Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-11-05 - LiquidFeedback - Geheimheit prinzipbedingt unmöglich, Anonymität verhindert Nachvollziehbarkeit und ist unnötig

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Antragsnummer

Z029

Einreichungsdatum

2010-10-22

Antragstitel

Geheimheit prinzipbedingt unmöglich, Anonymität verhindert Nachvollziehbarkeit und ist unnötig

Antragsteller

Antragstyp

sonstiger Parteitagsbeschluss

Antragstext

Die Initiative 109 (""Anonyme Nutzung ermöglichen"" bzw. ""Geheime Abstimmungen ermöglichen"") wird abgelehnt. Die derzeitige Praxis namentlicher Abstimmungen mit einem frei wählbaren und durch die Trennung von drei beteiligten Stellen vor Zuordnung zur Person geschützten Pseudonym wird als ausreichend zur Sicherstellung des nötigen Datenschutzes bei Bewahrung der Nachvollziehbarkeit gesehen.

Antragsbegründung

Zunächst ist festzuhalten, dass ein geheime Abstimmung im eigentlichen Sinne in keinem wie auch immer gearteten System möglich ist, das über das Internet zugänglich ist. Wie man z.B. im Wikipedia-Artikel zum Thema nachlesen kann, erfordert diese, dass auch für den einzelnen Teilnehmer keine Möglichkeit besteht, seine Entscheidung nachweisbar (!) öffentlich zu machen; allein durch die Möglichkeit, einfach in Anwesenheit anderer abzustimmen, ist das nicht mehr gegeben. Das einzige, was in einem solchen System noch möglich wäre, ist eine nicht geheime, aber anonyme Abstimmung.

Auch die Umsetzung einer solchen anonymen Abstimmung ist allerdings abzulehnen, da sie die Nachvollziehbarkeit der Abläufe im System völlig zunichte machen würde. Wenn Stimmen nicht mehr öffentlich gemacht werden, wird das System für jeden Teilnehmer zwangsläufig zu einer ""Black Box"", es wäre also unbedingtes Vertrauen in das System und die Menschen, die es betreiben, notwendig. Auch wenn man persönlich dazu bereit ist, dieses Vertrauen zu geben, kann dies nicht von jedem eingefordert werden. Polemisch gesagt: Eine Partei, die sich dem Kampf gegen Wahlcomputer verschrieben hat, sollte es besser wissen - Elektronische Systeme erlauben keine nachvollziehbaren Abstimmungen, wenn die Stimmabgabe nicht offen erfolgt.

Durch die angebotene Pseudonymisierung hat jeder die Möglichkeit, sich am System im vollen Umfang zu beteiligen, ohne dabei seine Identität offenlegen zu müssen. Der Schutz durch die Zwischenschaltung einer eigenen Clearingstelle ist sehr stark und erfordert bereits in seiner jetzigen Form komplizierte Prozesse, um die Nachvollziehbarkeit noch zu gewährleisten.

Liquid Feedback

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/580.html

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