Diskussion:Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 031

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Wenn ich mich an die Diskussion vor ein paar Jahren richtig erinnere, waren die Inhaberunternehmen der Hauptknackpunkt bei jedweder Reform (insb. Erhöhung) der Erbschaftssteuer: Einerseits will man diese natürlich nicht durch hohe Erbschaftssteuer ruinieren, andererseits wäre es wohl verfassungswidrig, diese Form von Erbe gegenüber anderen Formen wie Bargeld anders zu behandeln. Wie ist das in diesem Antrag gedacht? KW


Wie Inhaberunternehmen vererbt werden, bzw. ob sie verschont oder privilegiert werden sollen, ist seit jeher umstritten. Wie Du treffend ausgeführt hast, muss schon kraft verfassungsrechtlichem Gebot der Gleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte bzw. dem Verbot der Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte (Art. 3 I GG) jede Vermögensmasse im Falle der Erbschaft gleich behandelt werden. Der Gesetzgeber macht aber schon heute einige Ausnahmen von diesem Gleichbehandlungsgrundsatz. Ausdrücklich behandelt § 13a Erbschaftssteuergesetz die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften. Das ist furchtbar kompliziert und müsste mal grundsätzlich überarbeitet werden. Bislang bezieht sich dieser Antrag jedoch ausschließlich auf die Verschiebung der Steuersätze der Erbschaftsteuer zugunsten kleiner und zulasten großer Vermögen. Es ist eine politische Entscheidung, ob man das machen möchte oder nicht. Die Privilegierungen würde ich erstmal bestehen lassen und abwarten wie es sich entwickelt; wenngleich sie einem transparenten, einfach geführten Staat ein Dorn im Auge sein sollten - allein schon wegen der Missbrauchs- und Umgehungsgefahr, die fast jede Ausnahmeregelung auslöst. Beantwortet das Deine Frage? Konrad_Erzberger

Jaaaa :-) Allerherzlichsten Dank für die umfangreiche, einsichtsreiche Antwort! KW

Der französische Präsidentschaftskandidat Hollande fordert 75 % Spitzensteuersatz auf das Einkommen unter Lebenden. So weit geht der hier gemachte Vorschlag nicht. Jedoch wird durch den Vorstoß Hollandes deutlich, dass nicht nur in Deutschland aus gegebenem Anlass über eine höhere Belastung großer Vermögensmassen nachgedacht wird. Konrad_Erzberger

Ich hatte leider vergessen, dies eingangs zu erwähnen, aber ich stehe einer deutlichen Erhöhung der Erbschaftssteuer - und damit diesem Antrag - aus verschiedenen Gründen durchaus positiv gegenüber. KW

Du schreibst im Antrag "Um der wachsenden Ungleichheit von Arm und Reich etwas entgegenzusetzen, werden die Steuern auf die Erbschaft für große Vermögen erhöht und für kleinere Vermögen verringert.". In deinem Vorschlag erhöhst du aber die Erbschaftssteuer in allen Fällen und bei kleineren Vermögen sogar stärker als bei großen. Ist das ein Fehler oder Absicht? Wenn es Absicht ist, sollte man das auch ehrlicherweise so schreiben. --SoS 22:36, 12. Apr. 2012 (CEST)

@SoS: Stimmt, das ist in dem Bild etwas uneindeutig. Gemeint ist, dass Steuern erst ab 500.000 Euro anfallen: http://imageshack.us/photo/my-images/192/reformerbschaftssteuer.png/ - die konkreten Steuersätze kann man natürlich ausgiebig diskutieren. Das ist wirklich nur ein Vorschlag und kann, soll und wird wahrscheinlich auf dem Parteitag genauer unter die Lupe genommen. Nur die Richtung sollte klar sein: Kleinere Vermögen erleichtert verereben; größere Vermögen erschwert. Danke für den wertvollen Hinweis. Konrad_Erzberger

Leider kann ich den Link auf der Hauptseite nicht mehr ändern. Gibt es einen Admin, an den ich mich wenden kann? Ich habe soeben die Antragskommission angeschrieben, weiß aber nicht, ob die dafür zuständig sind? Konrad_Erzberger