahlfreiheit als auch des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar. Weiterhin verletzt ein Routerzwang ein wichtiges Prinzip der Netzneutralität. So muss bei echter Netzneutralität sichergestellt sein, dass jeder Anwender nicht nur jeden Dienst und jedes Protokoll, sondern auch jedes Gerät verwenden darf. Darüber hinaus beeinträchtigt der Routerzwang den Aufbau von Freifunk- und Bürgernetzen zur Internetversorgung von Gebieten.
  • Was wir dazu bereits gemacht haben:
    • Bisher keine Aktivitäten gefunden
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite: TBD



Digitale Technologien, vernetzte Anwendungen und Datenschutz

Intelligente Netze (Smart Grids) in der Energieversorgung

  • Was die Regierung sagt::
    • Noch 2014 sollen verlässliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von intelligenten Messsystemen in der Energieversorgung (Smart Grids / Smart Metering) geschaffen werden. Datenschutz soll dabei ein Thema sein.
  • Unsere Kritik:
    • Wir sind sehr technologiefreundlich und fördern jede Technologie, die uns das Leben einfacher macht und uns voranbringt. Versorgungsnetze und intelligente Lösungen dürfen aber nicht dazu verwendet werden, Nutzerverhalten auszuspionieren. Deshalb muss beim Einsatz von Smart Meters nicht nur auf die Einhaltung des Datenschutzes, sondern auf die grundsätzliche Datensparsamkeit geachtet werden
    • Weiterhin muss genau geprüft werden, ob der Einbau und der Betrieb von intelligenten Zählern tatsächlich zu Energieeinsparungen führt. Wir zweifeln dies an.
  • Unsere Position:
    • Einhaltung des Prinzips der Datensparsamkeit: Es dürfen nur die wirklich notwendigen Daten erfasst werden, diese dezentral auf ein Minimum reduziert und so weit wie möglich anonymisiert werden
    • Einhaltung des Datenschutzes: Die verbleidenden Daten müssen endverbraucherfreindliche und datenschutzkonforme Lösungen gefunden werden. Denkbar wäre ein "digitaler Briefumschlag" oder eine Verschlüsselung der Daten per PGP
    • Weiterhin muss sichergestellt werden, dass die Einführung von Smart Meters nicht für eine Preiserhöhung missbraucht wird.
  • Das politische Setting:
    • EU-Ebene: Es wurde bereits am 5. April 2006 die EU-Richtlinie 2006/32/EG zu Energieeffizienz und zu Energiedienstleistungen beschlossen. Diese besagt, dass in allen Mitgliedsstaaten, "soweit technisch machbar, finanziell vertretbar" und "im Vergleich zu den potentiellen Energieeinsparungen angemessen", alle Endkunden in den Bereichen Strom, Erdgas, Fernheizung und/oder -kühlung und Warmbrauchwasser individuelle Zähler zu wettbewerbsorientierten Preisen erhalten sollen, die den tatsächlichen Energieverbrauch des Endkunden und die tatsächliche Nutzungszeit anzeigen. In der Praxis ist das ein Gummi-Paragraph mit vielen Wenn-Danns.
    • Bundesebene:
      • Bereits bestehende Gesetzeslage: Mit der Novelle des Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz — EnWG) von 2008 werden bei Einbau von Messeinrichtungen für Gebäude, die neu oder nach größerer Renovierug an das Energieversorgungsnetz angeschlossen werden, die Nutzung "intelligenter Zähler" vorgeschrieben (§ 21b Abs. 3a, gilt seit 1. Januar 2010), soweit dies „technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar“ ist. Auch hier ist die technische Machbarkeit und die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Knackpunkt: Ein "intelligenter Zähler" ist im Vergleich zu einem klassischen Drehzähler sowohl im Einbau als auch im Austausch deutlich teurer und definitiv höher als die Einsparnisse aus dem "smarten Energieverbrauch".
      • Pilotprojekte: Derzeit werden deutschlandweit Smart Meter in Pilotprojekten bei Energieversorgern getestet
      • Bundesregierung: Hat in Digitaler Agenda und Koalitionsvertrag angekündigt, Rahmenbedingungen für den Einsatz von intelligenten Messsystemen in der Energieversorgung (Smart Grids / Smart Metering) zu schaffen. Ob konkrete Initiativen folgen, ist noch vollkommen offen. Die Lobby (insbesondere Messdienstleister und andere Unternehmen, die mit dem Einbau von Smart Metern Geld verdienen) üben aber bereits ordentlichen Druck hinter den Kulissen aus.
  • Was wir dazu bereits gemacht haben: Nichts bekannt
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite: TBD
  • Termine und zeitliche Eckpunkte:
    • 2014 - Bundesregierung schafft Rahmenbedingungen für den Einsatz von intelligenten Messsystemen in der Energieversorgung


Telemedizin und Elektronische Gesundheitskarte (eGK / eHealth)

  • Was die Regierung sagt::
    • Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten soll mit Telemedizin und E-Care-Systemen verbessert werden.
    • Die Bundesregierung verspricht sich von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der im Aufbau befindlichen Telematikinfrastruktur eine verbesserte medizinische Versorgung der Bevölkerung. Gleichzeitig hat sie vor Ärzte für die Benutzung des KV-Safe-Net finanziell mit Versichertengeldern zu belohnen, also die nur der Kontrolle durch die KV-Systeme unterworfene alternative Infrastruktur von Versicherten zusätzlich bezahlen zu lassen. Das Ziel sei, durch einen erleichterten Datenaustausch die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems zu steigern (aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen vom 20.6.2014; http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/017/1801748.pdf)
  • Unsere Positionen:
    • Die Piratenpartei begrüßt die durch eine vermehrte Digitalisierung des Gesundheitssystems sich ergebenden Chancen für eine wirtschaftlichere und besser Versorgung von Patienten. Erleichterter sowie sektorenübergreifender Zugriff auf diagnose- und behandlungsrelevante Patientendaten, abhängig von der Zustimmung des Patienten, eröffnen Möglichkeiten der modernen Patientenversorgung in bisher nicht gekanntem Umfang. Sie können ressourcensparend auch dazu nutzen erforderliche Leistungen zu erhalten sowie neue medizinische Leistungen zu ermöglichen. Die von Natur aus hochsensiblen Gesundheitsdaten stellen besondere Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz. Schon in bisheriger Gesetzgebung ist dem durch erhöhten Datenschutz für Sozialdaten Rechnung getragen. Ein hohes informationstechnisches Sicherheitsniveau muss auch künftig gewährleistet werden. Datenschutz sowie entsprechende Kompetenzen sollen nicht weiter ausschließlich an die "Gemeinsame Selbstverwaltung" delegiert werden. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten muss auch in den vorbereitenden Entscheidungen und den untergesetzlichen Normen stärker gesichert werden. Ein öffentlicher Diskurs über Chancen und Risiken von Opt-In bzw. Opt-out-Lösungen ist zu führen.
    • Was die Elektronische Gesundheitskarte (eGK) betrifft, halten wir den erreichten Stand hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit für ausbaubedürftig. Eine Speicherung von Gesundheitsdaten auf der Karte können wir uns vorstellen. Die geplante Telematik-Infrastruktur soll auf quelloffener und damit überprüfbarer Software aufsetzen. Nur wenn Chancen und Risiken dezentraler Speicherung von Gesundheitsdaten auf der Karte sowie der Einsatz quelloffener Software in der Telematik-Infrastruktur mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern immer wieder konsentiert werden, überwiegen beim Einsatz der eGK die Chancen für eine verbesserte Gesundheitsversorgung.
  • Unsere Position:
    • eGK: Wir setzen uns für eine Weiterentwicklung der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) mit dem Ziel einer Erhöhung der Datensicherheit sowie Vermehrung der Funktionen ein. Um die eGK zu einem guten Instrument für eine bessere Gesundheitsversorgung zu machen, müssen dezentrale Speichermöglichkeiten für Gesundheitsdaten, u.a. auf der Karte direkt sowie die Verwendung quelloffener Software geprüft werden.
    • eHealth/Telemedizin: Wir fordern ein hohes informationstechnisches Sicherheitsniveau für Anwendungen und Prozesse, die mit hochsensible Gesundheitsdaten umgehen.
  • Das politische Setting:
    • Bundesregierung:
      • eGK: eGK bereits in der Umsetzung. Derzeit werden "nur noch" Rahmenbedingungen für einen koordinierten Betrieb von Bestandsnetzen und Telematikinfrastruktur werden derzeit zwischen den Gesellschaftern der gematik, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) erörtert. Vgl. Antwort der Bundesregierung vom 20.6. 2014 auf eine kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen Antworten zum Stand in Sachen eGK und Aufbau einer Telematikinfrastruktur (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/017/1801748.pdf): 95% der Versicherten haben inzwischen "E-Cards" (eGK). Jetzt geht es darum, „so schnell wie möglich nutzbringende Anwendungen für alle Beteiligten“ einzuführen. Derzeit bereitet die Industrie die Erprobung der Online-Anbindung von 1.000 Ärzten vor. Anschließend beginne die flächendeckende Online-Anbindung der Ärzte und Krankenhäuser. Der Aufbau der Infrastruktur liege in den Händen der Gesundheits-Selbstverwaltung, die zu dem Zweck die Gesellschaft gematik gegründet hat. Die geplante Telematikinfrastruktur soll laut gematik-Chef ein hochsicheres, interoperables Netz für alle Beteiligten im Gesundheitswesen bieten. „Es wird keinen zentralen Server, sondern eine Vernetzungslösung geben“, sagte Elmer. „Die Daten bleiben da, wo sie jetzt schon sind.“
      • eHealth-Gesetz / Telemedizin: eHealth-Gesetz / E-Health-Gesetz ("Lex Gesundheitskarte") in Vorbereitung. Das von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) angekündigte Gesetz soll helfen, die Blockaden bei der Einführung telematischer Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu lösen. Zu den Eckpunkten des Gesetzes zählen etwa feste Fristen für die Online-Anwendungen, darunter auch die elektronischen Notfalldaten, Entlassbriefe, Patientenakte und das Arzneimanagement (e-Rezept). Vgl. Artikel zu Eckpunkten in Ärztezeitung
    • Stand Januar 2015: Bezüglich eGK fährt der Zug. Die zwischen gematik, BSI und Bundesdatenschutzbeauftragte zu erörternden Rahmenbedingungen beobachten. Weiterhin Online-Anbindung Mitte / Ende nächsten Jahres verfolgen. Weiterhin klagt ein Pirat gegen die eGK (siehe unten) und versucht durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu kommen. Das geplante eHealth-Gesetz soll Blockaden bei der Einführung der eGK lösen. / Jan 2015 BM Gröhe legt Eckpunkte für eHealth-Gesetz vor. Weitere Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte. Geplant sind die Elemente Notfalldaten, e-Rezept und elektronische Patientenakte. Vgl. http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/article/876776/e-card-kassen-drohung-nur-hilferuf.html


  • Was wir dazu bereits gemacht haben:
    • Partei:
      • 2013 - Gesundheitskongress der Piraten. Auf diesem haben Arno Elmer, Chef der gematik, zusammen mit Dietmar Schulz und Lutz Martiny das Thema diskutiert hat. Ansprechpartner: Wolf-Dietrich Trenner (@wdt_b)
      • 2013 - Klage gegen eGK vor dem Sozialgericht in Gotha (erste verantwortliche Instanz). Klage wurde abgewiesen, Urteilsbegründung steht noch aus. Ziel ist es, bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen. Vgl. http://piraten-erfurt.de/pressemitteilung/bundestagskandidat-der-piraten-klagt-gegen-gesundheitskarte/. Ansprechpartner: Manfred Schubert (@Manfred_TH), Tim Turtle (@JuraTurtle)
      • Laufend: Beobachtung und Beratungen in der AG Gesundheitspolitik der Entwicklungen rund um eHealth. Ansprechpartner: Wolf-Dietrich Trenner (@wdt_b)
    • NRW Landtag: Keine Initiativen bekannt. Ansprechpartner: Frank Herrmann (Datenschutz), Olaf Wegener (Gesundheit)
    • Berlin AGH: Bisher keine Initiativen. Ansprechpartner: Alexander Spies (Gesundheit), Fabio Reinhardt (Datenschutz)
    • Landtag SH: Piraten SH lehnen eGK in der geplanten Form an. Sie arbeiten an einem Antrag dazu, der eine Bundesratsinitiative fordern soll. Ansprechpartner: Patrick Breyer
    • Saarland: Bisher keine Initiativen. Ansprechpartner: Jasmin Maurer (Gesundheit), Andreas Augustin (Datenschutz)


Intelligente Mobilität und Verkehrstelematik

  • Unsere Kritik:
    • Wir unterstützen die Erforschung und Anwendung ergänzender Ansätze wie den Einsatz moderner Telematik-Systeme und die Entwicklung alternativer Verkehrskonzepte. Telematik-Systeme, ob infrastrukturseitig oder fahrzeugbasiert, bieten eine Reihe von Möglichkeiten, Verkehrsflüsse zu optimieren, Fahrzeiten zu verkürzen, Emissionen zu reduzieren und auch die Unfallhäufigkeit zu senken. Auch im Bereich Lärmschutz kann eine clevere Verkehrssteuerung positive Effekte erzielen.
  • Unsere Position:
    • Wir unterstützen die Forschung und Entwicklung im Bereich der Verkehrstelematik
    • Wir regen zudem an, die Entwicklung auch über die Grenzen klassischer Verkehrstelematik hinaus fortzusetzen: So kann nicht nur die Verkehrsführung elektronisch optimiert werden, sondern auch das bestehende Verkehrsangebot verbessert werden, indem bestehende Kapazitäten - egal ob öffentlich oder privat - besser nutzbar gemacht werden.
    • Die für eine wirksame Verkehrssteuerung zu erhebenden und zu übermittelnden Daten müssen strengen Datenschutzmaßstäben unterworfen werden. Es darf nicht sein, dass moderne Funktionalität und Daten dazu missbraucht werden, Bewegungsprofile von einzelnen Fahrzeugen zu erstellen oder Fahrzeugkommunikation abzuhören.
  • Das politische Setting:
    • EU-Ebene: Hier wird eine Richtlinie für Intelligente Verkehrstelematik-Systeme (ITS-Richtlinie) vorangetrieben
    • Bundesregierung: Noch nicht wirklich viel Konkretes. Liegt aber auch daran, dass konkrete Umsetzung von Projekten in diesem Bereich eher Landessache ist. Konkret: Die Bundesregierung plant im Verkehrsbudget für 2015 lediglich 7,17 Millionen Euro für digitale Infrastruktur für den Bund ein, also ganze 0,003 % des Gesamt-Verkehrsetats. Weiterin macht das Bundesministerium klar, dass die Planung, Organisation und Betrieb von Telematiksystemen und - diensten "vorrangig eine privatwirtschaftliche Aufgabe ist" und der Staat hier nur insofern in der Pflicht ist, entsprechende "Rahmenbedingungen" zu schaffen. Koordination und Dialog findet in der vom BMVBS eingerichteten "Wirtschaftsforum Verkehrstelematik" aus "hochrangigen Vertretern aus Politik, Dienstleistern und Industrie" sowie der zugehörigen Lenkungsgruppe statt. Dennoch gibt es Wünsche aus Industrie und Verbänden, dass das BMVBS ein strukturiertes Konzept für die Verkehrstelematik mit veränderter Arbeitsteilung zwischen öffentlichem und privatem Sektor vorbringt. Das BMVBS entwirft deshalb derzeit ein "Leitbild Verkehrstelematik" (http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/UI/telematik-im-verkehr.html?linkToOverview=js). Was die Zusammenarbeit Bund und Privatwirtschaft betrifft, sollten wir hier die sogenannten "kooperative Systeme" (Systeme, bei denen es eine Kommunikation zwischen Auto und Infrastruktur gibt) im Auge behalten.
    • Praxis:
    • Stand August 2014 Zusammenfassung: Alles noch sehr in Kinderschuhen. Viel läuft auf Landesebene. Was die Zusammenarbeit Bund und Privatwirtschaft betrifft, sollten wir zum einen das Thema "Privatisierung von Verkehrsinfrastruktur" und zum anderen sogenannte "kooperative Systeme" in der Telematik (Systeme, bei denen es eine Kommunikation zwischen Auto und Infrastruktur gibt) im Auge behalten.
  • Was wir dazu bereits gemacht haben:
    • NRW Landtag: Die Piraten bringen die Enquetekommission "Verkehr / ÖPNV" ein. Damit wird sich der Landtag zwei Jahre lang intensiv und parteiübergreifend mit der Verkehrswende befassen. Piraten verankern das Thema "Mobilität in der Zukunft" in der Landespolitik. Piraten haben Verkehrswendekonferenz initiiert. Ansprechpartner: Oliver Bayer (Verkehr)
    • Berlin AGH: Bisher keine Initiativen. Ansprechpartner: Wolfram Prieß (Bauen und Verkehr), Fabio Reinhardt (Datenschutz)
    • Saarland Landtag: Bisher keine Initiativen. Ansprechpartner: Michael Neyses (Verkehr), Andreas Augustin (Datenschutz)
    • Kommunale"':
      • Berlin Lichtenberg BVV: Die Bezirksverordnetenversammlung des Berliner Bezirks Lichtenberg hat auf der Sitzung vom 27.06.2013 (einen Antrag der Lichtenberger Piratenfraktion zur Veröffentlichung von Verkehrsdaten angenommen. In diesem wird das Bezirksamt aufgefordert die Messdaten der sogenannten “Dialog-Displays”, die häufig z.B. vor Schulen & Kindergärten aufgestellt werden, (Artikel auf www.udv.de zu den Displays) regelmäßig, in maschinenlesbarer Form, in das Open-Data Portal von Berlin einzustellen. Dadurch können Bürger sich zukünftig ein eigenes Bild über die Verkehrslage an den Messpunkten machen, ohne extra Anfragen an die Verwaltung oder die BVV zu stellen (http://piratenwirken.de/2013/06/28/bezirk-berlin-lichtenberg-veroffentlicht-verkehrsdaten/)
      • Braunschweig - Rat: Die Braunschweiger Fraktion hat versucht, zwei Datenquellen offen zu machen: Ampelschaltungen der Stadt, insbesondere wegen Verkehrsanpassungen, sowie die Positionen der ÖPNV-Fahrzeuge. Diese Livedaten könnten für Bürgerdienste fruchtbar gemacht werden. Die Verwaltung hat bisher recht deutlich gemacht, dass sie die Schnittstellen nicht öffnen wollen. Abgesehen von den Vorgesprächen mit der Verwaltung sind noch keine politischen Anträge gefolgt.
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite:
  • Termine und zeitliche Eckpunkte
    • Herbst / Winter 2014 - Vorstellung Pilotprojekt zu Warnsystem vor Geisterfahrern auf Autobahnen (Dobrindt)


EU-Datenschutzverordnung

  • Um was geht es:
    • In Europa gibt es keinen einheitlichen Datenschutz. So ist es immer noch möglich, dass Unternehmen eine "Datenschutzflucht" unternehmen können. Wahrscheinlich berühmtestes Beispiel ist das Unternehmen Google, welches seinen europäischen Unternehmenssitz in Irland hat - aufgrund der lockereren Datenschutzregelungen.
    • Um den Datenschutz in Europa zu vereinheitlichen, hat die Europäische Kommission einen Entwurf für eine gemeinsame Europäische Datenschutzverordnung vorgelegt. Wenn sie verabschiedet wird, ist sie in der ganzen EU unmittelbar geltendes Recht.
    • Größter Konfliktpunkt: Ein einheitlicher EU-Datenschutz ist wichtig, damit es in Zukunft keine Datenschutzfluchten mehr gibt. Mit der Verordnung könnte es aber auch sein, dass strengere nationale Regelungen ihre Gültigkeit verlieren und der Datenschutz in Ländern mit hohem Datenschutzniveau (wie Deutschland) abgesenkt wird.
  • Was die Regierung sagt::
    • Die Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung soll vorangetrieben werden
    • Thomas De Maiziere möchte weiterhin, dass die EU-Datenschutzverordnung deutsches Recht "komplett" ersetzt
  • Unsere Kritik:
    • Es wäre erfreulich, wenn die Bundesregierung ihre bisherige Blockadehaltung aufgibt und die Verabschiedung der EU-Datenschutzverordnung ebenfalls vorantreibt. Wichtig ist allerdings - und in dieser Hinsicht sind die Aussagen von Innenminister De Maizière durchaus mit Vorsicht zu genießen -, dass das EU-Datenschutzrecht nicht zu einer Absenkung der bestehenden Schutzniveaus in den einzelnen europäischen Ländern führen darf.
  • Unsere Position:
    • Wir Piraten setzen uns für ein europaweit einheitliches Datenschutzrecht ein, das mindestens den bestehenden Schutzniveaus in den einzelnen europäischen Ländern entspricht - also nicht zu einer Absenkung der bestehenden Schutzniveaus in den einzelnen europäischen Ländern führt. Wir wollen ein europaweit einheitliches Datenschutzrecht, das Verbrauchern höchste Standards garantiert und Konzerne die Datenschutzflucht verunmöglicht.
    • Um die informationelle Selbstbestimmung und Datenautonomie jedes Einzelnen zu gewährleisten müssen folgende Elemente unbedingt Teil der Verordnung sein: transparente leicht erfassbare Vertragsklauseln und Selbstauskunftsrechte, die Datennutzung erst nach ausdrücklicher persönlicher Einwilligung und die Datenportabilität.
  • Das politische Setting:
    • EU-Ebene:
      • Grundlegend: Nach derzeitigem Stand würden mit der Verordnung in Teilbereichen der Datenschutzstandard erhöht werden (z.B. mehr Befugnisse für Datenschutzbehörden), in wichtigen Teilen würden sie aber das Datenschutzniveau absenken. So enthält die geplante Verordnung im Internetbereich kein Verbot zur Protokollierung der Internetnutzung, wie es im deutschen Telemediengesetz enthalten ist. Es ist unklar, ob IP-Adressen überhaupt noch vom Datenschutz erfasst wären. Auch soll die offene Videoüberwachung von Büros und Werkhallen weitreichend erlaubt werden, was in Deutschland bisher nur in engen Grenzen als letztes Mittel zulässig sein kann.
      • EU-Kommission: Der Entwurf wurde von der EU-Kommission vorgelegt
      • Europaparlament: Das Europaparlament hat dem Entwurf in einer geänderten Fassung zugestimmt
      • EU-Ministerrat: Der EU-Ministerrat muss eine gemeinsame Stellungnahme zur Verordnung abgeben. Mit dieser wird nicht mehr in diesem Jahr gerechnet.
    • Bundesebene:
      • Bundesregierung: Angela Merkel (CDU) behauptet, sie wolle Datenschutz in der EU, aber blockiert die Datenschutz-Grundverordnung im Rat. Dies tut sie nicht mit dem Ziel eines besseren Datenschutzes, sondern um diesen im Interesse der Wirtschaft und der Behörden zu verwässern. Wir dürfen hier gespannt bleiben, wie sich die Bundesregierung konkret verhalten wird.
    • Aktueller Stand (November 2014): Derzeit wird auf die Stellungnahme des EU-Ministerrats gewartet. Diese wird sehr wahrscheinlich nicht mehr dieses Jahr kommen. Danach starten die Trilog-Verhandlungen (?).
  • Was haben wir dazu gemacht:
    • Europa-Parlament (Ansprechpartnerin:Julia Reda): TBD
    • NRW Landtag:
      • Auf höchste Datenschutzstandards in Europa gepocht: Änderungsanträge zu Antrag der Regierungsfraktionen zur Unterstützung der EU-Datenschutzreform, um insbesondere auch den mangelnden Datenschutzbestimmungen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Europa zu begegnen.
    • Berlin AGH:
    • Landtag SH:
      • Bisher keine Initiativen. Ansprechpartner: Patrick Breyer
    • Landtag Saarland:
      • Piraten im Saarland lassen sich regelmäßig über den Stand der Verhandlungen informieren. Andreas Augustin ist auch Vorsitzender des Ausschusses Datenschutz und Informationsfreiheit. Ansprechpartner: Andreas Augustin
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite:


Digitale Wirtschaft und Digitales Arbeiten

"Industrie 4.0": Demokratisches Potentiale in der Produktion nutzen

  • Was die Regierung sagt::
    • Die Regierung sieht die Zukuft der klassischen Industrien in der "Industrie 4.0" und dem "Internet der Dinge"
  • Unsere Kritik:
    • Das ist keine wirkliche Position, sondern ein Prozess, der bereits seit Jahren stattfindet und nicht mehr Teil der Zukunft, sondern der Gegenwart ist. Die Individualisierung und Flexibilisierung der Industrieproduktion durch verstärkten Einsatz hochmoderner Informationstechnik ist nicht wirklich neu, weist aber dennoch den Weg zu neuen gesellschaftlichen Perspektiven. Wir wünschen der Bundesregierung den Mut, diese industrielle Revolution mit all ihren Implikationen und Konsequenzen im Bürgersinn voranzutreiben.
  • Unsere Position:
    • Die Individualisierung und Flexibilisierung der Industrieproduktion durch verstärkten Einsatz hochmoderner Informationstechnik ist nicht wirklich neu, weist aber dennoch den Weg zu neuen gesellschaftlichen Perspektiven. Beispielsweise der 3D-Druck ist Industrie 4.0 in Reinform: Die Möglichkeit weitgehender Dezentralisierung kann zu einer Demokratisierung der Produktion führen und öffnet völlig neuen Geschäftsmodellen die Tür. Er ist ein "Empowerment" für Konsumenten, die nun selber Hersteller werden können. Völlig neue Produkte entstehen, gleichzeitig können Rohstoff- und Produkttransporte verringert und Abfälle vermindert werden.
    • Bei der Nutzung neuer und vor allem intelligenter Technologien sind auch neue Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit zu berücksichtigen. Daten mit Personenbezug dürfen von "intelligenten" Objekten nicht ohne Zustimmung der Benutzer gesammelt oder weitergegeben werden. Der Benutzer muss vollständigen Überblick und Kontrolle über diese Daten haben. Die Grundsätze der Datensparsamkeit sowie ein ausdrückliches Opt-in der Datensammlung und -Verwendung müssen auch hier gelten.
  • Das politische Setting:
    • Zu vage, um da wirklich was zu sagen. Scheint erstmal nur nen Beruhigungstropfen für die klassischen Industrien zu sein.
  • Was wir dazu bereits gemacht haben:
    • Keine Aktivitäten bekannt
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite:
    • TBD
  • Termine und zeitliche Eckpunkte
    • TBD


Unternehmensgründungen: Bürokratie und Hürden abbauen

  • Was die Regierung sagt:
    • Die junge digitale Wirtschaft soll gefördert und Unternehmensgründungen erleichtert werden. Konkret werden aber eher nur finanzielle Förderungsmöglichkeiten sowie Beratungsleistungen vorgesehen.
  • Unsere Kritik:
    • Wir sind für eine wirksame Förderung von Start-Ups und Existenzgründern. Ob eine fast bedingungslose finanzielle Förderung von Start-Ups der richtige Weg ist, möchten wir in Frage stellen.
  • Unsere Position:
    • Wir wollen die rechtlichen und bürokratischen Hürden für Unternehmensgründungen senken
    • Insbesondere fordern wir die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern, da sie einen Eingriff in das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit darstellt
  • Das politische Setting: Erscheint noch zu vage, um hier konkrete Aussagen zu machen
  • Was wir dazu bereits gemacht haben: Keine Aktivitäten bekannt
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite: TBD
  • Termine und zeitliche Eckpunkte: TBD


Fachkräftemangel: Auch Arbeitsagenturen stärker einbinden

  • Was die Regierung sagt::
    • Dem Fachkräftemangel soll mit besseren Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie einer besseren "Willkommenskultur" für Fachkräfte aus dem Ausland entgegengetreten werden. Wirklich viel konkreter wird es nicht.
  • Unsere Kritik:
    • Die Vorschläge der Bundesregierung sind wenig mutig und wenig konkret. Wenn der Fachkräftemangel jedoch wirksam behoben werden soll, muss man sich dem Thema auch ernsthaft stellen und konsequente Schritte gehen: Neben MINT-Förderung in Schulen und Hochschulen müssen auch Arbeitsagenturen verstärkt auf den IT-Bereich umschulen. Solange Arbeitsagenturen in der Umschulung zur Reinigungskraft mehr Potential sehen als in der Umschulung zum App-Entwickler und sich damit verweigern, Menschen für den IT-Bereich weiterzubilden, werden wir ungenutzte Potentiale auch ungenutzt lassen und den Fachkräftemangel auch nicht so schnell beheben können. Wir brauchen weiterhin mehr interdisziplinäre und praxisnahe Ausbildungsgänge und mehr Möglichkeiten des lebenslangen Lernens, um auch älteren Menschen eine Umorientierung oder eine Aktualisierung ihrer Qualifikation zu ermöglichen. Der deutsche Arbeitsmarkt muss sich zudem für Fachkräfte aus dem Ausland öffnen - und zwar konsequent. Auch die Potenziale von Frauen dürfen wir in der IT nicht länger vernachlässigen.
  • Unsere Position:
    • Wir fordern eine bessere Verzahnung mit und ein verstärktes Engagement der Arbeitsagenturen
    • Wir wollen mehr interdisziplinäre und praxisnahe Ausbildungsgänge und mehr Möglichkeiten des lebenslangen Lernens, um auch älteren Menschen eine Umorientierung oder eine Aktualisierung ihrer Qualifikation zu ermöglichen.
    • Wir wollen eine konsequente Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts für Fachkräfte aus dem Ausland
    • Wir fordern eine stärkere Förderung/Nutzung der Potenziale von Frauen für MINT-Berufe
  • Das politische Setting:
    • TBD
  • Was wir dazu bereits gemacht haben:
    • Berlin AGH':
      • 'In Berlin ist im Oktober 2013 ein Gesetzentwurf eines Berliner Anerkennungsgesetzes dem Abgeordnetenhaus vorgelegt worden, in dem u.a. Regelungen für die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation getroffen wurden (http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-1220.pdf) Der Gesetzentwurf ist nach Beratung in den Ausschüssen und entsprechenden Änderungen am 30.01.2014 angenommen und im Februar in Kraft getreten. Seitens der Piratenfraktion wurden bereits im Oktober 2012 ein Besprechungspunkt zur Umsetzung des Anerkennungsgesetzes (Bund) in Berlin beantragt und dann im Ausschuss Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen am 14.11.2013 und 09.01.2014 durchgeführt.
    • SH Landtag:
      • keine Initiative bekannt
    • Saarland Landtag:
      • keine Initiative bekannt
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite:
    • TBD
  • Termine und zeitliche Eckpunkte
    • TBD


Digitaler Wissens- und Kulturaustausch

Urheberrecht: Reform gegen den digitalen Analphabetismus

  • Was die Regierung sagt::
    • Keine Reformvorschläge im Bereich Urheberrecht
    • Konkret sollen "Diensteanbieter, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut", sich "nicht länger auf das Haftungsprivileg des Hostproviders zurückziehen können"
  • Unsere Kritik:
    • Mit diesem Vorhaben verlegt sich die Bundesregierung auf einen Nebenkriegsschauplatz und gefährdet höchstens den wichtigen Grundsatz »der Bote ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Botschaft«, ohne am grundlegenden Problem irgendetwas zu ändern. Die Bundesregierung ist immer noch nicht bereit, sich der Gretchenfrage zu stellen: Wollen wir 15 Jahre nach Napster immer noch Nutzer, die urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Gewinnerzielungsabsicht vervielfältigen, weiter kriminalisieren? Deutschland befindet sich beim Zugang zu Wissen und Kultur im Internet immer noch im Netzmittelalter. Die beliebtesten Videos auf Youtube sind in Deutschland genauso gesperrt wie innovative Dienste wie Hulu. Selbst innerhalb der EU sind die Dienste wie zum Beispiel Videos der britischen BBC nicht nutzbar. Und dennoch machen sich Nutzer strafbar, wenn sie auf die einzigen noch möglichen Kanäle ausweichen.
    • Der digitale Analphabetismus in Deutschland ist Ausdruck dieser Innovationsfeindlichkeit und dem Beharren auf alte Pfründe der Vormachtstellung von Verwertern über Urheber. Urheber werden durch das geltende Urheberrecht und Urheberrechtswahrnehmungsgesetz von einer fairen Honorierung ausgeschlossen. Verlage bereichern sich an den Urhebern zustehenden Tantiemen durch das ungerechtfertigte Einbringen von Rechten in Verwertungsgesellschaften.
  • Unsere Position:
    • Wir brauchen einen Paradigmenwechsel im Urheberrecht, der nicht den Schutz von Geschäftsmodellen aus Zeiten von Magnetbändern und Plastikscheiben in den Vordergrund stellt, sondern die Schaffung, Verbreitung und Vergütung von Werken der Kunst und Wissenschaft im digitalen Zeitalter [Muss noch mal nachgearbeitet werden]
  • Das politische Setting:
  • Was wir dazu bereits gemacht haben:
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite:
  • Termine und zeitliche Eckpunkte


Leistungsschutzrecht: Schluss mit der Quasi-Steuer für Presseverleger

  • Was die Regierung sagt::
    • Redaktionelle Inhalte, die im öffentlichen Interesse liegen, sollen eine herausgehobene Auffindbarkeit erhalten. Das Thema Leistungsschutzrecht geht damit in die nächste Runde
  • Unsere Kritik:
    • Kritisieren wir. Das LSR gehört in die Tonne. Das Urheberrecht schützt Verleger von Pressetexten bereits umfänglich. Darüber hinaus kann jeder Anbieter von Pressetexten seine Texte vor dem Zugriff schützen, indem er sie entsprechend markiert (Robots.txt) oder in ein kommerzielles Angebot integriert. Da Presseverleger ihre Texte kostenlos anbieten, über Werbebanner finanzieren und die Listung in Suchmaschinen und Newsagregatoren zu einem zusätzlichen Besucherstrom führt, ist das Leistungsschutzrecht kein "Schutz", sondern schlicht eine Art zusätzliche Steuer. Zudem blockiert das Leistungsschutzrecht innovative neue Geschäftsmodelle. Es sichert den Branchenriesen das Kapern von neuen interessanten Start Ups durch das Aufrechnen utopischer Gebühren. Das Leistungsschutzrecht widerspricht zudem dem freien Netz und dem Recht auf freien Zugang zu Informationen. Es installiert eine Mautgebühr zum Schutz veralteter Angebote anstelle den Journalismus auf den digitalen Wandel vorzubereiten.
  • Unsere Position:
    • Wir lehnen das Leistungsschutzrecht grundsätzlich und vollumfänglich ab
  • Das politische Setting:
    • Grundlegendes: Das LSR ist bereits seit dem 1. August 2013 ein rechtswirksames Gesetz.
    • Was bisher geschah:
      • Das LSR wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009 vorgesehen. Ende August 2012 wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf vom Bundeskabinett beschlossen. Am 1. März 2013 wurde das Gesetz im Bundestag mit 293 Ja-Stimmen zu 243 Nein-Stimmen verabschiedet. Der Bundesrat billigte am 22. März 2013 das Gesetz zur Änderung des Urheberrechts. In einer begleitenden Entschließung drückt er die Erwartung aus, dass nach der Bundestagswahl ein Vorschlag zur Novellierung des Gesetzes beschlossen wird, der die Möglichkeiten der Presseverleger zur Durchsetzung ihrer Rechte stärkt, dabei die Interessen der Urheber wahrt und den Grundsatz der Informationsfreiheit gewährleistet. Das Gesetz wurde am 14. Mai 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. August 2013 in Kraft.
      • Kurz vor Inkraftreten im August 2013 hat Googe Presseverleger angefragt, ob sie auf die Ansprüche aus dem Gesetz bezüglich Google News verzichten und diesem eine kostenlose Lizenz gewähren. Andernfalls würden ihre Inhalt ab dem 1. August nicht mehr in Google News gelistet. In der normalen Suche blieben sie jedoch weiterhin. Insbesondere die stärksten Befürworter des Gesetzes, darunter die Verlage Axel Springer, Burda und FAZ, haben dem von Google geforderten "Opt-In" dann zugestimmt. Im August 2014 weist das Kartellamt eine Beschwerde von Verlagen und deren Verwertungsgesellschaften zurück (und warnt die Verleger, dass es auch überprüfen könnte, ob die VG Media ein Kartell darstellt) (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/google/kartellamt-leistungsschutzrecht-beschwerde-gegen-google-unbegruendet-13111362.html)
    • Was aktuell geschieht:
      • Bundestag: Antrag von Bündnis 90/Grünen auf Aufhebung ohne Evaluation wurde in Bundestag eingebracht. Es fand bereits am 14.11.2014 die 1. Lesung statt. am 28.01.2015 wurde es in Ausschüssen behandelt
      • Bundesregierung: (offen)
      • Bundesrat: (offen)
      • Status Februar 2015: Es läuft ein Antrag von Bündnis 90/Grünen und Linken auf Aufhebung des Gesetzes
  • Was wir dazu bereits gemacht haben:
    • Partei: Mit einer ePetition (https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_08/_16/Petition_35009.$$$.a.u.html) sammelte die Piratenpartei Deutschland auf Initiative des Petenten Bruno Kramm Unterschriften, um die Bundesregierung endgültig zu einer Ablehnung des geplanten Leistungsschutzrechts für Presseverlage zu bewegen. Leider sind nicht genügend Unterschriften zusammengekommen.
    • Berlin AGH: Im August 2012 fragt der Abgeordnete Martin Delius den Berliner Regierenden Bürgermeister Wowereit nach dessen Position zum Leistungsschutzrecht. Im März 2013 bringen die Piragen gemeinsam mit den Parteien Bündnis90/Die Grünen und Die Linke einen Antrag gegen das LSR ein (http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-0896.pdf). Der Antrag wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU abgelehnt, so dass der Senat am folgenden Tag, den 22.03.2013 kein Einspruch gegen die Gesetzgebung beim Bundesrat eingelegt hat.
    • NRW Landtag: Im November 2012 hat die Piratenfraktion im Landtag einen Antrag gestellt, indem sie auffordert, dass das Land NRW die "Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit durch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage" ablehnt (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-2136.pdf). Ziel des Antrags war es, die Landesregierung aufzufordern, im Bundesrat dafür einzutreten, dass der Vermittlungsausschuss angerufen und ggf. anschließend Einspruch gegen den von der Bundesregierung eingereichten Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage (BT-Drucksache 17/11470) eingelegt wird. Die Beratung wurde nach Auffassung des Abgeordneten Daniel Schwerd wissentlich von Bündnis90/DieGrünen verzögert. Bündnis90/Die Grünen haben somit verhindert, dass der Landtag NRW die Landesregierung mit einem eindeutigen Auftrag zur Bundesratssitzung schickt (http://www.daniel-schwerd.de/unschone-wendung-beim-leistungsschutzrecht/)
    • SH Landtag: Der Landtag SH hat bereits im Dezember 2012 mit den Stimmen von Piraten, SPD, Grünen und SSW einen Antrag der Piratenfraktion angenommen, im Bundesrat gegen das Leistungsschutzrecht Widerspruch einzulegen, wenn der Bundestag es beschließen sollte ( http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0300/drucksache-18-0382.pdf). Leider hat dies nichts geholfen. Der Bundesrat hat das Gesetz gebilligt.
    • Saarland Landtag: Die Piratenfraktion im Saarländischen Landtag hat im März 2013 einen Antrag gegen das LSR eingebracht (http://www.landtag-saar.de/Dokumente/Drucksachen/Ag15_0388-neu.pdf). Der Antrag wurde abgelehnt.
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite: TBD
  • Termine und zeitliche Eckpunkte
    • Sofern nicht irgendwer effektiv die Abschaffung des Gesetzes fordert oder ähnliches Debattenförderliches, erstmal keine


Digitale Bildung, Forschung, Wissenschaft

Digitale Medienkompetenz: Mediensouveränität muss erlernt werden

Digitale Medien in der Aus- und Weiterbildung

  • Was die Regierung sagt::
    • Die Digitale Medienkompetenz der Menschen soll durch Informationensplattformen sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden
  • Unsere Kritik:
    • Wir begrüßen, dass digitale Medien in der Aus- und Weiterbildung zum Einsatz kommen sollen
  • Unsere Position:
    • Digitale Medien müssen in Schulausbildung sowie Weiterbildung integriert werden
  • Das politische Setting:
    • Bundesebene: Laut Grundgesetz ist die Bildungspolitik Sache der Bundesländer (Kulturhoheit). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) konzentriert sich auf den Bereich der außerschulischen Bildung sowie der finanziellen Forschungsförderung. Im Bereich "Digitale Bildung" fördert das BMBF derzeit (Stand 2014) mit verschiedenen Förderbekanntmachungen und einem Budget von 60 Mill. Euro (jährlich 11 Mill. Euro) die Entwicklung, Erprobung und den Einsatz neuer Bildungsangebote mit digitalen Medien (Beispielprojekte: Onlineausbildungsnachweis, Mobile Learning, SmartMobile, Werkstattinformationssysteme etc.)
    • Bundesländer: Bildungspolitik ist Ländersache (laut Grundgesetz; Kulturhoheit). Initiativen im Bereich Bildung müssen im Land angestoßen werden. Bund und Länder haben laut Bildungsministerin Wanka erst angefangen, eine Strategie für digitales Lernen zu entwickeln. Vor Kurzem sei ein gemeinsamer "Rat für Informationsinfrastrukturen" eingerichtet worden, der empfehlen soll, wie Klassenzimmer weiter mit Computern ausgestattet werden sollen.
    • Stand 2014: BMBF fördert Innovationsprojekte für Bildungsangebote mit digitalen Medien (Topf: 60 Mill. Euro). Weitere Initiativen müssen Länder selbst anstoßen (Kooperationsverbot; Bildungs- und Kulturhoheit). Bund und Länder arbeiten laut Bildungsministerin Wanka allerdings an einer Strategie Digitales Lernen
    • SH Landtag (Ansprechpartner: Sven Krumbeck):
      • 2014 - Januar - Keine Handydetektoren an Schulen (Erfolg): Die Piraten konnten mit einem Antrag durchsetzen, dass Handydetektoren in Schulen nicht verwendet werden dürfen. Anstatt Schüler unter Generalverdacht zu stellen, plädieren sie dafür, pädagogische Überzeugungsarbeit zu leisten. Link: vgl. http://piratenwirken.de/2014/01/24/schleswig-holstein-fraktion-erzielt-erfolg-gegen-handydetektoren-an-schulen/).
      • 2014 - September - Digitales Lernen (?; Läuft noch): Die Piraten haben analog zu dem Antrag der Piraten in NRW in einem Antrag dazu aufgefordert, sich im Rahmen der Entwicklung einer gemeinsamen Strategie "Digitales Lernen" unter anderem für folgende Ziele einzusetzen: die Bereitstellung digitaler Endgeräte für alle Schülerinnen und Schüler sowie Internetzugang in Unterrichtsräumen und die Einrichtung eines Forschungsförderprogramms des Bundes zur Stärkung der Medienpädagogik an Hochschulen
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite:
  • Termine und zeitliche Eckpunkte


Jugendmedienschutz

  • Was die Regierung sagt::
    • Eltern sollen Zugang der Kindern und Jugendlichen ins Netz durch Safety-By-Default-Einstellungen einschränken können
  • Unsere Kritik:
    • Den Medienzugang für Kinder von Elternhand zu steuern und einzuschränken, kann für uns nicht der richtige Weg sein. Heranwachsende müssen heute so früh wie möglich an eine konstruktive, produktive und sichere Nutzung digitaler Geräte und Technologien herangeführt und die Eltern in ihrer Erziehungsarbeit unterstützt und gestärkt werden. Insbesondere dem informierten und überlegten Umgang mit persönliche Daten im Netz ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Nur so können Kinder und Jugendliche früh ein mediensouveränes Verhalten erlernen und sich auch wirksam vor den negativen Seiten der Nutzung moderner Kommunikationsmöglichkeiten wie z. B. Cybermobbing oder Stalking schützen.
  • Unsere Position:
    • Kinder und Jugendliche müssen im freien Umgang mit dem Internet und in Begleitung von Eltern und Schulen einen souveränen Umgang mit den Möglichkeiten des Netzes erlernen. Hier müssen Elternhaus, frühkindliche Bildungseinrichtungen und Schule zusammenarbeiten und an einem Strang ziehen. Entsprechende Angebote wollen wir fördern
  • Das politische Setting:
    • Bundesebene: Zuständigkeitsbereich für Jugendschutz in Internet mit seinen Diensten liegt laut JmStV auf Länderebene
    • Länder: Laut dem von den Bundesländern vereinbarten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) fallen Rundfunk- und Telemedien (=Internet mit seinen Diensten) in den Zuständigkeitsbereich der Länder , zu finden. Am 12. März 2012 hat die Rundfunkkommission der Länder beschlossen, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu novellieren. Danach folgte eine Online-Konsultation der Bürger über www.ideen-jugendmedienschutz.de. Am 12. Juni 2014 sollten dann Eckpunkte für eine Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages vorgelegt werden. Ziel ist es, im Dezember 2014 einen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu paraphieren. Dann werden die Landtage noch Anhörungen nach ihren jeweiligen Verfahrensvorschriften durchführen. Stimmt der Zeitplan noch?
    • Berlin AGH (Ansprechpartner: Martin Delius):
      • Mit einem Antrag fordert die Piratenfraktion im AGH Ende 2013 selbstverwaltete Internetfilter an Bildungseinrichtungen als medienpädagogisch sinnvolle Umsetzung des Jugendmedienschutzes (http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-1226.pdf). Ab dem Schuljahr 2014/2015 sollen an allen öffentlichen Bildungseinrichtungen des Landes Berlin Vorgaben und Regelungen, die zur Einschränkung der Verfügbarkeit von frei zugänglichen Inhalten im Internet führen, durch demokratische Prinzipien partizipativ ausgehandelt werden. So sollen die Schüler*innen gemeinsam mit Aufsichts- und Betreuungs- und Lehrpersonal die vorgegebenen Einschränkungen beim Zugriff aufs Internet selbst entwickeln, evaluieren und bewerten können. Diese entwickelten Filter können dann anderen Bildungseinrichtungen, Klassen und Projekten als Vorlage für eigene Aushandlungen zur Verfügung gestellt werden. Mit diesem Antrag wollen die Piraten einen Teil ihres Wahlprogramms Bildung "Öffentliche Bildung braucht freien Zugang zu Inhalten" umsetzen. (Ergebnis noch offen).
    • Saarland Landtag:
      • Keine Initiativen bekannt.
  • Termine und zeitliche Eckpunkte


Open-Access-Strategie: Forschungsgelder an Open Access koppeln

  • Was die Regierung sagt::
    • Es soll eine Open-Access-Strategie entwickelt werden, die den Wissens- und Informationsaustausch im wissenschaftlichen Bereich zu erleichtert. Konkrete Vorschläge folgen nicht
  • Unsere Kritik:
    • Es ist bedauerlich, dass die Regierung keine konkreten Vorschläge hat
  • Unsere Position:
    • Wir Piraten fordern grundsätzlich den allgemeinen und freien Zugang zu allen aus Steuermitteln finanzierten Forschungsergebnissen
    • Wir fordern eine Open-Access-Pflicht für alle an staatlichen Forschungseinrichtungen erzielten Forschungsergebnisse
    • Wir fordern, dass die Vergabe von Fördermitteln an die freie Veröffentlichung der erlangten Erkenntnisse geknüpft wird
    • Wir fordern eine Anschubfinannzierung aus Bundesmitteln für eine allgemeine, nicht themenbeschränkte Open-Access-Zeitschrift nach dem Vorbild von PLOS One, um die Veröffentlichungspraxis nach dem Open-Access-Modell zu fördern
    • Wir wollen einen Open Access-Fonds aus Bundesmitteln bilden, der die von Forschern zu entrichtenden Publikationskosten in Open Access-Zeitschriften bis zu einem bestimmten Betrag übernimmt. Ziel dieses Fonds ist, Open Access-Veröffentlichungen aus der Nutzenabwägung innerhalb des Budgets von Forschern herauszunehmen
    • Wir fordern eine Stärkung der Eigenarchivierungsrechte von Autoren, z. B. auf der eigenen Homepage. Diese stellen neben Zeitschriften für die Bevölkerung eine weitere kostenfreie Zugangsmöglichkeit zu Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung dar
  • Das politische Setting:
    • Bundesregierung: Am 27. Juni 2013 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke verabschiedet. Das Änderungsgesetz beinhaltet auch die Regelung eines unabdingbaren gesetzlichen Zweitveröffentlichungsrechts. Damit werden wissenschaftliche Autoren künftig rechtlich abgesichert, die ihre Forschungspublikationen nach Ablauf von zwölf Monaten im Internet öffentlich zugänglich machen. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden sind. Im September 2014 hat die BR bei der Vorstellung ihrer "High Tech Strategie 2020" (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/026/1702691.pdf) den Plan erneuert, eine Open-Access-Strategie für kostenfreie wissenschaftliche Veröffentlichungen zu entwickeln. Allerdings wird das nicht konkretisiert und mit Terminen versehen. Weiter interessant: http://www.bmbf.de/pubRD/open-access-strategien.pdf. AnsonstenLänderebene geregelt, da Bildungspolitik / Hochschulpolitik Ländersache
    • Länder: Unterschiedliche Sachstände. Immer mehr Bundesländer und Hochschulen verlangen von ihren Wissenschaftlern, die Texte in für jedermann zugängliche Datenbanken, sogenannte Open-Access-Plattformen einzustellen.
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite:
  • Termine und zeitliche Eckpunkte


Bildungsschranke im Urheberrecht: Weg frei machen für freie Lehrmaterialien (OER) / Digitale Lern- und Lehrmittelfreiheit

  • Was die Regierung sagt:
    • Es soll eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht eingeführt werden, um den Austausch von Wissen und Information zu erleichtern
  • Unsere Kritik:
    • Die Piratenpartei befürwortet diesen Schritt, er ist jedoch zu unkonkret. Schon jetzt gibt es Schranken für Bildung und Forschung im Urheberrecht, die aber nicht weit genug gehen. Schulbücher sind davon zum Beispiel ausdrücklich ausgenommen. Diese Schranken ohne eine grundsätzliche Urheberrechtsreform, welche die Bundesregierung in ihrer "Digitalen Agenda" eben nicht vorsieht, auszuweiten, ist schwierig.
  • Unsere Position:
    • Wir fordern die Möglichkeit zur Erstellung und den Einsatz von freien Lehr- und Lernmaterialien (OER), welche keinen umfangreichen urheberrechtlichen Hürden unterliegen – nicht nur in der Schule, sondern auch im Hochschulbereich. Die UNESCO-Richtlinien für Hochschulbildung geben hier bereits Eckpunkte vor, die eine Zusammenarbeit bei OER nicht nur zwischen verschiedenen Bildungseinrichtungen und Bundesländern, sondern auch international im akademischen Bereich erleichtern. Diese Bildungsschranke würde endlich auch deutschen Universitäten ermöglichen, an weltweit erfolgreichen und offenen Universitätsstudiengängen wie dem OCWC (Open Courseware Consortium) teilzunehmen. Damit stünden Hochschulvorlesungen endlich jedem Menschen auch ohne Hochschulreife zur Weiterbildung zur Verfügung.
  • Das politische Setting:
    • Bundesebene: Die Entwicklung offener Bildungsmaterialien steht noch ganz am Anfang. Die Bundesregierung hat 2012 einen "Strategischen Dialog für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht" initiiert (Abschlussbericht: http://www.bmbf.de/pubRD/Abschlussbericht_strategischer_Dialog_wissfreundl_Urheberrecht.pdf). Ob der Staat sich künftig an der Herstellung und Finanzierung von OER beteiligen wird, dürfte deren Entwicklung maßgeblich beeinflussen. Im Haushalt des Bildungsministeriums werden für 2015 erstmals Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro für die Förderung von OER eingeplant (https://netzpolitik.org/2014/zwei-millionen-fuer-open-educational-ressources-im-bundeshaushalt-2015/)
    • Länder: In Berlin werden seit kurzem OER für Mathe und Naturwissenschaften angeboten. In anderen Bundesländern dürfen Lehrende nicht selbst entscheiden, welche Unterlagen sie im Unterricht verwenden.
    • Stand November 2014: Im Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) werden erstmals Bundesmittel (zwei Millionen für 2015) zur Förderung von OER eingesetzt
  • Was wir dazu bereits gemacht haben:
    • NRW Landtag (Ansprechpartnerin: Monika Pieper):
      • Auf Antrag der Piraten wird die Bildungssuchmaschine Learn:Line mit 100.000 Euro gefördert. Das Portal bietet kostenlos Lehr- und Lernmaterialien an (http://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/03/piratenfraktion-setzt-sich-erfolgreich-fur-digitale-bildungsmedien-ein/)
      • Die Piratenfraktion im Landtag NRW hat im September 2014 die Landesregierung per Antrag dazu aufgefordert, sich im Rahmen der Entwicklung einer gemeinsamen Strategie "Digitales Lernen" u.a. auch für die Verwirklichung digitaler Lernmittelfreiheit durch konsequente Nutzung von frei lizensierten Bildungsmedien (Open Educational Resources) einzusetzen. Das Ergebnis steht noch aus.
    • Berlin AGH (Ansprechpartner: Martin Delius): Die Piratenfraktion Berlin hat den Senat in einem Antrag aufgefordert, Modelle und Konzepte zu „Open Educational Resources“, die der Informationserstellung und –verteilung, der Veröffentlichung, des Austausches und der Wiederverwendung von Lehr- und Lernmaterialien dienen, hinsichtlich ihrer rechtssicheren Implementierung und finanziellen Auswirkungen zu prüfen (http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-0888.pdf). Der Antrag wurde abgelehnt.
    • SH Landtag (Ansprechpartner: Sven Krumbeck(?)): Keine Initiativen gefunden
    • Saarland Landtag (Ansprechpartner: Jasmin Maurer): Keine Initiativen gefunden
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite:


Transparenter und innovativer Staat

OpenData: Umfassende Open Government-Strategie gebraucht

  • Was die Regierung sagt:
    • Deutschland soll Vorreiter in Sachen OpenData werden. Die Bundesregierung will einen „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der G8-Open-Data-Charta“ vorlegen
    • Der im Koalitionsvertrag noch geplante Beitritt zur internationalen Open Government Partnership wird in den Entwürfen für eine "Digitale Agenda" nicht mehr erwähnt
  • Unsere Kritik:
    • Fehlendes Konzept für OpenGovernment: Dieses Vorhaben befürwortet die Piratenpartei sehr, ist die Bundesregierung doch den deutschen Aktionsplan ein Jahr nach ihrer Unterschrift unter die Charta immer noch schuldig. Bedauerlich ist allerdings, dass in den bereits veröffentlichten Entwürfen für eine "Digitale Agenda" der Begriff "Open Government" nicht einmal vorkommt. Open Data funktioniert jedoch nicht als Einzelmaßnahme, sondern muss in eine umfassende Open Government-Strategie eingebettet sein, die neben einem transparenten Staat auch mehr Teilhabemöglichkeiten von Bürgern an Entscheidungsprozessen in Politik und Verwaltung umfasst.
    • Open Government Partnership: Dass der Beitritt zur Open Government Partnership in der "Digitalen Agenda" weggefallen ist, ist deutliches Signal dafür, dass die Regierungskoalition es doch nicht so ernst meint mit dem transparenten und partizipativen Staat. Das ist auch am intransparenten und wenig partizipativen Prozess der Entwicklung der Digitalen Agenda bereits erkennbar, in die weder die Zivilgesellschaft noch wenigstens Länder und Kommunen eingebunden wurden, obwohl die Digitale Agenda selbst mehr Kollaboration verspricht.
  • Unsere Position:
    • Zu einem "transparenten Staat" gehört mehr als die Öffentlichmachung von Daten. Wir fordern deshalb eine umfassende Open Government Strategie. Wir fordern konkrete Initiativen, die die Prozesse in Politik und Verwaltung für den Bürger transparenter und damit nachvollziehbarer gestalten
    • Wir fordern den Beitritt Deutschlands zur internationalen Open Government Partnership. Der Beitritt wäre mit wirksamen und verbindlichen Schritten verbunden wäre, wie der Erstellung eines Nationalen Aktionsplanes nicht nur für Open Data sondern für alle Aspekte des Open Government und dessen Erarbeitung und jährliche Evaluierung in Kooperation mit der Zivilgesellschaft
  • Das politische Setting:
    • Bundesebene: „Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der G8-Open-Data-Charta“ bereits ein Jahr überfällig. Deutschland immer noch kein Mitglied der internationalen Open Government Partnership. Auch noch nichts konkretes absehbar
  • Was wir dazu bereits gemacht haben:
    • Berlin AGH: Keine übergreifende Initiative bekannt
    • NRW Landtag:
      • Allgemeine Open Government Strategie: Die Piraten stehen im engen Kontakt mit der Open-Government-Arbeitsgruppe der Landesregierung und konnten hier bereits zahlreiche Anregungen einbringen; die Piraten treiben weiterhin die Zusammenarbeit mit Aktivisten voran
    • SH Landtag: Keine übergreifende Initiative bekannt
    • Saarland Landtag: Keine übergreifende Initiative bekannt
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite:
  • Termine und zeitliche Eckpunkte



Öffentlich zugängliche öffentliche Daten: Open Data, IFG und Transparenzgesetz

  • Was die Regierung sagt und macht:
    • Deutschland soll Vorreiter in Sachen OpenData werden. Die Bundesregierung will einen „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der G8-Open-Data-Charta“ vorlegen.
  • Unsere Kritik:
    • Nationaler Aktionsplan bereits über ein Jahr überfällig
    • Open Data Portal der Bundesregierung vorerst gescheitert, indem es nicht "Open" ist: Rechtemodelle für das Portal zeigen einen Ansatz, der weder offen im Sinne der weltweit anerkannten Standards ist noch zeitgemäß oder effektiv im Hinblick auf Umsetzung, Usability und Sicherheit (not-your-govdata.de)
  • Unsere Position:
    • Wir fordern die Förderung von Open Data - die maschinenlesbare und kostenfreie Veröffentlichung öffentlicher nicht personenbezogener Daten. Open Data ist wesentlicher Teil von Transparenz. Daten sind heute wie Geld und offene Daten können wie Subventionen wirken, Innovationen und neue Geschäftsmodelle ermöglichen, sie können Basis sein für sinnvolle Dienste (Apps), die Bürger oder Unternehmen entwickeln und die Nutzen stiften.
    • Wir fordern die Einrichtung von OpenData-Portalen, die wirklich OpenData sind. Staatliche Stellen sollen dafür die Nutzung freier Software forcieren, eine automatische Veröffentlichung dazu geeigneter Dokumente einrichten und allgemein den kostengünstigen und aufwandsarmen digitalen Zugriff ausbauen
    • Wir fordern die Überarbeitung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), da viele Bestimmungen zur weit gefasst sind. Viele Anfragen werden z.B. mit der Begründung der Gefährung nationaler Sicherheit oder auch dem Urheberrecht abgelehnt. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte, der nationalen Sicherheit, zur Verhinderung von Straftaten und ähnlichem muss gewahrt werden, doch müssen diese Ausnahmeregelungen möglichst eng und eindeutig zu formuliert sein und dürfen nicht pauschal ganze Behörden oder Verwaltungsgebiete ausgrenzen
    • Wir fordern die Einführung eines Transparenzgesetzes. Zugang zu Information darf keine Holschuld des Bürgers bleiben, sondern ist eine Bringschuld des Staates. Alle öffentlichen Stellen sollen dazu verpflichtet werden, sowohl regelmäßig Organisations- und Aufgabenbeschreibungen zu veröffentlichen, einschließlich Übersichten der Arten von Unterlagen, auf die zugegriffen werden kann, als auch einen jährlichen öffentlichen Bericht über die Handhabung des Auskunftsrechts
  • Das politische Setting:
    • Bundesebene: Nach Unterzeichnung der G8-Open-Data-Charta ist Nationaler Aktionsplan bereits über ein Jahr überfällig. Das 2013 gestartete "Open Data Portal" der Bundesregierung "GovData" ist kein richtiges Open-Data-Portal, soll aber dennoch Anfang 2015 den Regelbetrieb aufnehmen. Bezüglich eines Transparenzgesetzes gibt es aktuell keine Ambitionen
    • Länder: Der Status Quo zu Open Data ist in Deutschland sehr heterogen. Unterschiede sind teilweise eklatant: 5 Bundesländer haben nicht mal ein IFG, nur Hamburg hat ein Transparenzgesetz. Erfreulich sind Fortschritte v.a. auf kommunaler Ebene und in Stadtstaaten. Kleine Städte wie Wennigsen und Moers aber auch große wie Bremen, Hamburg und Rostock zeigen, dass es geht
  • Was wir dazu bereits gemacht haben:
    • Berlin AGH: (Ansprechpartner: Simon Weiss):
      • Die Piraten haben im Juni 2013 ein Gesetzesentwurf für ein Transparenzgesetz eingebracht (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-3248.pdf ). Der Innenausschuss des Landtags hat im April 2014 Ablehnung empfohlen (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-5496.pdf ). Entscheidung steht offensichtlich noch aus (work in progress)
      • Die Piraten haben eine Alternative zum Hochschulzukunftsgesetz eingebracht, in dem sie unter anderem mehr Transparenz bei den Hochschulfinanzen fordern (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-5747.pdf ) (work in progress)
      • Piraten kämpfen für mehr Transparenz bei der Frage nach der PCB-Belastung von öffentlichen Gebäuden. Insbesondere fordern sie die ausnahmslose Veröffentlichung der kommunalen Messergebnisse (work in progress);
      • Auf Antrag der Piratenfraktion wird der NRW-Haushalt rückwirkend (aktuell ab 1997) und für alle zukünftigen Haushalte transparent und maschinenlesbar zur Verfügung gestellt; auf Antrag der Piraten gibt es einen frei zugänglichen und geordneten Datensatz über die Bilanzen der Kommunen
      • Durch Anfragen der Piraten gibt es in NRW regelmäßig Informationen zu Atomtransporten
    • NRW Landtag:
      • Auf Anfrage der Piraten kam zu Tage, dass die Landesregierungen der 14., 15. und 16. Wahlperiode über 270 Gutachten erstellen lassen haben, die nicht veröffentlicht wurden. Die Piraten drängen derzeit auf Veröffentlichung, um die Schwächen des IFG aufzuzeigen (work in progress)
      • Auf Antrag der Piraten wird der NRW-Haushalt rückwirkend (aktuell ab 1997) und für alle zukünftigen Haushalte transparent und maschinenlesbar zur Verfügung gestellt (done)
      • Auf Antrag der Piraten gibt es einen frei zugänglichen und geordneten Datensatz über die Bilanzen der Kommunen (done)
      • Durch Anfragen der Piraten gibt es in NRW regelmäßig Informationen zu Atomtransporten (done)
      • Arbeit an einem Transparenzgesetz. Mit der Kampagne "Ich will's wissen" wurden 2012 Bürger aufgefordert, ihre Ideen und Wünsche einzubringen. Die Eingaben werden derzeit analysiert und bearbeitet (work in progress)
      • Die Piraten haben eine Alternative zum Hochschulzukunftsgesetz eingebracht, in dem sie unter anderem mehr Transparenz bei den Hochschulfinanzen fordern (work in progress)
      • Piraten kämpfen für mehr Transparenz bei der Frage nach der PCB-Belastung von öffentlichen Gebäuden. Insbesondere fordern sie die ausnahmslose Veröffentlichung der kommunalen Messergebnisse (work in progress);
    • SH Landtag:
      • Kassensturz SH: Auf dem Piraten-Portal “Kassensturz SH <http://kassensturz-sh.de/visualisierung/>” wird die Zusammensetzung des Landeshaushalts erstmals anschaulich gemacht. Jeder Bürger kann Fragen zum Haushalt einreichen (done)
      • Kamera-Karte NorDAuf Initiative der Piraten hin können die meisten der vom Land betriebenen Überwachungskameras auf einer Kamerakarte (http://www.kamerakarte-nord.de/ ) lokalisiert werden (done)
      • Online-Gesetzblatt: Im Rahmen der anstehenden Verfassungsreform soll festgelegt werden, dass Gesetze und Verordnungen unmittelbar nach ihrer Verkündung auch im Internet zu veröffentlichen sind. Der Anstoß dazu ist von uns Piraten ausgegangen (done)
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite:
  • Termine und zeitliche Eckpunkte
    • Anfang 2015 - Open-Data-Portal der Bundesregierung "GovData" nimmt Regelbetrieb auf


Transparente politische Entscheidungen: Offene Parlamentsarbeit, Offene Verträge, Untersuchungsausschüsse

  • Was die Regierung sagt:
    • Transparente politische Entscheidungen sind kein Thema der Bundesregierung in der "Digitalen Agenda" (und auch nicht des Koalitionsvertrags)
  • Unsere Kritik:
    • Es ist fahrlässig, sich nicht damit auseinanderzusetzen, dass intransparente politische Entscheidungen zu einem massiven Demokratiedefizit führen
  • Unsere Position:
    • Wir fordern transparente Prozesse, z.B. bei Verhandlungen von Gesetzen oder Abkommen wie dem Freihandelsabkommen TTIP
    • Wir fordern transparente Ergebnisse staatlicher Entscheidungsprozesse, z.B. bei Subventionen, dem Abschluss von Verträgen und bei Protokollen
  • Das politische Setting:
    • Bundesebene: Für die Bundesregierung scheint mehr Transparenz bei politischen Entscheidungen allgemein kein Thema zu sein. Beim Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre ist sogar zu beobachten, dass Aufklärungsarbeit sogar aktiv von der Regierung blockiert und verhindert wird
  • Was wir dazu bereits gemacht haben:
    • NRW Landtag:
      • Offene Gremienarbeit: In Fraktion öffentliche Sitzungen; Livestream & Aufzeichnung im Internet; regelmäßige "Piratenstunden" und Mumbles zu aktuellen politischen Fragen inklusive Beteiligung per Twitter, Facebook & Co; Twitter-Live-Ticker und Blog zu Plenarsitzungen; öffentlich lesbare Mailinglisten; über Antragsfabrik kann jeder Ideen für Anträge, Kleine Anfragen und andere parlamentarische Initiativen einbringen
      • Offene Gremienarbeit: Livestreams von Anhörungen im Landtag ermöglicht: Öffentliche Anhörungen werden auf Antrag gestreamt. Forderung, sämtliche Anhörungen grundsätzlich zu streamen, wird derzeit noch von anderen Fraktionen blockiert
      • Offene Gremienarbeit: Auf Antrag der Piraten tagt der Ausschuss für Haushaltskontrolle jetzt öffentlich
      • Untersuchungsausschüsse: Auf Antrag der Piraten wurde der BLB-Untersuchungsausschuss wieder eingesetzt, um den Vorwurf der Korruption und Fehlplanung beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW zu überprüfen
      • Untersuchungsausschüsse: Auf Antrag der Piraten wurde ein WestLB-Untersuchungsausschuss eingesetzt
      • Offene Gremienarbeit/Parlamentarische Kontrolle: Auf Antrag der Piraten wurde eine Parlamentarische Kontrolle der NRW.Bank eingeführt (aus der ursprünglichen Forderung, dem Parlament alle Protokolle aus dem Risikoausschuss weiterzuleiten, wurde am Ende ein Parlamentarischer Beirat)
      • Whistleblower: Die Piraten haben einen Gesetzesentwurf für ein Whistleblowerschutz-Gesetz vorgelegt, Experten bestätigten die Notwendigkeit, dass Menschen mit Infos an unabhängige Stellen in NRW wenden können, dafür soll Landesregierung ein Straftaten-Meldesystem errichten (noch keine Entscheidung dazu);
    • Saarland Landtag: (Rückmeldung offen)
      • Offene Gremienarbeit: Offene Fraktionsarbeit / Gläserne Fraktion (Sitzungs-Stream, Aufzeichnungen, Live-Protokolle) (https://piratenfraktion-saarland.de/glaserne-fraktion/)
      • Untersuchungsausschuss: Die Piraten konnten die Wiedereinsetzung des Untersuchungsausschusses zum Bau des 4. Museumspavillon erreichen.
    • Kommunales Engagement:
      • Berlin-Kreuzberg: Ältestenrat tagt jetzt öffentlich (http://i2h.de/eRp4 ); Alle Fraktions-Sitzungen werden gestreamt; BVV-Sitzungen werden gestreamt (http://i2h.de/eRv8 )
      • Berlin-Lichtenberg: Ältestenratsitzungen finden jetzt öffentlich statt: http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/bvv-online/vo020.asp?VOLFDNR=4703 ;
      • Berlin Marzahn- Hellersdorf: Livestreaming und Öffentlichkeit aller Fraktionssitzungen; Livestreaming der BVV-Sitzungen, Optimierung (bessere Cam, werbefrei etc.) durchgeführt; bei der letzten Sitzung gab es insgesamt 148 Zuschauer über den Stream (im vergleich zu etwa 20-30 in der BVV); Audio-Aufzeichnungen von Ausschüssen in der GO verankert ; Beschluss zur freiwilligen Teilnahme an dem Angebot von abgeordnetenwatch.de; Wenn Ausschüsse Anträge ablehnen muss der Ausschuss gemäß GO die Ablehnung begründen (damit dies nachvollziehbar wird)
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite: TBD
  • Termine und zeitliche Eckpunkte: TBD


Transparente Einflüsse auf Meinungsbildung: Lobbyregister, Nebeneinkünfte, Abgeordnetenbestechung

  • Was die Regierung sagt:
    • In der Digitalen Agenda ist das Lobbyregister und Nebeneinkünfte kein Thema (gehört hier auch nur bedingt rein). Im Koalitionsvertrag verspricht die Regierung schärfere Regeln gegen Abgeordnetenbestechung
  • Unsere Kritik:
    • Es ist fahrlässig und spricht für sich, wenn eine Regierung sich nicht mit dem Thema Korruption und erkaufte Meinungsbildung beschäftigen möchte
  • Unsere Position:
    • Wir fordern transparente Einflüsse auf Meinungsbildungsprozesse, z.B. wenn es um Lobbyismus, Nebeneinkünfte von Abgeordneter oder Dokumenten wie Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages geht
  • Das politische Setting:
    • Bundesebene:
      • UN-Konvention gegen Korruption: Deutschland hat das bereits 2003 unterschriebene Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption laut Presseberichterstattung im November 2014 endlich auch ratifziert. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hatte die Bundesregierung im Juli 2014 vorgelegt (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/021/1802138.pdf ).
      • Nebeneinkünfte: Bundestag hat sich im März 2013 auf ein neues 10-Stufen-Modell geeinigt, das unserer Ansicht nach aber nicht weit genug geht
      • Abgeordnetenbestechung: Beim Thema Abgeordnetenbestechung wurden durch das Achtundvierzigste Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung - vom 23. April 2014 (BGBl. I S. 410) vorgenommen, das am 1. September 2014 in Kraft getreten ist (http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_08/-/294962 )
      • Lobbyregister: Es gab bereits mehrere Anläufe der Oppositionsparteien Bündnis90/Grüne und Linke für ein Lobbyregister, bisher ohne Erfolg (vgl https://www.lobbycontrol.de/2011/07/lobbyregister-im-bundestag-erneut-abgelehnt/)
  • Was wir dazu bereits gemacht haben:
    • Berlin AGH (Ansprechpartner: Simon Weiss):
      • Lobbyregister: Die Piratenfraktion hat einen Änderungsantrag zu einem Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen für ein Lobbyregister für Berlin eingereicht: https://www.piratenfraktion-berlin.de/2013/01/18/transparenz-bei-lobbyarbeit-lobbyregister-fur-berlin/. Der Antrag der Piraten beinhaltet Details, welche Angaben der Kontakte der Abgeordneten erfasst werden sollen. Darüber hinaus zielt der Antrag darauf ab, dass es für Berlinerinnen und Berliner nach wie vor möglich ist, ihre privaten Anliegen vorbringen zu können, ohne dass sie sich registrieren lassen müssen. In Anlehnung an unser Grundsatz- und Wahlprogramm Religion haben wir auf die Trennung von Staat und Kirche geachtet. So ist Bestandteil unseres Antrages, dass Kirchen und religiöse Gemeinschaften zur Eintragung ins Lobbyregister verpflichtet sind, dies sieht beispielsweise das Lobbyregister der Europäischen Union Transparency Europe nicht vor. Neben der Unterscheidung der jeweiligen Interessentengruppen haben wir in unserem Entwurf Kontrollmöglichkeiten und mögliche Sanktionen eingearbeitet, um dem zukünftigen Lobbyregister die notwendige Relevanz zu verleihen (work in progress)
  • Verbände und Institutionen, die inhaltlich auf unserer Seite:


Bürgerbeteiligung / Mitbestimmung

  • Was die Regierung sagt:
    • Demokratie lebt von Teilhabe. Deshalb soll der Dialog mit Bürgern z.B. durch digitale Beteiligungsplattformen verbessert werden
    • Für gleichberechtigen Zugang zur Information als Basis für Mitwir­kung soll die Barrierefreiheit in digitalen Medien gefördert werden
  • Unsere Kritik:
    • Keine, das ist sehr zu befürworten. Wir sind auf die Umsetzung gespannt
  • Unsere Position:
    • Wir wollen die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen steigern und die Partizipation jedes einzelnen Mitbürgers an der Demokratie zu fördern
    • Die digitale Revolution ermöglicht der Menschheit eine Weiterentwicklung der Demokratie, bei der die Freiheit, die Grundrechte, vor allem die Meinungsfreiheit sowie die Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen gestärkt werden können. Die Piratenpartei sieht es als Ihre Aufgabe an, die Anpassung der gelebten Demokratie in der Bundesrepublik an die neuen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts zu begleiten und zu gestalten.
  • Das politische Setting:
    • Bundesebene:
      • Bundesweiter Volksentscheid: Als die SPD 2013 einen Gesetzesvorschlag für einen Bundesweiten Volksentscheid vorlegte, blockierte die CDU/CSU als einzige der im Bundestag vertretenen Parteien (http://www.volksentscheid.de/ve-positionen_der_parteien.html ). Ende 2013 hat der Bundesweite Volksentscheid keinen Einzug in den Koalitionsvertrag gefunden, was heißt, dass die SPD das Thema zugunsten anderer Punkte geopfert hat.
      • Wahlalter: Obwohl die Oppositionsparteien Bündnis90/Grüne und Linke es regelmäßig thematisieren, gibt es hier kaum Bewegung.
      • Barrierefreiheit: TBD
  • Was wir dazu bereits gemacht haben:
    • Bund
      • Digitale Beteiligung: Die Piraten haben OpenAntrag (openantrag.de), eine Plattform für digital strukturierte Bürgeranfragen, entwickelt und im Einsatz. Inzwischen beteiligen sich Mandatsträger aus über 113 Parlamenten
    • Berlin AGH:
      • Direkte Demokratie / Volksentscheide: Die Piratenfraktion Berlin hat einen Antrag für Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid gestellt (https://redmine.piratenfraktion-berlin.de/issues/7443). Ziel dieses Gesetzesentwurfes ist es, zu erreichen, dass auf Antrag der Trägerin eines Volksbegehrens der Volksentscheid gemeinsam mit einer Wahl oder mit anderen Volksentscheiden durchgeführt werden kann, wenn das notwendige Verfahren rechtzeitig durchgeführt werden kann (work in progress)
      • Wahlalter: Die Piraten stellten zwei Anträge zur Absenkung des Wahlalters, die allerdings abgelehnt wurden (https://www.piratenfraktion-berlin.de/2013/01/14/demokratie-bezieht-alle-ein-aktives-wahlrecht-ohne-altersbegrenzung/)
      • Direkte Demokratie / Digitale Demokratie: Bereits 2011 haben die Piraten haben einen Antrag auf Senkung der Quoren bei Volksinitiativen und Einrichtung einer Online-Demokratieplattform für Volksinititiativen und Volksbegehren gestellt. Die endgültige Entscheidung steht noch aus (https://www.piratenfraktion-berlin.de/2013/01/18/mehr-verbindlichkeit-fur-direktdemokratie-mitzeichnung-im-onlineportal/ ) (work in progress)
      • Direkte Demokratie: Bereits 2012 haben die Piraten im AGH einen Antrag auf Obligatorische Volksabstimmungen bei Änderung der Verfassung von Berlin im Plenum zur Erweiterung der direktdemokratischen Beteiligungsmöglichkeiten eingereicht. Die Entscheidung darüber steht noch aus (work in progress)
    • NRW Landtag:
      • Direkte Demokratie: Im Rahmen des Mittelstandsförderungsgesetzes konnten die Piraten mit Hilfe eines Änderungsantrags einen Vorschlag der Parteibasis in den Gesetzgebungsprozess einbringen, dem zugestimmt wurde und der jetzt geltendes Recht ist; Auf Einladung der Piraten referierte der Botschafter der Schweiz einen Abend lang über "Direkte Demokratie: Utopie oder Vision?", der viele Anregungen für die künftige politische Arbeit brachte; Auf Antrag der Piraten wurden auch Mieterverbände in den Beratungen der Enquetekommission "Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestitionen auf den Wohnungsmärkten in NRW" einbezogen;
      • Barrierefreiheit: Auf Antrag der Piraten werden Debatten im Landtag, die Interessen der Gehörlosen betreffen, von einem Gebärdendolmetcher begleitet (Ausweitung auf alle Debatten von Piraten derzeit gefordert)
    • Saarland Landtag:
      • Keine Initiativen bekannt
    • Kommunale:
      • Berlin Friedrichshain-Kreuzberg: Verteilungsverfahren für Bürgerdeputierte nach Antrag der Piraten deutlich demokratischer gestaltet. Auch kleinere Fraktionen erhalten Zugriffsrechte, aktuell für Piraten: 5 BD und 5 Stellvertreter http://i2h.de/f71h8 und http://i2h.de/eRz0; weiterhin haben wir 2 Stellvertretende BD im Integrationsausschuss
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite:
  • Termine und zeitliche Eckpunkte


Digitale Mobilitätsdienste: Geodaten richtig nutzen

  • Was die Regierung sagt:
    • Die Geodateninfrastruktur soll als Grundlage für neue digitale Mobilitätsanwendungen ausgebaut werden
  • Unsere Kritik:
    • Die Piratenpartei begrüßt dieses Vorhaben, vermisst aber klare Beschlüsse etwa zur kostenfreien Bereitstellung der bereits mit Steuergeldern bezahlten Datenschätze in öffentlicher Hand als auch eine Verpflichtung, offene und international bewährte Lizenzen für die Nutzung der Daten einzusetzen. Die bisher von der Bundesregierung in einem nationalen Alleingang entwickelten "Deutschlandlizenzen" erfüllen diese Anforderungen nicht. Andere Länder wie England haben bereits bewiesen, dass es möglich ist, stabile, verbraucherfreundliche Informationssysteme auf Basis offener Daten zu implementieren. Auch der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) arbeitet bereits an entsprechenden Systemen und Angeboten.
  • Unsere Position:
    • Wir fordern klare Beschlüsse etwa zur kostenfreien Bereitstellung der bereits mit Steuergeldern bezahlten Datenschätze in öffentlicher Hand als auch eine Verpflichtung, offene und international bewährte Lizenzen für die Nutzung der Daten einzusetzen. Die "Deutschlandlizenzen" erfüllen diese Anforderungen nicht
  • Das politische Setting:
  • Was wir dazu bereits gemacht haben:
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite:
  • Termine und zeitliche Eckpunkte


eGovernment: De-Mail ist Sicherheitsrisiko und kein Sicherheitsgarant

  • Was die Regierung sagt:
    • Die Regierung will weiter an De-Mail für die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden festhalten. Sie bezeichnet De-Mail als "sichere Infrastruktur"
  • Unsere Kritik:
    • Wir kritisieren das scharf. Es ist vollkommen klar, dass De-Mail aus technischer Sicht als vollkommen unsicher gelten muss. Schon seit Jahren weisen Fachleute darauf hin, dass die fehlende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung an verschiedenen Stellen ermöglicht, De-Mails abzufangen oder gar zu manipulieren. Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung diese Tatsache wider besseren Wissens verschweigt, da diese Schwachstellen bewusst in De-Mail eingebaut wurden, um eine Hintertür für deutsche und »verbündete« Geheimdienste oder gar Ermittlungsbehörden zu schaffen. Spätestens nach den Snowden-Enthüllungen ist es Zeit von De-Mail abzurücken und stattdessen einen sicheren Dienst zu etablieren. Die Sicherheit der persönlichen Kommunikation der Bürger muss oberste Priorität haben. Die technischen Voraussetzung dafür existieren bereits seit geraumer Zeit.
  • Unsere Position:
    • Wir lehnen De-Mail als Mittel zur elektronischen Kommunikation zwischen Ämtern und Bürgern aufgrund des hohen Sicherheitsrisikos für Bürger und ihre Daten ab.
  • Was wir dazu bereits gemacht haben:
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite:
  • Termine und zeitliche Eckpunkte


Sicherheit und Freiheit im Netz

Sicherheits- und Verschlüsselungstechniken für Bürger

  • Was die Regierung sagt:
    • Sicherheits- und Verschlüsselungstechnologien sollen gefördert werden. Selbstschutz vor Ausspähung wird mehr oder weniger zur Aufgabe der Bürger erklärt.
  • Unsere Kritik:
    • Wir befürworten, dass die Entwicklung und Nutzung von Sicherheits- und Verschlüsselungstechnologien gefördert werden soll. Es kann und darf aber nicht sein, dass der Schutz vor Überwachung zur Eigeninitiative und Verpflichtung des Bürgers gemacht wird. Digitale Selbstverteidigung ist immer nur Notwehr, wenn der Staat die Sicherheit nicht mehr gewährleisten kann. Diese Verpflichtung hat er nach wie vor. Versagen darf nicht zur Tugend werden.
  • Unsere Position:
    • Wir fordern für jeden einfach zu bedienende Verschlüsselungstechnologien für eine sichere Kommunikation im digitalen Raum ("Ein-Klick-Verschlüsselung" ist technisch möglich. Auch eine "Null-Klick-Verschlüsselung", eine Ausstattung neuer Handys mit Verschlüsselungsanwendungen schon bei Kauf, ist eine Option)
    • Wir fordern einen staatlich geförderten Ausbau einer überwachungsresistenten IT-Infrastruktur auf Basis freier Software und offener Standards
    • Wir setzen uns für ein staatlich finanziertes Trustcenter ein, das jedem Menschen unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit gibt, Dokumente und E-Mails für eine abhörsichere Korrespondenz zu verschlüsseln und rechtskräftig digital zu signieren
    • Wir fordern eine gesetzliche Garantie für den anonymen sowie anonymen und pseudonymen Zugang zu Netzdiensten
  • Das politische Setting:
  • Was wir dazu bereits gemacht haben:
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite:


Quelltext statt Bundesadler - mit Offenheit und Transparenz für Vertrauen und Sicherheit

  • Was die Regierung sagt:
    • Softwarelösungen für IT-Sicherheit sollen von kommerziellen Anbietern unter staatlicher Förderung / staatlicher Zertifizierung stattfinden
  • Unsere Kritik:
    • Gefahr der "eingebauten Hintertüren" bei Software- und Netzwerkkomponenten würde auch für IT-Sicherheitslösungen gelten
  • Unsere Position:
    • Wir wollen freie Software fördern. Entsprechende Lizenzmodelle korrespondieren auch gut mit unserem Anspruch, das Urheberrecht zu reformieren. Wir sehen in der Selbstermächtigung der Anwender durch Freie Software den Schlüssel zu mehr Sicherheit im Netz. Nur Offenheit und Transparenz in der Softwareentwicklung schafft Vertrauen für technische Lösungen. Im Gegensatz zur Bundesregierung stehen für uns die (Sicherheits-) Bedürfnisse der Netzbürger im Vordergrund und nicht die Geschäftemacherei mit der Sicherheit unter staatlicher Aufsicht.
  • Das politische Setting:
  • Was wir dazu bereits gemacht haben:
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite:
  • Termine und zeitliche Eckpunkte

Verbraucher- und Dateschutz (in der Digitalen Welt)

  • Was die Regierung sagt:
    • Im Bereich Digitaler Verbraucherschutz kündigt die Bundesregierung einige konkrete Schritte an, insbesondere auch ein Verbandsklagerecht und eine Schlichtungsstelle Internet.
  • Unsere Kritik:
    • Insbesondere ein Verbandsklagerecht befürworten wir sehr. So könnnen Rechtsfragen verbindlich für alle betroffenen Verbraucher geklärt werden.
  • Unsere Position:
  • Was machen unsere Fraktionen (Land und Kommunen) zu dem Thema
  • Das politische Setting:
  • Was wir dazu bereits gemacht haben:
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite:
  • Termine und zeitliche Eckpunkte


Keine staatliche und nachrichtendienstliche Überwachung (im Cyberraum)

  • Was die Regierung sagt:
    • Die Cyber-Sicherheitsarchitektur soll strategisch neu ausgerichtet werden und hier insbesondere Sicherheitsbehörden personell und technisch besser ausstatten: konkret das BSI, das Nationale Cyber-Abwehrzentrum, die Sicherheitsbehörden, BKA und Bundespolizei, das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz
  • Unsere Kritik:
    • Angesichts des bisher immer noch unaufgearbeiteten Geheimdienst- und Überwachungsskandals sowie vieler offener Fragen auf unterschiedlichsten Ebenen, finden wir es nicht nur verfrüht, sondern auch einigermaßen skandalös, jetzt den Dienste neues Geld und weitere Technologien an die Hand zu gehen.
  • Unsere Position:
    • Wir fordern eine Reform der Geheimdienste und der parlamentarischen Kontrolle
    • Wir brauchen weiterhin eine öffentliche Debatte über die Zukunft der Geheimdienste. Eine Demokratie darf auf jeden Fall keine Organisationen dulden, die sich wie ein Root-User selbst außerhalb jeder Gesetzgebung bewegen.
  • Das politische Setting:
  • Was wir dazu bereits gemacht haben:
    • Berlin AGH: (Rückmeldung offen)
    • NRW Landtag:
      • Überwachung im analogen Raum: Die Piraten veranstalten regelmäßige Fanhearings zum Thema Fanrechte und Sicherheit rund um Fussballstadien; Eine Anfrage der Piraten deckte auf, dass NRW-Polizei V-Leute in Fussballstadien eingeschleust hat; Das Parlament konnte inzwischen stärker für Fragen zur Fanrechte sensibilisiert werden; Eine kleine Anfrage der Piraten deckte auf, dass die Landesregierung zwischen 2007 und 2011 rund 1,2 Millionen Euro für Informanten und V-Leute ausgegeben hat; Eine kleine Anfrage der Piraten zum "Drohneneinsatz in Nordrhein-Westfalen" deckte auf, dass NRW bereits zwei Überwachungsdrohnen besitzt und einsetzt - überwiegend für die Suche nach Cannabisplantagen; NRW wird wahrscheinlich auf Initiative der Piraten einen eigenen NSU-Untersuchungsausschuss einrichten (endgültige Entscheidung noch offen); Engagement zu Polizeikennzeichnung; Das Thema Videoüberwachung wird regelmäßig von Landesregierung auf Kommunen abgewälzt
      • Überwachung im digitalen Raum: Auf Anfrage der Piraten kam heraus, dass seit 2001 in 22 Fällen eine Homepageüberwachung in NRW stattgefunden hat, einige Fälle auch noch nach 2009. Die Homepageüberwachung verstößt gegen verfassungsgemäße Prinzipien; Piraten thematisieren regelmäßig im Innenausschuss de Verwanzung der Parlaments- und Behördenkommunikation durch ausländische Geheimdienste, bisher werden konkrete Vorschläge der Piraten zur Sicherung der IT (z.B. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des E-Mail-Verkehrs) von anderen Fraktionen konsequent abgelehnt;
      • Ansprechpartner: Frank Herrmann, Dirk Schatz
    • Saarland Landtag: (Rückmeldung offen)
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite:
  • Termine und zeitliche Eckpunkte


IT-Sicherheitsgesetz: Keine Care-Pakete für das BKA

Worum geht es

  • Wichtige Versorgungsstrukturen (über die Telekommunkation hinaus; also auch Betreiber von Energienetzen, Banken, Verwaltungsbehörden, Einrichtungen zur medizinischen Versorgung, aber auch Verkehrsunternehmen oder Wasserversorger) werden heutzutage digital gesteuert und damit auch digital angreifbar. Weiterhin werden immer mehr auch sensible (Kunden)Daten digital verarbeitet, gespeichert und transportiert. Viele Betreiber kritischer Infrastrukturen sind darauf nicht vorbereitet. Weiterhin wird immer noch unzureichend in Sicherheit investiert. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass Politik hier durch entsprechenden Rahmen nachregulieren /steuernd eingreifen muss.

Was die Regierung sagt

  • In der Digitalen Agenda: Es soll ein IT-Sicherheitsgesetz verabschiedet werden, das Betreiber sicherheitskritischer Infrastrukturen dazu verpflichtet, Angriffe auf IT-Systeme zu melden. Sofern es nicht zu einem Ausfall oder einer Störung des jeweiligen Netzes kommt, soll eine anonyme Meldung ausreichen. Mit dem IT-Gesetz sollen auch BKA und BSI personell und finanziell besser ausgestattet werden
  • Konkreter Gesetzesentwurf des Innenministeriums: Am 17. Dezember 2014 hat das Bundeskabinett das IT-Sicherheitsgesetz verabschiedet. Die wesentlichen Eckpunkte:
    • Meldepflicht: Betreiber sicherheitskritischer Infrastrukturen sollen dazu verpflichtet werden, Angriffe auf IT-Systeme zu melden. Sofern es nicht zu einem Ausfall oder einer Störung des jeweiligen Netzes kommt, soll aber auch eine anonyme Meldung ausreichen
    • Information an Endkunden: Internet-Provider etwa sollen verpflichtet werden, ihre Nutzer im Fall einer Systemstörung zu informieren
    • Mindeststandards für IT-Sicherheit: Unternehmen bekommen zwei Jahre Zeit, Mindeststandards zur IT-Sicherheit für ihre Branche festzulegen; BSI segnet diese dann ab
    • Sicherheitsaudits: Die betroffenen Unternehmen sollen in Sicherheitsaudits alle 2 Jahre nachweisen, dass sie die Anforderungen erfüllen
    • Auswertung der Cyberattacken durch BSI: BSI wiederum wird verpflichtet, die eingehenden Meldungen über Cyberattacken auszuwerten, Angriffsmuster auszumachen und potenziell gefährdete Unternehmen vor drohenden Übergriffen zu warnen.
    • Ausweitung der Zuständigkeiten des BKA: Die Zuständigkeit des BKA soll ausgeweitet werden auf bestimmte Cyberdelikte, für die bislang noch die Länder verantwortlich sind
    • Bessere Personal- und Finanzausstattung für Sicherheitsbehörden: Die zuständigen Sicherheitsbehörden sollen mehr Geld und Personal erhalten. Das BKA soll 108 Stellen extra bekommen. Die Kosten dafür werden auf 7,3 Millionen Euro jährlich beziffert. Hinzu kommen etwa 680 000 Euro im Jahr an Sachmitteln. Beim BSI sind 133 zusätzliche Stellen vorgesehen. Das soll 8,8 Millionen Euro jährlich kosten. Außerdem sind noch einmal fünf Millionen Euro im Jahr für Ausstattung beim BSI eingeplant. Auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz, das die Wirtschaft bei der Abwehr von Spionage und Cyberattacken unterstützt, wird das Personal aufgestockt (55 zusätzliche Stellen), beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ebenso - wenn auch in deutlich kleinerem Umfang (9 Stellen extra).
    • Versteckte Vorratsdatenspeicherung: Eine im ersten Entwurf enthaltene versteckte Vorratsdatenspeicherung ist entfallen.
    • Formales: IT-Sicherheitsgesetz erfordert Novelle des BSI-Gesetzes sowie Überarbeitung von BKA-, Telemedien- und Telekommunikationsgesetz. Gegen jüngste Reform des BSI-Gesetzes, die der Behörde bereits mehr Mittel zur Abwehr von Angriffen auf die IT-Infrastruktur des Bundes wie etwa zum Auswerten von "Protokolldaten" im Netzverkehr mit öffentlichen Einrichtungen in die Hand gab, ist noch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig.

Unsere Kritik

  • Zusammenfassend: Das Gesetz in der derzeitigen Form lässt Zweifel aufkommen, ob es damit tatsächlich zu einer besseren IT-Sicherheit kommt.
  • Versteckte Vorratsdatenspeicherung im Gesetz: Laut Gesetzesentwurf sollen zudem Internetzugangsanbieter Kunden nicht nur über Angriffe auf die eigene Sicherheitsinfrastruktur, sondern auch bei Hinweisen auf Schadsoftware auf den Rechnern der User informieren. Das setzt eine Speicherung aller IP-Adressen und damit eine Aufhebung der Anonymität der Internetnutzung voraus. Der IT-Gesetzentwurf sieht dafür keine Speicherhöchstfristen vor. Gespeicherte Internet-Verbindungsdaten würden für Auskünfte an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie zum Versand von Abmahnungen an die Unterhaltungsindustrie herangezogen werden. Auch hier sind weder richterliche Anordnung noch eine Beschränkung auf schwere Straftaten vorgesehen. Unter dem Vorwand ›Störungserkennung‹ soll der Paragraf 100 des Telekommunikationsgesetzes noch ausgeweitet werden. Das ist de facto eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür. Das lehnen wir ab.
  • Fehlende Transparenz bei Sicherheitslücken: Informationen zu Sicherheitslücken werden vom BSI gesammelt und analysiert, aber nicht der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Unternehmen brauchen aber vollständige Information über IT-Sicherheitsvorfälle über das eigene Unternehmen hinaus, um Angriffsmuster erkennen und Sicherheitsprobleme in der eigenen Infrastruktur erkennen zu können. Nur so können effektiv Gegenmaßnahmen geplant werden.
  • Meldepflicht nicht konsequent umgesetzt: Möglichkeit der anonymen Meldung ohne Nachvollziehbarkeit und auch nur bei Bereitstellung „kritischer Infrastrukturen“. Namentliche Meldung erst bei Ausfall kritischer Infrastruktur, nicht bei Angriff oder Schaden im Allgemeinen. Massenhafter Datenabfluss in einem Energieunternehmen z.B. fällt nicht darunter. Somit besteht kein öffentlicher Druck auf Unternehmen, etwas zu ändern.
  • Informationspflicht an Kunden nur für Internet-Provider: Laut Gesetzesentwurf sollen nur Internet-Provider verpflichtet werden, ihre Nutzer im Fall einer Systemstörung zu informieren. Der Schaden bei Kunden anderer kritischer Infrastrukturen ist aber nicht geringer. Eine Beschränkung auf Internet-Provider ist nicht logisch.
  • Fehlende Definition von sicherheitskritischen Angriffen öffnet Tür und Tor für Willkür: Die fehlende Definition von „kritischen Vorfall“ und „erheblicher Störung" lassen willkürliche Entscheidungen zu, welcher Störfall anonym (bei kritischen Vorfällen) oder namentlich (bei erheblichen Störfällen) gemeldet werden muss. Weiterhin ist so keine Unterscheidung zwischen gefährlichen (=sicherheitsempfindlichen) Angriff und zivilem Ungehorsam / Demonstrationsrecht möglich.
  • Fehlender Whistleblowerschutz bei der Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen: Aktuell genießen Menschen, die Sicherheitslücken melden, keinen Whistleblowerschutz und können somit vom BKA verfolgt werden. Das behindert die Aufklärung von Gefährdungen. Entsprechende Regelungen fehlen im Gesetzesentwurf.
  • Steuerfinanzierte Sicherheits-Beratung für Unternehmen durch BSI: Wenn das BSI den Sicherheitsberater für Unternehmen spielen soll, lassen sich Unternehmen eigenen Sicherheitsausgaben durch Steuergelder begleichen
  • Ungerechtfertigte Austattung des BKA mit weiteren Geldern: Institutionen, die verfassungswidrige Trojaner bauen, brauchen keine weiteren Beamten. Weiterhin lösen zusätzliche Gelder nicht das Problem fehlender Professionalität.

Unsere Position

  • Security by Design, analog zu Privacy by Design: Zulassungspflichtige kritische Infrastrukturen sollten Sicherheitskonzepte auch gegen Angriffe auf die IT-Infrastruktur brauchen. Ohne solche Konzepte und die Überprüfung dieser durch externe Audits gibt es keine Betriebsgenehmigung. Nicht zulassungspflichtige sollte externe Audits nachweisen können.
  • Keine versteckte Einführung einer Vorratsdatenspeicherung: Eine weitere umfangreiche Datensammlung führt im Kern zu keiner Verbesserung der IT-Sicherheit, sondern kann sogar zu einer weiteren Gefahrenquelle werden. Alle Regelungen im Gesetz, die eine versteckte Einführung der Vorratsdatenspeicherung ermöglichen, müssen gestrichen werden. Eingebaute Hintertüren wie die Sina-Boxen der Telekommunikationsüberwachungsverordnung sind abzuschaffen.
  • Einrichtung einer zentralen Meldestelle zur anonymen Veröffentlichung von Sicherheitslücken: Kleine erfolglose IT-Angriffe wie Netzwerkscans gibt es bei Internetprovidern z.B. quasi minütlich. Eine Meldepflicht wäre hier absurd. Diese ist erst ab einem bestimmten Anzahl betroffener Kunden oder ab einer bestimmten Kritikalität sinnvoll. Dann sollten sie Meldpflicht aber über eine anonyme, aber allgemein zugängliche, transparente Veröffentlichung bei einer zentralen Meldestelle, z.B. bei BSI, erfolgen. Grundsätzlich brauchen wir ein generelles Klima der Transparenz über Störungen und Fremdeingriffe. Behörden dürfen auf jeden Fall keine Informationen über konkrete Sicherheitslücken bei bestimmten Unternehmen bekommen. Diese werden von Geheimdiensten missbraucht.
  • Konsequente Meldepflicht, auch für öffentliche Institutionen: Auch öffentliche/staatliche Institutionen arbeiten mit Daten der Bürger. Sie dürfen deshalb nicht vom IT-Sicherheitsgesetz ausgenommen werden. Ein Fingerpointing auf Wirtschaft, um von den eigenen Trojanern abzulenken, darf es nicht geben.
  • Verpflichtende Information über Sicherheitsvorfälle an Kunden und Datenbrief: Wir brauchen hohe Transparenz bei kritischen IT-Sicherheitsvorfällen, die den Schutz der beim Unternehmen gespeicherten Kundendaten betreffen. Nur so ist der Kunde über das Sicherheitsniveau informiert und kann bewusst eine Entscheidung für oder gegen einen Anbieter fällen kann. Wir fordern, dass nicht nur Internetserviceprovider, sondern alle Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich dazu verpflichtet werden, Kunden über kritische Sicherheitsvorfälle zu informieren. Denn auch Energie- und Wasserversorger verfügen über sensible Daten. Datensicherheit wird insbesondere mit der zunehmenden Digitalisierung der allgemeinen Versorgungsstrukturen über die reine Internetkommunikation und Telefonie hinaus ein wesentlich umfassenderes Problem. Darüber hinaus müssen Kunden der Anbieter zudem in Form eines "Datenbriefes" ausführliche Informationen dazu erhalten, welche Daten beim Unternehmen gespeichert und gegebenenfalls abhanden gekommen sein könnten.
  • Klare Definition von sicherheitskritischen Angriffen in einem Katalog zum Schutz vor Willkür: Bürger müssen jedoch vor Verfolgung aufgrund von Aktionen geschützt werden, die aus zivilem Ungehorsam oder dem Recht auf Demonstration, z.B. durch Online-Proteste, entspringen. Beispiele von Fefe: Ein XSS auf der Pressemitteilungen-Webseite der Polizei Brandenburg ist kein Angriff auf "sicherheitsempfindliche Stellen lebenswichtiger Institutionen". Und wenn Leute aus Protest gegen Abschiebungsflüge die Lufthansa-Webseite blockieren, sollte das jetzt nicht über diese Hintertür zu einem Fall für das BKA deklariert werden.
  • Whistleblower-Schutz für Personen, die IT-Angriffe auf Unternehmen melden: Menschen, die Sicherheitslücken melden, dürfen selbst keine Verfolgung erfahren. Wir fordern deshalb eine Änderung des Gesetzesentwurfs dahingehend, dass das BSI als unabhängige und zum Schutz verpflichtete Meldestelle, die Informationen anonymisiert und veröffentlicht. Das BSI ist per Gesetz verpflichtet, Namen geheim zu halten (auch vor Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwaltschaft).
  • Mehr Geld für BSI, aber nicht für ›Sicherheitsberatung‹ von Unternehmen: Das BSI sollte Sicherheitsvorfälle sammeln und veröffentlichen, als zentrale Anlauf- und Anonymisierungsstelle für IT-Sicherheits-Whistleblowing dienen und Firmensicherheit überprüfen, nicht aber mit Steuergeldern finanziert die Arbeit der Sicherheitsabteilungen von Firmen übernehmen.
  • Kein Ausbau des BKAs: Und solange das BKA Millionen für ineffiziente und verfassungswidrige Trojaner verschwenden kann, solange braucht das BKA auch keine zusätzlichen Mittel für Beamte. Eine Umwidmung der Gelder für Trojaner in die Ausbildung und Ausstattung der IT-Forensikabteilungen des BKAs wäre hier sinnvoller und grundrechtsschonender.

Das politische Setting

Was wir dazu bereits gemacht haben

Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite

TBD

Europäische und Internationale Perspektive

Cyber-Rüstungswettlauf

  • Was die Regierung sagt:
    • Die Regierung spricht sich gegen einen „Cyber-Rüstungswettlauf“ und für eine friedliche Ausrichtung der internationalen Cyber-Sicherheitspolitik ein. Was das konkret heißt, sagt sie nicht.
  • Unsere Kritik:
    • Wir befürworten das Ziel.
  • Unsere Position:
    • Wir fordern auf internationaler Ebene den Abschluss eines internationalen Freiheitsabkommens
  • Das politische Setting:
  • Was wir dazu bereits gemacht haben:
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite:


Völkerrecht des Netzes

  • Was die Regierung sagt:
    • Die Bundesregierung spricht sich für ein "Völkerrecht des Netzes" aus
  • Unsere Kritik:
    • Die Piratenpartei befürwortet diesen Schritt sehr.
  • Unsere Position:
    • Die Piratenpartei fordert selbst die Verhandlung und den Abschluss eines „International Liberty Agreement (ILA)“, um global gültige Mindeststandards für bürgerliche Freiheiten, insbesondere - aber nicht ausschließlich - in digitalen Netzen, verbindlich festzulegen. Die Piraten möchten diese Verhandlungen öffentlich und unter Einbeziehung der jeweiligen Zivilgesellschaften und interessierten Organisationen führen. Ein solches ILA-Abkommen soll nicht nur einen Konsens der Regierungen, sondern einen Konsens der Bevölkerungen darstellen. Konkret muss ein internationales Abkommen folgende Elemente enthalten: Anforderungen an die Ausgestaltung der die Kommunikations-, Informations- und Redefreiheit und die Möglichkeit der Durchführung von Ermittlungs-, Ordnungs-, Zivil- und Strafverfahren, die sicherstellt, dass nicht schon die Angst vor negativen Auswirkungen von letztlich ungerechtfertigten Anschuldigungen Menschen von der Ausübung ihrer Grundrechte abhält. Weiterhin muss darin ein nicht einschränkbares Recht auf Zugang zu Informations- und Kommunikationsmedien, insbesondere ein expliziter Ausschluss von Zugangssperren als Strafsanktionen für einfache Vergehen („Three Strikes“), vereinbart werden.
  • Das politische Setting:
  • Was wir dazu bereits gemacht haben:
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite:



Fluggastdaten-Abkommen

  • Um was geht es
    • Nach dem 11. September und aus Angst vor neuen Terroranschlägen wurden viele Sicherheitsgesetze verschärft und Überwachungsbefugnisse der Behörden ausgeweitet. Im Kampf gegen den Terror sind in Europa spätestens 2010 auch die Reise- und Bewegungsdaten von Flugpassagieren - die sogenannten Fluggastdaten (Passenger Name Records) - ins Visier der Sicherheitspolitiker geraten. Im September 2010 legte die EU-Kommission einen Vorschlag für ein Datenaustauschabkommen für Fluggastdaten im Rahmen der EU-Außenstrategie vor. Seitdem organisiert sich auch Widerstand gegen diese neue umfassende Massenüberwachung. 60 Einzeldaten jedes Passagiers eines innereuropäischen Fluges sollen für 15 Jahre gespeichert und ausgewertet werden.
    • Um zu veranschaulichen, um welche Daten es geht: Im sogenannten "Fluggastdatensatz" (Passenger Name Record (PNR)) werden alle Daten und Vorgänge rund um eine Flugbuchung elektronisch aufgezeichnet und über einen gewissen Zeitraum auch nach Ende der Flugreise noch in den jeweiligen Computerreservierungssystemen gespeichert. Konkret: Datum, an dem PNR erstmals angelegt, sowie nachfolgende Änderungen, flugspezifische Daten (Flugtage, Flugstrecken, Flugzeiten, Flugdauer, Fluggerät, Buchungsklasse), persönliche Daten des Passagiers (Vor- und Zuname, Adresse, Telefonnummer am Zielort, Zahlungsart, Rechnungsanschrift, Vielfliegereintrag), Name der Buchungsagentur, Sachbearbeiter der Buchung, Codeshare-Information, Reisestatus des Passagiers (welche Strecken bereits geflogen, welche sollen noch geflogen werden), Informationen über die Splittung/Teilung einer Buchung, E-Mail-Adresse, Allgemeine Bemerkungen (Informationen über Ticketing, Daten über den Flugtarif, Daten der Flugscheinausstellung), Sitzplatzinformationen, Nummern der Gepäckanhänger, Historie über nicht angetretene Flüge, Fluggäste mit Flugschein, aber ohne Reservierung, spezielle Serviceanforderungen (z. B. bezüglich Essen (koscher, vegetarisch u. a.)), so genannte OSI- und SSI/SSR– (Sensitive Security Information/Special Service Requests) Elemente, Information über den Auftraggeber, Zahl der Reisenden im PNR bis hin zu Mietwagen- oder Hotelbuchung gehörenden Daten (Bonuskonten einzelner Hotel- oder Mietwagenketten etc.)
  • Unsere Kritik:
    • Die Speicherung und der Zugriff auf Fluggastdaten stellt eine massenhafte und anlasslose Überwachung dar, die das Recht auf Achtung des Privatlebens und das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten auf verfassungswidrige Weise einschränkt. Eine Regierung, die Grundrechte ohne Not und ohne Nachweis des gerechtfertigten Nutzens massiv einschränkt und außer Kraft setzt, ist selbst in Frage zu stellen. Die Fluggastdatensspeicherung beschneidet unsere demokratischen Freiheitsrechte.
  • Unsere Position:
    • Wir fordern den umgehenden Stopp exzessiver Überwachung. Deshalb fordern wir auch den Stopp bzw. ein Verbot für die Übermittlung von Fluggast- und Zahlungsverkehrsdaten an Drittstaaten wie die USA sowie allgemein die Auslieferung von Personendaten an Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz (Europawahl-Programm 2014)
  • Das politische Setting:
    • EU-Ebene: EU-Kommission schlägt 2010 ein innereuropäisches Fluggastdatenabkommens vor. 60 Einzeldaten jedes Passagiers eines innereuropäischen Fluges sollen für 15 Jahre gespeichert und ausgewertet werden können. Am 25. November 2014 und nach dem EUGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung leitet das EU-Parlament mit einem Entschließungsantrag eine Prüfung des Abkommens EU – Kanada durch den EuGH auf die Vereinbarkeit des Übereinkommens, insbesondere mit Art 16 AEUV und Art 7, 8 und 52 Abs. 1 der EU-Grundrechtecharta (Recht des Einzelnen auf Schutz seiner personenbezogenen Daten) in die Wege. Vor dem Hintergrund des Terror-Anschlags auf die Redaktion des französischen Satiremagazin "Charlie Hebdo" gibt das EU-Parlament am 11. Februar 2015 seinen Widerstand gegen ein (innereuropäisches) Fluggastdatenabkommen auf und stimmt dafür. Am 12. Februar 2015 beriet der EU-Ministerrat unter anderem über Fluggastdatenspeicherung.
    • Aktueller Stand: Urteil des EUGH in Sachen Fluggastdatenabkommen zwischen Europa und Kanada steht noch aus. Die EU-Abgeordneten werden "demnächst" über Speicherung von Fluggastdaten (PNR) abstimmen.
  • Was wir dazu bereits gemacht haben: TBD
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite:
    • DigiGes
    • EDRi
    • EU-Datenschutzbeauftragte
    • Agentur der Europäischen Union für Grundrechte


Internet Governance

  • Um was geht es:
    • Bei der Internet Governance geht es um gemeinsamen Prinzipien, Normen, Regeln, Vorgehensweisen zur Entscheidungsfindung und Programmen, die die Weiterentwicklung und die Nutzung des Internets beeinflussen. Derzeit werden nach dem Multi-Stakeholder-Prinzip Regierungen, der Privatsektor und die Zivilgesellschaft an der Entwicklung und Anwendung der Internet Governance beteiligt. Regelungen und Mechanismen für Internet Governance sind die Themen einer teilweise hitzigen internationalen Debatte zwischen vielen unterschiedlichen Interessenvertretern des Internets. Bis heute gibt es keine einheitliche Auffassung darüber, wie Internet Governance in Zukunft international gehandhabt werden soll. Während die USA Vertreter des Status Quo sind, fordern viele Länder, unter anderem die EU, aber auch viele Entwicklungsländer, weitergehende Mitsprache- und Mitbestimmungsmöglichkeiten
  • Was die Regierung sagt:
    • Kein Thema in der Digitalen Agenda
  • Unsere Kritik:
    • TBD
  • Unsere Position:
    • TBD
  • Das politische Setting: TBD
  • Was wir dazu bereits gemacht haben: TBD
  • Verbände und Vereinigungen, die in dieser Sache inhaltlich auf unserer Seite: TBD