Nacktscanner-Petition

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Es läuft aktuell eine recht erfolgreiche Petition. Bitte über 50000 bringen! Siehe auch Nacktscanner. —lynX

Alter Petitionsvorschlag

Dieser Artikel soll dazu dienen gemeinsam einen Text für eine Petition an den Deutschen Bundestag gegen den Einsatz von Nacktscannern auszuarbeiten.

Vorgeschriebener Aufbau der Petition:

Wortlaut der Petition: Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen? (max. 500 Zeichen)

1. Vorschlag

Der Bundestag möge beschließen, dass der Einsatz von Körperscannern an Flughäfen grundsätzlich gesetzlich untersagt wird, da durch solche Verfahren die Menschenrechte und Grundrechte der Fluggäste unverhältnismäßig eingeschränkt werden.

Begründung*:

Bitte begründen Sie Ihre Petition! (max. 3000 Zeichen)

1. Vorschlag

Wir sehen in der Einführung von „Nacktscannern“ einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Neben der Darstellung des eigenen Körpers ist es unter anderem die empfundene Nacktheit vor dem Sicherheitspersonal, die wir entwürdigend finden. Kein elektronisches System dieser Art kann den Schutz der Intimspähre beachten. Wir sehen einen scheinbaren Gewinn an Sicherheit nicht als zulässiges Argument für diese Art der Kontrolle. Ganz im Gegenteil geben wir damit die Werte auf, die uns von terroristischen Vereinigungen unterscheiden.

Auch würde das System nicht für die Sicherheit sorgen, die es vorgibt zu bringen. Terroristen werden weiterhin Mittel und Wege finden, Anschläge zu verüben. So werden sich Angriffe eher auf andere Ebenen, wie den öffentlichen Nah- und Fernverkehr verlagern. Eine Sicherheitsgarantie gibt es somit durch den Einsatz von Nacktscannern nicht! Eine Ausweitung dieser unwürdigen Sicherheitsmaßnahme auf andere Bereiche unseres Lebens ist zu befürchten, wenn sich die Technik einmal etabliert hat. Wir als Steuerzahler sind nicht bereit, eine Maßnahme zu finanzieren, die keinen Sicherheitsgewinn bringt und uns unserer grundlegenden Rechte beraubt.

Nach Einschätzung von Experten sind die gesundheitlichen Risiken nicht abzuschätzen. Eine erhöhte Strahlung ist durchaus vorhanden. Langfristige Konsequenzen, gerade für Vielflieger, sind nicht ausreichend erforscht. Wir halten es für unverantwortlich, das deutsche Volk, aber auch Gäste anderer Nationalitäten, einem Risiko auszusetzen, dessen Ausmaße heute noch nicht abzuschätzen sind!

Anregungen für die Online-Diskussion:

Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die Online-Diskussion geben wollen. (max. 1000 Zeichen)

  • wie soll man Terror bekämpfen?
  • wie schädlich sind die Scanner?
  • was ist Privatsphäre?
  • wie teuer wird das?



Links zum Thema:

Alte Petition: [1]

eine bereits erfolglos abgeschlossene Petition hat leider nur wenig Aussicht, ein zweites Mal zur Mitzeichnung gestellt zu werden. --Trias 19:41, 2. Jan. 2010 (CET)
Ich frage mich nur, da das schon über ein Jahr her ist, ob eine gescheiterte Petition bedeutet, dass bins in alle Ewigkeit das Thema nicht mehr vorgebracht werden kann.--Panzerpappe 22:52, 2. Jan. 2010 (CET)
Die Petition muss sich nur deutlich genug unterscheiden. --Ulrics 21:14, 4. Jan. 2010 (CET)
Wir haben ja jetzt eine andere Zusammensetzung des Bundestags, müsste da eine Petition nicht in den nächsten Legislaturperiode erneut zugelassen werden ?

--Strategios 12:57, 6. Jan. 2010 (CET) Wikipedia: [2]