Landesverband Baden-Württemberg/Richtlinien/Parteiwerbeaktion

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Allgemeines

Warum braucht es eine Richtlinie für Parteiwerbeaktionen für die Piraten in Baden-Württemberg? Bisher wurden Genehmigungen für Infostände, den Aufenthalt des gläsernen Mobils und sonstige (Partei-) Aktionen i.d.R. von den jeweiligen Stammtischen eingeholt. Die Genehmigungen wurden auf verschiedenste Weise beantragt: als Stammtisch, mehr oder minder im Namen des LVs/BzVs/KVs, obwohl dieser hierzu im Zweifel keinen Auftrag gegeben hat noch über die Aktion Bescheid wusste.

Im Rahmen des Bundestagswahlkampfs 2009 kam es bei einem Stammtisch vor, dass die Auflagen der Genehmigung nicht eingehalten wurden und die Stadt daraufhin erst einem Piraten, später dem Landesverband eine Rechnung von mehr als 23.000 EUR zustellte.

Um solche Probleme in Zukunft zu vermeiden, müssen in Zukunft von allen Untergliederungen und Stammtischen im Landesverband Baden-Württemberg die folgenden Richtlinien eingehalten werden.

Beantragung von Sondernutzungsrechten

Plant ein Stammtisch oder Gruppe von Piraten eine Parteiaktion (Infostand, Mahnwache, Demonstration, o.ä.) wird mindestens die nächst höhere, offizielle Gliederung darüber informiert. Bestehen gegen die Parteiaktion keine Einwände kann diese im Namen der nächst höheren, offiziellen Gliederung beantragt werden. Natürlich kann ein Stammtisch oder Gruppe von Piraten auch weiterhin Aktionen ohne Benachrichtigung der nächst höheren Gliederung durchführen, nur sollte beachtet werden, dass diese dann in Eigenverantwortung und unter dem eigenem, persönlichen Namen stattfinden.

Verantwortlichkeit und Einhaltung der Auflagen

Der Genehmigungsnehmer, i.d.R. also derjenige der die Genehmigung beantragt hat, sollte im Zeitraum der Aktion auch anwesend sein und die Genehmigung bei sich tragen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Verantwortlichkeit auf eine andere Person übertragen werden. Dies am besten schriftlich festhalten und am Ende ein Aktionsprotokoll anfertigen.

Werden von der ausstellenden Behörde Auflagen in der Genehmigung genannt, so sind diese zwingend einzuhalten. Am obigen Beispiel zeigt sich, dass bei Nicht-Einhaltung der Auflagen schnell empfindliche Forderungen zustande kommen, welche wir uns als kleine Partei schlicht nicht leisten können.

Vor Beginn der Aktion müssen alle teilnehmenden Piraten über die Auflagen aufgeklärt werden. Kommen während der Aktion neue Teilnehmer hinzu, sind diese spätestens dann über die Auflagen aufzuklären.