Archiv:2010/Marburg/Kreisverband/Satzungsentwurf/Modul 5

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Modul 5

Betrifft

Streichung des § 17 "Ehrenvorsitzender".

Antragsteller

Christoph Steltner

Änderungen

Es wird vorgeschlagen folgenden Abschnitt des Moduls 1

§ 17 - Ehrenvorsitzende

Der Kreisparteitag kann auf Vorschlag des Kreisvorstandes Ehrenvorsitzende wählen.

ersatzlos zu streichen.

Begründung

Diskussion

  • Vorschlag von Christian(Gießen): Die Streichung des Paragrafen über Ehrenvorsitzende §17. Wir in Gießen haben ihn rausgenommen aus folgenden Gründen:
    • Ein Ehrenvorsitzender fördert einen Personenkult. Nicht ohne Grund haben wir ja auch keine Personen auf unseren Wahlplakaten.
    • Darf nur der Kreisvorstand Ehrenvorsitzende vorschlagen, der Kreisparteitag nicht
      • Da der Kreisparteitag der "chef" des Vorstandes ist, kann er natürlich mit einfacher Mehrheit genau das vom Vorstand verlangen --Tomate 13:02, 15. Jan. 2010 (CET)
    • In der Realität besteht die Gefahr, dass Ehrenvorsitzende mit kaum Deckung der Basis gewählt werden. Ein Beispiel: Beim letzten Kreisparteitag in Gießen waren von 28 Mitgliedern gerade mal 8 Stück da. Ich empfehle hier auch einen Blick in andere Parteien, welche Leute dort Ehrenvorsitzende sind.
    • Unbestimmtheit der Regel. Was darf ein Ehrenvorsitzender? Welche Funktion hat er?
      • Nichts, ausser für die Partei da sein. Das sit ein Ehrentitel, kein Amt. --Tomate 13:02, 15. Jan. 2010 (CET)
  • Stimme ich zu: Ein Ehrenvorsitzender ist unnötig. --Christian B. 20:29, 16. Apr. 2010 (CEST)
  • Stimme zu: Ein Ehrenvorsitzender ist unnötig. --Nautilus 18:01, 27. Apr. 2010 (CEST)
  • Ja Dafür. Begründungen stehen oben genug -- Duergy 23:05, 13. Mai 2010 (CEST)
  • Hast du auch eine Meinung zu diesem Modul? Zögere nicht, sondern äußere sie!