Landesverband Niedersachsen/LPT2009.1/Satzungsänderungen/Änderungsantrag zu § 21 Wahlordnung/Jens-W. Schicke

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Änderungsantrag von Jens-W. Schicke (nach Diskussion in BS)

Bisherige Fassung Änderungsantrag Jens-W. Schicke

6.: Kandidaten für ein Amt im Vorstand oder anderer Position für die Partei, werden mit einfacher Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen gewählt. Erreicht kein Kandidat die erforderliche einfache Mehrheit wird eine Stichwahl zwischen den Kandidaten mit den beiden höchsten erreichten Prozentsätzen durchgeführt. Führt diese zu keinem Ergebnis erfolgt eine Beratung mit anschließender Entscheidung der weiteren Vorgehensweise seitens des wählenden Gremiums.

6.: Kandidaten für ein Amt im Vorstand oder anderer Position für die Partei, werden mit absoluter Mehrheit der akkreditierten Stimmberechtigten gewählt. Erreicht kein Kandidat die erforderliche Mehrheit wird eine Wahl zwischen den Kandidaten mit den beiden höchsten erreichten Prozentsätzen durchgeführt. In jedem Fall muss der Kandidat die absolute Mehrheit der akkreditierten Stimmberechtigten auf sich vereinen. Führt der zweite Wahlgang zu keinem Ergebnis erfolgt eine Beratung mit anschließender Entscheidung der weiteren Vorgehensweise seitens des wählenden Gremiums.

Begründung: Ein Vorstandsamt sollte nicht besetzt werden, wenn sich nicht mindestens 50% der Anwesenden mit dem Kandidaten identifizieren können.