Landesverband Niedersachsen/LPT2009.1/Satzungsänderungen/Änderungsantrag zu § 8 Transparenz/Tobias S.

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Änderungsantrag der Piraten Göttingen

Bisherige Fassung Änderungsantrag Tobias S. (für Piraten Göttingen)

§8 Transparenz

1. Interna können per mehrheitlichen Beschluß als Verschlußsache deklariert werden. 1. Verschlußsachen können Protokolle oder Teile von Protokollen sein welche besonderen Schutz bedürfen. 2. Über Verschlußsachen ist Verschwiegenheit zu wahren. 3. Verschlußsachen können per einfacher Mehrheit der betreffenden Stelle oder höheren Instanzen von diesem Status befreit werden. 4. Verschlußsachen müssen innerhalb von 3 Monaten erneut als Verschlußsache bestätigt werden. 5. Daten die auf Grundlage des Datenschutzes oder gesetzlicher Regelungen nicht veröffentlicht werden können, bedürfen keines Status als Verschlußsache oder einer regelmäßigen Überprüfung.
2. Grundsätzlich hat jeder Pirat das Recht auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Piraten Niedersachsen. Dieses Recht kann durch Abs. 1 eingeschränkt werden.
3. Jede vertragliche Bindung und jeder Vertrag der Piraten Niedersachsen mit Unternehmen und Kaufleuten ist den Mitgliedern offen zu legen. Dieses Recht kann durch Abs. 1 eingeschränkt werden.
4. Alle Sitzungen der Gremien und Organe werden angekündigt. Protokolle und Ergebnisse werden, so weit zulässig, zeitnah veröffentlicht.
5. Alle Sitzungen der Gremien und Organe können durch Beschluß Gäste zulassen.
 1. Ein Beschluß zur Zulassung von Gästen kann durch einfache Mehrheit getroffen werden.
 2. Gäste haben kein Stimmrecht.
 3. Gästen kann ein Antrags- bzw. Rederecht erteilt werden.
6. Alle Sitzungen der Gremien und Organe sollten für alle Piraten offen sein.
 1. Ein Ausschluß von Piraten muss mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
 2. Ein Ausschluss von Piraten muss schriftlich begründet werden.
7. Inhaber eines, in der Partei ausgeführten ehrenamtlichen Amtes, sollten ihre Einkünfte und deren Herkunft offen legen. Inhaber eines bezahlten Amtes innerhalb der Partei, müssen ihre Nebentätigkeiten und daraus resultierenden Einkünfte offen legen.

Der §8 Transparenz in seiner bisherigen Form wird gestrichen. An seine Stelle tritt:

§8 Transparenz und Datenschutz

1. Jeder Pirat hat das Recht auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Landesverbandes. Ausgenommen sind Unterlagen, die persönliche Daten der Mitglieder betreffen oder anderweitig dem Datenschutz unterliegen.
2. Jede vertragliche Bindung und jeder Vertrag des Landesverbandes mit Unternehmen und Kaufleuten ist den Mitgliedern offenzulegen.
3. Alle Sitzungen der Gremien und Organe werden angekündigt. Protokolle werden zeitnah veröffentlicht.
4. Alle Sitzungen der Gremien und Organe können durch Beschluss Gäste zulassen.
 1) Ein Beschluss zur Zulassung von Gästen kann durch einfache Mehrheit getroffen werden.
 2) Gäste haben kein Stimmrecht
 3) Gästen kann ein Antrags- bzw. Rederecht erteilt werden.
5. Alle Sitzungen der Gremien und Organe sollten für alle Piraten offen sein.
 1) Ein Ausschluss von Piraten muss mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
 2) Ein Ausschluss von Piraten muss schriftlich begründet werden.
6. Inhaber eines in der Partei ausgeführten Ehrenamtes sollten ihre berufliche Tätigkeit offenlegen. Inhaber eines bezahlten Amtes im Namen der Partei, müssen ihre Nebentätigkeiten und Ämter offenlegen und die daraus resultierenden Einkünfte dem Vorstand mitteilen.

Begründung: Wenn Transparenz in der Satzung verankert ist, muss auch der Datenschutz festgeschrieben sein, insbesondere bei persönlichen Daten oder Informationen die im Vertrauen an ein Vorstandsmitglied herangetragen wurden. Es darf nicht die Möglichkeit suggeriert werden, dass vertrauliche und geschützte Informationen satzungsgemäß, mit Verweis auf die Transparenz in der Piratenpartei, weitergegeben oder veröffentlicht werden können. Der neue §8 trüge dem Rechnung und konkretisiert einige Formulierungen.

Ehrenamtliches Engagement ist erwünscht. Hier sollte es daher möglichst wenige Hemmschwellen seitens der Satzung geben. Für bezahlte, hauptamtliche Positionen in der Piratenpartei muss der Transparenzgedanke eine zentrale Rolle einnehmen. Da in solchen Fällen vermutlich Arbeitsverträge mit der Partei geschlossen würden, sollte auch dort die Transparenz der Nebentätigkeiten verankert werden.


Pro

  • klar und verständlich
  • Keine nicht offenen Verträge
  • Aufheben der Verschlusssachen auf der Delegierten Konferenz


Contra

  • führt zwei neue Begrifflichkeiten ein, schränkt die Verschlusssache ein
  • Zeitnah ist Gummi (bedingt dagegen) zB konkret 14 Tage
  • Zeitnah in der Geschäftsordnung veröffentlichen, Geschäftsordnungsantrag
  • Branchen übliche vertrauliche Verträge

Ende der Debatte neue Fassung erarbeiten

  • Streichen des Wortes ehemaligen
  • Verschlusssache nicht so hart formulieren
  • Vorschlag ausarbeiten ->

Update: In Abs. 6 schließt ein bezahltes Amt im Namen der Partei auch solche Ämter mit ein, die nicht direkt von der Partei bezahl werden, wie bspw. Abgeordnete. Neben den Nebentätigkeiten sollten auch Ämter offengelegt werden, die die Person inne hat.

Kommentar: Die Punkte Pro und Contra sind missverständlich. Die Möglichkeit zur Definition von "zeitnah" in der Geschäftsordnung ist ein Punkt der für diese Formulierung in der Satzung spricht. "Branchenübliche" Verträge mit Verschlussklauseln sollt diese Satzung bewusst einen Riegel vorschieben, da hierdurch faktisch geheime Verträge möglich würden, welche dem Transparenzgedanken konträr entgegen stünden. Im Zweifelsfall müssen eigene, offene Verträge ausgehandelt werden.

Anmerkung: Zu 2.: Warum wird die Pflicht zur Offenlegung von Verträgen auf Verträge "mit Unternehmen und Kaufleuten" eingeschränkt? Unserer Meinung nach wäre es sinnvoller, die Offenlegungspflicht nicht einzuschränken. --Sebastian Mathes 22:56, 10. Nov. 2009 (CET)

mein Vorschlag wäre: [..] mit natürlichen und juristischen Personen ist den Mitgliedern offenzulegen. --FabianClz 00:16, 12. Nov. 2009 (CET)