Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Wahlprogramm BPT - 010

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Vorlage:Wahlprogramm BPT

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  1. M.E nach Unsinn. Kapitalertragsteuer ist eine Erweiterung der Einkommensteuer. Für Kapitalerträge im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit hat die Kapitalertragsteuer von 25% keine Abgeltungswirkung!
    Kapitalertragsteuer kann nicht durch das Einkommen mindernde Ausgaben und Freibeträge verringert werden. So erscheint die Abgeltungssteuer von 25% nur auf den ersten Blick günstiger als die Versteuerung nach vorher gültigen Spitzensteuersätzen. Die Forderung nach "steuerlicher Gleichstellung der Kapitaleinkünfte" wird gerade durch die damit verbundene Verrechnungsmöglichkeit von Ausgaben das Steueraufkommen tatsächlich verringern: Einkommen aus Kapitalertrag können dann mit dem Verlust aus anderen Unternehmnungen gemindert werden.
    Um das unmöglich zu machen, wurde 2009 der "Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen" geschaffen und so Kapitalertrag generell abgeltend mit dieser Bruttosteuer belastet.) -- wigbold
  2. ...