Landesverband Niedersachsen/LPT2009.1/Satzungsänderungen/Änderungsantrag zu § 10 /Niklas Grebe2

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Änderungsantrag von Niklas Grebe

Bisherige Fassung Änderungsantrag Niklas Grebe
§10 Absatz 1-6

(1) Der Landesverband Piraten Niedersachsen gliedert sich in Orts-, Kreis/Stadt-, Regions- und Oranisationsverbände, mit jeweils mindestens drei Mitgliedern.

(2) Kreis-, Orts- und Regionsverbände besitzen Programm-, Finanz- und Personalautonomie. Das Programm darf den Grundprinzipien der Partei nicht widersprechen. Organisationsverbände besitzen lediglich Personalautonomie.

(3) Siehe mein anderer Antrag.

(4) Kreis-, Orts- und Gebietsverbände werden von den jeweils dort mit ihrem Wohnsitz ansässigen Mitgliedern gebildet. Bei mehreren Wohnsitzen kann das Mitglied zwischen den Untergliederungen der Wohnsitze wählen. Zur Gründung eines Ortsverbandes ist der Antrag von mindestens fünf und der Beschluß der Mehrheit der in der Gemeinde wohnenden Mitglieder erforderlich. Die Organisation der Gründungsversammlung erfolgt durch den Kreisvorstand. Dabei sind auf Verlangen der Mehrheit der Mitglieder aus den betroffenen Gemeinden mehrere Gemeinden zu einem Ortsverband zusammenzufassen.

(5) Der räumliche Tätigkeitsbereich der Untergliederungen mit Programmautonomie soll sich mit der entsprechenden politischen Gliederung in Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen decken. Regionsverbände sind Verbände einer kreisfreien Stadt im Verbund mit dem sich umgebenden Landkreis. Kreisverbände können sich auflösen und zu Regionalverbänden zusammenschließen. Über die Gründung entscheidet eine Gründungsversammlung in der die Mitglieder der kreisfreien Stadt sowie des Landkreises eingeladen werden müssen und mit einer 2/3 Mehrheit beschließen müssen. Kreisverbände in kreisfreien Städten können statt Kreisverband den Namen Stadtverband führen. Der räumliche Tätigkeitsbereich der Ortsverbände deckt sich mit den Grenzen der jeweiligen (Samt-)Gemeinde. Die Kreisversammlung kann auf Antrag der Mitgliederversammlungen der betroffenen Ortsverbände eine abweichende Regelung treffen.

(7)Organisationsverbände dienen lediglich der innerparteilichen Organisation. Organisationsverbände werden vom Landesvorstand nach eigenem ermessen delegiert. Der Tätigkeitsbereich erstreckt sich dabei über eine beliebige Anzahl, jedoch nicht mehr als 9, an kreisfreien Städten und Landkreisen. Die Delegation erfolgt automatisch an die betroffenen kreisfreien Städte und Landkreise. Diese haben nach der Delegation 60 Tage Zeit den Organisationsverband zu gründen.

Begründung:


Pro
Contra