Landesverband Niedersachsen/LPT2009.1/Satzungsänderungen/Änderungsantrag zu § 13 Die Delegiertenkonferenz/Fabian Kirsch

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Änderungsantrag von Fabian Kirsch (nach Diskussion in Clausthal)

Bisherige Fassung Änderungsantrag Fabian Kirsch

§ 13 Die Delegiertenkonferenz

  1. Die Delegiertenkonferenz ist das oberste Organ des Landesverbandes zwischen den Landesparteitagen. Es wird die politische Entwicklung erörtert und Beschlüsse über die politische Richtung gefaßt. Ferner berät sie den Landesvorstand und gewährleistet die gegenseitige Information der Kreisverbände und des Landesvorstandes.
  2. Die Delegiertenkonferenz wird ins Leben gerufen wenn mindestens 5 Kreisverbände gegründet wurden. Die näheren Regelungen bezüglich Mindestdelegiertenzahl sowie Einberufung werden zu einem späteren Zeitpunkt in die Satzung aufgenommen und vom Landesparteitag beschlossen.

§ 13 (entfällt)

Begründung: Die Delegiertenkonferenz hat im Wesentlichen vier Aufgaben. Diese werden im Folgenden einzeln diskutiert:

  1. Informationsaustausch auf gleicher Ebene
  2. Ein Austausch auf gleicher Ebene ist natürlich sehr erwünscht. Aber dies kann auf vielfältige Weise und selbstorganisiert erfolgen. Das Vorgeben einer festen Struktur zu diesem Zweck ist nicht notwendig. Jeder Pirat kann selbst entscheiden, ob er
    • andere Piraten besucht
    • Brieffreundschaften unterhält
    • Am Telefon diskutiert
    • Stammtische besucht
    • ...

    Dies muss nicht durch die Satzung vorgegeben und organisiert werden.

  3. Meinungsbildung und Richtungsbeschluss
  4. Ein verbindlicher Richtungsbeschluss durch ein solches Vertretergremium widerspräche dem Gedanken der direkten Basisdemokratie. Unverbindliche Richtungsvorgaben und Konvergenzbemühungen liegen im Naturell des Informationsaustausches auf gleicher Ebene, und müssen nicht in der Satzung reguliert werden. Jede Teilmenge von Piraten kann jederzeit unter sich eine gemeinsame Richtung freiwillig feststellen und diese anderen Argumentativ nahelegen. Bindend für die übrigen Piraten darf dies nicht sein.

    Ausnahme: Basisdemokratische festgestellte direkte Richtungsfestlegung (z.B.: auf Landesparteitag)

  5. Beobachtung des Vorstands
  6. Das Verfolgen der Entwicklungen im Landesverband und der Arbeit des Vorstands sollte jedem Piraten am Herzen liegen. Die Organisation kann allerdings vielfältig und auf unterschiedliche Weise geschehen:
    • Ein Ortsverband kann Gäste zu den Sitzungen des Vorstands entsenden
    • Man kann die Protokolle lesen
    • Man kann die Berichterstattung in den Medien verfolgen
    • ...

    Dies liegt in der Verantwortung des Einzelnen und muss nicht durch die Satzung in fester Weise vorgeschrieben werden.

  7. Eingriff in die Arbeit des Vorstands
  8. Die einzige verbleibende eventuelle Notwendigkeit für das komplizierte Organ der Delegiertenversammlung ist die Kompetenz des direkten Eingriffs in die Arbeit des Vorstands.

    Hierzu ist aber die Notwendigkeit nicht so groß, wenn man in §12 die Schwelle für einen durch Mitglieder herbeigeführten Landesparteitag weit genug absenkt, und eine Frist für die Durchführung einbringt.

    Sollte die Sorge zu groß sein, dass der Vorstand in der Zeit bis zum Außerordentlichen Parteitag gegen die Ziele der Partei verstößt, so wäre ein in der Satzung verankertes Mißtrauensvotum hierbei deutlich besser geeignet als das Organ der Delegiertenversammlung.

--FabianClz 23:54, 11. Nov. 2009 (CET)