NRW:Kreis Düren/Piratenbüro/Vorschlag Geschäftsordnung

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Entwurf einer überarbeiteten Geschäftsordnung zur Abstimmung bei der Kreismitgliederversammlung 2020.2

(1) Diese Geschäftsordnung (im Folgenden GO genannt) gilt im Rahmen der Bestimmungen der Satzung der Piratenpartei Deutschland (im Folgenden Piratenpartei genannt) und der Satzung der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen (im Folgenden Landessatzung genannt).

(2) Diese GO klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des Piratenbüros im virtuellen Kreisverband Zukunft Kreis Düren der Piratenpartei (im Folgenden vKV genannt).

(3) Diese GO gilt mit Zweidrittelmehrheit der akkreditierten Mitglieder der Kreismitgliederversammlung (im Folgenden KMV genannt) als angenommen. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß sein muss, wie die der Nein-Stimmen.

(4) Diese GO kann nur durch die KMV mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden.

(5) Diese GO ist nach Annahme öffentlich zu machen.


(6) Diese GO ist entsprechend der Landessatzung für die gewählten Büropiraten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bindend.

§ 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros

(1) Das Piratenbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der Mitgliederverwaltung, den finanziellen Angelegenheiten, der Organisation von Veranstaltungen und Wahlkampf

(2) Das Piratenbüro dient der Unterstützung der Piraten im Kreis Düren.

(3) Das Piratenbüro hat das Recht und die Pflicht, im Auftrag der Piraten und Organisationseinheiten der Piratenpartei im Kreis Düren gemäß der geltenden Finanzordnung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen beim Landesvorstand ein Budget für die Bewältigung der Aufgaben (Sachkosten) zu beantragen.

§ 2 Büropiraten

(1) Jeder Büropirat erfüllt die übernommenen Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.

(2) Jeder Büropirat muss eine uneingeschränkt geschäftsfähige Person und stimmberechtigter Pirat sein. Bei Verlust der Stimmberechtigung ruht das Amt bis zur Wiedererlangung selbiger oder Neuwahl des Piratenbüros.

(3) Das Amt jedes Büropiraten wird durch Wahl bei einer KMV vergeben und durch den Landesvorstand bestätigt.

(4) Ein Büropirat trifft keine Personalentscheidungen.

(5) Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand unterstellt.

(6) Der Landesvorstand ist

  (a) gegenüber jedem Büropiraten weisungsberechtigt, sofern es die in der Landessatzung festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt.

  (b) berechtigt, jeden Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern diese in den Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.

(7) Jeder Büropirat ist rechenschaftspflichtig gegenüber

  (a) der KMV,

  (b) dem Landesvorstand.

(8) Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch

  (a) einen bei einer KMV vorgetragenen und protokollierten Abschlussbericht oder

  (b) einen schriftlichen Abschlussbericht am Ende der Amtszeit.

§ 3 Aufgaben der Büropiraten

(1) Jeder Büropirat hat das Recht, die Mitgliederdaten der Kreise, von denen er/sie gewählt wurde, einzusehen.

(2) Jeder Büropirat hat das Recht, die Mitglieder der Kreise, von denen er/sie gewählt wurde,

  (a) zu Mitgliederversammlungen einzuladen,

  (b) über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren,

  (c) zu Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen.

(3) Jeder Büropirat hat das Recht, die Mitglieder der Kreise, von denen er/sie gewählt wurde, in Textform zu kontaktieren.

(4) Ein Büropirat hat das Recht aber nicht die Pflicht, die Mitglieder auf ausstehende Mitgliedsbeiträge schriftlich oder persönlich hinzuweisen.

(5) Ein Büropirat nimmt Belege (Rechnungen und Quittungen) über beschlossene Ausgaben entgegen und übermittelt diese dem Landesschatzmeister.

(6) Ein Büropirat stellt im Auftrag des Piratenbüros Finanzanträge an den Landesvorstand. Sollten diese nicht im Umlauf beschlossen werden, hat er/sie während der entsprechenden Landesvorstandssitzung anwesend zu sein oder für Vertretung zu sorgen.

(7) Die in seiner*ihrer Amtszeit für die Piratenpartei im Kreis Düren gestellten Finanzanträge müssen öffentlich einsehbar sein und sind Teil seines Rechenschaftsberichtes.

(8) Jeder Büropirat hat die Aufgabe,

  (a) bei Mitglieder- und Aufstellungsversammlungen der Kreise, für die er/sie gewählt wurde, die Akkreditierung durchzuführen,

  (b) vor dem Ende der Amtszeit zur KMV für die Neu- oder Wiederwahl des Piratenbüros einzuladen.

  (c) auf Antrag von mindestens 10% aller Piraten im Kreis Düren eine außerordentliche KMV einzuberufen.   Der Antrag hat in Schriftform und mit persönlicher Unterschrift aller Antragstellenden zu erfolgen. Die Einladungsfrist für eine außerordentliche KMV beträgt sieben Tage.

  (d) die Verwaltung der Piraten im Kreis Düren in ihm vom Landesvorstand beauftragtem Rahmen zu erfüllen.

(9) Der Verwaltungspirat ist Ansprechpartner für alle Piraten und Gruppierungen innerhalb der Piratenpartei im Kreis Düren in allen Verwaltungs- und Finanzangelegenheiten. Er/Sie kommuniziert mit dem Landesvorstand und den von diesem mit der Verwaltung beauftragten Personen und Organen.

§ 4 Wahl von Büropiraten

(1) Jeder Büropirat wird auf der KMV vorgeschlagen und auf dieser von den akkreditierten Piraten gewählt.

(2) Es gilt die von der KMV beschlossene Wahlordnung.

(3) Ein Büropirat kann bei einer KMV erneut gewählt werden.

(4) die KMV wählt aus ihren Reihen mindestens einen, maximal vier Büropiraten zur Erfüllung der lokalen Aufgaben.

§ 5 Ende der Amtszeit

(1) Das Amt endet

  (a) nach vierundzwanzig Monaten auf einer KMV

  (b) durch Amtsverzicht,

  (c) wenn ein Büropirat eine der in § 2 festgelegten Bedingungen nicht erfüllt,

  (d) durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes,

  (e) vorzeitig durch Abwahl mit einfacher Mehrheit oder eine Neuwahl bei einer KMV.

(2) Die Büropiraten verbleiben auch über Ihre Amtszeit hinaus bis zur Wahl einer Nachfolge und deren Bestätigung durch den Landesvorstand für maximal 12 Monate kommissarisch im Amt.

(3) Endet die Amtszeit eines Büropiraten vorzeitig, so kann eine KMV entscheiden, alle Büropiraten neu zu wählen.

§6 Datenschutz Jeder Büropirat muss zu Beginn der Amtszeit die Datenschutzerklärung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland, sofern noch nicht vorhanden, unterzeichnen, an den vorgeschriebenen Belehrungen teilnehmen und sich entsprechend dieser und der geltenden Gesetze datenschutzkonform verhalten.

§ 7 – Die Kreismitgliederversammlung (KMV)

(1)Die KMV tagt

  (a) mindestens einmal im Kalenderjahr,

  (b) grundsätzlich öffentlich.

(2) Die Einladung erfolgt auf Vorschlag der Büropiraten oder auf Antrag von mindestens 10% aller Piraten im Kreis Düren. Die Einladung erfolgt in Textform und hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, die vorläufige Tagesordnung und Quellen , wo weitere Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.

(3) Die Einladungsfrist beträgt 14 Tage für ordentliche und 7 Tage für außerordentliche KMV. Bei Letzteren muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche in der Einladung genannt wurden.

(4) Über jede KMV, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und der Wahlleitung unterschrieben wird. Sollte ein Wahlprotokoll angefertigt werden, wird es von der Wahlleitung und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben.

§ 8 – Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen

(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und die der Bundessatzung.

(2) Die Einladungsfrist für Aufstellungsversammlungen soll 14 Tage nicht unterschreiten. In dringlichen Fällen, insbesondere nach der Bekanntgabe vorgezogener Neuwahlen, kann die Frist bis auf sieben Tage verkürzt werden. In diesem Fall ist die Dringlichkeit in der Einladung zu begründen.