Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 030

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Vorlage:Antragsfabrikat BPT

Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • "Eine Beschneidung geht über Schläge weit hinaus." würde ich rauslassen, so pauschal kann man das nicht stehen lassen. Besucher 23:09, 13. Jul. 2012 (CEST)
  • Ich schlage vor, dass du aus dem Antrag zwei Anträge machst, einen im Hinblick auf die Änderungen im Grundsatzprogramm, der im wesentlichen so bleiben kann, wie der bisherige Antragstext, und einen zweiten im Hinblick auf das Wahlprogramm, dass ja das Grundsatzprogramm dahingehend präzisiert, als dass es sagt, was die Piraten konkret in der nächsten Legeslaturperiode umsetzen wollen, um die Ziele aus dem Grundsatzprogramm zu erreichen.
  • Den Passus mit dem Amtsarzt würde ich streichen. Das ist m.E. nicht praktikabel und führt zu sinnloser Bürokratie. Die Kernaussage, die definitiv zustimmungswürdig ist, wird dadurch verwässert. Ich vermute mancher wird auf Grund dieser Formulierung dem Antrag nicht zustimmen.--Owlpirat 19:15, 16. Jul. 2012 (CEST)

In dem Antrag zum Wahlprogramm sollte dann konkret stehen, welche gesetzgeberischen Schritte gefordert werden. Insoweit schlage ich vor, dass die Zirkumzision auch ohne Antrag von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden muss, also das Antragserfordernis insoweit aufgehoben wird, weil die Verjährungsfristen für die Straftat bei der Beschneidung von 8 Tage alte Babys schon abgelaufen sind, bevor der Betroffene Strafantrag stellen kann und die Eltern, die für das Tatopfer einen Strafantrag stellen könnten, sind ja die, welche die Beschneidung veranlasst haben; ein typischer Fall des Interessenskonflikt, den die Eltern immer zu eigenen Gunsten entscheiden werden. Des weiteren würde ich aufnehmen, dass das StGB auch insoweit eine Klarstellung erhält, als dass die Eltern sich auch dann strafbar machen, wenn die Genitalverstümmelung im Ausland vorgenommen wird. Ansonsten hast du einen Beschneidungstourismus nach Holland und andere Länder, in denen die Beschneidung nicht strafbar ist.

  • Hier einmal zur Information eine Seite, die nicht wie Wikipedia ständig von religiösen Fanatikern im Sinne ihres Glaubens umgeschrieben wird und die für Juristen sehr klar darstellt, dass das Urteil von Köln sogar noch zu milde ausgefallen ist, weil es nur eine einfache Körperverletzung annimmt: pflegewiki Vielleicht baust du diesen Link noch als Infolink in die Antragsbegründung ein. Die Darstellung zeigt auch sehr deutlich, dass alle Aussagen über den medizinischen Wert einer prophylaktischen Zirkumzision schlicht Unsinn sind und dass die Vorhaut Teil des Empfindungsapperates des Mannes ist; die Beschneidung hat also den gleichen Effekt wie die teilweise Entfernung der Klitoris bei der Frau! Aber religiöse Traditionen stehen ja in unserem Land wohl offensichtlich über dem Grundgesetz und den Menschenrechten; wie sonst soll man die derzeitige Forderungen nach einem Allparteiengesetz zur Legalisierung sonst noch verstehen? --Homosapiens1957 08:58, 14. Jul. 2012 (CEST)

- Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Massnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen. Siehe auch http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_107/a24.html Blattgold, 16.07.2012

- Siehe Piratenpad: Beschneidung https://aggesundheit.piratenpad.de/beschneidung Blattgold, 16.07.2012

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Pro-Argument: ...

  • (Pro) Die religiöse Behauptung mit den 8 Tagen ist falsch! Ist gibt einen weiteren Passus in Dtn 10,16 EU steht Ihr sollt die Vorhaut eures Herzens beschneiden und nicht länger halsstarrig sein. Es gibt also nach meinem Verständnis gar keine religiöse Begründung dafür. [1] --Ulrics 17:49, 15. Sep. 2012 (CEST)
  • Des Weiteren sehe ich keinen Grund eine geschlechterspezifische Diskriminierung. Was für das eine Geschlecht Verboten ist, kann nicht für das andere erlaubt sein. --Ulrics 17:49, 15. Sep. 2012 (CEST)

Contra-Argument: ...

... Stand 16.07.2012: Eine rege Diskussion findet in der Gesundheits-AG zu dem Thema Beschneidung bei Kindern statt. In dem Pad https://aggesundheit.piratenpad.de/beschneidung werden Ergebnisse der Diskussion zusammengetragen.

Auslöser war das Thema #2227 mit der Initiative 'Öffentliche Positionierung der Piraten in der Beschneidungsdebatte', Es wurde im LQFB wurde zwischenzeitlich abgebrochen, weil es das Quorum von 10 % nicht erfüllt hat: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3897.html

Gesundheit umfasst sowohl die körperliche Gesundheit des Menschen als auch psychische Gesundheit in allen ihren Dimensionen (Psychiatrie, Psychosomatik), deshalb sieht es die Gesundheits-AG als ihre Aufgabe an zu der Debatte um Beschneidung einen Beitrag zu leisten.

Stand 16.07.2012, 14:47 Uhr: Die Diskussion in der Mailingliste der Gesundheit-AG zu dem Thema beschneidung bei Kindern ergab 10 Stimmen gegen Beschneidung bei Kindern und 3 Stimmen für die derzeitige Beschneidungspraxis.

Contra-Argument: Die Beurteilung von Beschneidungen aus rein medizinischen/gesundheitlichen geht in die Irre. Es hat vielmehr eine Abwägung zischen dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einerseits und dem Grundrecht auf Freiheit der Religionsausübung stattzufinden. Auch sozio-kulturelle Gesichtspunkte spielen eine Rolle, die in die Betrachtung einfließen müssen. Ich möchte, dass sich auch in Zukunft Menschen des jüdischen Glaubens in Deutschland heimisch fühlen und hier ungestört ihre religiösen Bräuche leben können. Ich glaube, dass das Grundrecht auf Religionsausbübung höher zu bewerten ist, als areligiöse Vorstellungen von dem was "körperliche Unversehrtheit" ist. Wahrscheinlich wird das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass es unterschiedliche, (a)religiös geprägte, sozio-kulturelle Definitionen von körperlicher Unversehrtheit gibt, so dass die jüdische Praxis, 8 Tage nach der Geburt eines Jungen, diesen zu beschneiden, akzeptiert werden kann, auch unter Beachtung der Vorgaben unseres Grundgesetzes. Auch die Praxis im Islam -was Jungen angeht- sehe ich unkritisch. Nur die Beschneidung von Mädchen stellt m.E. eine schwere Verstümmelung und Körperverletzung dar. Aus vorgenannten Gründen lehne ich den Antrag ab. Ergänzung: Für einen jüdischen-religiösen Menschen stellt die Beschneidung die Erfüllung eines göttlichen Gebotes dar, vgl. Genesis Kap 17, Vers 11 bzw. Vers 1 - 17. Er darf dieses Gebot keinesfalls missachten. Wir sollten als Piraten Respekt pflegen vor den religiösen Überzeugungen anderer Menschen auch dann, wenn uns diese Überzeugungen fremd sind. Aus vorgenannten Gründen lehne ich den Antrag ab. (Autor: Langstrumpf)


Contra-Argument: Angesichts der über 3.000 Jahre alten Praxis der Beschneidung, die die Betroffenen offenbar gesund und munter und vermehrungsfähig gelassen hat, der zahllosen offenkundig unschädlichen Beschneidungen aus medizinischen oder (USA) kosmetischen Gründen und der Empfehlung der WHO für die Beschneidung aus präventiven Gründen (Balinitis, Verbreitung von Geschlechtskrankheiten) ist zu fragen, ob die Beschneidung überhaupt eine so gravierende Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist, dass die die Einschränkung eines uneingeschränkten Grundrechtes rechtfertigen kann.

*** Dass Beschneidung ohne gesundheitliche Gefahren abläuft , ist eine offenkundige Lüge angesichts mindestens des Kölner Falles.***

Nicht beachtet wird üblicherweise die Religionsfreiheit des Kindes. Religionsfreiheit ist nicht die Freiheit von Religion. Vielmehr sind auch Agnostik und Atheismus Weltanschauungen, die gleichberechtigt neben anderen stehen. Es widerspricht der Religionsfreiheit, Agnostik und Atheismus einen Rang vor Religionen einzuräumen. Dies geschieht jedoch, wenn man religiöse Riten auf das Alter der Entscheidungsfähigkeit (14, 18) verlegen will; entscheiden kann der mündige Mensch sich immer, es ist aber grundgesetzwidrig zu verlangen, der Mündige solle sich auf der Basis einer damit vorrangig gesetzten religiös indifferenten Erziehung entscheiden. Die Religionsfreiheit des Kindes wird im Rahmen der elterlichen Sorge geschützt. Sie wird dann verletzt, wenn andere meinen, den Eltern untersagen zu können, ihre Kinder in der Weltanschauung / Religion aufwachsen zu lassen, von der sie selbst als wahr und richtig überzeugt sind. Der Staat hat keiner Anschauung irgend einen Vorrang einzuräumen und damit sowohl in die elterliche Sorge als auch in die Religionsfreiheit des Kindes einzugreifen. Es sei denn, Riten seien tatsächlich mit gravierender Körperverletzung verbunden, was aber in Sachen Knabenbeschneidung objektiv nicht nachgewiesen werden kann. Die persönliche Meinung eines Beschneidungsgegners oder der Vorrang, den er angeblich verminderter Lustfähigkeit einräumt, ist kein objektiver Maßstab.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Besucher 23:09, 13. Jul. 2012 (CEST)
  2. Blattgold 13:40, 16. Juli 2012
  3. Joachim Pollok 09:54, 17. Juli 2012
  4. Nick Name 09:08, 11. Aug. 2012 (CEST)
  5. Ulrics 17:33, 15. Sep. 2012 (CEST)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Langstrumpf 21:15, 16. Juli 2012
  2. Otla 12:55, 21. Jul. 2012 (CEST)
  3. Antont 12:12, 6. Okt. 2012 (CEST)
  4. Günter Behrens [(Weselwiesel)]
  5. [Benutzer:PromAuk|Jörg Treftz]]

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. --Spearmind 14:13, 2. Okt. 2012 (CEST) - im ersten Satz fehlt "Kinder"
  2. ?
  3. ...