Bundesparteitag 2010.2/Antragsfabrik/Whistleblowerschutz

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Vorlage:Antragsfabrikat

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Christoph B. 16:52, 13. Okt. 2010 (CEST)
  2. Guru 16:28, 15. Okt. 2010 (CEST)
  3. CEdge
  4. Andena 11:02, 1. Nov. 2010 (CET)
  5. Käptn Blaubär
  6. Christian Steinle
  7. Santa-c
  8. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

Ich finde diesen Antrag im Grunde nicht schlecht aber er muß besser ausgearbeitet werden. Zuallererst muss der Begriff "Wistleblower" eine exakte deutsche Umschreibung haben. Denn erst wenn man weiß, was das eigentlich genau ist, kann man sich an eine Unterstützung ranwagen oder auch nicht.

Weiter fällt mir auf, daß eine umfassende Rechtssicherheit für "Wistleblower" sehr wahrscheinlich gegen geltendes Recht verstoßen würde. Ich denke hier z.B. an das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis oder auch an militärische Operationen, von deren Geheimhaltung nun mal Menschenleben abhängen.

Alles in allem ist der Ansatz sicher nicht schlecht und in Teilen unterstützenswert aber er bedarf unbedingt einer gründlichen Überarbeitung. Gerade in Bezug auf geltendes Recht sollte sich der Antragsteller beraten lassen. Die PIRATEN können natürlich keine Anträge verabschieden, die dagegen verstossen oder sich in einer Grauzone befinden. Grüße!!

Crazydrive 18:51, 15. Okt. 2010 (CEST)

Antwort Antragsteller

1.) Es gibt eben keine exakte deutsche Umschreibung. Das steht eben auch so im Antrag.

2.) Im Antrag steht "mit den notwendigen Ausnahmen". Das sollte für einen Antrag zum Grundsatzprogramm genug sein, um deutlich zu machen, dass kein unbedingter Schutz gemeint ist.

3.) Es ist gerade der Zweck des Antrages eine Änderung des geltenden Rechts herbeizuführen. Insofern ist der Verweis auf das geltende Recht kein Gegenargument. JoSch 19:48, 24. Okt. 2010 (CEST)

Antwort

Zu 1.) Ja, das hab ich durchaus erfasst. Darum sollte man das auch zuerst in Angriff nehmen.

Zu 2.) Was sind denn "notwendige Ausnahmen"? Wer legt das fest? Wie legt man das aus? Muß präzisiert werden.

Zu 3.) Nein. Der Zweck dieses Antrages ist, die Basispiraten davon zu überzeugen, demselben zuzustimmen und ihn damit zur Allgemeinaussage der Piratenpartei zu machen. Das bedeutet keine Änderung der Rechtsverhältnisse. Deshalb ist mein Einwand durchaus berechtigt.

Wie schon gesagt: Im Grundsatz unterstütze ich diesen Antrag, mir geht er nur nicht weit genug. Auf jeden Fall viel Glück beim BPT. Crazydrive 14:15, 25. Okt. 2010 (CEST)

Antwort von 3ter Seite

1.) Im Antrag steht eine zumindest ausreichende deutsche Definition (2ter Absatz der Präambel). Somit kein Grund, den gesamten Antrag abzulehnen, auch wenn eine weitere Präzisierung in Zukunft wünschenswert wäre.

2.) Die Formulierung "notwendige Ausnahmen" passt, eigentlich ist das sogar genau die richtige Abstraktionsebene für das Grundsatzprogramm (für dieses ist der Antrag ja gestellt). Konkrete notwendige Ausnahmen gehören ins Wahlprogramm.

3.) Natürlich kann man mit diesem Antrag eine Änderung der Gesetze fordern, machen wir beim Urheberrecht auch. Wenn davon andere Gesetze betroffen sind, implizieren wir, dass wir diese Gesetze entweder ändern würden oder hier die "notwendigen Ausnahmen" des gewünschten Gesetzes greifen sollen. CEdge