NRW:Rhein-Erft-Kreis/KPT/2021.1/Anträge

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Es wurden folgende Anträge für den KPT 2021.1 eingereicht:

Satzungsänderungsanträge

SÄA001 – Kurzbezeichnung

Antragsnummer SÄA001
Antragssteller Mike Kühnapfel
Eingereicht am 09. Mai 2021
Ergebnis Angenommen

Antragstext

Der Kreisparteitag möge beschließen nach § 1 (2) S. 1 der Kreissatzung folgenden Satz einzufügen:

Seine Kurzbezeichnung lautet "PIRATEN Rhein-Erft".

Änderungen an § 1 Abs. 2 Kreissatzung

Er führt den Namen „Piratenpartei Deutschland Kreisverband Rhein-Erft“. Seine Kurzbezeichnung lautet „PIRATEN Rhein-Erft“.

Begründung

Die Kreissatzung sollte – wie auch die Bundes- und Landessatzung – eine Kurzbezeichnung der Partei beinhalten.
Die Bezeichnung „PIRATEN Rhein-Erft“ wird bereits vielfach verwendet, unter anderem im Parteilogo.


SÄA002 – Rechtschreibkorrekturen vereinfachen

Antragsnummer SÄA002
Antragssteller Marius Hövel und Mike Kühnapfel
Eingereicht am 09. Mai 2021
Ergebnis Angenommen

Antragstext

Der Kreisparteitag möge beschließen folgenden neuen Absatz 4 zu § 8 der Kreissatzung hinzuzufügen:

Rechtschreibkorrekturen, Umnummerierungen und andere redaktionelle Änderungen von

  • der Kreissatzung,
  • Anhängen dieser Kreissatzung,
  • der Grundsatzprogramme,
  • des Parteiprogramms
  • der Wahlprogramme
  • der Positionspapiere,
  • Finanzanträgen
  • und sonstigen Anträge

können vom Kreisvorstand jederzeit auch ohne die in Absatz 1 angegebenen notwendigen Beschlussmehrheiten durchgeführt werden. Die Mitglieder sollen über Änderungen informiert werden, dazu genügt die Aufnahme der Änderungen in ein Protokoll einer Kreisvorstandssitzung.

Begründung

Vereinfachung der Lektorats und Anpassung an die Landessatzung.


SÄA003 – Redaktionelle Änderungen

Antragsnummer SÄA003
Antragssteller Marius Hövel und Mike Kühnapfel
Eingereicht am 10. Mai 2021
Ergebnis Zurückgezogen

Antragstext

  1. Der Kreisparteitag möge beschließen § 14 (1) der Kreissatzung wie folgt zu ersetzen:

    Mit Ausnahme der durch Gesetz, dieser Satzung oder der Satzung einer übergeordneten Gliederung ausschließlich einem Organ vorbehaltenen Angelegenheiten kann eine Urabstimmung zu allen Fragestellungen, die den Kreisverband betreffen, durchgeführt werden.

    Änderungen an § 14 Abs. 1 Kreissatzung

    Mit Ausnahme der durch Gesetz, diese dieser Satzung oder die der Satzung einer übergeordneten Gliederung ausschließlich einem Organ vorbehaltenen Angelegenheiten kann eine Urabstimmung zu allen Fragestellungen, die den Kreisverband betreffen, durchgeführt werden.

  2. Der Kreisparteitag möge beschließen den Begriff „Innnerhalb“ in § 11 (2) der Strukturordnung durch das Wort „Innerhalb“ zu ersetzen.
    Änderungen an § 11 Abs. 2 Strukturordnung

    Innnerhalb Innerhalb der politischen Grenzen eines Gebietes, in dem ein Ortsverband gegründet werden könnte, kann nur eine Ortsgruppe gegründet werden. Über die Anerkennung einer Ortsgruppe entscheidet der Kreisvorstand.

Begründung

Brauche ich die hier wirklich?


SÄA004 – Vorstandswahlen

Antragsnummer SÄA004
Antragssteller Marius Hövel, Jannis Milios und Mike Kühnapfel
Eingereicht am 10. Mai 2021
Ergebnis Angenommen

Antragstext

Der Kreisparteitag möge beschließen § 6a Abs. 1 Bchst. b wie folgt neu zu fassen:

grundsätzlich innerhalb der ersten sechs Monate eines Kalenderjahres

Änderungen an § 6a Abs. 1 Kreissatzung

Der Kreisparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Kreisebene. Er tagt

a) mindestens ein Mal im Kalenderjahr,
b) grundsätzlich innerhalb der ersten 6 Monate eines Kalenderjahr Kalenderjahres zur Neuwahl des Kreisvorstandes und
c) grundsätzlich öffentlich.

Begründung

Die Neuwahl des Kreisvorstandes einmal im Kalenderjahr wird bereits in § 6b (3) geregelt.
Durch die Änderung würde lediglich die Notwendigkeit der Neuwahl des Kreisvorstandes in der ersten Jahreshälfte wegfallen. Dies ermöglichst es dem Kreisvorstand bei Ausnahmesituationen – wie etwa die COVID-19-Pandemie – einen größeren Handlungsspielraum.
Generell ist der Kreisvorstand daran interessiert Vorstandswahlen möglichst früh im Jahr abzuhalten, damit sich der neue Vorstand einen sinnvollen Finanzplan geben kann.


SÄA005 – Änderung des Vorstands

Antragsnummer SÄA005
Antragssteller Marius Hövel, Jannis Milios und Mike Kühnapfel
Eingereicht am 10. Mai 2021
Ergebnis Angenommen

Antragstext

  1. Der Kreisparteitag möge beschließen § 6b Absatz 1 wie folgt neu zu fassen:

    Dem Kreisvorstand gehören drei bis acht Mitglieder des Kreisverbandes an:

    • Ein Vorsitzender,
    • optional ein stellv. Vorsitzender,
    • optional der politische Geschäftsführer,
    • der Kreisschatzmeister,
    • der Generalsekretär ,
    • und bis zu vier weitere Mitglieder.
    Änderungen an § 6b Abs. 1 Kreissatzung

    Dem Kreisvorstand gehören vier drei bis acht Mitglieder des Kreisverbandes an:

    • Ein Vorsitzender,
    • optional ein stellv. Vorsitzender,
    • optional der politische Geschäftsführer,
    • der Kreisschatzmeister,
    • der Generalsekretär und
    • und bis zu vier weitere Mitglieder.
  2. Der Kreisparteitag möge beschließen § 6b Absatz 1a wie folgt neu zu fassen:

    Wurde kein stellv. Vorsitzender vom Kreisparteitag gewählt, so ist der Generalsekretär stellvertretender Vorsitzender i.S.d. § 9 Abs. 4 PartG.

    Änderungen an § 6b Abs. 1a Kreissatzung

    Der politische Geschäftsführer ist zugleich zweiter Vorsitzender. Er ist stellvertretender Vorsitzender i.S.d. § 9 Abs. 4 PartG.
    Wurde kein stellv. Vorsitzender vom Kreisparteitag gewählt, so ist der Generalsekretär stellvertretender Vorsitzender i.S.d. § 9 Abs. 4 PartG.

  3. Der Kreisparteitag möge beschließen folgenden neuen Absatz 1b zu § 6b der Kreissatzung hinzuzufügen:

    Wenn ein stellv. Vorsitzender und ein politischer Geschäftsführer vom Kreisparteitag gewählt wurden ist die Anzahl der weiteren Vorstandsmitgliedern auf 3 zu begrenzen.

Begründung

Die Vorstandsstruktur sollte dem jeweiligen Vorstandsteam angepasst sein. Um zukünftige Satzungsänderungen für die Vorstandsstruktur zu vermeiden, wird die Satzung hier flexibler gestaltet. Somit kann auf dem Kreisparteitag entschieden werden, ob ein stellv. Vorsitzender oder der politische Geschäftsführer oder beide/ weder noch gewünscht sind.


SÄA006 – Streichung der Organisationsliste und von Verweisen auf das Piratenwiki

Antragsnummer SÄA006
Antragssteller Marius Hövel, Jannis Milios und Mike Kühnapfel
Eingereicht am 10. Mai 2021
Ergebnis Angenommen

Antragstext

Der Kreisparteitag möge folgende Änderungen beschließen:

  1. In § 6b Abs. 8 der Kreissatzung werden die Worte „im Wiki der Piratenpartei abrufbar ist und zum nächsten Parteitag zu einem gemeinsamen Vorstandsbericht zusammen gefasst“ durch die Worte „auf der Internetpräsenz des Kreisverbandes veröffentlicht“ ersetzt.
    Änderungen an § 6b Abs. 8 Kreissatzung

    Jedes Vorstandsmitglied schreibt laufend einen Tätigkeitsbericht, der im Wiki der Piratenpartei abrufbar ist und zum nächsten Parteitag zu einem gemeinsamen Vorstandsbericht zusammen gefasst auf der Internetpräsenz des Kreisverbandes veröffentlicht wird.

  2. § 6b Absatz 12 wird wie folgt geändert:
    1. In Buchstabe b werden die Worte „der Organisationsliste, der Rhein-Erft-Info-Mailingliste und“ ersatzlos gestrichen.
    2. In Buchstabe d werden die Worte „der Organisationsliste und“ gestrichen.
    3. In Buchstabe e werden zwischen den Worten „Sitzung“ und „fest“ die Worte „und auf seiner Internetpräsenz“ eingefügt.
    4. In Buchstabe f werden die Worte „der Organisationsliste“ durch die Worte „den üblichen Kommunkationskanälen des Kreisverbandes und seiner Ortsverbände, -gruppen und -teams“ ersetzt.
    Änderungen an § 6b Abs. 12 Kreissatzung

    Der Kreisvorstand

    a) unterhält eine Internetpräsenz, die der Bundes-, Landes- oder Kreisverband zur Verfügung stellt,
    b) veröffentlich seine Geschäftsordnung mindestens auf der Organisationsliste, der Rhein-Erft-Info-Mailingliste und seiner Internetpräsenz,
    c) dokumentiert jede Sitzung,
    d) veröffentlicht die Dokumentation seiner Sitzungen mindestens auf der Organisationsliste und seiner Internetpräsenz,
    e) hält seine Beschlüsse mindestens in der Dokumentation der Sitzung und auf seiner Internetpräsenz fest,
    f) lädt mindestens 6 Tage vorher auf seiner Internetpräsenz und der Organisationsliste den üblichen Kommunkationskanälen des Kreisverbandes und seiner Ortsverbände, -gruppen und -teams zu Sitzungen ein und
    g) hält die Sitzungen mindestens einmal im Monat ab.

  3. §1 (2) der Strukturordnung wird ersatzlos gestrichen.
    Änderungen an § 1 Abs. 2 Strukturordnung

    Die Organisationsliste ist eine Mailingliste der Piratenpartei Rhein-Erft. Sie dient nicht der Diskussion, sondern einzig dem Informationsaustausch und der Koordination der Organisationseinheiten. Die Organisationsliste ist unmoderiert, wird archiviert und ist öffentlich lesbar.
    (gestrichen)

  4. § 2 Absatz 2 der Strukturordnung wird wie folgt neu gefasst:

    Alle Organisationseinheiten und ihre Sprecher/ Koordinatoren sind auf der Internetpräsenz des Kreisverbands aufzuführen. Die Termine der Treffen sowie deren Ort sind ebenfalls auf der Internetpräsenz des Kreisverbands aufzuführen, sowie zusätzlich über die üblichen Kommunikationskanäle des Kreisverbandes zu veröffentlichen.

    Änderungen an § 2 Abs. 2 Strukturordnung

    Jede Organisationseinheit unterhält im Piraten-Wiki eine Internetpräsenz und veröffentlicht dort, in der Regel binnen 14 Tagen, insbesondere

    a) die Mitglieder dieser Organisationseinheit (mit Pseudonym oder Klarname),
    b) den Koordinator der Organisationseinheit,
    c) die Termine der Treffen sowie deren Ort,
    d) das Entscheidungsmodell sowie
    e) Protokolle der Treffen.

    Alle Organisationseinheiten, sowie ihre Sprecher/ Koordinatoren, ihre Geschäftsordnung und die Protokolle ihrer Sitzungen sind auf der Internetpräsenz des Kreisverbands aufzuführen. Die Termine der Treffen sowie deren Ort sind ebenfalls auf der Internetpräsenz des Kreisverbands aufzuführen, sowie zusätzlich über die üblichen Kommunikationskanäle des Kreisverbandes zu veröffentlichen.

  5. In § 2 Absatz 3 der Strukturordnung wird das Wort „Organisationsliste“ durch die Worte „Internetpräsenz des Kreisverbandes“ ersetzt.
    Änderungen an § 2 Abs. 3 Strukturordnung

    Treffen sind immer zu protokollieren. Die Protokolle sind - in der Regel binnen 14 Tagen - auf der Organisationsliste Internetpräsenz des Kreisverbandes zu veröffentlichen.

  6. In § 3 Absatz 1 der Strukturordnung werden die Worte „ist auf der Rhein-Erft-Info-Mailingliste und mit einer Frist von 7 Tagen auf der Organisationsliste mit Angabe des Themas der Gruppe zu veröffentlichen“ durch die Worte „ist dem Kreisvorstand, oder einer vom Kreisvorstand beauftragten Person oder Servicegruppe, mit einer Frist von 7 Tagen mitzuteilen. Der Kreisvorstand informiert die Mitglieder des Kreisverbandes über die üblichen Kommunikationskanäle, mindestens aber per Mail“ ersetzt.
    Änderungen an § 3 Abs. 1 Strukturordnung

    Die Absicht zur Gründung sowie der erste Sitzungstermin eines Arbeitskreises, einer Arbeitsgruppe bzw. einer Projektgruppe ist auf der Rhein-Erft-Info-Mailingliste und mit einer Frist von 7 Tagen auf der Organisationsliste mit Angabe des Themas der Gruppe zu veröffentlichen ist dem Kreisvorstand, oder einer vom Kreisvorstand beauftragten Person oder Servicegruppe, mit einer Frist von 7 Tagen mitzuteilen. Der Kreisvorstand informiert die Mitglieder des Kreisverbandes über die üblichen Kommunikationskanäle, mindestens aber per Mail.

Begründung

Das Wiki und die Organisationsliste werden vom Kreisvorstand und der Kreisbasis bereits seit längerem nicht mehr aktiv genutzt. Die neuen Formulierung lassen die Weiternutzung dieser aber zu.


SÄA007 – Allgemeine Anpassungen für Organsiationseinheiten

Antragsnummer SÄA007
Antragssteller Marius Hövel, Jannis Milios und Mike Kühnapfel
Eingereicht am 10. Mai 2021
Ergebnis Angenommen

Antragstext

Der Kreisparteitag möge folgende Änderungen der Strukturordnung beschließen. Der Antrag ist modular abzustimmen.

  1. In § 2 Absatz 4 der Strukturordnung werden die Worte „Jede Organisationseinheit gibt“ durch die Worte „Jeder Koordinator oder Sprecher einer Organisationseinheit gibt mindestens“ ersetzt.
    Änderungen an § 2 Abs. 4 Strukturordnung

    Jede Organisationseinheit gibt Jeder Koordinator oder Sprecher einer Organisationseinheit gibt mindestens vierteljährlich einen Tätigkeitsbericht gegenüber dem Kreisvorstand ab. Anhand dieser Berichte stellt der Kreisvorstand die Aktivität fest.

  2. In § 3 Abs. 3 der Strukturordnung wird der Abschnitt „, wenn sie die satzungs- oder ordnungswidrigen Bestrebungen einer durch Schiedsgerichturteil oder Entscheidung des Kreisparteitages aufgelösten Organisationseinheit an deren Stelle weiterverfolgt (Ersatzorganisationseinheit)“ ersatzlos gestrichen.
    Änderungen an § 3 Abs. 3 Strukturordnung

    Der Kreisvorstand kann der Gründung einer Organisationseinheit innerhalb von 21 Werktagen widersprechen, wenn sie die satzungs- oder ordnungswidrigen Bestrebungen einer durch Schiedsgerichturteil oder Entscheidung des Kreisparteitages aufgelösten Organisationseinheit an deren Stelle weiterverfolgt (Ersatzorganisationseinheit). Dieser Widerspruch muß vom Vorstand schriftlich begründet werden und es kann beim Schiedsgericht Klage gegen den Widerspruch erhoben werden. Die Klage gegen den Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

  3. §4 Abs. 4 der Strukturordnung wird wie folgt neu gefasst:

    Die Organisationseinheiten entwerfen für sich selbst eine Geschäftsordnung, die vom Kreisvorstand spätestens auf der nächsten Vorstandssitzung bestätigt werden muss.

    Änderungen an § 4 Abs. 4 Strukturordnung

    Die Organisationseinheit sollte sich selber Regelungen zu Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, Auftrennung, Selbstauflösung und Zusammenschluss mit einer anderen Organisationseinheit geben.

    Die Organisationseinheiten entwerfen für sich selbst eine Geschäftsordnung, die vom Kreisvorstand spätestens auf der nächsten Vorstandssitzung bestätigt werden muss.

  4. Zu § 4 der Strukturordnung wird ein neuer Absatz 5 hinzugefügt und wie folgt gefasst:

    Die Organisationseinheit hält mindestens ein Mal pro Quartal ein öffentliches Treffen unter Teilnahme mindestens dreier Mitglieder ab.

  5. An § 5 Abs. 1 der Strukturordnung wird folgender Santz angehangen:

    Der Eintritt in eine Organisationseinheit ist durch einfache Willenserklärung möglich.

    Änderungen an § 5 Abs. 1 Strukturordnung

    Mitglied einer Organisationseinheit im Sinne dieser Ordnung kann jeder Pirat sowie jeder Interessierte werden, Mehrfachmitgliedschaften sind erlaubt. Der Eintritt in eine Organisationseinheit ist durch einfache Willenserklärung möglich.

  6. Der Kreisparteitag möge folgende Änderungen an § 5 der Strukturordnung beschließen:
    1. Abs. 3 S. 1f. werden ersatzlos gestrichen.
      Änderungen an § 5 Abs. 3 Strukturordnung

      Sollte sich die Organisationseinheit keine eigenen Regelungen diesbezüglich gegeben haben, können ihre Mitglieder über den begründeten Ausschluss eines Mitglieds entscheiden, wenn sich mindestens doppelt so viele ihrer Mitglieder dafür wie dagegen aussprechen. Diese Entscheidung ist zu protokollieren und auf der Internetpräsenz und auf der Organisationsliste zu veröffentlichen. Mitglieder, die drei Mal in Folge den Treffen der Organisationseinheit unentschuldigt fernbleiben, bekunden damit ihren Willen zum Austritt aus der Organisationseinheit.

    2. Es wird folgender neuer Absatz 4 gefasst:

      Eine Organisationseinheit kann mit einer Zweidrittelmehrheit den Ausschluss eines Mitglieds beim Kreisvorstand beantragen. Ein Wiedereintritt ist nur nach Zustimmung der Kreisvorstandes möglich.


SÄA008 – Reduzierung der Ortsgruppensprecher

Antragsnummer SÄA008
Antragssteller Marius Hövel, Jannis Milios und Mike Kühnapfel
Eingereicht am 10. Mai 2021
Ergebnis Angenommen

Antragstext

Der Kreisparteitag möge folgende Änderungen der Strukturordnung beschließen:

  1. § 6 Absatz 1 Bchst. c wird wie folgt neu gefasst:

    sie sich nicht auf mindestens einen Koordinator oder Sprecher verständigen kann,

    Änderungen an § 6 Abs. 1 Strukturordnung

    Eine Organisationseinheit löst sich auf, wenn

    a) sie dies mit einer 2/3-Mehrheit der bei einem Treffen anwesenden Mitglieder beschließt und sich die Organisationseinheit diesbezüglich keine anderslautenden eigenen Regelungen gegeben hat,
    b) der Kreisvorstand feststellt, dass weniger als drei ihrer Mitglieder Mitglieder des Kreisverbandes sind,
    c) sie ein Arbeitskreis, eine Arbeitsgruppe, eine Projektgruppe oder eine Servicegruppe ist und sich nicht auf mindestens einen Koordinator verständigen kann oder eine Ortsgruppe ist und sich nicht auf mindestens zwei Sprecher verständigen kann,
    sie sich nicht auf mindestens einen Koordinator oder Sprecher verständigen kann,
    d) der Kreisvorstand die Inaktivität selbiger feststellt,
    e) der Kreisparteitag dies mit 2/3-Mehrheit beschließt,
    f) sie schwerwiegend gegen des Transparenzgebot (§ 2) verstößt,
    g) das Schiedsgericht auf Antrag des Kreisvorstandes eine Aktivität dieser Organisationseinheit feststellt, die gegen die Kreissatzung, die Satzung einer übergeordneten Gliederung oder die innerparteiliche Ordnung verstößt.

  2. In § 11 (5) S. 1 der Strukturordnung wird dir Zahl „2“ durch das Wort „einen“ ersetzt.

    Die Ortsgruppe wählt mindestens 2 einen Sprecher. Durch Beschluss der Ortsmitgliederversammlung kann diese die Wahl der Sprecher übernehmen. Die Sprecher organisieren die Kommunikation zwischen dem Kreisvorstand und der Ortsgruppe. Sie sind in Abstimmung mit dem Kreisvorstand für die Pressearbeit innerhalb des Gebietes der Ortsgruppe zuständig. Weiterhin organisieren sie die Sitzungen der Ortsgruppe und laden zu diesen ein. Sie sind gegenüber der Ortsmitgliederversammlung, dem Kreisparteitag und dem Kreisvorstand rechenschaftpflichtig.


SÄA009 – Änderungen für Servicegruppen

Antragsnummer SÄA009
Antragssteller Marius Hövel, Jannis Milios, Alessa Flohe und Mike Kühnapfel
Eingereicht am 10. Mai 2021
Ergebnis Angenommen

Antrasgtext

Der Kreisparteitag mögebeschließen § 10 der Strukturordnung wie folgt zu ändern:

  1. In Absatz 1 werden die Worte „und/oder anderer Organe oder Organisationseinheiten, indem sie nach Beauftragung Aufgaben für diese übernimmt“ durch die Worte „sowie der Einbindung von Parteimitgliedern in die Arbeit des Vorstands, indem sie nach Beauftragung Aufgaben für diesen übernimmt“ ersetzt.
  2. Absatz 1 Satz 2 wird ersatzlos gestrichen.
  3. Absatz 4 wird hinzugefügt und wie folgt gefasst:

    Arbeitsgruppen, Arbeitskreise und Projektgruppen, die eine Beauftragung durch den Vorstand erhalten, werden zu Servicegruppen. Endet die Beauftragung, so wird sie automatisch wieder zur ursprünglichen Organisationseinheit.

  4. Absatz 5 wird hinzugefügt und wie folgt gefasst:

    Abweichend zu § 5 (1) ist die Aufnahme eines Mitglieds in eine Servicegruppe dem Kreisvorstand spätestens auf der nächsten Vorstandssitzung mitzuteilen. Der Kreisvorstand kann der Aufnahme eines Mitglieds in eine Servicegruppe widersprechen.

  5. (1) Eine Servicegruppe dient der Entlastung des Kreisvorstandes und/oder anderer Organe oder Organisationseinheiten, indem sie nach Beauftragung Aufgaben für diese übernimmt sowie der Einbindung von Parteimitgliedern in die Arbeit des Vorstands, indem sie nach Beauftragung Aufgaben für diesen übernimmt. Diese können zum Beispiel das Lektorat von Pressemitteilungen, Recherchearbeiten und sonstige wiederkehrende Aufgaben sein.

    (2) Die SG bestimmt in ihrer Geschäftsordnung die zu übernehmenden Aufgaben.

    (3) Eine SG kann abweichend von § 3 Abs. 2 nur nach § 3 Abs. 5 durch den Kreisvorstand oder den Kreisparteitag gegründet werden.

    (4) Arbeitsgruppen, Arbeitskreise und Projektgruppen, die eine Beauftragung durch den Vorstand erhalten, werden zu Servicegruppen. Endet die Beauftragung, so wird sie automatisch wieder zur ursprünglichen Organisationseinheit.

    (5) Abweichend zu § 5 (1) ist die Aufnahme eines Mitglieds in eine Servicegruppe dem Kreisvorstand spätestens auf der nächsten Vorstandssitzung mitzuteilen. Der Kreisvorstand kann der Aufnahme eines Mitglieds in eine Servicegruppe widersprechen.

Grundsatzprogrammanträge

keine

Wahlprogrammanträge

keine

Finanzanträge

keine

Sonstige Anträge

keine