Kreisverband Hof/Wunsiedel/kpt132/saa3

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SÄA3 zum #KPTHW132

Hiermit stelle ich, Mitglied Nr. 149,

folgenden Satzungsänderungsantrag den §11 Absatz 4 der Satzung des Kreisverbands Hof/Wunsiedel der Piratenpartei Deutschland um weitere Sätze zu erweitern, nachdem mit dem vorausgehenden SÄA1 die Satzung geändert wurde:

Ergänzung der Satzung

§11 Absatz 4 weitere Sätze am Ende:
Sollte ein Mitglied des Vorstands während der Amtszeit ausscheiden (z.B. durch Rücktritt, Austritt, Ausschluß, Tot) so wird das freigewordene Amt durch Nachwahl der jeweiligen Position für die verbleibende Zeit der Amtsperiode neu besetzt. Hierzu ist vom verbleibenden Vorstand binnen 2 Monaten nach dem Ausscheiden ein Kreisparteitag einzuberufen bei dem Neuwahlen für die jeweilige freigewordene Position durchzuführen sind.

Begründung:

Dies soll dafür sorgen, dass bei dem Wegbrechen einer Person weder die Kontinuität der Vorstandsarbeit gefährdet ist, noch die Aufgaben des wegfallenden Vorstandsmitglieds anderen Vorstandsmitgliedern zusätzlich zugemutet werden. In der laufenden Amtsperiode hat sich die Arbeit der Vorstandsschaft auf faktisch 5 von 7 Personen aufgeteilt.

Hinweis:

Redaktionelle Änderungen am Text die die Intension des Texts nicht gefährden sind möglich.