LiquidFeedback/Themendiskussion/658

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Initiative /i1413 greift zu kurz

Wenn die Initiative sich ausdrücklich (und abschließend) auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beruft, greift sie zu kurz, um eine wirklich praktische Erweiterung demokratischer Möglichkeiten beim Wählen zu erreichen. --etz 13:56, 18. Jan. 2011 (CET)

Initiative /i1415 zu Positionspapier »Mehr Demokratie beim Wählen« ausbauen

Das Grundanliegen der Initiative ist mit dem Beschluss über »Mehr Demokratie beim Wählen« vom BPT in Chemnitz bereits beschlossen. Es kann daher nur darum gehen, diese Grundlage detaillierter auszuarbeiten. Dafür scheinen mir die Ideen von »Mehr Demokratie e.V.« eine gute Grundlage (vgl. auch Begründung zum beschlossenen BPT-Antrag).

Ich könnte mir vorstellen, anhand dieser Elemente ein Positionspapier auszuformulieren und in diesem Thema zur Diskussion zu stellen:

  • Kumulieren und Panaschieren in der Form 5 Stimmen für Parteien oder Kandidaten abgeben zu können, davon max. 3 je Kandidat(geändert, etz 19:09, 26. Jan. 2011 (CET))
  • Mehr-Mandate-Wahlkreise ausreichender Größe ohne Zentralliste
  • Errechnung der Mandate für die Parteien analog zum BW-Landtagswahlrecht (also zuerst Mandatserrechnung im gesamten Wahlgebiet, dann ggf. Aufschlüsselung z.B. nach Bundesländern und schließlich Verteilung auf die Wahlkreise)
  • Zahl der Nominal-Mandate in den Wahlkreisen soll Überhang-Mandate ausschließen
  • Möglichkeit für Ersatzstimmen, wenn die priorisierten Parteien an der Stimmhürde scheitern (iteratives Verfahren zum Ersetzen der auf die jeweils kleinste Partei abgegebenen Stimmen durch die auf dem Stimmzettel angegebenen Ersatzstimmen (vergleichbar dem Mehrheitswahlrecht in Australien)

Wenn das auf Interesse stößt erbitte ich Einladung als Mitinitiator. --etz 13:52, 18. Jan. 2011 (CET)

Neue Alternativ-Initiativen /i1445 und /i1446

Erläuterungen zum vorgeschlagenen Verfahren (Ablauf)

Die einzelnen Schritte des Wahlverfahrens:

I. Wahlkreis-Einteilung:

Das gesamte Wahlgebiet wird in Wahlkreise eingeteilt, in denen jeweils mehrere Mandate unmittelbar vergeben werden. Die Zahl der so zu vergebenden Mandate darf nicht dazu führen, dass die Gefahr von Überhangmandaten besteht. Es ist also dafür zu sorgen, dass die Summe der direkt vergebenen Mandate in den Wahlkreisen in ausreichender Weise kleiner ist als die Gesamtzahl der zu besetzenden Mandate im Bundestag bzw. Landtag.

Die Wahlkreise sollen so groß sein, dass genügend viele Mandate vergeben werden können, um eine ausreichende Auswahl an Kandidaten zur Verfügung zu haben. So kann es etwa bei Bundestagswahlen sinnvoll sein, Wahlkreise zu definieren, die mit einem kleineren Bundesland identisch sind. Große Bundesländer sind in mehrere Wahlkreise aufzuteilen.

II. Kandidaturen und Stimm-Abgabe:

Die kandidierenden Parteien stellen für die Wahlkreise jeweils Bewerberlisten mit einer klaren Reihenfolge auf.

Die Wähler können insgesamt fünf Stimmen verteilen. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Alle fünf Stimmen können für die Gesamtliste einer Partei vergeben werden. 2. Stimmen können auf die Listen verschiedener Parteien verteilt werden. 3. Stimmen können auf Listen und einzelne Kandidaten – durchaus auch verschiedener Parteien – verteilt werden.

III. Auszählung und Mandatsverteilung:

1. Schritt: Grundauszählung

[2. Schritt: Einsetzen der Ersatzstimmen für die Stimmen der Grundauszählung, die wegen der Stimmhürde nicht berücksichtigt werden

  • Es wird jeweils die kleinste der Parteien, die die Stimmhürde nicht erreicht haben, ausgeschlossen und für sie der Reihenfolge auf dem Stimmzettel folgend Ersatzstimmen gewertet.
  • Dieses wird solange schrittweise fortgesetzt, bis keine Partei mehr an der Stimmhürde gescheitert ist, bzw. bis keine Ersatzstimmen auf dem Stimmzettel mehr zur Verfügung stehen, um die Stimme für eine zu kleine Partei zu ersetzen.] {entfällt bei der Variante ohne Ersatzstimmen}

3. Schritt: Feststellen der für die Parteien wirksamen Stimmen als Basis für die Mandatsverteilung

4. Schritt: Feststellen der in den Wahlkreisen direkt vergebenen Mandate – dabei insbesondere der Mandate, die von Parteien errungen wurden, die die Stimmhürde nicht erreicht haben, aber im Wahlkreis genügend Stimmen für ein Mandat erringen konnten (vgl. Sitzverteilung in den Hamburger Wahlkreisen)

5. Schritt: Feststellen der Zahl der Mandate, die nach den Regeln der Verhältniswahl auf die Parteien verteilt werden können, die die Stimmhürde überschritten haben.

6. Schritt: Verteilung der Mandate auf die Parteien anhand der für die Mandatsverteilung wirksamen Stimmenzahlen aus dem 3. Schritt – z.B. nach dem Sainte-Laguë-Verfahren

[7. Schritt: ggf. Verteilung der auf jeweils eine Partei entfallenen Mandate auf die Regionen – also Bundesländer oder z.B. Regierungsbezirke] {entfällt, wenn keine zusätzliche regionale Verteilung vorgesehen ist}

8. Schritt: Verteilung der auf jeweils eine Partei entfallenen Mandate auf die Wahlkreise

9. Schritt: nach Bremer Muster Verteilung der im Wahlkreis erworbenen Mandate einer Partei auf die Kandidaten anhand der für die Liste insgesamt abgegebenen Stimmen (vgl. Sitzverteilung in Bremen)

10. Schritt: nach Bremer Muster Verteilung der restlichen im Wahlkreis erworbenen Mandate einer Partei auf die übrigen Kandidaten anhand der von ihnen als Personenstimmen erzielten Stimmergebnisse (vgl. Sitzverteilung in Bremen)

Erläuterungen zum mit /i1445 vorgeschlagenen Modell der Wahl mit Ersatzstimmen

Das mit der Initiative /i1445 vorgeschlagene Modell zur Berücksichtigung von Ersatzstimmen ist angelehnt an das z.B. im Mehrheitswahlrecht Australiens angewandte Verfahren, das ein sofortiges Bestimmen eines Kandidaten mit absoluter Mehrheit erlaubt und damit den z.B. in Frankreich erforderlichen zweiten Wahlgang vermeidet Instant-Runoff-Voting (Wikipedia-Link).

Der Vorteil des Verfahren gegenüber anderen Verfahren ist die unkomplizierte, iterative Auswahl der weiterhin berücksichtigten Parteien beim schrittweisen Ausschluss jener Parteien, die nicht genügend Stimmen erhalten haben, um die Stimmhürde zu erreichen. Die Art, wie das Verfahren hier angewandt wird, verhindert den negativen Effekt, den das Verfahren im Rahmen eines Mehrheitswahlverfahrens haben kann, da es allein für die Auswahl der weiterhin »im Rennen bleibenden« Parteistimmen eingesetzt wird, während für die Zusammensetzung des Parlaments (nach der Bestimmung der Parteien, die die Stimmhürde überschritten haben) weiterhin das Verhältniswahlrecht zum Tragen kommt.

Wie könnte ein Stimmzettel aussehen?

Im Prinzip ähnlich wie ein Stimmzettel für die Hamburger Wahlen (PDF-Muster für Wahlkreis 1), jedoch nur mit dem grünen Teil, da nur über die Wahlkreislisten zu wählen ist. In diesem Teil allerdings mit der zusätzlichen Möglichkeit Ersatzstimmen abzugeben. Das könnte etwa so aussehen, wie mit Einführungstext und der Präsentation einer Wahlkreisliste in diesem Muster (Datei:Musterstimmzettel.pdf).