Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Wahlprogramm/Umwelt und Verbraucherschutz

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"Gebrauchsanleitung": Bitte fügt hier nur die Überschriften und Texte ein, die entgültig im Wahlprogramm stehen sollen. Fügt bitte direkt unter der Überschrift einen Link zu einer Wiki-Seite oder einem Pad ein, wo ihr Begründung, Kommentare, Positionspapiere etc. auflistet. Wenn ihr der Meinung seid, dass die Länge der Texte diese Seite "sprengt", dann verlinkt bitte auf eine weitere Wiki-Unterseite. Siehe dazu auch die FAQ


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Umwelt und Verbraucherschutz

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Bauen und Verkehr

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Bauen und Wohnen

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Sozialverträgliche energetische Gebäudesanierung

Energiekosten-Warmmiete

Die Piratenpartei setzt sich für die Einführung einer „Energiewarmmiete“ für vermietete Wohnungen ein.

Das bedeutet, dass künftig der Eigentümer den Energiebedarf einer Wohnung zur Beheizung auf 19,0°C und der Erwärmung einer Warmwassermenge mit der Energiewarmmiete zur Verfügung stellt. Der Eigentümer soll künftig für das Mindestmaß an Energie verantwortlich sein, welches erforderlich ist, um ein gesundes Raumluftklima zu erzeugen.

Zweckgebundene energetische Sanierungsrücklage

Die Piratenpartei setzt sich für eine zweckgebundene energetische Sanierungsrücklage ein.

Das bedeutet, dass der Eigentümer in den nächsten 10 – 15 Jahren Geld auf ein zweckgebundenes Sonderkonto einzahlt. Damit wird er innerhalb der nächsten 15 Jahre in die Lage versetzt, eine grundlegende energetische Sanierung durchzuführen.

Warmmietenneutrale energetische Gebäudesanierung

Die Piratenpartei setzt sich für eine energetische warmmietenneutrale Gebäudesanierung ein.

Vor einer energetischen Sanierung wird der Energiebedarf für die Beheizung auf 19,0°C und die Erwärmung einer Warmwassermenge berechnet. Die damit im Zusammenhang stehenden Energiekosten werden eingefroren. Nach einer energetischen Sanierung wird der neue Energiebedarf berechnet und dem Mieter mit der „eingefrorenen“ Energiewarmmiete zur Verfügung gestellt. Aus der Differenz kann der Eigentümer seine Investition refinanzieren. Energiepreisveränderungen sind jährlich vom Mieter zu tragen oder dem Mieter zu erstatten.

Begrenzung des Energiebedarfs für Bestandsgebäude

Die Piratenpartei setzt sich für die Begrenzung des Energiebedarfs, für die Beheizung auf 19,0°C und der Erwärmung einer Warmwassermenge bei Bestandsgebäuden ein.

Der Energiebedarf ist durch den Gesetzgeber auf 40,0% über dem eines Neubaus (EnEV 2009) zu begrenzen. Bestandsgebäude, in dem sich mehr als eine vermietete Wohnung befindet, sind innerhalb der nächsten 20 Jahre auf dieses Niveau energetisch zu sanieren. Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude.

Vorteile:
  • Spart fossile Energieträger (Primärenergie)
  • Senkt die Nebenkosten der Mieter erheblich
  • Reduziert den Co2-Ausstoß des Gebäudebestandes um mehr als 50,0%
  • Schaft eine Vielzahl von Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft, der Anlagentechnik, Elektroindustrie…

Bei vielen Eigentümern besteht der Anspruch, dass ein einmal errichtetes Gebäude für immer den Nutzungsforderungen entspricht. Hier bedarf es erheblicher Aufklärungsarbeit. Die Wohngebäude müssen an die Nutzungsanforderungen sowie der Energieverfügbarkeit und der Energiekosten der Zukunft angepasst werden.

Die Verantwortung für den Energiebedarf eines Wohngebäudes soll in die Hände gelegt werden, die die Möglichkeit haben ihn grundlegend zu verbessern.

Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude.

Energiepiraten@gmx.de

Sozialer Wohnungsbau auf Bundesebene

Die Bundesanstalt für Immobilenaufgaben (BImA) ist im Besitz von Häusern und Grundstücken, die zur Veräußerung stehen, oder nur verwaltet werden. Damit der soziale Wohnungsbau möglichst kostengünstig gestaltet werden kann - und somit Sozialausgaben gespart werden können - , wird die BImA (ggf.) in der Zusammenarbeit mit den jeweiligen landeseignen Immobiliengesellschaften der Bundesländer, oder ggf. direkt mit der jeweiligen Landesregierung, geeignete Grundstücke und Häuser zur Verfügung stellen. Um diese Aufgaben umzusetzen ist das Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) zu ändern. Für die Finanzierung zur Erstellung der Bauvorhaben ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zuständig. In der Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wird das BMVBS die entsprechenden Immobilien und die dazugehörige Infrastruktur errichten. Die Bauvorhaben sind in transparenter Form mit den Gemeinden und Städten zu planen, und (ggf.) über transparente Bauausschreibungsverfahren schlüsselfertig zu bauen und fertig zu stellen. Die BImA wird dann die errichteten Immobilien übernehmen und für die komplette Betreuung und auch für die Instandhaltung und für die komplette Finanzierung zuständig sein (Facility Management). Für die Umsetzung dieser Aufgaben können Beamte als Überhangspersonal, weitergebildet oder ausgebildet werden, und sie stehen somit für diesen Aufgabenbereich zur Verfügung. PolitPiratNRW

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Neugestaltung des Lebensmittelkontrollsystems auf Bundesebene

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Lebensmittel und deren Produktion im freien Markt, und das auch Europa weit, hauptsächlich der Kontrolle der Lebensmittelindustrie selbst unterliegen. Sie sollte so selbst Betrugsfälle und andere Unregelmäßigkeiten verhindern. Diese Gutgläubigkeit und Einseitigkeit führte zu Betrugsfällen und zahlreichen Verstößen bei den Lebensmitteln und der Lebensmittelproduktion und dem Lebensmitteltransport. Hintergrund sind Einsparmassnahmen im Lebensmittelkontrollsystem gewesen, sodass nur noch völlig unzureichende Stichproben als Kontrollmaßnahmen übrig blieben. Viele Verstöße haben belegt, dass die bestehenden Kontrollmaßnahmen den Schutz der Volksgesundheit langfristig nicht gewährleisten können.

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Lebensmittel, die Lebensmittelproduktion, und der Lebensmitteltransport weitgehenden staatlichen Kontrollen in Deutschland unterworfen werden. Hierzu wird eine Super-Task-Force “Lebensmittel-Bund” beim zuständigen Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz errichtet, die in der Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesministerien diese Kontrollen unter gesetzlicher Handhabung durchführen wird. Die Gesundheitsämter der Städte und Gemeinden werden in diesen Prozess mit einbezogen, und werden so Teil der Super-Task-Force “Lebensmittel-Bund” . Die Kosten hierfür übernimmt vollständig das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Aus dem Überhangpersonal für Beamte kann ein Teil der notwendigen Beschäftigen für diese Tätigkeit gewonnen werden.

Da die Lebensmittel und deren Produktion im freien Markt Europa weit vertrieben, transportiert, und produziert werden, wird eine Zusammenarbeit der Super-Task-Force “Lebensmittel-Bund” mit einer europäischen Lebensmittelkontrollbehörde angestrebt.

Die Kontrollen werden sich in erster Linie gegen Betrugsfälle und Hygieneverstöße richten. Die Kontrollmaßnahmen werden den Schutz der Volksgesundheit gewährleisten. Hier sind in erster Line Testmaßnahmen und Beweissicherungsverfahren gemeint, die ohne Ankündigung in Betrieben der Lebensmittelproduktion, Lebensmitteltransportunternehmen, und in Betrieben für den Vertrieb von Lebensmittel, durch zu führen sind. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind in Deutschland entweder zu schaffen oder entsprechende abzuändern, - auch hier ist eine Zusammenarbeit mir den Bundesländern, den Städten, und Gemeinden das Ziel der Maßnahmen - .

(gez. PolitPiratNRW)

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