Diskussion:Organspende

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Hier besteht die Möglichkeit für Diskussionsbeiträge zum Thema #1965 "Organspende" aus dem LiquidFeedback auf Bundesebene.

Initiativen

Zeitgemäße Organspendepolitik

Änderung des Antragstextes

Auch hier hat sich inzwischen der Antragstext geändert. Das ist vor allem deshalb passiert um die kontroverse Frage des "Opt-In, oder Opt-Out" abzulösen von anderen Forderungen, um die Akzeptanz von Organspenden zu steigern. --Nplhse 18:19, 13. Jun. 2012 (CEST)

Forcierung der Organ- und Gewebebeschaffung

Der Antragstext wurde geändert. Ich bitte um freundliche Kenntnisnahme

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3492.html?tempstore=vhghwwhw96h1l9dcmxh314g626

Widerspruchsregelung bei postmortalen Organspenden

Warum werden Hirntote trotz massiver wissenschaftlicher Gegenbeweise als Tote angenommen?

Hirntote Menschen verfügen noch immer über einige Warnehmungen, zu diesen gehört zum Beispiel die Schmerzwarnehmung. Zudem ist ihr Hirn weiterhin in der Lage bestimmte Mechanismen in Gang zu bringen (Bsp. Fiber). Aus wissenschaftlicher Sicht handelt es sich bei Hirntoten um Sterbend, nicht um Tote. Der Antrag ist also vollkommen falsch, da toten keine Organe entnommen werden können und es unverantwortlich ist Sterbende zu töten, so diese nicht widersprechen.

Dein Beitrag spricht von "massiven wissenschaftlichen Gegenbeweisen" ohne auch nur auf eine einzige wissenschaftliche Studie zu verweisen. Allein schon die vormulierung "massiver Beweis" spricht für eine unwissenschaftliche herangehensweise. Unter Wissenschaftlern spricht man üblicherweise von Belegen für die eine oder andere Theorie nicht von "massiven Beweisen". Das ist eher die Sprache von Rechtanwälten. Also wo sind deine Belege ? -- Semon 13:10, 27. Jul. 2012 (CEST)
Die Frage ob man Sterbende bzw. Totkranke töten darf oder Ihnen zum Tot verhelfen darf, wenn sie dies wollen, gehört ja eher in die Diskussion um Sterbehilfe. Wenn du aber von den von Dir zitierten "massiven wissenschaftlichen Beweisen" davon überzeugt worden bist, dass Organspende für dich nicht in Frage kommt, so kannst du im Rahmen der erweiterten Widerspruchslösung deinen Wunsch festhalten. Also wo liegt dein Problem? Noch eine (rethorische) Frage: Wärst du bereit Dir ein Organ einpflanzen zu lassen, wenn es dein Leben retten würde? -- Semon 13:16, 27. Jul. 2012 (CEST)

Was ändert sich durch diese Regelung?

 Hat ein Verstorbener der Organspende zu Lebzeiten nicht widersprochen, ist die
 Entnahme seiner Organe durch einen Arzt zur medizinischen Verwendung zulässig.
 Falls der Wunsch des Verstorbenen nicht eindeutig dokumentiert ist [...]"

So wie ich das hier verstehe, ist die Organspende zulässig, sofern nicht zu Lebzeiten widersprochen wurde, aber nur dann, wenn dies dokumentiert ist. Dadurch ändert sich außer einem "positiven" Ansatz, der erstmal von einer prinzipiellen Spendebereitschaft ausgeht nichts an der aktuellen Situation, oder? --Nplhse 13:21, 7. Jun. 2012 (CEST)

Antwort: Das Zitat ist leider unvollständig. Der erste Satz lautet ja richtig:

Hat ein Verstorbener der Organspende zu Lebzeiten nicht widersprochen, ist die 
Entnahme seiner Organe durch einen Arzt zur medizinischen Verwendung zulässig.

Also, die Änderung im Verleich zum heutigen Gesetzestext (siehe auch Link vom Bundesjustizministerium) ist, dass die Organentnahme zulässig ist, wenn nicht widersprochen wurde; und eben NICHT nur dann wenn zugestimmt wurde.

Der nächste Satz lautet vollständig:

Falls der Wunsch des Verstorbenen nicht eindeutig dokumentiert ist, haben 
zusätzlich die Hinterbliebenen die Möglichkeit der Organentnahme zu widersprechen, 
sind dabei aber an den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gebunden.

Außerdem können die Hinterbliebenen widersprechen falls der Verstorbene aus irgendeinem Grund versäumt hat sich zu äußern. Aber eben NUR dann wenn der Verstorbene sich NICHT geäußert hat. Sonst könnte ja jemand aufschreiben "ich will, dass meine Organe gespendet werden" und wenn er dann tot ist sagen die angehörigen "also organspende finden wir nicht so toll, wir widersprechen dem". Das darf eben nicht sein.--SvenBu 18:24, 7. Jun. 2012 (CEST)

Und noch eine, sich daran anschließende Frage: Ah, okay... Jetzt verstehe ich das. Vielen Dank für die Erklärung!

Wobei dann das Problem bleibt, dass ein Großteil der Menschen leider keinen Organspendeausweis besitzen oder auf andere Art ihren Willen kundgetan haben. Und in so einer Situation stünden die Hinterbliebenen dann als "Bremse" der Organspende im Weg, oder müssten sie dann nicht aktiv nach dem mutmaßlichen Willen des potentiellen Spenders gefragt werden? --Nplhse 18:38, 7. Jun. 2012 (CEST)

Antwort: Ich hatte es mir eigentlich so gedacht, dass die Hinterblieben bzw. der nächste Angehörige darüber informiert wird ob und wenn ja, welche Organe entnommen werden sollen. Dann hat er die Möglichkeit dem zu widersprechen, wenn er sich beim Wunsch des Verstorbenen sicher ist und dieser nicht anders dokumentiert wird. Vielleicht sollte ich diese Überlegung stärker in den Antragstext einfließen lassen?

Ich gehe halt davon aus, das viel weniger Menschen nicht widersprechen werden, als heute Zustimmen, denn problematisch sind ja eigentlich nur die Fälle wo sich der Verstorbene nicht mit dem Thema beschäftigt hat. Dann ist es heute eben so, dass die Angehörigen sagen, sie wissen nicht genau wie der Verstorbene dazu stand, also kommt die Spende nicht zu stande. Wenn das Transplatationsgesetzt entsprechend angepasst wird, sagen die Angehörigen eben immer noch, sie wissen es nicht, dann kommt die Spende aber zu stande. Außerdem werden dadurch auch die Hinterbliebenen entlastet, weil Organspende ja dann gesetzliche (und moralische) Norm ist und auch die Angehörigen ruhigen Gewissens annehmen dürfen, dass der Verstorbene wohl nichts dagegen hat, dass seine Körperteile anderen Menschen zugute kommen.--SvenBu 00:44, 8. Jun. 2012 (CEST)

Reaktion auf die Antwort: Okay, so macht das wirklich Sinn. Es wäre meiner Meinung nach wünschenswert diesen Anspruch und einen konkreteren Ablauf des Procederes mit in die Initiative aufzunehmen. Eine gute Formulierung dafür kann ich zur Zeit leider nicht anbieten... Aber ich überlege mal, ob mir da was einfällt.

Ich überlege außerdem grade, meine Initiative "Zeitgemäße Organspendepolitik" in zwei Varianten (einmal mit Widerspruch, einmal wie bisher) einzustellen. Weil ich gerne noch mehr Wünsche an eine Organspendepolitik der Piratenpartei habe, die über reine Einrichtung einer Widerspruchsregelung hinaus gehen. --Nplhse 20:37, 8. Jun. 2012 (CEST)

Erwiderung des Initiators:Es ist wahrscheinlich wirklich gut wenn die Antragstext an diesem punkt konkreter wird. Ich werde auch versuchen eine bessere Formulierung zu finden. Was deine Inititative angeht, wäre es vielleicht besser das thema widerspruchsregelung/zustimmungsregelung komplett aus dem antrag auszuklammern um inhaltlich überschneidungen zu vermeiden.--SvenBu 23:50, 9. Jun. 2012 (CEST)


Erste überarbeitete Version

Ich habe gerade einen kurzen Absatz in der Begründung ergänzt. In diesem benenne ich noch einmal explizit den (aus meiner Sicht) Hauptvorteil der Widerspruchsregelung. Außerdem gehe ich auf zwei häufige Gegenargumente ein.

Meinungen bitte hier.--SvenBu 17:04, 13. Jun. 2012 (CEST)

Meinung: Finde ich gut, die Herausarbeitung der Widerspruchsregelung ist dir gut gelungen. Man muss auch mal loben... ;-) --Nplhse 18:22, 13. Jun. 2012 (CEST)

Meinung: Finde das es jetzt langsam gut wird. Nur warum ins hessische LQFB wenn es schon im Bundes LQFB diskutiert wird. Wer koordiniert/synchronisiert denn das ? --Geronimo gg 14:35, 15. Jun. 2012 (CEST)

Ich weiß auch nicht was das soll, der Autor aus dem hessischen LQFB wird mir auch nicht angezeigt. 
Ehrlich gesagt wußte ich garnicht, dass es sowas gibt.--SvenBu 01:01, 18. Jun. 2012 (CEST)

Zweite überarbeitete Version

Habe gerade den ersten Teil des Antrags überarbeitet, in dem formuliert wird, wie das Transplantationsgesetz verändert werden soll. Habe versucht klarer zu formulieren, wer wann widersprechen darf (und ggf. darüber zu informieren ist). Außerdem habe ich mich bemüht in den Bezeichnungen präziser zu werden.

Meinungen?--SvenBu 00:53, 18. Jun. 2012 (CEST)