Diskussion:Antragsfabrik/Anerkennung des KV Bonn als basisdemokratisches Plenum in Bonn zur Entscheidungsfindung bei kommunalpolitischen Fragen

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Der Bundesparteitag möge beschließen, den Seniorenstrickzirkel Bonn Ost als basisdemokratisches Plenum.... und dass sich alle Mitglieder lila anmalen müssen.. . blabla

Das sind Sachen die man nicht beschließen kann, sondern die Aufgrund von Fakten bei der Gründung und in der Satzung erfüllt werden müssen.

Der Antrag hat nichts auf dem BPT verloren und ist eindeutig NRW-Intern. Sollte zurückgezogen oder nicht zur Abstimmung gestellt werden. Die Nicht-NRWler kennen die Situation nicht und sie ist für den Bund völlig irrelevant.

--Veloc1ty 13:14, 18. Apr. 2010 (CEST)

irrelevant inwiefern? Hier werden durch einen Landesverband vom Bundesverband und Staat gegebene Kriterien unterlaufen; ein Landesvorstand aufgrund widersprüchlicher Beschlüsse in dieser Sache handlungsunfähig und daraufhin wird die nächsthöhere Instanz angerufen. Wo ist da genau dein Problem? Ich sehe die Kette eingehalten, die wir uns laut Landes- und Bundessatzung gegeben haben, sowie auch im PartG festgeschrieben ist.
irrelevant in so fern, als dass das nächsthöhere Gremium erst mal der LPT NRW wäre. Ausserdem steht das Schiedsgerichtsverfahren noch aus. Wir sollten den BUNDESparteitag wirklich nicht mit NRW Kleinzeug blockieren und zusehen das wir das in NRW selber regeln. Ausserdem kann man das wie gesagt nicht beschließen, sondern muss Kriterien erfüllen. Der Eintrag ist einfach komplett überflüssig.

--Veloc1ty 13:05, 19. Apr. 2010 (CEST)

Übrigens wird die Grauzone mit deinen sog. Kriterien nicht wahrer, nur weil du/ihr sie ständig wiederholt. Es ist einfach nicht geklärt. Wartet doch einfach auf das LSG, danach könnt ihr immer noch höher gehen. Ich verstehe auch nicht, warum alle da so einen Bohei drum machen, als wenn wir sonst sterben würden. Zusammenarbeit ist irgendwie nicht, von daher stimmts: Ganz NRW ist handlungsunfähig. Zeit für eine Schlichtung+Moderation von vll. einem oder zwei anderen Landesverbänden. Sascha Körver 23:40, 19. Apr. 2010 (CEST)
Was für eine Grauzone denn? M.E. ist das Parteiengesetz recht eindeutig, was §6a der NRW-Satzung betrifft. Der Grund warum so ein Bohei darum gemacht wird, ist dass zum Einen der Landesvorstand inzwischen bei der Bearbeitung der Finanzen nicht zeitig hinterkommt (kommen kann) und somit ein reales Problem existiert und zum Anderen dass ein lokales demokratisches Mitwirkungsbedürfnis in der Parteibasis von vornerhein von einem übergeordneten Gremium abgeschmettert wird, wobei wir hier ein idielles Problem haben. Das ganze erinnert mich ziemlich stark an meine alte Partei. Ich verstehe das ganze Problem nicht. Die NRW-Satzung sieht eigentlich KVs vor, es gibt mehrere KV-Gründungen in NRW und §6a wurde anscheinend erst eingeführt, als die KV-Gründungen anfingen. Eine Schlichtung oder eine Moderation würde nicht viel Sinn machen, da sich hier beide Forderungen (KV vs. nicht KV) gegenseitig ausschließen und somit kein Kompromis möglich ist. Einzig die Hinzuziehung eines jur. Beirats wäre sinnvoll, um es Laien, wie ich es einer bin zu belehren.
Es geht hier auch darum, die Seele der Partei zu definieren. Erlauben wir einem übergeordetem Gremium grundsätzlich dass er die Arbeit in den Untergliederungen stark beeinflußen darf, wie es bei den größeren Parteien üblich ist, oder lassen wir es zu dass die Parteibasis sich frei entfallten kann, indem wir ihr eine eigene Entscheidungskompetenz zustehen? --Altfelde 20:35, 4. Mai 2010 (CEST)