Landesverband Niedersachsen/LPT2009.1/Satzungsänderungen/Änderungsantrag zu § 10 /Tobias Erichsen

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Änderungsantrag NEU von Tobias Erichsen (nach Diskussion im Stammtisch Wolfsburg)

Bisherige Fassung Änderungsantrag Tobias Erichsen
5. Der räumliche Tätigkeitsbereich der Gliederung soll sich mit der entsprechenden politischen Gliederung in Gemeinden, kreisfreien Städten, Landkreisen und Regionen decken. Regionsverbände sind Verbände im Gebiet einer regionalen Gebietskörperschaft. Sie ersetzen in ihrem Gebiet die Kreis- / Stadtverbände. Kreisverbände können sich auflösen und zu Regionalverbänden zusammenschließen. Über die Anerkennung entscheidet ein Landesparteitag.X Kreisverbände in kreisfreien Städten können statt Kreisverband den Namen Stadtverband führen. Die Landesdelegiertenkonferenz kann auf Antrag der Mitgliederversammlungen der betroffenen Kreisverbände eine abweichende Regelung treffen. Der räumliche Tätigkeitsbereich der Ortsverbände deckt sich mit den Grenzen der jeweiligen (Samt-)Gemeinde. Die Kreisversammlung kann auf Antrag der Mitgliederversammlungen der betroffenen Ortsverbände eine abweichende Regelung treffen. X = hier soll grüner Satz eingefügt werden 5. Der räumliche Tätigkeitsbereich der Gliederung soll sich mit der entsprechenden politischen Gliederung in Gemeinden, kreisfreien Städten, Landkreisen und Regionen decken. Regionsverbände sind Verbände im Gebiet einer regionalen Gebietskörperschaft. Sie ersetzen in ihrem Gebiet die Kreis- / Stadtverbände. Kreisverbände können sich auflösen und zu Regionalverbänden zusammenschließen. Über die Anerkennung entscheidet ein Landesparteitag. Aus den so entstandenen Regionalverbänden kann vom Landesvorstand ein Kreis wieder herausgelöst werden. Dazu muss der Kreisvorstand mit angemessener Frist seine Mitglieder zu einer Abstimmung einladen. Mit mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen kann der Kreisverband die Herauslösung beschließen. Der Kreisvorstand teilt das Ergebnis schriftlich dem Landesvorstand mit. Kreisverbände in kreisfreien Städten können statt Kreisverband den Namen Stadtverband führen. Die Landesdelegiertenkonferenz kann auf Antrag der Mitgliederversammlungen der betroffenen Kreisverbände eine abweichende Regelung treffen. Der räumliche Tätigkeitsbereich der Ortsverbände deckt sich mit den Grenzen der jeweiligen (Samt-)Gemeinde.Die Kreisversammlung kann auf Antrag der Mitgliederversammlungen der betroffenen Ortsverbände eine abweichende Regelung treffen.

Begründung: Dieser Antrag ist nur eine Variante des Vorschlags von Jürgen Junghänel.
Es ist zu erwarten dass bei den Piraten, wie bei anderen Organisationen auch, die Anzahl der aktiven Mitglieder sehr gering gegenüber den eher passiven Mitgliedern sein wird. Um die Parteiarbeit nicht unnötig zu lähmen, sollten Abstimmungen sich auf die einfach Mehrheit der anwesenden Mitglieder beziehen.