Diskussion:Landesverband Niedersachsen/LPT2011.1/Sonstige Anträge

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Diskussion zu: Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel

FYI von der Mailingliste der Piraten NDS


Ahoi Max,

danke für Deinen Antrag.

Ein kurzer Hinweis dazu, da Dein Antrag suggeriert, Bio == GVO-Frei. Dem ist nicht so.

Das EU-Biosiegel lässt eine Beimengung von 0,9% GVO zu.

Beim deutschen BIO-Siegel darf der Anteil sogar höher sein - insbesondere wenn der Markt GVO-freie Rohstoffe nicht in ausreichender Menge anbietet.

Die 0,9%-Grenze ist geschuldet, da eine 100%-Gentechnik-Freiheit faktisch nur noch garantiert werden kann, wenn man die Produkte im abgeschirmten Labor-Gewächshaus quasi under Reinraumbedingungen aufzieht und auch beim Transport besonders sicherstellt, dass die Transportfahrzeuge nicht durch konventionelle Produkte "kontaminiert" sind. Das liegt daran, dass bereits entsprechend viel GVO-Material in der Umwelt freigesetzt wurde.

Diese Problematik stellt Gütesiegel, die erheblich strengere Richtlinien anlegen, wie z.B. das Demeter-Siegel, vor existentielle Probleme. Diese Siegel können im Bezug auf GVO ebenfalls keine 100%-GVO-Frei-Garantie (mehr) geben.

Zitat der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Anstalt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Tatsache ist, dass es mit zunehmendem Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft immer schwieriger sein wird, GVO‑freie Lebensmittel herzustellen. Und dies gilt für Bio‑Produkte genauso wie für konventionelle, da es immer häufiger "zufällige und technisch nicht zu vermeidende" Kontaminationen geben wird.

Grüße, Jürgen Stemke