Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 108

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Vorlage:Antragsfabrikat BPT

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Die negative Einkommenssteuer ist für das bGE ungeeignet, dennoch wird auf diese art der Steuer im Zusammenhang mit dem bGE immer wieder hingewiesen. Wie allgemein bekannt, führen Steuerabgaben und Steuerverrechnungen nicht selten zu Steuerungerechtigkeiten. Das ist insbesondere derzeitig so zu sehen, da das deutsche Steuersystem nur so von Fallen der Steuerungerechttigkeit durchzogen ist. Folglich ist die Einführung der negative Einkommenssteuer zum bGE nicht empfehlenswert, - vielmehr noch, es türmen sich hier ggf. Klagen im Bereich der Besteuerung auf - . Demnach ist erst das deutsche Steuersystem völlig zu entflechten, bevor wieder eine neue Steuer neue Steuerungerechtigkeiten verursacht. Im hiesigen Antrag ist zudem keine allgemein gültige Steuerberechnungsformel erkennbar, die jegliche Steuerungerechtigkeit von vorne rein ausschliesst.

Die negative Einkommensteuer macht dann Sinn, wenn Deutschlands Bevölkerung schrumpft und wenn es nur Wachstum und immer eine Vollbeschäftigung gibt. Das war früher irgend wann mal so, - heute ist alles anders - .

Heute macht die Einführung der negativen Einkommensteuer keinen Sinn. Es gibt fortwährend Zuwanderung und jetzt werden auch noch qualifizierten Fachkräften die Einwanderung erleichtert, da kann die Bevölkerung nicht schrumpfen. Die Arbeitslosenzahlen müssten demnach auf Vollbeschäftigung verharren, aber davon ist überhaupt nicht auszugehen, - schon jetzt kommen die geschönten Arbeitslosenzahlen nicht sonderlich unter 5 % - . Und der Staat profitiere durch die negative Einkommensteuer auch dadurch, dass die Arbeitslosenzahl sinken würde. Das ist aber nicht immer der Fall, denn mittelfristig wird wieder mit steigenden Arbeitslosenzahlen gerechnet, und dann bringt die negative Einkommessteuer nichts, weil die negative Einkommenssteuer nur dann was bringt, wenn die Leute Arbeit haben und auch darin verbleiben dürfen. Diese Situation besteht in Deutschland wegen der zahlreichen befristeten Arbeitsverträge nicht. Hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland hänge auch damit zusammen, dass gering entlohnte Tätigkeiten wirtschaftlich erschwert worden sei, und in solchen Fällen wirke die negative Einkommenssteuer auch. Das stimmt überhaupt nicht, da in der Vergangenheit der Billig-Lohn-Sektor massiv expandiert ist, und darauf beruhen auch die niedrigen Arbeitslosenzahlen. Unternehmen brauchen sich im Lohn nicht unterbieten, wo schon heute überall die Billig-Löhnerei normal ist. Für den einzelnen Mitarbeiter bedeutet dies kein hohes Maß angefühlter Gerechtigkeit, da es viel zu viele HartzIV-Aufstocker gibt, die sehr wohl mehr Kostgänger des Staates sind und ungeliebter Almosenempfänger, und diese Menschen haben keinen Anteil an der Würde, die in jeder sinnvollen Arbeit steckt. Pro Infos zur negative Einkommensteuer - zu optimalen Bedingungen - hier: http://institut-fuer-sozialstrategie.de/drupal/sites/default/files/upload/dokumente/IfS_Standpunkt_negative_Einkommenssteuer.pdf Infos auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Negative_Einkommensteuer


Um das eine finanzielle Einstiegsbasis für das bGE zu finden, bietet sich die Ermittlung des fächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes vorzüglich an. Der gesetzlich Mindestlohn darf von Seiten des Gesetzgebers nicht willkürlich festgelegt werden.

Es ist der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn zur Einführung bei mind. 10 Euro/Std. - im ersten Jahr - anzusetzen und ist jedes Jahr zum 01.01. neu zu berechnen. Die Höhe des Mindestlohn sollte auf jeden Fall nachvollziehbar über statistische Ergebnisse zum Lebensunterhalt ermittelt werden, und wäre damit keinesfalls willkürlich oder pauschal. Der Mindestlohn kann nicht in allen Bundesländern gleich sein kann, weil die Lebenshaltungskosten differieren, ja selbst von Stadt zu Dorf im gleichen Bundesland gibt es unterschiede, die so ggf. erfasst werden, ebenso wird (leider) der Inflationsausgleich mit erfasst. Was in den Warenkorb dann reingehört, um die Höhe des Mindestlohns pro Kopf statistisch zu ermitteln, muss mit den Sozialverbänden mal besprochen werden, - die kennen sich da bestens aus - . Den Warenkorb durch Beamte festlegen zu lassen wie beim HartzIV-Gesetz, halte ich für einen Irrweg. Das Mindestlohn ist über die statistischen Erhebungen mindestens 1x im Jahr zum 01.01 jeden Jahres neu zu berechnen und damit an die neuen Begebenheiten der Lebenserhaltungskosten anzugleichen. Das hätte für den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn im 2. Jahr und in folgenden Jahren das Ergebnis, dass es in den einzelnen Bundesländern zu Absenkungen oder Anhebungen kommen kann, oder eben nahezu gleich bleibt. Wenn Arbeitgeber tatsächlich unter dem Mindestlohn Arbeitskräfte beschäftigen wollen, und dies auch so offerieren, dann muss das im Umkehrschluss die Bedeutung haben, dass der angebotene Lohn unter dem Mindestlohn als sittenwidrig gemäß § 138 BGB zu werten ist. Die Vorschrift § 138 BGB ist entsprechend verschärfend zu ändern, mit dem Verweis, dass bei der Verweigerung derartiger Beschäftigungsverhältnisse keine sozialrechtlichen Sanktionen für den Arbeitnehmer/in zulässig sind.


Würde also der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn zuerst als bGE-Bezugsgrenze eingeführt, und dann erst das bGE wo der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn als Bezugsgrenze definiert ist, würden sich viele steuerrechtlichen Probleme und andere rechtlichen Probleme erst gar nicht ergeben.


Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, VollePullePiratNRW

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. VollePullePiratNRW
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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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