Piraten zu Sondersitzung des Unterausschuss Neue Medien, 28.11.2011

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vorlage:Pflege

Text 1 war leider nicht verwendbar, daher die neue Version.


Sehr geehrte Damen und Herren des Unterausschusses Neue Medien,

Aus Ihrem Arbeitsbereich ist das Thema staatlicher Computerüberwachung für die Öffentlichkeit von besonderem Interesse. Die zuständigen Bundesbehörden haben die ihnen anvertrauten technischen Mittel bei Trojanereinsätzen bisher nicht unter Kontrolle. Der Quellcode eingesetzter Software lag nicht einmal vor, sondern ist in Hand privater Firmen verblieben. Es war staatlichen Stellen daher nicht möglich, deren Einsatz- und Modifikationsmöglichkeiten auch nur zu überblicken.

Doch auch dort, wo es möglich gewesen wäre, wurden die Einsatzmöglichkeiten von der Exekutive bei Beantragung von TKÜ-Anordnungen den Richtern nicht realistisch dargestellt. Es kam bei den Einsätzen zudem willentlich zu weitaus mehr Datentransfer als eine einfache Quellen-TKÜ zulässt.

Die Piratenpartei bittet Sie, sich in der Ausschussarbeit der Machtfülle bewusst zu werden, die solchen Computerprogrammen innewohnt.

Man muss nicht einmal im Besitz der Quellcodes sein, um ohne besonders große Fachkenntnis Applikationen nachladen, unüberblickbar Daten abgreifen und den Computer sogar extern bedienen zu können, einschließlich Mikrofon und Computerkamera. Eine Übernahme der Software durch Dritte, selbst während des Einsatzes, ist damit möglich, Geheimhaltungsversuche als Sicherheitsgarantie unbrauchbar.

Die Art, wie Geheimhaltung bisher von Bundesbehörden als Aufforderung zur Befugnisüberschreitung aufgefasst wurde, ist erschreckend, und hat das Vertrauen der Bevölkerung in jedwede zukünftige Einsätze zerstört. Gerade eine Zentralisierung wie das vom Bundesinnenministerium avisierte "Kompetenzzentrum" zur Entwicklung staatlicher Überwachungstechniken wird in diesem Zusammenhang als erhöhte Bedrohung aufgefasst.

Wie einfach es ist, mit Hilfe von Trojanern auf observierten Computern Beweismittel zu platzieren, stellt zudem die grundsätzliche Frage der Verwendbarkeit jeglichen Datenabflusses durch Computerüberwachungen

Die Piratenpartei weist darauf hin, dass nur lückenlose Aufklärung und Verfolgung bisheriger illegaler Überwachungen dieses Vertrauen wieder herstellen können und hofft, dass der Ausschussbericht sich in diesem Sinne äußern wird.

Wir teilen dies mit, wissend, dass fehlende Aufklärung unserer Partei regen Zulauf bringt.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte Computer zur Privatsphäre. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel von Strafverfolgung gegenüber der Wahrung der Grundrechte ist im Fall der Trojanereinsätze nicht grundgesetzkonform gegeben.

Angesichts fehlender Fahndungserfolge bei unüberschaubaren Sicherheitsrisiken regt die Piratenpartei den Unterausschuss Neue Medien an, sich für ein Verbot der Nutzung von Trojanern zu Überwachungszwecken durch Bundesbehörden auszusprechen. Zukünftige vereinzelte Erfolge können die weitreichenden Gefährdungen nicht aufwiegen.