Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Programmänderung 030

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Vorlage:Antragsfabrikat BPT

Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

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Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Pro/Contra-Argument: ...

  • Das ist jetzt bereits weitgehend der Fall, wie sich auch aus der zitierten Rechtsprechung ergibt. Es ist daher nicht erforderlich. Es ist auch nicht begründbar, warum sich diese Forderung nur auf Verbraucher und nicht auch auf Unternehmer erstrecken soll. Im B2B-Bereich bestehen auch erhebliche Informationsgefälle. Im Einzelfall kann auch der Unternehmer von unklaren Aussagen eines Verbraucher im B2C-Bereich "hereingelegt" werden.
    • Es wäre schön, wenn dies tatsächlich weitgehend schon der Fall wäre. Flächendeckende Gegenbeispiele sind:
      • Werbung für Lebensmittel in Bezug auf angebliche Gesundheitseigenschaften u.ä. - wer sich hier irreführen lässt, hat keinen Anspruch auf irgendetwas.
      • Unvollständige Werbeinformationen, und erst im "Kleingedruckten" oder in den "Fußnoten" oder an sonstwie schwer zugänglichen Stellen stehen wichtige Zusatzinformationen zulasten des Kunden.
      • Lockvogelangebote mit günstigen Preisen oder Konditionen, und erst wenn (falls!) man später das Kleingedruckte liest, stellt sich heraus, dass man nicht unter die spezielle (meist sehr kleine) Zielgruppe fällt, für die das Angebot wirklich so günstig ist, wie es beworben wird (bspw. Zinskonditionen bei Krediten) - was einem bei Vertragsabschluss natürlich auch nicht proaktiv gesagt wird...
      • Werbung mit Leistungswerten für Produkte, die in eher unrealistischen Testsituationen erhoben werden - natürlich sind die Testsituationen immer so gestaltet, dass die Leistungswerte besonders gut aussehen (die tollen Leistungswerte des Netbook, an dem ich gerade dies hier schreibe, habe ich auch noch nie erleben können, und bei der Übertragungsrate meiner Datenflatrate bin noch nie auch nur in die Größenordnung der intensiv beworbenen Leistungswerte gekommen). Teilweise ist die Irreführung sogar normiert, bspw. beim Benzinverbrauch von Autos.
      • Finanzberatung: Reihenweise scheitern Gerichtsverfahren von Kleinanlegern, die ihren Bankberatern geglaubt haben, dass die Anlage sicher sei (Lehman lässt grüßen), und sich vom Gericht jetzt sagen lassen müssen, dass Sie sich vor Vertragsabschluss halt das Expertenwissen von Finanzprofis hätten aneignen sollen.
      • Leistungsausschlüsse bei Versicherungen lassen sich vor dem Schadensfall nur sehr mühselig in Erfahrung bringen, und die Versicherungsvertreter haben auch keinerlei Interesse daran, dies bei Vertragsabschluss zu thematisieren. Um so größer ist dann die Überraschung im Schadensfall (insbesondere bei Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es viele bittere Fälle).
      • Extremfall: Man schließt einen Vertrag ab, ohne es zu bemerken. Wieviele Leut zahlen dann einfach zähneknirschend... KW
    • Ich vermute, viele Leser(innen) dieser Zeilen könnten eine breite Palette weiterer Beispiele aus eigener Erfahrung beisteuern, dass man sich oft erst hinterher klar wird, was man da eigentlich unterschrieben bzw. angeklickt hat. KW
    • Zu B2B: Der Antrag schließt ja nicht aus, dass auch im B2B-Bereich etwas passiert, aber der Gegenstand dieses Antrags ist das allgemeine Oberthema Kunden-/Verbraucherschutz, daher ist B2B hier kein Gegenstand. KW

Der Antragsteller liegt leider völlig falsch. Soweit es Probleme gibt, liegt dies nicht an den zivilrechtlichen Regelungen sondern an den öffentlich-rechtlichen Regelungen, die sogar teilweise EU-Recht sind, an einem mehr als fahrlässigen Verhalten des Kunden im geschäftlichen Verkehr oder daran, dass der Kunde seine möglicherweise gegebenen Ersatzansprüchen nicht beweisen kann. Mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Regelungen, die an anderer Stelle als im Zivilrecht geändert werden müssen, teilweise sogar durch die EU, kann keine Änderung des Zivilrechts, egal wie sie aussieht, auch nur eines der Probleme lösen: Zu den Einzelnen von KW aufgezählten Punkten:

  • Werbung für Lebensmittel in Bezug auf angebliche Gesundheitseigenschaften u.ä. - wer sich hier irreführen lässt, hat keinen Anspruch auf irgendetwas.
    • Dies soll derzeit geändert werden, aber nicht im Zivilrecht sondern in einer anderweitigen Regelung. In der Praxis würde eine entsprechende zivilrechtliche Regelung sowieso leer laufen, denn der Beweis, dass eine Irreführung vorliegt, ist praktisch nur selten zu erbringen. Dieses Problem kann man nur lösen, wenn die Werbung mit angeblichen Gesundheitseigenschaften generell verboten wird.
  • Unvollständige Werbeinformationen, und erst im "Kleingedruckten" oder in den "Fußnoten" oder an sonstwie schwer zugänglichen Stellen stehen wichtige Zusatzinformationen zulasten des Kunden.
    • Also bitte, wenn ich einen Vertrag mit jemanden abschließe, muss ich mich vorher auch über die Vertragsbedingungen informieren. Und im übrigen: Alle echten Benachteiligungen der Kunden werden bereits durch die AGB-Gesetzgebung geregelt. Die Fälle, die du hier beschreibst, sind alle bereits heute zivilrechtlich geregelt und zwar zu Gunsten der Kunden!
  • Lockvogelangebote mit günstigen Preisen oder Konditionen, und erst wenn (falls!) man später das Kleingedruckte liest, stellt sich heraus, dass man nicht unter die spezielle (meist sehr kleine) Zielgruppe fällt, für die das Angebot wirklich so günstig ist, wie es beworben wird (bspw. Zinskonditionen bei Krediten) - was einem bei Vertragsabschluss natürlich auch nicht proaktiv gesagt wird...
    • Das nennt man Überraschungsklauseln: Bereits im BGB zugunsten des Kunden geregelt!
  • Werbung mit Leistungswerten für Produkte, die in eher unrealistischen Testsituationen erhoben werden - natürlich sind die Testsituationen immer so gestaltet, dass die Leistungswerte besonders gut aussehen (die tollen Leistungswerte des Netbook, an dem ich gerade dies hier schreibe, habe ich auch noch nie erleben können, und bei der Übertragungsrate meiner Datenflatrate bin noch nie auch nur in die Größenordnung der intensiv beworbenen Leistungswerte gekommen). Teilweise ist die Irreführung sogar normiert, bspw. beim Benzinverbrauch von Autos.
    • Soweit hier Probleme bestehen, liegt dies nicht am Zivilrecht sondern an öffentlich-rechtlichen Bestimmungen. Im übrigen, man kann schon aus praktischen Gründen gar nicht ein normiertes Vergleichssystem schaffen, dass jedem Einzelfall gerecht wird. Der eine fährt ruhig und spritsparend an der Ampel an, der andere bevorzugt den Kavalierstart. Dass sich dies erheblich auf den Spritverbrauch auswirkt, liegt doch auf der Hand. Und zudem, dass in der Werbung die positiven Seiten eines Produkts herausgestellt werden, die negativen Punkte nicht, dass weiß man doch. Ergo, informieren, zum Beispiel bei der Stiftung Warentest. Ansonsten kann ich nur sagen, selber schuld, wenn sich jemand nicht vor Vertragsabschluss über die verschiedenen angebotenen Autos oder Geräte entsprechend informiert. Das Zivilrecht ist doch nicht dazu da, den Kunden vor den Folgen seiner eigenen Bequemlichkeit oder Dummheit zu schützen.
  • Finanzberatung: Reihenweise scheitern Gerichtsverfahren von Kleinanlegern, die ihren Bankberatern geglaubt haben, dass die Anlage sicher sei (Lehman lässt grüßen), und sich vom Gericht jetzt sagen lassen müssen, dass Sie sich vor Vertragsabschluss halt das Expertenwissen von Finanzprofis hätten aneignen sollen.
    • Ganz so extreme Forderungen werden von den Gerichten nicht aufgestellt, aber nun einmal ehrlich: Ich kaufe doch auch keine Kuh, ohne mich kundig zu machen, was ich dabei beachten muss, oder ein Auto, und vertraue dem Verkäufer blind. Das haben aber viele Anleger gemacht. Und das Aktien nicht nur im Wert steigen sondern auch fallen können, das weiß man doch. Viele dieser Anleger sind schlicht Opfer ihrer eigenen Gier geworden. Sie wollten das glauben, was ihnen ein sogenannter "Bankberater", der nichts anderes ist als ein Bankvertreter, der Produkte verkaufen muss und das möglichst oft und viel, erzählt. Und es kommt noch ein Problem hinzu: Es kommt bei einem Vertragsabschluss erst einmal darauf an, was im Vertrag steht und nicht auf das, was der Vertreter gesagt hat. Aber wenn es ein "Bankberater" ist, der großartige und weit überdurchschnittlich hohe Gewinne verspricht, dann kann man den Vertrag ja ungelesen unterschreiben: Genau so haben viele dieser "armen" Anleger gehandelt. Ich bin nicht der Meinung, dass dieses Verhalten der Bank und ihrer sogenannten Berater in Ordnung geht, aber Entschuldigung, die meisten Möchtegernmillionäre habe sich dabei auch äußerst fahrlässig in Bezug auf ihre eigenen Interessen verhalten. Und zu der ganzen Sache ist auch noch zu sagen, dass es auch sehr viele Leute gibt, die vor Gericht nicht irgendwelche Schadensersatzansprüche gegen eine Bank eingeklagt haben. Der simple Grund: Sie haben sich vor Vertragsabschluss ausreichend informiert, die angebotenen Verträge inklusive der AGB durchgelesen und dann keinen Vertrag abgeschlossen. So einfach kann das Leben sein, wenn man sich um seine eigenen Angelegenheiten ausreichend kümmert.
  • Leistungsausschlüsse bei Versicherungen lassen sich vor dem Schadensfall nur sehr mühselig in Erfahrung bringen, und die Versicherungsvertreter haben auch keinerlei Interesse daran, dies bei Vertragsabschluss zu thematisieren. Um so größer ist dann die Überraschung im Schadensfall (insbesondere bei Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es viele bittere Fälle).
    • Noch nicht gewusst: Versicherungen kassieren Geld, um im Schadensfall nicht zahlen zu müssen. Böse, aber mit wahrem Kern. Aber jenseits sarkastischer Bemerkungen: In welchen Fällen die Versicherung zahlen muss und in welchen Fällen nicht, steht im Versicherungsvertrag. Wer sich den Inhalt vom Versicherungsvertreter erzählen lässt statt selbst zu lesen ist entweder Analphabet oder verhält sich schlicht dumm. Auch wenn Versicherung- und andere Vertreter dies nicht gerne sehen, man kann vor der Leistung der Unterschrift ohne weiteres sagen: "Ich behalte den Versicherungsantrag (oder den Vertrag, um den es geht) hier und lese ihn mir in Ruhe durch." Und wenn in dem Schriftstück auf AGB's bezug genommen wird, die der Vertreter nicht da gelassen hat, dann ruft man ihn an und verlangt diese. Und wer das nicht macht, dem kann auch kein noch so wohlmeinendes Gesetz oder Gericht der Welt helfen; solchen Leuten ist einfach nicht zu helfen, dass können sie nur selbst, indem sie ihr Verhalten ändern.
  • Extremfall: Man schließt einen Vertrag ab, ohne es zu bemerken. Wieviele Leut zahlen dann einfach zähneknirschend... KW
    • Das gibt es so gut wir gar nicht, es sei denn, man verteilt seine Unterschrift auf jeden Zettel, der einem unter die Nase gehalten wird. Aber in diesem Falle macht man sich den Inhalt des Vertrages zu eigen, denn wer darauf verzichtet, den Vertrag durchzulesen, sagt im Grunde genommen: Ich vertraue dir und akzeptiere den Inhalt des Schriftstücks so, wie es ist. Und in den seltenen Fälle, wo jemand wirklich einmal einen Vertrag abschließt, ohne es zu wissen, gibt es die Möglichkeit den Vertrag anzufechten. Das gilt unabhängig davon, ob der Verkäufer weiß, dass man keinen Vertrag abschließen wollte oder nicht oder ob der Abschluss auf einen Betrug seitens des Verkäufers beruht. Und wer "zähneknirschend bezahlt" macht wieder einen Fehler, vor den ihn keine Gesetz der Welt beschützen kann. Da muss man sich notfalls vor Gericht mit dem Verkäufer streiten und nicht zahlen!

Noch einmal zusammenfassend: Keiner der geschilderten Fälle passiert so in der Praxis, wenn der Kunde, egal ob Verbraucher oder Unternehmer, das macht, was in seinem eigenen Interessen mehr als sinnvoll, nämlich notwendig ist: Er prüft vor Vertragsschluss, ob es für ihn sinnvoll ist, den Vertrag so wie angeboten zu schließe oder nicht. Einzige Ausnahme: Der Verkäufer betrügt den Kunden. Aber dieser Fall ist ausreichend gut geregelt und nach einer Strafanzeige und eventueller zivilgerichtlicher Auseinandersetzung muss der Betrüger nicht nur alle Schäden des Betrogenen ersetzen, er ist sogar vorbestraft, was in einigen Gewerben obendrein dazu führt, dass sie ihren Beruf nicht weiter ausüben dürfen. Auf den Punkt gebracht, das, was hier gefordert wird, ist der Schutz von Verbrauchern vor ihrer eigenen Dummheit; aber dies kann kein noch so wohlmeinendes Gesetz der Welt leisten. Und noch eines: Man kann vom Verkäufer auch durchaus verlangen, dass einzelne AGB nicht gelten oder Vertragsbedingungen geändert werden. Ob dieser dies tut, ist natürlich dessen Entscheidung, aber kein Gesetz der Welt zwingt einen Kunden dazu, den Vertrag ohne diese Änderungen zu schließen.

Pro/Contra-Argument: ...

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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. -- Malte S.
  2. --Spearmind 22:28, 16. Mär. 2012 (CET)
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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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