HH:Satzung/Entwurf Landesfinanzausschuss

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Antrag an die 7. Landesmitgliederversammlung

Die 7. Landesmitgliederversammlung möge bitte die Einrichtung eines Landesfinanzausschuss und die folgenden Regeln beschließen

Landesfinanzausschuss

Definition und Aufgaben

  1. Der Landesfinanzausschuss ist ein Gremium aus Parteimitgliedern, dass dem Landesschatzmeister beratend zur Seite steht.
  2. Der Ausschuss soll eine beständige demokratische Kontrolle der Parteiausgaben gewährleisten.

Mitglieder

  1. Der Landesparteitag wählt drei Parteimitglieder in den Landesfinanzausschuss.
  2. Die Mitglieder des Landesfinanzausschusses dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder des Vorstands oder des Schiedsgerichts sein.

Rechte

  1. Der Landesfinanzausschuss hat das Recht vor Festlegung von Budgets und vor Sonderausgaben durch den Landesschatzmeister informiert und gehört zu werden.
  2. Der Landesfinanzausschuss hat das Recht Vorschläge beim Landesschatzmeister einzureichen.
  3. Der Landesfinanzausschuss hat das Recht jederzeit Einsicht in die Finanzunterlagen des Landesverbandes zu nehmen.

Pflichten

  1. Der Landesfinanzausschuss hat von seinen Sitzungen und von Beratungen des Landesschatzmeisters zeitnah Ergebnisprotokolle zu veröffentlichen.
  2. Der Landesfinanzausschuss veröffentlicht quartalsweise einen Statusbericht über die Finanzen des LV.
  3. Der Landesfinanzausschuss bereitet zum Ende der Amtszeit eines Schatzmeisters die Unterlagen für den Kassenprüfer vor. Ausschussmitglieder sind als Kassenprüfer nicht zugelassen.

Verantwortlichkeit

  1. Der Landesfinanzausschuss ist nicht Entscheidungsbefugt. Entscheidungen trifft der Landesschatzmeister und ist somit allein Verantwortlich.