Landesverband Niedersachsen/LPT2009.1/Satzungsänderungen/Änderungsantrag zu § 10 /Nicole

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Änderungsantrag von Nicole, 06.11.2009

alt: 3. Die Satzungsentwürfe und Satzungsänderungen der Kreis- und Ortsverbände sollen vor ihrer Verabschiedung dem Landesvorstand zur Stellungnahme zugestellt werden. Sie erhalten ihre Gültigkeit mit der Beschlußfassung auf der Mitgliederversammlung des Kreis- bzw. Ortsverbandes. Die Satzung ist bei der Landesgeschäftsstelle zu hinterlegen.

neu: 3. Die dem Landesverband nachgeordneten Gebietsverbände besitzen Satzungsautonomie. Die Satzungen dürfen nicht im Widerspruch zu höherrangigen Satzungen stehen. Die jeweils gültige Satzung ist innerhalb von 6 Wochen nach ihrem Beschluss bei der Landesgeschäftsstelle zu hinterlegen.

Begründung: Mit der neuen Formulierung wird in NDS jeder Verband aufgefordert, seine Satzung so gestalten, dass sie vor einem Schiedsgericht nur schwerlich angefochten werden kann. Nach der alten Regelung muss der Landesvorstand jede einzelne Satzung aus ganz Niedersachsen ansehen und bewerten. Das kostet enorm viel Zeit, die der Landervostand für wichtigere Dinge benötigt.

Hinzu kommt folgendes: Wenn die Bundessatzung Änderungen erfährt, muss der Landesverband seine Satzung anpassen und er wäre mit der alten Regelung verpflichtet, sämtliche Satzungen der kleineren Verbände zu prüfen. Das ist meiner Meinung nach unzumutbar.


Pro
Contra