Finanzen/Rechnungspruefer vs. Kassenpruefer

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Kapitel I - Rechtliche Anforderungen

1. Begriffe

1. Die Begriffe Kassenprüfer und Rechnungsprüfer (und Revisor) sind Synonyme. Es sind also verschiedene Namen für das gleiche Ding.

2. Amtszeit

2. Kassenprüfer/Rechnungsprüfer in Vereinen/Parteien werden von der Mitgliederversammlung für eine bestimmte Amtszeit gewählt. Diese Amtszeit muss nicht notwendigerweise mit der Amtszeit der Vorstände übereinstimmen, sie kann auch länger sein.

3. gesetzliche Grundlage Vereine

3. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die besagt, dass Vereine Kassenprüfer/Rechnungsprüfer haben müssen. Fast alle Vereine haben sie dennoch.

4. gesetzliche Grundlage Parteien

4. Parteien müssen (laut PartG) Kassenprüfer/Rechnungsprüfer haben. Im PartG wird der Begriff Rechnungsprüfer verwendet. Die Partei kann aber in ihren Texten natürlich auch einen anderen Namen verwenden.

5. Kontrolle und Bericht

5. Kassenprüfer/Rechnungsprüfer kontrollieren den Schatzmeister und führen regelmäßig Kassenprüfungen durch. Kassenprüfer/Rechnungsprüfer berichten regelmäßig der Mitgliederversammlung. Sie dürfen auch berichten, wenn gerade kein neuer Vorstand gewählt wird.

6. Rechenschaftsbericht Schatzmeister

6. Im Falle von Rechnungsprüfern in einer Partei müssen sie aber (laut PartG) mindestens dann berichten, wenn der Schatzmeister einen Rechenschaftsbericht vorlegt.

7. Zusammenfassung

7. Zusammenfassung: Kassenprüfer/Rechnungsprüfer werden auf einer Mitgliederversammlung für eine bestimmte Zeit gewählt und berichten auf den folgenden Mitgliederversammlungen.

Kapitel II - Piratenpartei Bundesverband

1. Kassenprüfer

1. Die Bundessatzung implementiert die im PartG geforderten Rechnungsprüfer und nennt sie aber Kassenprüfer.

2. Rechnungsprüfer

2. Zusätzlich definiert die Bundessatzung ein Parteitagsamt namens "Rechnungsprüfer", das während eines Parteitags gewählt wird, während dieses Parteitags den Rechenschaftsbericht prüft und immer noch während desselben Parteitags darüber berichtet.

3. Missverständnis

3. Die in (2.) genannten Rechnungsprüfer basieren offenbar auf einem Missverständnis bei der Auslegung des PartG. Sie sind überflüssig, da ja die Kassenprüfer bereits die vom PartG geforderte Aufgabe übernehmen.

4. Satzungsänderung

4. Man sollte die Bundessatzung ändern und dort die "Rechnungsprüfer" entfernen.

Kapitel III - Ursache für das Missverständnis

Im PartG heißt es: "Der Parteitag nimmt mindestens alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und faßt über ihn Beschluß. Der finanzielle Teil des Berichts ist vor der Berichterstattung durch Rechnungsprüfer, die von dem Parteitag gewählt werden, zu überprüfen."

Weil hier immer von "der Parteitag" die Rede ist, meint man naiverweise, es ginge immer um den selben Parteitag.

Der Parteitag ist laut PartG aber ein Organ der Partei, kein einzelnes Ereignis, keine Veranstaltung.

Der Parteitag wählt Kassenprüfer. Die Kassenprüfer berichten dem Parteitag. Der Parteitag wählt Vorstände. Die Vorstände berichten dem Parteitag. Es ist damit jeweils nicht derselbe Parteitag gemeint ― bzw. auf Amtsdeutsch: "Es ist damit zwar immer der selbe Parteitag gemeint, aber nicht die selbe Sitzung dieses Organs."

Da der Parteitag im Amtsdeutsch ein Organ ist und keine Veranstaltung, spricht das PartG immer von "dem Parteitag" und nie von Parteitagen in der Mehrzahl (außer wenn es um mehrere Verbände geht) und auch nie von "einem Parteitag" oder "dem nächsten Parteitag" usw. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist ein Parteitag eine Sitzung bzw. Tagung eben dieses amtsdeutschen Parteitags.

Andere Parteien

Um diese Interpretation etwas zu stärken: Ich weiß, dass auch Parteien Fehler machen können, aber in keiner anderen Partei gibt es ein Parteiamt, das für die Prüfung des Berichts des Schatzmeisters verantwortlich ist. Überall werden die Rechnungsprüfer auf Zeit gewählt.

CDU

http://www.cdu.de/doc/pdfc/080121-CDU-statut.pdf

Satzung § 29 (Zuständigkeiten des Bundesparteitages)

(6) Er wählt drei Rechnungsprüfer nach den Bestimmungen der Finanz- und Beitragsordnung.

Finanzordnung §2 (Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung)

(3) Der Rechenschaftsbericht wird den vom Bundesparteitag gewählten Rechnungsprüfern zur Prüfung und Berichterstattung vorgelegt. Die Rechnungsprüfer untersuchen, ob die Ausgabenwirtschaft sinnvoll vorgenommen worden ist. (4) Der Bundesvorstand legt den von ihm beschlossenen Rechenschaftsbericht und den Prüfungsbericht der Rechnungsprüfer dem Bundesparteitag vor.

Finanzordnung § 23 (Bundesfinanzkommission)

(3) Die Rechnungsprüfer, der Revisionsbeauftragte und der Finanzbeauftragte nehmen an den Sitzungen der Bundesfinanzkommission beratend teil.

Finanzordnung § 24 (Rechnungsprüfer)

(1) Der Bundesparteitag wählt die Rechnungsprüfer (§ 29 Abs. 6 Statut der CDU) für eine Amtszeit von vier Jahren.


http://www.kas.de/upload/ACDP/CDU/Protokolle_Bundesparteitage/1990-10-01_Protokoll_38.Bundesparteitag_Hamburg.pdf

Im Protokoll dieses Bundesparteitags der CDU sehen, wir dass die Rechnungsprüfer dem Parteitag nach der Vorlage der Berichte des Vorstands berichten, obwohl auf diesem Parteitag keine Rechnungsprüfer gewählt werden.

SPD

http://www.spd.de/linkableblob/1852/data/Organisationsstatut.pdf

Satzung $31 Kontrollkommission

(1) Zur Kontrolle des Parteivorstandes sowie für die Behandlung von Beschwerden über den Parteivor- stand wählt der Parteitag eine Kontrollkommission von neun Mitgliedern.

(6) Auf Antrag der Kontrollkommission oder des Par- teivorstandes finden gemeinsame Sitzungen statt.

(7) Die Mitglieder der Kontrollkommission erfüllen die Aufgaben der Rechnungsprüfer oder Rechnungs- prüferinnen gemäß § 9 Abs. 5 PartG.

FDP

http://www.fdp-bundespartei.de/files/363/Bundessatzung.pdf

Satzung § 14 - Aufgaben des Bundesparteitages

(3) Weitere Aufgaben des Bundesparteitages sind insbesondere: 8. die Wahl von mindestens zwei Rechnungsprüfern und zwei Stellvertretern,

(4) Die Wahlen zum Bundesvorstand, zur Antragskommission, zum Wahlprüfungsausschuss sowie die Wahlen der Rechnungsprüfer und ihrer Stellvertreter finden in jedem zweiten Jahr statt. Der Generalsekretär wird auf Vorschlag des Bundesvorsitzenden für dessen Amtszeit gewählt.

In der Tagesordnung des Bundesparteitags der FDP kann man das auch sehr schön nachvollziehen:

http://62.parteitag.fdp.de/Tagesordnung/242b92/index.html

Freitag 13. Mai 2011 14:30 Uhr:

   Bericht des Bundesschatzmeisters der FDP, Dr. Hermann Otto Solms MdB
   Vorlage und Erörterung des Rechenschaftsberichtes der FDP
   Bericht der Rechnungsprüfer
   Entlastung des Bundesvorstandes

Samstag, 14. Mai 2011 11:00 Uhr

Wahl der Rechnungsprüfer

B90 / Grüne

http://www.gruene-partei.de/cms/files/dokbin/32/32483.die_satzung_von_buendnis_90die_gruenen.pdf

Satzung § 12 DIE BUNDESVERSAMMLUNG

(3) Die Bundesversammlung ist oberstes Organ von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zu ihren Aufgaben gehören:

2. Die Wahl des Bundesvorstandes, des Parteirates, der SprecherInnen, des Bundesschiedsgerichtes und zweier RechnungsprüferInnen.

Die Linke

Hier heißen die Rechnungsprüfer "Finanzrevisionskommission" und werden auch auf Zeit gewählt, wie man aus diesen Kandidatenvorstellungen (Vorsicht Comic Sans MS) ersieht:

http://die-linke.de/fileadmin/download/parteitage/100427_parteitag_antragsheft2.pdf

Wolfgang Bubori:

Seit 2008 bin ich Mitglied der Bundesfinanzrevisionskommission unserer Partei. Nun möchte ich euch bitten mich auch für die nächsten zwei Jahren als Mitglied dieser Kommission zu wählen.

Cordula Vita Adam:

Während den letzten Jahren habe ich ehrenamtlich in verschiedenen Gremien der Bundesebene mitgearbeitet. So in der Satzungskommission und Antragsberatungskommission sowie Finanzrevisionskommission der WASG, als auch in den vergangenen 2 Jahren in der Bundesfinanzrevisionskommission der Linken.